Die Bundesregierungen unternahmen gegen diese Machenschaften so gut wie nichts.
Die Staatsanwaltschaften waren mit der Aufklärung der Korruption und mit der Aufklärung der Banken- und Finanzkrise in Deutschland hoffnungslos überfordert.
Die Bundesregierungen stellten in nicht ausreichnder Weise ausgebildetes Personal bei der BaFin, in den Finanzämtern, und bei den Staatsanwaltschaften zur Verfügung.
Immerhin trat ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen am 01.11.2008 in Kraft.
Wer die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren sollte, war schon deshalb unklar, weil das ausgebildete Personal nicht hinreichend zur Verfügung stand.
Änderung war nicht in Sicht.
Das Mobbing in den Unternehmen konnte sich ungehindert weiter ausbreiten, weil der Druck des Arbeitsverlustes auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest gleich blieb, wenn nicht sogar noch stieg.
Der Kokurenzkampf um lukrative Jobs ging weiter.
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[url=http://www.paz-online.de/newsroom/regional/dezentral/regional/art3546,746402]Peiner Allgemeine online am 02.12.2008[/url]
In Krisenzeiten gab es immer wieder sogenannte Firmenbestatter, die aus der Not anderer Profit schlagen wollten.
Geworben wurde sogar mit Anzeigen.
Das Thema war auch in Peine aktuell.
Vier Fälle aus dem Baugewerbe wurden bekannt.
Solche Firmenbestatter bieten insolvenzbedrohten Firmen an, die GmbH mit allen Verbindlichkeiten zu übernehmen und den Geschäftsführer von seiner Haftung zu befreien
"Sie kaufen die Anteile einer maroden Gesellschaft für einen symbolischen Preis von einem Euro, lassen sich aber schwarz bis zu 20.000 Euro bezahlen", erläutert Rechtsanwalt Peitmann.
Ein neuer Geschäftsführer werde bestellt - oftmals ein Strohmann, der gar nicht in der Lage ist ein Unternehmen zu führen.
In einem "Verwirrspiel" werden der Firmensitz verlegt, teilweise ins Ausland und mit fiktiven Adressen, sowie Unterlagen vernichtet.
Ziel sei die Liquidation der Gesellschaft an den Gläubigern vorbei, die komplett leer ausgehen.
"Der wirtschaftliche Schaden für Gläubiger, aber auch der volkswirtschaftliche Schaden sind immens", sagt Peitmann. "Mittelständische Betriebe, die eigentlich kerngesund sind, geraten durch diese verbrecherischen Methoden in große finanzielle Schwierigkeiten."
Aber auch Familien, die mit Hilfe einer Firma zum Beispiel ihren Traum vom Einfamilienhaus verwirklichen wollten, würden "vor einem Trümmerhaufen im wahrsten Sinne des Wortes stehen".
"Man kann nicht eindringlich genug davor warnen, sich auf diese scheinbar verlockenden Angebote einzulassen", warnte Rechtsanwalt Beil.
Was hier großmundig versprochen werde, sei rechtlich nicht einlösbar.
Weder gebe es eine risiko- und geräuschlose Liquidation einer insolventen GmbH noch könne sich der Geschäftsführer mit einer Veräußerung von einer bereits begründeten zivil- und strafrechtlichen Haftung "freikaufen".
"Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass der Geschäftsführer einer GmbH bei dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet ist, unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen", führt Beil aus.
Komme der Geschäftsführer seiner gesetzlichen Pflicht nicht nach, mache er sich gegebenenfalls wegen Insolvenzverschleppung strafbar.
Durch die unterlassene Antragstellung werde zugleich auch zivilrechtlich die persönliche Haftung gegenüber den Gläubigern des Unternehmens mit der "Durchgriffshaftung" begründet.
Der geschlossene "GmbH-Entsorgungsvertrag" diene einzig dem Zweck, die Gesellschaftsgläubiger zu schädigen, indem man ihren Zugriff auf das Vermögen vereitele oder wesentlich erschwere.
"Verträge mit solchen Firmen können daher als sittenwidrig und unwirksam festgestellt werden.
Von dieser Unwirksamkeitsfolge wird dann auch die Bestellung des neuen Geschäftsführers erfasst.
Der alte Geschäftsführer bleibt weiterhin verantwortlich und haftbar."
Im Zweifelsfall sollte professioneller Rat eingeholt werden.
Am 01.11.2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen in Kraft.
Danach müssen zukünftige Gesellschaften Pflichten erfüllen:
So muss im Handelsregister eine inländische Geschäftsadresse angegeben sein, unter welcher die GmbH erreichbar ist.
Hat die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr, so sind die Gesellschafter selbst verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zustellen.
Die Insolvenzantragspflicht kann durch "Abtauchen" der Geschäftsführer nicht mehr umgangen werden.
Geschäftsführer, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten und dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen, werden stärker in die Pflicht genommen.
Die Ausschlussgründe für Geschäftsführer werden um Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung, falscher Angaben und unrichtiger Darstellung sowie Verurteilungen auf Grund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug erweitert.
Wer sich auf Geschäfte mit einem "Firmenbestatter" einlässt, kann heute nicht mehr darauf hoffen, der Vorgang bliebe unentdeckt.
Mehrere Landeskriminalämter haben bereits in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt besondere Ermittlungsgruppen eingerichtet, um diese Formen der organisierten Insolvenz-Kriminalität gezielt zu bekämpfen.
"Spätestens nach Stellung des Insolvenzantrages landet der Vorgang auf dem Tisch des Staatsanwalts", sagt Rechtsanwalt und Notar Jürgen Beil, Vorsitzender des Peiner Anwaltvereins.
"Die Staatsanwaltschaften reagieren glücklicherweise jetzt immer schärfer", erläutert auch sein Anwaltskollege Ulrich Peitmann.
In Betracht kommen vor allem Insolvenzverschleppung, Gründungsschwindel, Beitragsvorenthaltung, Betrug, Subventionsbetrug, Hehlerei, Urkundenfälschung, Untreue oder Bankrott, zählt Peitmann auf.
"Kommt es anschließend zur Verurteilung wegen eines Bankrott-Delikts, wird gleichzeitig ein Berufsverbot als GmbH-Geschäftsführer ausgelöst, nicht selten auch ein Gewerbeverbot", führt Beil aus.
Seiner persönlichen Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern könne sich der Geschäftsführer selbst durch ein privates Verbraucher-Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung nicht mehr entziehen.
Da seine Haftung durch eine unerlaubte Handlung begründet worden sei, unterliege sie nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung nicht der Restschuldbefreiung. "Was am Ende steht, ist somit nicht die versprochene Rettung, sondern der endgültige Ruin."
Hier wieder ein Beispiel ... Der Firmenbestatter-Fall: Sanitätshauses Orthex GmbH aus der Sonnenallee in Neukölln (ehemalige Sanitätshaus Beyersdorf in Herne) (NRW)
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[url=http://www.pr-inside.com/de/gomopa-orthex-chef-dr-salim-s-r965435.htm]PR Inside online am 12.12.2008[/url]
Gegen den Geschäftsführer des Sanitätshauses Orthex GmbH aus der Sonnenallee in Neukölln, Dr. Salim S., hat die Staatsanwaltschaft Bochum (Nordrhein-Westfalen) ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet.
Das bestätigte Oberstaatsanwalt Wolfgang Dörsch.
Es geht um das ehemalige Sanitätshaus Beyersdorf in Herne, das im März 2008 von Dr. Salim S. als Orthex-Erweiterung übernommen wurde.
Nach nur sieben Monaten übergab Dr. S. das Sanitätshaus Orthex Herne an den Firmenbestatter und Dauerpleitier Dieter W. (65) aus Tauche (Landkreis Oder-Spree) in Brandenburg.
Der wiederum schaltete seinen Geschäftspartner Siefried L. (76) aus der Kurfürstenstraße in Tiergarten ein.
Am Ende gab es das Sanitätshaus nicht mehr.
Aber um so mehr Gläubiger und Patienten, die auf Krücken, Rollstühle, Wannenlifte oder orthopädische Schuhe warteten.
Oberstaatsanwalt Dörsch:
Im Zusammenhang mit dem Sanitätshaus in Herne liefen außer dem Verfahren gegen Dr. Salim S. noch vier Verfahren wegen des Verdachts des Betruges und Insolvenzverschleppung gegen Dieter W".
Eine Mitarbeiterin der Firma AIDA aus der Kurfürstenstraße in Berlin bestätigte: Ja, Herr W. hat sich an uns gewandt. Wir haben ihm bei seinem Sanitätshaus in Herne geholfen.
Wie die Berliner Generalstaatsanwaltschaft feststellte, gehörte Dieter W. zu den 36 Komplizen von AIDA-Chef Siegfried L., gegen die seit August 2007 ein Berliner Großverfahren wegen gewerbsmäßiger Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßiger Untreue in wechselseitiger Tatbeteiligung in insgesamt 274 Einzelfälle eingeleitet wurde.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellte fest, dass gegen L. bereits eine Abschlussverfügung getroffen worden sein soll.
Gegen den Hauptbeschuldigten Siegfried L. wurde Haftbefehl erlassen.
Er wurde am 29.08.2007 auch vollstreckt.
Doch aus gesundheitlichen Gründen wurde der Haftbefehl gegen Siegfried L. im September 2007 außer Vollzug gesetzt, so Generalstaatsanwaltssprecher Michael Grunwald.
Seit dem ist Siegfried L. auf freiem Fuß.
Am 25.03.2008 trat Siegfried L. offiziell aus der Juricon GmbH aus, gegen die sich das Großverfahren in der Hauptsache richtet.
Sechs Tage zuvor, am 19.03.2008, hatte Siegfried L. seinen neuen Wirtschaftsdienst AIDA gegründet und führte die Geschäfte aus der alten Adresse in der Kurfürstenstraße in Tiergarten weiter.
Dort meldete sich am 15.10.2008 Dieter W. als Liquidator der Firma BauInvest GmbH Cottbus an.
Einen Tag später, am 16.10.2008, kreuzte Dieter W. auf, um von Dr. Salim S. die Schlüssel des schlingernden Sanitätshauses Orthex Herne zu übernehmen.
Dieter W. Soll dann die Kündigungsschreiben verfasst haben.
Und weiter:
Sie sollen schon zwei Tage später im Postkasten der Mitarbeiter gelandet sein.
W. sollte den Standort Herne wohl ohne Imageschaden für Orthex abwickeln.
Die letzten Kündigungen sollen mit Ws Namen versehen gewesen sein; unterschrieben im Auftrag von einer Frau B
Die Berliner AIDA Wirtschaftsdienste soll schon des Öfteren bei der Abwicklung von Firmen mit Dieter W. zusammengearbeitet zu haben, so schien es.
Frau B. Soll in Sachen Herner Sanitätshaus mit W. in Geschäftsbeziehung gestanden haben.
Man prüfe derzeit im Auftrag Ws die Wirtschaftskraft des Hauses.
Den Insolvenzantrag sollte schnellstmöglich beim Amtsgericht Bochum gestellt werden. Ein Antrag, der die Umbenennung der Herner Orthex-Tochter in Sanitätshaus Herne Sodinger Str. GmbH vorgesehen haben, habe vorgelegen.
Die AIDA Wirtschaftsdienste sollen im Internet damit geworben haben, bei der Abwicklung einer insolvenzbedrohten Gesellschaft durch eine schnelle, rechtssichere und kompetente Übernahme der Gesellschafteranteile zu helfen.
Als Vorteile für den bisherigen Eigner werde unter anderem genannt:
eine Schadensbegrenzung, die Existenzsicherung und Ihren Namen aus einer Insolvenz herauszuhalten.
Und weiter:
Die neue EU-Insolvenzordnung eröffne interessante Perspektiven, die viel Unheil ersparten.
Je mehr Zeit für eine Verlagerung ins Ausland zur Verfügung steht, desto größer sei der Spielraum, der sich zum Vorteil des bisherigen Geschäftsführers auswirke
Diese Art der Betreuung im Falle drohender Insolvenz wird von Juristen auch als Firmenbestattung bezeichnet.
Diese ist legal, wenn der neue Eigner sich einem Insolvenzverfahren stellt, wie von AIDA Wirtschaftsdienste angekündigt.
Herr Wieck stellt sich dem Gesetz, so Sachbearbeiterin B.
Weder Geschäftsunterlagen würden verschwinden noch der Insolvenzantrag nicht gestellt werden.
Offen sei allerdings die Frage, wo das Insolvenzverfahren eröffnet werde.
Dies könne wohl nur in Bochum (Sitz der Gesellschaft) oder Frankfurt/Oder (Sitz vom neuen Gesellschafter) sein.
Am letztgenannten Ort, so ein fachkundiger Beobachter, dürfte es ein Insolvenzverwalter wegen der fehlenden örtlichen Nähe schwerer haben, Licht ins Dunkel zu bringen.
Die Leidtragenden sind die insgesamt 32 Mitarbeiter, die buchstäblich auf der Straße landeten.
Außerdem beklagte der alte Beyersdorf-Inhaber Thomas Klering, dass Orthex seinem Vater, Peter Klering, für dessen Immobilie an der Bahnhofstraße in Herne 50.000 Euro Miete schuldig sei.
Man habe bereits Strafanzeige gestellt und die zwei Geländezufahrten mit Schlössern gesichert.
Hernes AOK-Chef, Wilfried Menke, empfahl den Kunden des Sanitätshauses, die noch auf genehmigte Hilfsmittel warten, sich bei ihrer Kasse zu melden.
Im Nebel um die Abwicklung des ehemaligen Herner Sanitätshauses Beyersdorf befürchtete der Dresdner Rechtsanwalt Jens Hänsch ein böses Ende für die Gläubiger. Dieter W. sei wahrscheinlich ein Scheingeschäftsführer des Herrn L .
Ihm seien mehrere solcher Personen bekannt, die sich gegen ein geringes Handgeld als Strohmänner der AIDA Wirtschaftsdienste bzw. der Vorgängerin Juricon für Firmenbestattungen zur Verfügung stellten.
Dabei seien die installierten Geschäftsführer meist mittellos, im Insolvenzverfahren sei bei ihnen nichts zu holen.
Hänsch: Die Gläubiger werden ins Leere laufen, weil sie Herrn W. schlichtweg nicht erreichbar sei.
Die AIDA sei da juristisch gesehen nicht Ansprechpartner.
Nach der Räumung der Herner Ladenlokale geht Hänsch davon aus, dass das Inventar schnell zu Geld gemacht und die Geschäftsunterlagen beiseite geschafft werden.
Im brandenburgischen Landkreis Oder-Spree in Tauche im Ortsteil Görsdorf (200 Einwohner) in der Straße des Friedens landen die Gläubiger-Schreiben für die ehemalige Beyersdorf GmbH im Briefkasten von Dieter W.
Doch zu holen war nichts.
Der Neueigentümer W. soll zuletzt im Januar 2008 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, dass er zahlungsunfähig sei.
Bei Creditreform sollen mehrere Eidesstattliche Versicherungen und laufende Inkasso-Verfahren für den Geschäftsmann registriert sein.
Creditreform stuft W. in die Risiko-Klasse 6 'harte Negativmerkmale) ein.
Das Krediturteil von Creditreform lautet: Geschäftsverbindung wird abgelehnt.
Wie war W. in der Lage, das Stammkapital für eine GmbH aufzubringen?
Hat ihm Alteigentümer Dr. Salim S. die Gesellschaft etwa geschenkt?
Fragen, auf die es scheinbar keine Antworten gab.
Creditreform listet 27 Firmen auf, an denen die Person Dieter W. beteiligt bzw. bei denen sie leitend angestellt ist. Ob es diese Firmen noch gibt, ist unklar.
Im Herner Fall lieferte die von Orthex eingesetzte Buchhalterin im Gespräch mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung nun Indizien, die für den Straftatbestand einer Insolvenzverschleppung sprechen könnten. Seit August bereits hätten sich offene Rechnungen in einer Summe von rund 60.000 Euro angehäuft. Krankenkassen sollen wiederholt die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen angemahnt haben. Das Finanzamt habe zuletzt die Umsatzsteuererklärung für die Monate seit Juli 2008 angemahnt. September-Gehälter seien nicht gezahlt worden. Einen Insolvenzantrag stellte Orthex bis zuletzt nicht. Das übernahm viel zu spät Pleitier Dieter W.
Anmerkung:
Ich meine, Bossing, Korruption, und Arbeitsschutz muss Wahlkampfthema werden.
Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten.
Gruss
Tom
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Bitte beachten Sie unbedingt die Gegendarstellung von Herrn S. Lang am Ende des Beitrages