Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berechnungsmethoden für Hartz-IV-Leistungen für falsch erklärt. Bis zum Jahresende 2010 muss die Bundesregierung die Sozialreform nun nachbessern. Ob sich die Regelsätze spürbar durch das Urteil erhöhen, ist fraglich.
Die Sozialleistungen hätten realistischer als bislang berechnet werden können. Auch dass sich die Hartz-IV-Leistungen für die rund 1.700.000 Millionen Kinder in Deutschland bislang prozentual an den Pauschalbeträgen der Erwachsenen orientieren musste, gilt für das Bundesverfassungsgericht nicht.
Alleinstehende Erwachsene bekamen vom Staat 359 Euro monatlich, ihre Partner 323 Euro. Dazu kamen noch die Kosten für Wohnung und Heizung - was die Kommunen zu übernehmen hatten. Für Kinder unter sechs Jahren gab es 60 Prozent des Erwachsenensatzes (215 Euro). Bis zum 14. Lebensjahr bekamen sie 70 Prozent (251 Euro) zugesprochen. Darüber lag der Hartz-IV-Satz bei 80 Prozent (287 Euro). Das Kindergeld wurde damit verrechnet. Schüler bekamen 100 Euro oben drauf.
Wer Kinder hat, weiß: Sie kosten nicht unbedingt weniger als Erwachsene. Sie brauchen Windeln, einen Kindergartenplatz. Und wachsen - anders als Erwachsene - schnell aus ihrer Kleidung heraus. Dass man ihre Lebenshaltungskosten an denen der Erwachsenen misst, greift zu kurz. Einem Säugling zum Beispiel stehen statistisch bewertet 11,90 Euro für Tabakwaren und alkoholische Getränke zur Verfügung. Aber kein einziger Cent für Windeln. Jedes sechste Kind unter 15 Jahren in Deutschland lebt von Hartz-Leistungen. Das Gericht erkannte: Vor allem bei der Ermittlung der Unterstützungen für Kinder war die Regierung äußerst ungenau. Sie tat einfach so, als wären sie kleine Erwachsene.
Quelle vom 09.02.2010
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/27/ ... 55,00.htmlAnmerkung:
Jeder Hartzer hat es gewusst: HartzIV ist verfassungswidrig. Der eigendliche Skandal war aber, dass überversorgte Beamte in den zuständigen Ministerien HartzIV-Kindern völlig ungenau per Gesetz vorrechneten, was sie als Kinder zu verbrauchen hatten. Wieso werden von überversorgten Beamten und überversorgten (auch SPD-)Politikern erst offensichtlich verfassungswidrige HartzIV-Gesetze in Gang gesetzt, um erst viel zu spät vom Bundesverfassungsgericht klar gemacht zu bekommen, dass die HartzIV-Gesetze in Teilen verfassungswidrig sind ?
Zur Erinnerung:
Die HartzIV-Gesetze wurden unter der SPD-Ex-Bundeskanzler-Schröder-Regierung in Gang gesetzt.
Peter Hartz, der der umstrittenen Arbeitsmarktreform der früheren rot-grünen Bundesregierung seinen Namen gegeben hatte und massgeblich an den Gesetzen mitwirkte, musste nicht wegen Korruption ins Gefängnis, weil er ein umfassendes Geständnis ablegte. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Hartz, eine der Schlüsselfiguren der Affäre, wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Ausserdem musste Hartz eine Geldstrafe von rund 576 000 Euro (932 600 Franken) zahlen. Er hatte gestanden, den einflussreichen damaligen VW- Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe "gekauft" zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro über zehn Jahre hinweg "bei guter Laune" halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro über zehn Jahre hinweg «bei guter Laune» halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt.
Und dann noch ...
Deutschland wählt das Mobbing ab.
Deshalb:
Wegwahl der SPD, CDU, CSU, und der FDP bei allen Landtagswahlen und Bundestagswahlen !
Gruss
Tom