Moderator: Moderatoren
Die Quelle http://www.waz-online.de/waz-lokal/271849.html.
http://www.mobbing-zentrale.com/Presse/VW-2004-09-29/Volkswagen.htm
http://www.flegel-g.de/insiderwissen-43.html
Neu hat geschrieben:KEINE RECHTSBERATUNG!!!
Die Autostadt hat diesen - nach Deinen Veröffentlichungen - wahrheitswidirgen Vortrag herangezogen, um den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Dir maßgeblich zu untermauern. Damit wollte sich die Autostadt durch ihren Wahrheitswidrigen Vortrag auch einen (prozessualen) Vorteil verschaffen, indem das LAG Hannover zu einer für die Autostadt vorteilhaften Entscheidung veranlasst werden sollte.
Anonymous hat geschrieben:Ich empfehle meinem Vorschreiber sich einmal § 138 ZPO und die dazu einschlägige Rechtsprechung anzusehen!
Weiße hat geschrieben:So hat es schon öfters übereifrige Anwälte gegeben, welche vor Hausdurchsuchungen nicht zurückschrecken.
Weiße hat geschrieben:
Ich habe unter Deinem Links leider kein Urteil gefunden, was gegen meine Auffassung spicht. An dem Flut von Links kann es natürlich sein, dass ich den entscheidnenden übersehen habe, kannst Du den Link posten?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast