Hallo !
Es ist Zeit aufzustehen !
Streiken am 1. Mai !
Anlass:
Massenabeitslosigkeit, Heuschrecken, Korruption, Mobbing, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2007, Az.: 8 AZR 234/06 .
Die Produktion von Massenarbeitslosigkeit, verursacht u. a. durch Heuschrecken mit ihren in den USA “betriebswirtschaft studierten Entscheidungshilfen” , und u. a. verursacht durch “Korrupties” mit ihren mobbenden Verichtungsgehilfen, muss endlich eine möglichst sichtbare und hörbare Massendemonstration entgegen gesetzt werden.
Es kann nicht sein, dass ca. 8 Mio. Menschen mit einem Einkommen im Monat auskommen müssen, dass HartzIV kaum übersteigt, dafür diese Masse an verarmten Menschen das einzige in Deutschland ist, das überdurchschnittliche Zuwachsraten aufweist, und somit boomt.
Jetzt kommt hierzu noch bundesrichterliche Schützenhilfe bei Mobbing hinzu.
Nach der Pressemitteilung Nr. 2/07 des Bundesarbeitsgerichtes bestand kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen einen Kollegen wegen einer Eigenkündigung, obwohl Beleidigungen und Körperverletzung gegen den Kläger vorlagen.
Das BAG wörtlich:
"(...)
Kündigt der Arbeitnehmer wegen Beleidigungen oder Nötigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverhältnis selbst, so wird von diesem Kollegen dem Arbeitnehmer gegenüber weder ein Recht an seinem Arbeitsplatz im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt noch hat er gegenüber dem Kollegen gemäß § 823 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der infolge der Eigenkündigung eintritt.
Der Kläger und der Beklagte waren Arbeitnehmer der Firma C.
Der Kläger wurde im August 2001 von einem anderen Arbeitnehmer tätlich angegriffen und verletzt.
Dieser wurde dafür strafrechtlich belangt und zur Schmerzensgeldzahlung an den Kläger verurteilt. Während der sich an den Angriff anschließenden Arbeitsunfähigkeit rief der Beklagte, der im Unternehmen für Personalangelegenheiten zuständig war, den Kläger mehrfach an.
Unter Verwendung von Formulierungen wie „Schauspieler“, „Simulant“, „Weib“, „Hure“, „Drecksack“ und „Arsch“, die er auf den Anrufbeantworter sprach, beschimpfte er den Kläger wegen der erfolgten Krankschreibung und nötigte ihn, die Strafanzeige gegen den Kollegen zurückzuziehen.
Der Kläger kündigte deshalb schließlich sein Arbeitsverhältnis selbst auf.
Mit der Klage verlangt er von dem Beklagten Ersatz seines Verdienstausfalls.
Der Beklagte vertritt die Auffassung, dieser Schaden resultiere ausschließlich aus der Eigenkündigung des Klägers.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben.
Auf die Revision des Beklagten hat der Senat das erstinstanzliche Urteil wieder hergestellt.
BAG, Urteil vom 18. Januar 2007 – 8 AZR 234/06 -
Vorinstanz:
Hessisches LAG, Urteil vom 7. November 2005 - 7 Sa 520/05 –
(...)"
Quelle:
http://tinyurl.com/37rswf
Was man sich alles bieten lassen muss, wenn man einen Arbeitsvertrag in Deutschland unterschreibt.
So was gibt es in keinem anderen Land der Erde, - schon aus ANSTAND heraus nicht - .
Selbst wenn Körperverletzung und Beleidigung im Mobbing-Spiel ist, läuft in Deutschland arbeitsrechtlich so gut wie nichts, - noch nicht einmal im arbeitsrechtlichen ANSTANDS-Direktionsrecht - .
Wann sehen sich Arbeitgeber und Gerichte selbst genötigt, dass Direktionsrecht oder das Richterrecht anstandshalber fürsorglich auszuführen, wenn es um einen derartigen abartigen Fall geht.
Wo ist eigendlich die SCHMERZGRENZE ?
Reicht es nicht schon, dass Firmenleitungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überfordern ?
Ich denke da an den Bereich der Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime, welche auf der Kaufliste der Heuschrecken stehen.
In solchen Einrichtungen wurde Arbeitsüberforderung auf Stationen und OP-Bereichen ohne Ende betrieben.
Es wurden OPs durchgeführt, die ca. 8 Stunden andauerten, aber es gab keine Ablösung für die OP-Teams, weil das Personal fehlte.
Auf Pflegestationen musste das Personal im Zweierteam in der Nachtschicht ca. 40 Bewohner der Pflegestufe 3 betreuen, vielfach war nur eine Kraft vorhanden, - das Personal fehlte - .
Die präfinalen Bewohner gingen manchmal völlig unter.
Wo waren hier die Kontrollen, welche die Menschenwürde erhalten sollten ?
Oder fielen die Kontrollen nicht so scharf aus, weil die Firmenleitungen solcher Einrichtungen das wirtschaftliche Denken in den Vordergrund trieben, damit Heuschrecken als Investoren Interesse gewinnen sollten ?
Ich meine, jetzt langs !
Es wird Zeit aufzustehen !
Dieser Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt, Arbeitnehmer sind dem Mobbing und dem Arbeitgeber hilflos ausgeliefert, - und weil das so schön sein muss, macht die Richterschaft in der Arbeitsgerichtsbarkeit auch schön mit - .
Zudem können Heuschrecken, “Entscheidungshilfen”, “Korrupties”, und Mobber, sich in den Betrieben regelrecht austoben, und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schikanieren, mobben, und Arbeitsüberlastung betreiben, und Leute aus dem Arbeitsverhältnis drängen.
Das bringt den Heuschrecken die schnelle Rendite, weil sie so Betriebe “wirtschftlich gestalten” können, diese Betriebe in kurzer Zeit mit grossem Gewinn weiter veräussern können, und somit Gewinnzonen erreichen, die sie mit einer normalen Geschäftstätigkeit nicht erreichen würden.
Problem:
Produziert wurde nicht mehr, auch nicht besser, und Patente wurden auch nicht sonderlich mehr entwickelt, dafür “verschwinden” aber um so mehr Patente irgendwo in das Ausland.
Nicht nur, aber auch die zuvor genannten Verantwortlichen treiben mit ihrem Handeln die Kosten im Sozialversicherungssystem in die Höhe, und sie beschweren sich gleichzeitig, dass das Sozialversicherungssystem so teuer sei, was aber zur Reduzierung der Lohnnebenkosten führen müsse.
Das Beste wäre dann der Einsatz von Steuererhöhungen für Arme, und Steuersenkungen für Betriebe, und Lohnverszicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die Bundesagentur für Arbeit setzte noch eins oben drauf, wenn es darum geht, die Sozialkassenschädigung zu unterstützen.
Die Behörde schulte Arbeitslose zu Pflegekräften um, obwohl im Pflege- und OP-Bereich der Krankenhäuser, und der Altenpflege, Arbeitsüberforderung dazu führte, dass das Personal aus gesundheitlichen Gründen und wegen Burn-Out aussteigen musste.
Die Behörde sähte “Frischfleisch”, was im Pflegebereich verbrannt wurde, die Leute wurden wegen Krankheit arbeitslos, und so erntete die Behörde, die Krankenversicherungen, sowie die Deutsche Rentenversicherung, am Ende “Gammelfleisch”.
So kann es nicht weiter gehn !
Der 1.Mai naht, und da sollten sich wirklch viele Arbeitslose und verarmte Menschen aufmachen, und mal richtig auf die Pauke haun !
Streiken kostet nichts, macht aber in der riesen Masse richtig viel Lärm !
Hoffentlich hilfts !
Gruss
Tom