Neu hat geschrieben:KEINE RECHTSBERATUNG!!!
Die Autostadt hat diesen - nach Deinen Veröffentlichungen - wahrheitswidirgen Vortrag herangezogen, um den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Dir maßgeblich zu untermauern. Damit wollte sich die Autostadt durch ihren Wahrheitswidrigen Vortrag auch einen (prozessualen) Vorteil verschaffen, indem das LAG Hannover zu einer für die Autostadt vorteilhaften Entscheidung veranlasst werden sollte.
Wenn man an einen Parteivortrag immer solche strengen Regeln anwenden würde, hätten die Staatsanwaltschaften viel zu tun.
Angenommen die Autostadt wollte in dieser Weise vorgehen, muss das auch bewiesen werden, und das ist so gut wie unmöglich. Die Autostadt hat nur ihre Annahmen geschildert.
Dass sie dies nicht als Vermutung kenntlich gemacht hat, ist unschädlich, da es offensichtlich ist, dass es nicht im Wahrnehmungsbereich der Autostadt ist, wer von wem bezahlt wurde. Da sich die Autostadt dies nur durch Dritte erfahren haben kann, hätte sie für ihren Vortrag einen Beweis anbieten müssen. Wenn sie das nicht gemacht hat ist das IMO unschädlich.
Wenn die Gegenpartei diesen Vortrag nicht bestreitet, würde dies sogar zur Folge haben, dass der Vortrag als bewiesen angesehen wird. Erforderlich ist aber vorher immer ein Hinweis durch den Richter, falls die Sache entscheidungsrelevant ist.
Es liegt doch in der Natur des Menschen: Wenn man jemanden von seiner Meinung überzeugen will hat man doch gleich verloren, wenn man seine Ansicht nur als Vermutung schildert, dass wäre weltfremd.
Grundsätzlich dürfen die Bedingungen an die Vorträge der Parteien nicht überzogen werden. Natürlich darf eine Partei keine bewussten Unwahrheiten vorbringen, dies zu Beweisen ist aber in den meisten Fällen so gut wie unmöglich.