Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der

Firmen wie Siemens, Volkwagen, Opel etc. wo bereits Betriebsräte gekauft worden sind!

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Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der

Beitragvon Tom am Mi, 13 Sep 2006 12:57 +0000

Korruption in Deutschland - Die Folgen sind Mobbing und Heuschrecken.

Hallo !

Die Korruption in Deutschland ist nicht mehr erträglich. Schliesslich werden wegen der Korruption in den Betrieben zahlreiche Menschen mit Mobbing und Psychoterror gequält, nur weil sie an der Bekanntmachung und Aufklärung von Korruptionsfällen mithelfen wollten.

Ein zusammenfassender vorläufiger Bericht über die Könige der Korruption an der Macht ist überfällig.

Transparency stellte zum 18.10.2005 fest, dass gemäss des Korruptionswahrnehmungsindexes Deutschland das Land China überholt hatte.
Das ist politisch bemerkenswert:
In China sei Korruption unumgänglich, behaupten viele Geschäftsleute, auch deutsche Geschäftsleute. Bekanntlich wird das Riesenland in Enklaven bereits bei High-Tech-Produkten konkurrenzfähig:

„Nun kann ein Teil von China auch mithalten beim Wettbewerb um Integrität als wesentlichem Standortfaktor. Das sollte auch insbesondere die Wirtschaft zu größerem Engagement gegen Korruption herausfordern“, erklärte Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender von Transparency Deutschland.
Aufmerksamkeit erregte die Häufung von Korruptionsvorfällen in der Wirtschaft, wobei prominente Namen waren im Spiel waren, z. B.: BMW, DaimlerChrysler, Infineon, VW, Siemens.

Zwar seien alle Vorfälle unterschiedlich und das zeitliche Zusammentreffen sei eher zufällig. Aber es ging auch um Vorwürfe gegen Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte.
*1)

"Die Zeit" schrieb online, dass deutsche Unternehmen im Zwielicht gestanden haben. Seit VW-Manager unter Korruptionsverdacht gerieten, riss die Kette der Schmiergeld-, Schwarzgeld- und Geldwäsche-Affären nicht mehr ab. Die Fälle VW, Infineon, BMW, Mercedes, Commerzbank warfen die Frage auf, wie groß die kriminelle Energie in der deutschen Wirtschaft ist - und was gute Unternehmensführung bedeutete.
*2)

Und weil das so war, war die Frage, was getan werden konnte.

Das "WUW-Magazin" warf die Frage auf, ob ein »Weiße-Weste-Check« wirken könnte.
Spezielle Persönlichkeitstests sollen Bewerber mit schädlichem oder gar kriminellem Verhalten herausfiltern und damit Unternehmen vor Schaden bewahren.
In den USA beeinflussen solche »Integritäts-Tests« bereits jede zweite Einstellung.
Hier zu Lande seien Personalverantwortliche zurückhaltender.
Der Einsatz dieser Test sei umstritten.
Die Fragen z. B.:
Haben Sie jemals daran gedacht, an Ihrer Arbeitsstelle Geld zu entwenden?
Macht es Ihnen etwas aus, wenn Ihre Kollegen in Bedrängnis geraten, solange Sie nicht davon betroffen sind?
Würden Sie Entscheidungen im Unternehmen um eines persönlichen Vorteils willen treffen?

– Wie wohl Ex-VW-Manager Helmuth Schuster bei seiner Einstellung auf solche Fragen geantwortet hätte?

Solche Tests seien angesichts weltweit steigender Wirtschaftskriminalität nötiger denn je, forderten ihre Verfechter, denn unethisches Verhalten koste die Wirtschaft Tag für Tag viel Geld.
Mitarbeiter, die die Klaviatur unintegrer Verhaltensweisen beherrschen, richten enorme Schäden an:
Diebstahl und Absentismus, Mobbing, Korruption, Preisabsprachen, Sabotage, die Gründung von Scheinfirmen zwecks Füllung eigener Konten oder das Ausplaudern von Firmengeheimnissen.

Da brauchte so manche Firma die Konkurrenz erst gar nicht, um pleite oder Minus zu machen, wenn genügend Mitarbeiter mit unintegerem Potenzial vorhanden waren.
*3)


Offensichtlich gab es keine wirkungsvolle Bekämpfung der Korruption.
Und die zuvor gennnten Einstellungstest wurden offensichtlich nur sehr zögerlich eingesetzt, wenn denn überhaupt.


Die WIWI-Uni-Passau forderte mehr Schutz für Whistleblower, weil die offene Bekämpfung von Korruption den Unternehmen nütze – und auch den Aktienkursen.
Deswegen müssten Hinweisgeber besser geschützt werden.
Notwendig sei eine Ausweitung des
Schutzes von Hinweisgebern, der so genannten „Whistleblowers“.
Denn Staatsanwaltschaften, Compliance-Beauftragte
und Ombudsleute sind auf anonyme Hinweise
von Mitarbeitern angewiesen.
Statt den Einsatz für die langfristige Integrität des Unternehmens zu würdigen, wird Hinweisgebern
vorgehalten, sie würden die kurzfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden. Mobbing oder Kündigung sind nicht selten die Folge.
*4)

Aber es ging ungeachtet aller Unkenrufe weiter mit der Korruption in Deutschland.
Die Whistleblower waren nicht geschützt.
Vielmehr hätte es hier den gesonderten und damit erweiterten Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz für Whistleblower geben müssen.
Desgleichen galt für den arbeitsgichtlichen Mobbing-Schutz.
Aber nichts dergleichen wurde vom Gesetzgeber unverzüglich eingeleitet.


Stattdessen empörte sich das Manger-Magazin im Online-Artikel vom 18.10.2005, dass die Volkswagen-Affäre "wirklich skandalös" wäre.
"(...)
Wenn sich der Verdacht bestätige, dass sich Betriebsräte unter Mitwisserschaft des Personalvorstands aus der Unternehmenskasse bedient hätten, habe das eine neue Qualität.
*5)


Da VW-Betriebsräte sich selbst verkorrupiert hatten fiel es selbstverständlich schwer ein System der "internen Whistleblower" aufzubauen, da Mobbing oder Kündigung nicht selten die Folge für interne Whistleblower bei der Aufklärung von Korruption waren, und wie der Fall VW zeigte, sich die internen Whistleblower vom selbstkorrupierten VW-Betriebsrat hätten schützen lassen müssen.
Und das dies nicht funktionieren kann, war selbstverständlich, und bedurfte keines weiteren Kommentars.

Vielmehr stiegen so die VW-Betriebsräte im Laufe der Jahre ungestört zu mächtigen Königen der Korruption auf.


Das die Bekämpfung von Korruption (und von daher die Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz) von ausserhalb nicht funktionierte, machte der Online-Artikel der Süddeutschen Zeitung deutlich.
Die Zeitung meldete, dass dem Referatsleiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) es gelungen sei, in seiner Behörde Millionenbeträge zu ergaunern.
Er war ein Beamter einer Aufsichtsbehörde, die Bankkunden, Versicherte und Anleger vor schwarzen Schafen in der Finanzbranche schützen sollte.
Er stünde nun selber unter Korruptionsverdacht, und er löse bei der Behörde eine schwere Vertrauenskrise aus.

Der voraussichtliche Schaden sei nach bisherigen Erkenntnissen mindestens 2,6 Millionen Euro und alles ordnungsgemäß vom Geldgeber versteuert in die Taschen des Bafin-Beamten geflossen.
Der geringste Teil davon sei in Form von Bargeld geflossen, der weitaus größere Teil sei durch Sachleistungen wie Immobilien und kostspielige Autos als Bestechung "gezahlt" worden.
Allein in Berlin habe der Beamte für seine Dienste eine 350 Quadratmeter große Luxuswohnung in bester Lage erhalten.

Es war wohl die Seilschaft zweier Gauner.
Der Zweite im Bunde, Inhaber einer Consultingfirma in Brandenburg, nutzte diese Möglichkeit, indem er über eine extra zu diesem Zweck gegründete Zweitfirma jahrelang Scheinrechnungen über Software-Lieferungen an die Bafin ausstellte, die dann von dem Gruppenleiter zur Anweisung freigegeben wurden.

Eine noch nicht ganz geklärte Rolle spielte dabei eine weisungsabhängige Mitarbeiterin, die die Scheinrechnungen zusätzlich prüfte und damit den Anschein des Vier-Augen-Prinzips erweckte.
Sie sei aber ganz offenbar keine treibende Kraft in diesem Zusammenhang gewesen, sondern habe lediglich die Anweisungen ihres Vorgesetzten ausgeführt, betonte der Oberstaatsanwalt Fred Apostel.
*6)


Und weil es offensichtlich keine wirklich funktionierende Kontrolle mehr gab, artete die Korruption aus.
Dagegen konnte auch der Korruptionsbekämpfer Herr Oberstaatsanwalt Fred Apostel kaum mehr etwas gravierendes unternehmen.


Stattdess gab der SPIEGEL den Onlinebeitrag vom 14.07.2006 in das WWW, dass weiteres korruptives Verhalten bei Infineon vorgefallen sei.
Im Korruptionsprozess gegen einen Sponsorenvermittler habe ein ehemaliger Infineon-Manager einige Ex-Vorstandsmitglieder des Chipkonzerns belastet.
Deren Engagement im Rennsport sei nicht von sachlichen Erwägungen geleitet gewesen, sondern allein von ihren persönlichen Rennfahrerambitionen.
Sponsorenmakler Schneider müsse sich wegen Bestechung und Untreue vor Gericht verantworten.
Er soll früheren Infineon-Vorständen hohe Schmiergelder gezahlt haben, um sich Verträge zu sichern.
Allein Ex-Vorstand Andreas von Zitzewitz habe 259.000 Euro erhalten haben.
*7)


Und weil es überall und unkontrolliert so schön geschmiert lief, wollte die Fraktion der weissen Kittelträger nicht hinten anstehen.
Der Online-Artikel vom 18.05.2006 der Saar-Echo meldete, dass Transparency öffentlich über die Korruption in der Weiße-Kittel-Branche klagte.
Die Misswirtschaft im Gesundheitswesen muss abgestellt werden, und die Beitragserhöhungen waren keine Lösung.
*8)


Das die Korruption (fast) alle Bereiche der lukrativen Job-Ebenen erreichte, deutet der Online-Artikel vom 30.07.2006 des Spiegel an.


Es standen Manager unter Korruptionsverdacht bei Karstadt.
Vier Abteilungsleiter der Sport-Sparte waren nach einem Bericht der internen Revision fristlos entlassen worden.
Sie sollen nach SPIEGEL-Informationen mit Lieferanten überhöhte Preise ausgehandelt haben.
Aus dem Umfeld des Unternehmens verlautete am Samstag, der Schaden durch die Korruptionsaffaere sei gering.
Es gehe nur um einige tausend Euro.
Die Abteilungsleiter hätten sich Urlaubsreisen bezahlen lassen.
*9)


Die Korruption erreichte dann auch IKEA.
Die Staatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt hatten die Ikea-Zentrale in Wallau sowie 21 Büros und Privathäuser in Bremen, Hamburg, Düsseldorf und in der Oberpfalz durchsucht.
So meldete das Gelnhaeuser-tageblatt am 19.08.2005, dass eine Razzia wegen Schmiergeldes bei schwedischem Möbelhaus Ikea stattgefunden habe.
Es gebe Haftbefehle gegen Bauleiter und Durchsuchungen.
Mit Ikea war innerhalb von wenigen Wochen nach VW, DaimlerChrysler und BMW das dritte namhafte Unternehmen in Deutschland in das Visier der Ermittler geraten.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter schätzte, dass allenfalls zwei Prozent aller Korruptionsfälle aufgedeckt werden.
*10)


Und weil allenfalls zwei Prozent aller Korruptionsfälle aufgedeckt wurden, wurde es selbst der Justiz zu viel, schlieslich wollte die Justiz nicht zu den mächtigen Königen der Korruption gehören.


Der Tagesspiegel meldete online, dass angesichts der sich häufenden Korruptionsfälle in Deutschland der Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner wirksamere Instrumente gegen Bestechung gefordert hatte.
In der "Bild am Sonntag" schlug der seit Jahren mit einschlägigen Fällen in Frankfurt am Main beschäftigte Ankläger die Einführung eines Korruptionsregisters vor.
Auf dieser schwarzen Liste müssten aller Firmen verzeichnet werden, "die Gewinne mit kriminellen Methoden erzielen".
Schaupensteiner regte ferner an, mit Bestechung arbeitenden Unternehmen keine staatlichen Aufträge mehr zu geben.
Es sei nicht einzusehen, warum der Eigentümer einer Personengesellschaft für Rechtsverstöße als Person hafte und bestraft werden könne, der Top-Manager eines Unternehmens für das gleiche Delikt als Person aber nicht belangt werden könne.
*11)


Das solche Hilfeschreie der Justiz ungehört geblieben sein mussten, und das sich die Könige der Korruption für solche Hilfeschreie der Justiz nicht weiter interessierten, darauf deutete der Online-Artikel der LVZ hin, denn am 25.07.2006 war im Service der Leibziger Volkszeitung zu lesen, dass sich die Korruptionsaffäre in der Automobilwirtschaft ausgeweitet hatte.
Das verwunderte auch nicht weiter, da wie bereits zuvor erörtert, die zuständige Korruptionsaufklärungsbehörden selbst im Korruptionssumpf steckten.


Neben dem VW- Konzern und seiner Tochter Audi waren nun auch andere Unternehmen betroffen.
Dies ergibt ergab sich aus der Mitteilung über die
Ermittlungen durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft.
*12)


Die Könige der Korruption fürchteten die Justiz offenbar nicht.
Anstatt schonungslos alle Fakten auf den Tisch zu legen, wurde in der Öffentlichkeit nur sehr zögerlich das Ausmass der Korruption in Deutschland deutlich.
Das war einerseits als Selbstschutz zu werten, aber anderseits wurde so kein Vertrauen in der Öffentlichkeit gewonnen.
Aber genau das brauchte die Wirtschaft, um seriöse Anleger zum Aufbau von mehr Beschäftigung und Wirtschaftserfolg zu gewinnen.
Stattdessen gab das Verhalten der Könige der Korruption den zusätzlichen Raum, dass sich die "Heuschrecken-Plage" ausbreiten konnte, und so zahllose Arbeitsplätze vernichtet wurden.


Es folgte die nächste Meldung über die Könige der Korruption.


Der Artikel vom 10.08.2006 der www2.onwirtschaft.t-online.de meldete, dass im Infineon-Korruptionsprozess der Ex-Vorstandsmitglied Andreas von Zitzewitz öffentlich die Annahme von Schmiergeld eingeräumt hatte.
"Durch diese Geldannahme habe ich mir die Unabhängigkeit abkaufen lassen", sagte Zitzewitz vor dem Münchner Landgericht.
Er habe von Ralf Udo Schneider, der das Motorsport-Sponsoring für Infineon organisierte, mehrmals Bargeld in Höhe von insgesamt 70.000 bis 100.000 Euro angenommen.
Schneider habe wohl sein Wohlwollen bei seinen Geschäften mit Infineon erkaufen wollen.
Ralf Udo Schneider soll auch noch weitere Infineon-Führungskräfte geschmiert haben.
Der angeklagte Schneider hatte das komplette Motorsport-Sponsoring für Infineon betreut.
*13)


Und weiter gings mit Ungereimtheiten beim Liegenschaftsfond von Sachsen-Anhalt.


Die Morgenpost stellte mit dem Artikel vom 17.07.2006 fest, dass Unregelmässigkeiten bei der Versteigerung des DDR-Rundfunkgeländes im Gange gewesen sein sollen.
So kamen "die fünf neuen Bundesländer und Berlin" in den Strudel des Korruptionsverdachts, - die Frage war hier: berechtigt oder unberechtigt ?
Da blieb die Frage, weshalb der Liegenschaftsfond von Sachsen-Anhalt das 4,75 Mio-Euro-Geschäft nicht selber machen konnte, und stattdessen der Fonds auf lächerliche 350 000 Euro sitzen blieb ?
Im November 2005 noch hatte die Bau und Praktik GmbH aus Sachsen-Anhalt 350 000 Euro für das rund 13 Hektar große Gelände des ehemaligen DDR-Rundfunks - damals im Besitz der fünf neuen Bundesländer und Berlins - an den Liegenschaftsfonds Sachsen-Anhalt bezahlt.
Das 4,3 Hektar große Filetstück, auf dem sich die denkmalgeschützten Rundfunk-Gebäude mit dem wegen seiner exzellenten Akustik weltberühmten Sendesaal und den Studios befinden, wurde versteigert.
Der Berliner Schönheitschirurg Mustafa Mahjoub hatte mit 4,75 Millionen Euro das höchste Gebot abgegeben und den Zuschlag erhalten.
*14)


Die Korruption erreichte ungebremst Itzehoh, und die Korruption erfasste damit die Provinz.
Es ging munter weiter, offensichtlich wollten jetzt möglichst viele "Entscheidungsträger" zu den mächtigen Königen der Korruption gehören, - da lohnte sich das fleissige Arbeiten -


Transparency meldete mit dem Artikel vom 11.08.2006, dass die Kieler Staatsanwaltschaft wegen des Korruptionsverdachts im Itzehoher Rathaus die Verwaltungsräume des städtischen Stadions, sowie Privat-und Firmenräume durchsucht hatte.
Ein Amtsleiter, ein Platzwart und ein Anlageberater seien der Bestechung, Bestechlichkeit, Untreue und Vorteilsnahme verdächtigt, da der Amtsleiter in mehreren Fällen Barzahlungen als Gegenleistung für die Überlassung des städtischen Stadions von dem Anlageberater gefordert haben soll.
Von diesen Zahlungen habe auch der Platzwart profitiert.
*15)


Die Korruption lohnte sich.
Vielmehr wurde durch das Verhalten der Könige der Korruption dargelegt, dass das grosse Geld hauptsächlich mit Korruption, Betrug, und Untreue zu machen war.
Schliesslich musste es einen Hintergrund gehabt haben, weshalb auch Steuerparadiese mit in das Geschen geraten waren.


Die Financial Times Deutschland meldete am 13.08.2006 online, dass in der Korruptionsaffäre beim Autobauer BMW die Spur des Geldes in das Fürstentum Liechtenstein und in die Schweiz, und damit in diese Steuerparadiese, führe.
Um sich Aufträge zu sichern, hat dem "Spiegel" zufolge ein Teil der in die Affäre verwickelten Zulieferbetriebe die Schmiergelder zuerst auf das Konto einer Tarnfirma mit Sitz in Vaduz gezahlt.
Insgesamt 1,6 Mio. Dollar seien nach Angaben des Nachrichtenmagazins in den Jahren 2002 und 2003 in diesen Topf geflossen, aus dem dann unter anderem die Zahlungen auf Zürcher Konten des in Untersuchungshaft sitzenden ehemaligen BMW-Einkaufsmanagers sowie seiner Komplizen finanziert worden seien.
Initiator und Mitinhaber der Vaduzer Drehscheibe sei der Filialleiter einer Bank in Oberfanken gewesen, hieß es.
Zusammen mit einem Zulieferer habe er die Tarnfirma gegründet, um die Spuren der Schmiergeldzahlungen zu verwischen und daraus zugleich Provisionen in die eigene Tasche abzuzweigen.
Die Staatsanwaltschaft München habe den Bankmanager bereits "vergangenen Herbst für 14 Tage in Haft genommen", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem "Spiegel".
Gegen den Mann liefen weitere Ermittlungen, hieß es.
*16)


Bei Korruption in Deutschland, da darf Klingel-Klüngel Kölle selbstverständlich nicht fehlen.
Neben dem bereits bekannten Müll-Korruptionsfall "TRIENEKENS" kam nun noch die Stadtsparkasse Köln/Bonn hinzu.


Das HANDELSBLATT meldete am 17.08.2006 online den Korruptionsvorwurf gegen den Sparkassenchef.

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte gegen Gustav Adolf Schröder, den Chef der Sparkasse Köln-Bonn und Bundesobmann der Sparkassenvorstände.
Der Vorwurf: Bestechlichkeit.
Laut einer anonymen Anzeige soll Schröder beim Bau seines neuen Hauses im noblen Stadtteil Junkersdorf Vergünstigungen von der Gartenbaufirma Hoemann Greenland erhalten haben. Statt des Auftragswertes von 58 000 Euro soll er nur 17 400 für Gartenarbeiten an das Unternehmen gezahlt haben.
Die Firma habe daraufhin Aufträge von Unternehmen erhalten, an denen die Sparkasse Köln-Bonn beteiligt gewesen sei.
Der Anwalt Norbert Gatzweiler, Rechtsvertretung von Schröder, woltte wissen, dass Schröder die Gartenbaufirma gar nicht kannte.
Bezeichnend hierbei war, dass Gatzweiler auch Strafverteidiger bei Angeklagten im Trienekens-Korruptions-Prozess war.
*17)



Nach Korruption in Itzehoe, über Köln, weitete sich die Korruption nach Pechbrunn (bei Marktredwitz) aus.
Die Spuren in das Steuerparadies hatte ich schon erwähnt, und weil das so schön war, galt dies auch hier, denn es ging in diesem Fall auch um eine Tarnfirma in Lichtenstein.


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http://www.ramasuri.de
meldte mit dem Artikel vom 17.08.2006 online, dass ein Bankangestellter aus Pechbrunn bei Marktredwitz in die Korruptionsaffäre um den Autobauer BMW verwickelt gewesen sein soll.
Wie bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft München I ermittelt.
Der Mann soll Schmiergelder in Höhe von 1,6 Millionen US-Dollar über eine Tarnfirma in Lichtenstein gewaschen haben, so Oberstaatsanwältin Regina Sieh.
Hintergrund der Korruptionsaffäre sei, dass ein BMW-Mitarbeiter Schmiergelder aus der Autozulieferindustrie erhalten haben soll.
*18)



Und auch bei DaimlerChrysler gehts mit der Korruption wie "geschmiert", - weil Korruption lohnte sich - .


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http://www.autohaus.de
meldete mit dem Artikel vom 31.07.2006 online, dass erneut ein Mitarbeiter des DaimlerChrysler-Konzerns wegen Korruption in Millionenhöhe verantworten muss.
Es werde geprüft, ob sich der Mann Geld erschlichen habe, indem er sich Rechnungen von Drittfirmen ausstellen ließ, für die es keine Leistungen gab, bestätigte eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf Anfrage am Samstag entsprechende Medienberichte.
Der Mann sei in Untersuchungshaft gewesen.

Der Schaden für DaimlerChrysler liege im unteren zweistelligen Millionenbereich, hieß es weiter.
Nach Informationen des SWR war der Verdächtige zuletzt für Schulungsmaßnahmen innerhalb des Vertriebes von DaimlerChrysler zuständig.
Der Konzern untersuche Rechnungen und Zahlungen im Zeitraum von 2000 bis 2005.
Es wurde in anderen Untreuefällen ermittelt.
*19)


Es ging Schlag auf Schlag.


Ein weiterer Korruptions-Fall wurde aus Hamburg von der Rheinischen Post Online mit dem Artikel vom 24.08.2006 gemeldet.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte gegen mehr als 100 Mitarbeiter von Philips und mehrerer Elektronikmärkte, darunter Saturn und Media Markt.
Philips-Beschäftige sollen Einkäufern der Märkte Sachgeschenke angeboten haben, um Aufträge zu bekommen.
Ein ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung von Philips Deutschland soll die Bestechung in den Jahren 2000 bis 2002 angeordnet haben.
Ziel sei es gewesen, den Umsatz im Geschäftsbereich Haushaltsgeräte anzukurbeln.
Vor einigen Wochen stellten die Ermittler Unterlagen in der Philips-Deutschlandzentrale in Hamburg sicher.
*20)


Der Korruptionsfall bei IKEA weitete sich aus.
Die Fragestellung hierbei:
Schmierst du noch oder baust du schon im Steuerpradies Liechtenstein oder im Steuerparadies Schweiz ?


Der Spiegel meldete online:
Jahrzehntelang hätten sich Manager des Möbelkonzerns Ikea von Baufirmen bestechen lassen - bis die ehemalige Geliebte eines Abteilungsleiters auspackte.
Weder die Buchhaltung, noch die Wirtschaftsprüfer und die Revision hätten etwas unternehmen können, weil sich fast die ganze Abteilung an diesen Unregelmäßigkeiten beteiligt habe.
"Seit Jahren bekommen überwiegend dieselben Firmen die Aufträge, obwohl Ausschreibungen stattfinden", hieß es in dem Schreiben.
Im Klartext: Aufträge für den Bau der tiefblauen Ikea-Zentren gab es nur gegen Schmiergeld.
Ermittler und Steuerfahnder wühlten sich durch riesige Dokumentenberge, sie folgten der Spur des Geldes bis nach Liechtenstein, Österreich und in die Schweiz, verhörten mehrere Dutzend Beschuldigte, befragten Zeugen - und produzierten über 4000 Seiten Akten.
Die Untersuchung drehte sich um ein Auftragsvolumen von mehreren hundert Millionen Euro und eine rund 25köpfige Bauabteilung, konzernintern "Ikea Property" genannt. Gegen sieben Mitarbeiter wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue ermittelt.
Des Weiteren gegen 44 Mitarbeiter von Bau- und Handwerksfirmen wegen des Verdachts der Bestechung und des Betruges, weil sie die Möbelhaus-Manager geschmiert und Rechnungen gefälscht haben sollen.
Die Staatsanwälte wollten die erste Anklage gegen eine prominente Adresse fertigstellen:
Der bayerische Max-Bögl-Konzern, größte deutsche Baufirma in Privatbesitz, Spezialist für Fußballstadien und ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecken, zahlte jahrelang anstandslos rund ein Prozent der Auftragssumme als Schmiergeld auf das Konto der Scheinfirma eines der Hauptbeschuldigten.
*21)


Es folgte ein Korruptionsfall in Wiesbaden.
Pikant war hierbei, dass ausgerechnet im Wirkungsbereich der Polizei, die auch die Ermittlungen beim Korruptionsverdacht durchführt, nunmehr selber im Koruptionssumpf einsickerte.


Die
http://www.az-badkreuznach.de
meldete mit dem Artikel vom 01.09.2006, dass der Ex-Polizeichef alle Verantwortung von sich gewiesen hatte, er habe "Von Korruption nichts gewusst".

Der frühere Chef der hessischen Polizei-Logistik Wolfgang Sedlack hatte jede Verantwortung für die Taten eines betrügerischen Untergebenen von sich gewiesen.
Der inzwischen verurteilte ehemalige Angestellte sei eine "kriminelle Altlast" gewesen, sagte der Ex-Präsident des Polizeipräsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung gestern im Polizei-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags.
Dass er Schaden in sechsstelliger Höhe habe anrichten können, habe auch mit "Konstruktionsfehlern" der Behörde zu tun.
Der frühere Telekommunikations-Fachmann der Behörde war im vergangenen Jahr zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Unter anderem soll beim Ankauf von Polizei-Handys 300000 Euro auf sein eigenes Konto gelenkt haben.
Der Ausschuss sollte klären, ob die Landesregierung ihn zu lange hat gewähren lassen.
Erste Hinweise waren bereits 1999 eingegangen; dennoch konnte der Mann bis Juli 2003 weiterarbeiten.
"Sicherlich war er zu lange an derselben Stelle", sagte sein früherer Chef.
*22)


Nach einem Artikel vom 12.09.2006 der http://www.tagesschau.de forderten Politiker Konsequenzen aus dem Skandal um die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und aus den vergangenen Betrugs- und Korruptionsskandalen.
Wie zuvor berichtet, gelang es scheinbar dem Referatsleiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in seiner Behörde Millionenbeträge zu ergaunern.

Der bislang 21köpfige Verwaltungsrat mit Vertretern aus Banken, Versicherungen und der Politik habe den Haushalt der BaFin kontrolliert, wobei der Verwaltungsrat auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfer PriceWaterhouseCooper zu reagieren schien.
In dieser Untersuchung waren Schwachstellen in der internen BaFin-Kontrolle bemängelt worden.
Erst durch diese Schwachstellen sei ein im Frühjahr aufgedeckter Millionenbetrug ermöglicht worden.

Der BaFin-Präsident Jochen Sanio räumte in seinem 28 Seiten langen Brief, der dem Handelsblatt vorgelegen habe, erstmals auch eigene Versäumnisse in der Korruptionsaffäre ein. "Rückblickend war die Verschiebung der Prüfung 'IT-Beschaffung' eine fatale Entscheidung",
Zudem habe Sanio den Verdacht geäussert, dass die Wirtschaftsprüfer von PriceWaterhouseCooper "bei ihrem Urteil nicht den Grundsatz der Neutralität beachtet haben".

Das neue Gremium soll in Zukunft mit Mitgliedern des Verwaltungsrates besetzt werden.
*23)


Es blieb die Hoffunung, dass das neue Gremium in Zukunft mit Mitgliedern des Verwaltungsrates besetzt werden könnte, die zur Zunft der gnadenlosen Korruptionsbekämpfer gehören, und die nicht schweigen.
Das war höchst dringlich und dringlich erforderlich.


Unter http://www.wiwo.de war im Artikel vom 14.09.2006 zu lesen, wie das bei der BaFin so funktionierte.
„Im Kern war es recht banal, weil es so einfach war“, sagte der ehemalige Gruppenleiter der Informationstechnik (IT) rückblickend.
Zweieinhalb Jahre lang habe er Geld aus dem Haushalt der Finanzaufsicht abgezweigt, für Software, die keiner brauchte und Wartungen, die keiner in Anspruch nahm, wie der Bundesrechnungshof später herausfand.

Das Prinzip war einfach – und effektiv: Zusammen mit dem Hauptlieferanten, einem IT-Dienstleister aus Bonn, entwickelte Mike R. ein unauffälliges Betrugssystem.
„Die Idee hat sich so im Gespräch ergeben, und da habe ich ihn eben gefragt, ob er mitmacht“, sagte R.
Der Beamte orderte Waren, die es nie gab, der Verkäufer schrieb Rechnungen für Dienste, die er nie erbracht hatte.
Den Gewinn teilten sich beide fifty-fifty – nach Abzug der Steuern.
Korruptionskontrolle gab es nicht, weil die Korruptionsbeauftragte eine untergebene Mitarbeiterin des 52-Jährigen war, - und die schwieg - .

Bis zur Kontrolle der Rechnungsprüfer lief alles wie geschmiert.

R. war Leiter der Beschaffung, seine beiden Kollegen im Amt unterzeichneten blind die Stapel, die er ihnen vorlegte.
Nachgeprüft hat nie jemand.
„Leicht gemacht hat man es ihm mit Sicherheit, da war viel Vertrauen und wenig Kontrolle“, sagte sein Anwalt Karl-Christoph Bode aus Bergisch-Gladbach.
Bei rund 40 Rechnungen am Tag ließen sich problemlos ein paar Scheingeschäfte dazwischen mogeln.
„Ich hatte rund 1 000 Rechnungen im Monat als durchlaufenden Posten“, sagte R.
Etwa zehn bis zwölf seien falsch gewesen.

Das Leben von Regierungsdirektor R. änderte sich über Nacht. Luxushotels in Las Vegas, exklusive Suiten in Dubai – nichts war zu teuer für den Kurztrip übers Wochenende. Ein S-Klasse-Mercedes und ein 5er-BMW sorgten für Fahrvergnügen, High-Tech-Stereoanlage und Flachbildschirmfernseher möblierten das 250 Quadratmeter-Apartment im Regierungsviertel für schlappe 3 500 Euro Miete im Monat.

Das Gehalt des Regierungsdirektors reichte mit 4 300 Euro netto für den Luxus nicht.

Die nötige Kontrolle hätte es längst geben müssen.

Bereits im März 2004 stellte das Prüfungsamt des Bundes Koblenz in einem umfangreichen Bericht fest, dass es erhebliche Schwachstellen im internen Kontrollsystem der BaFin gibt.
Darin bemängelten die staatlichen Prüfer, dass die Führung und Dokumentation von Vergabeunterlagen unzureichend sei, dass das Vergabeverfahren weder von der Behördenleitung noch von der Innenrevision ausreichend kontrolliert werde und dass die Prüfung und Bewertung der Angebote gegen vergaberechtliche Bestimmungen verstoße.
Nach diesem erschütternden Gutachten hätte BaFin-Präsident Sanio reagieren müssen.
Doch die „Sofortmaßnahmen“, die er verfügte, reichten längst nicht – wie der Korruptionsfall zwei Jahre später mehr als deutlich beweist.

Sand ins Getriebe kam erst 2004, als einem der beiden Kollegen die Scheingeschäfte auffielen.
Doch statt R. anzuzeigen, schwieg er – gegen Bares, und der BaFin-Präsident Sanio merkte nichts.

„Eines ist aber sicher, eine effiziente Kontrolle gab es nicht, sonst hätte mein Mandant das sicherlich nicht über mehrere Jahre so durchziehen können“, sagte sein Anwalt Karl-Christoph Bode.

Mittlerweile dokumentieren zwei Gutachten auf mehreren hundert Seiten das Versagen des BaFin-Präsidenten Sanio.
Die Wirtschaftsprüfer von Pricewaterhouse-Cooper werfen Sanio in einem von der Regierung beauftragten Sondergutachten schwere persönliche Versäumnisse vor.
Und selbst die Innenrevision der BaFin kam zu dem Schluss, dass die verschiedenen Kontrollsysteme der Bundesbehörde entwicklungsbedürftig und die Vorgaben der Bundesregierung zur Korruptionsprävention immer noch nicht umgesetzt worden seien.

Sanio selbst schweigt beharrlich zu den Vorwürfen.
Seine Anwälte sollen ihm geraten haben, nicht in die Öffentlichkeit zu gehen und die Sondersitzung des Verwaltungsrats Ende September abzuwarten, auf dem auch über die Entlastung des BaFin-Präsidenten für das vergangene Jahr entschieden werden soll.

Rückblickend wird der BaFin-Chef sicher noch andere Fehler feststellen.
Denn mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft in weiteren Fällen wegen des Verdachts auf Untreue, das ganze Ausmaß des BaFin-Skandals könnte also noch deutlich größer sein.
*24)

Die BaFin-Affäre machte u. a. deutlich, dass es in Deutschland keine wirkliche Korruptionsbekämpfung gegen die Könige der Korruption an der Macht gab.
Vielmehr machten Pseudo-Korruptionsbekämpfer entweder selber mit, oder sie schwiegen.
Und die Korruptionsbekämpfer "von aussen" waren nicht erwünscht, und wurden auch gesetzlich nicht geschützt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig kam im VW-Korruptionsskandal gar auf die Idee ein ganzes Paket mit Korruptionshinweisen und Beweisen der Innenrevision von VW zu übergeben.
Erst als das Beweispaket im "Schwarzbuch VW" veröffentlicht wurde, kam es bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu einem höchst umfangreichem Ermittlungsverfahren.


Die Hamburger Morgenpost meldete am 27.09.2006 online einen Korruptionsverdacht aus dem Kölsch-Klüngel-Kölle bei REWE in Köln, wobei REWE zunächst intern gegen die Korruption ermittelte, obwohl derartige Ermittlungen die Sache der Staatsanwaltschaft war.

Laut «Stern»-Informationen habe der Rewe-Aufsichtsrat und Vorstand die eigene Firma seit Sommer 2005 durchleuchten lassen.
Die internen Ermittlungen unter dem Namen «Projekt Nightmare» sollen ergeben haben, dass der italienische Obst- und Gemüselieferant Bocchi Group (Verona) über 20 Jahre hinweg beim Wareneinkauf bevorzugt worden sei.
Bocchi habe bei Rewe etwa Ware zu einem Preis absetzen können, «der bis zu 30 Prozent über dem Marktwert lag», heißt es dem Magazin zufolge in einem internen Rewe-Bericht.
Die Bocchi-Gruppe, die zeitweise geschätzte 1,5 Milliarden Euro im Jahr mit Rewe umgesetzt habe, dementierte nach Angaben des Magazins, Schmiergelder gezahlt zu haben. «Dieser Vorwurf trifft nicht zu.» Auch die Preisnachlässe seien «unrichtig und völlig aus der Luft gegriffen».
Nach dem vorläufigen Ergebnis der internen und freiwilligen Korruptionsermittlungen schaltete der Handelskonzern Rewe wegen des Verdachts der Korruption die Kölner Staatsanwaltschaft ein.
Es sei um in der Vergangenheit liegende Vorgänge gegangen, die sich unter anderem auf unternehmerische Geschäftsvorfälle bezogen hätten, erklärte die Kölner Handelsgruppe.
Rewe werde die Ermittlungsbehörden unterstützen, teilte das Unternehmen mit.
Gegenüber der Staatsanwaltschaft gehe Rewe von der «Annahme» aus, «dass das wettbewerbswidrige und das Vermögen der Rewe schädigende Verhalten erkauft worden ist», heißt es dem «Stern» zufolge in einem Bericht des Unternehmens.
Die Verdächtigungen zielen nach Informationen des Magazins vor allem auf die ehemalige Konzernspitze um den langjährigen Rewe-Vorstandschef Hans Reischl.
Reischl, der die genossenschaftlich organisierte Rewe 2004 nach 27 Jahren an der Spitze im Streit verließ, sagte dem Magazin: «An den Vorwürfen ist absolut nichts dran, das versichere ich gern auch eidesstattlich.» Er habe «nie auch nur einen Cent als Kick-Back erhalten».
*25)


DIE WELT.de gab am 02.10.2006 einen Online- Artikel in das WWW, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFinn) sich in die Aufklärung finanzieller Unregelmäßigkeiten beim Kölner Handelskonzern Rewe einschalten wollte , - also eine Behörde, die selbst einen Korruptionfall in den eignen Reihen zu bewältigen hatte - , wie hier bereits zuvor berichtet wurde.
Bei REWE sollen über Mitarbeiterkonten zwei Mal 500 000 Euro an Reischls Kinder sowie acht Mio. Euro an sein eigenes Konto geflossen sein.
Die Rewe-Anwälte vermuten laut "Spiegel", dass auch Schmiergeldzahlungen an einen italienischen Lieferanten über Mitarbeiterkonten abgewickelt wurden.
*26)
Reischls Anwalt Anwalt Norbert Gatzweiler aus Köln stellte jetzt klar, dass sein Mandant "immer und ausschließlich im Interesse des Unternehmens" gehandelt habe, meldete WIWO.DE am 04.10.2006 online.
Zuvor hatte der Kölner Rechtsanwalt Norbert Gatzweiler bereits den Entsorgungs-Unternehmer Hellmut Trienekens im Kölner Müllskandal Trienekens verteidigt.
Zu den Mandanten von Gatzweiler zählte auch der ehemalige Metro-Manager Ralf Bender, der in die Affäre um Reischls Nachfolger Ernst-Dieter Berninghaus verwickelt war:
Dabei ging es um die dubiosen Umstände beim Kauf einer Internetfirma durch Rewe.
"Es wird zu prüfen sein, inwieweit hier von interessierter Seite Falschbeschuldigungen in verleumderischer Absicht in die Welt gesetzt worden sind", so Reischls Anwalt Norbert Gatzweiler in einer Erklärung. Dabei stellte Gatzweiler auch fest, dass gegen Reischl kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln anhängig gewesen sei.
*29)

Das italienische Obst- und Gemüselieferant Bocchi Group (Verona) über 20 Jahre hinweg beim Wareneinkauf bevorzugt worden sein soll, konnte auch andere Gründe gehabt haben.
Die REWE musste nunmal mit Waren beliefert werden.
Um das günstigste Angebot zu ermitteln, hätte es eine Art Angebotsausschreibung bei REWE geben müssen, - aber so was ist sehr zeitaufwendig, personalintensiv, und zudem sehr teuer.
Will man einen solchen Aufwand nicht betreiben, lag es nahe, immer den gleichen Lieferanten zu beauftragen, - man kannte sich halt, und hatte vertrauen - .
Ob in einem solchen Fall wirklich Korruption im Spiel war, musste sehr sorgfältig geprüft werden, - schliesslich musste es einen Grund gehabt haben, weshalb immer der gleiche Lieferant beauftragt wurde, der zudem die Ware bis zu 30% über dem Marktwert bei REWE absetzen konnte - , und zu prüfen war auch, ob REWE durch die "sehr einfache" Lösung der Angebotsvergabe viel Geld in der Bürokratie eingespart hatte.


Immerhin, es passierete in Sachen Aufklärung der Korruption in Deutschaland etwas, - auch wenn erst in den eignen Reihen freiwillig ermittelt werden musste, und selbstkorrupierte Behörden etwas aufklären sollten.
Freiwillig war auch das Einschalten der zuständigen Staatsanwalten.


China, das Land der aufgehenden Sonne und das hell stahlende Beispiel des grenzenlosen Kapitalismus, war in Sachen Korruptionsbewältigung, Korruptionsaufklärung und Verurteilung bereits im Jahr 2005 schon sehr viel weiter, als die Deutschland-AG .
Es war zu lesen, dass rund 11.000 Mitglieder der Kommunistischen Partei (KP) Chinas im Jahr 2005 wegen Korruption und Bestechung aus der KP ausgeschlossen wurden.
In 7279 Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet.
*27)

Na also, geht doch, zudem wurde aus China von einer freiwilligen Korruptionsbekämpfung in den eignen Reihen nichts berichtet.


Vielmehr meldete die Kieler Nachrichten vom 05.10.2006 eine "Königin der Korruption" online.

Mindestens drei Jahre war die Trappenkamper Gemeindeverwaltung offenbar Opfer von Korruption.
Bürgermeister Werner Schultz sprach gestern von "mafiosen Strukturen."
Die Vorwürfe, wegen derer die Staatsanwaltschaft Kiel bereits seit August gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Trappenkamper Bauamtes ermittelt, umfassen unter anderem Bestechung, Betrug, Unterschlagung und Vorteilsnahme, erläuterte Schultz.
Die Frau habe immer wieder im Namen der Gemeinde Material bei Firmen aus Rendsburg, Neumünster und dem Kreis Segeberg bestellt und dafür einen persönlichen Bonus erhalten.
Schultz selbst sei dies während seiner früheren Amtszeit als Kämmerer der Gemeinde nie aufgefallen.
Weil es nicht um Geld, sondern um Waren geht, sei der Schaden schwer zu beziffern, so Schultz.
Auf jeden Fall liege er im fünfstelligen Euro-Bereich.
Die Frau habe seit Jahrzehnten in der Trappenkamper Verwaltung gearbeitet.
Weil schon ihre Teilgeständnisse reichten, habe Schultz sie bereits im August entlassen.
*28)


Und während dessen die "Könige und die Königinnen der Korruption" entweder unbehelligt oder straffrei blieben, war das Bundeskriminalamt zeitgleich mit der bürokratischen wie auch statistischen Auflistung von Korruptionsfällen im Jahr 2005 beschäftigt.
Da blieb weniger Zeit für die Aufklärung von Korruptionsfällen, was die Anklage unter Umständen zu nichte machte, weil (zwangsweise) schlampig ermittelt wurde.


Am 10.10.2006 meldete die Pressestelle des Bundeskrinalamte, dass im Jahr 2005 von den Landespolizeidienststellen und dem BKA 14.689 Korruptionsstraftaten, und damit 93 % mehr als im Vorjahr registriert wurden.
Daneben wurden 1.649 Ermittlungsverfahren gemeldet.
Gegenüber dem Vorjahr (1.207 Verfahren) war die Anzahl der Verfahren damit um rund 36,6 % angestiegen.
Der prozentuale Anstieg der Straftaten fiel deutlicher aus als der Zuwachs bei den Verfahrenszahlen.
Dies war auf mehrere große Verfahrenskomplexe mit einer Vielzahl von Einzelstraftaten zurückzuführen.
Ursächlich für den deutlichen Anstieg der Ermittlungsverfahren wiederum war vor allem ein in Nordrhein-Westfalen anhängiger Komplex mit 427 Einzelverfahren.
Im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten wurden 8.323 Tatverdächtige polizeilich bekannt.
Die signifikante Steigerung zum Vorjahr (+220 %) war auf umfangreiche Ermittlungskomplexe in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zurückzuführen.
Die allgemeine öffentliche Verwaltung blieb mit 91 % der Fälle weiterhin der bedeutendste Zielbereich der Korruption.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge (3.058 Fälle), insbesondere bei Beschaffungen (1.981) und bei Bauvorhaben (414), war häufig Ziel von Korruptionshandlungen.
*30)


Und während dessen die zuständigen Behörden mit anderen Dingen beschäftigt waren, wurde in Köln die Korruptionsaufklärung oder die Aufklärungen von Unregelmässigkeiten zur ehrenamtlichen Aufgabe.


Der Kölner Stadtanzeiger meldete am 10.10.2006, dass die Bürgerinitiative „Wohnen und Umwelt Kölner Norden“ ein Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2002 mit einer Beschwerde in Gang gesetzt hatte.
Es ging darum, ob der Bau der Messehallen durch den Oppenheim-Esch-Fonds rechtens war oder nicht.
EU-Juristen gingen davon aus, dass die Kölner Messe den Auftrag hätte ausschreiben müssen.
Der Esch-Fonds hatte den Zuschlag im Jahr 2003 ohne Ausschreibung erhalten.
Bei einem weiteren Kölner Bauprojekt hat die EU-Kommission bereits einen Verstoß gegen die Vergaberichtlinien festgestellt:
Demnach hätte der Bau der (Trienekens-)Müllverbrennungsanlage in Niehl europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Den Zuschlag für den Bau der mehr als 400 Millionen Euro teuren Müllverbrennungsanlage hatte die Abfallentsorgungsgesellschaft Köln (AVG) dem Gummersbacher Unternehmen Steinmüller erteilt. Im Zusammenhang mit diesem Geschäft sind Schmiergelder in Millionenhöhe geflossen.
„Hinsichtlich der Bauleistungen wurde seitens der deutschen Stellen ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht eingeräumt.“
Folgen seien seitens der Kommission nicht vorgesehen.
„Da die Bauleistungen jedoch bereits im Jahr 1998 vollständig erbracht waren, stellen wir fest, dass keine Maßnahmen zur Beendigung der Gemeinschaftsrechtsverletzung mehr möglich sind.“
Vor fünf Jahren hatte die Kommission bereits einen Verfahrensfehler bei der Genehmigung der Anlage gerügt.
*31)


Und endlich gings beim Kölner Landgericht weiter.
Die Staatsanwaltschaft hielt den Vorstandsvorsitzenden der Frechener SPD-Politiker Hardy Fuß für „hinreichend verdächtig.
Fuss soll bei der Trienekens-AG in 25 Fällen Beihilfe zur Untreue geleistet haben, sagte der leitende Ermittler noch im März 2005.
Das Landgericht Köln hatte das Hauptverfahren gegen den Frechener SPD-Politiker Hardy Fuß eröffnet und verhandelte nur noch einen Anklagepunkt:
Beihilfe zur Untreue.
Der konkrete Verdachtsvorwurf der Staatsanwaltschaft:
Fuß soll über die Trienekens Tochter-Firmen UTG und Isis, die später verschmolzen wurden, als deren Geschäftsführer über Jahre Zahlungen an die Schweizer Firma Stenna Umwelttechnik AG geleistet haben.
Fuß selbst soll an Zahlungen von mehr als 2,5 Millionen Euro in die Schweiz beteiligt gewesen sein.
Das Geld soll gegen Scheinrechnungen geflossen sein - um die „Kriegskasse“ der damaligen Trienekens AG zu füllen, meinte die Staatsanwaltschaft.
Unternehmenschef Hellmut Trienekens soll das Geld nach eigenen Angaben dazu genutzt haben, um „nützliche Aufwendungen“ zu finanzieren.
*32)


Und während der frechener SPD-Politiker Hardy Fuß noch zitterte, hatte die Zitterpartie beim ehemaligen CDU-Politiker als (doch) Amtsträger, und ehemaligen RSAG-Chef, Karl-Heinz Meys, ein Ende.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Meys-Anwälte gegen das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts.
Der Einspruch sei unbegründet, an dem Urteil und seiner Begründung gebe es nichts zu bemängeln, hieß es.
Der ehemalige CDU-Politiker war im Dezember 2004 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Die Richter wiesen ihm Bestechlichkeit in zwei besonders schweren Fällen sowie Steuerhinterziehung in drei Fällen nach.
Insgesamt 2,85 Millionen Euro Schmiergeld wurden dem Niederpleiser - er bezeichnete die Zahlungen immer als „Provision“ - laut Urteil in den Jahren 1998 bis 2001 vom Viersener Müllmulti Hellmut Trienekens überwiesen.
Als Gegenleistung hat Meys Trienekens-Firmen bei Auftragsvergaben bevorzugt und den Abfallunternehmer mit Insiderwissen versorgt.
Die Richter der Bonner Wirtschaftsstrafkammer hatten den ehemalige RSAG-Chef wie einen Amtsträger behandelt, was besonders strafwürdig war.
Justizexperten gingen davon aus, dass Meys in den offenen Vollzug gehen könne.
*33)

Wer mehr zum Spendenskandal um die Müll-Multies in Politik und Wirtschaft lesen möchte, kann dies unter:
Code: Alles auswählen
http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/muellaffaere_spd/inhalt.jhtml?rubrikenstyle=wirtschaft

tun.
Hier wird die Spendenaffäre der Kölner SPD unter dem Motto:
"Die Stadt, der Müll und die Spenden"
für Sie bereit gehalten.


Und während die Könige der Korruption in Köln mit den Anschuldigungen, Anklagen, und dergleichen, beschäftigt waren, kam aus Dresden schon die nächste Meldung.


Die Dresdner Neuste Nachrichten meldeten am 25.10.2006 online, dass bisher vor allem die LVA Sachsen wegen des Verdachts der Korruption und dubioser Geldströme für Negativ-Schlagzeilen geriet, und jetzt der Rentenversicherer in Erfurt im Fadenkreuz der Ermittler stand.
Es ging um Betrug, die Staatsanwaltschaft Gera ermittelte.
Dabei stand ein Ex-Mitarbeiter der LVA Thüringen im Verdacht, Versicherungskonten Verstorbener manipuliert und so die öffentlichen Kassen um mehr als 100 000 Euro geprellt zu haben.
Das bestätigte Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann.
Demnach soll der LVA-Sachbearbeiter in Erfurt Renten-Nachzahlungen angewiesen haben, die Gelder flossen über Jahre auf Konten von ihm nahe stehenden Personen.
Dabei ging er raffiniert zu Werke:
Zum einen hebelte er das so genannte Vier-Augen-Prinzip aus.
Zum anderen umging er die LVA-interne Prüfgrenze von 10 000 Euro, indem er bei seinen Transaktionen stets knapp unter diesem Wert blieb.
Der spektakuläre Betrugscoup wurde bekannt, als die Hausbank verdächtig regelmäßige Kontobewegungen kontrollierte - wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Das Thüringer Landeskriminalamt ermittelte, Mitte September soll eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben.

Für die LVA-Nachfolgerin Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV-MD) mit Sitz in Leipzig ist der Fall hoch brisant.
So war DRV-Chef Wolfgang Kohl bis zur Fusion der LVA Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vor rund einem Jahr Geschäftsführer der LVA in Erfurt.
Der mutmaßliche Thüringer Betrugsfall legt nun den Verdacht nahe, dass die Kontrollinstanzen über Jahre hinweg versagt haben - vor allem die LVA-Innenrevision.
In den vergangenen Monaten waren immer neue Unregelmäßigkeiten bei dem Rentenversicherer ans Licht gekommen, im Zentrum stand Sachsen.
So ermitteln im Freistaat die Antikorruptionseinheit Ines, die Innenrevision im Sozialministerium und mehrere Rechnungshöfe.
Der Vorwurf lautet, dass bei der Vermittlung von Reha-Patienten unsaubere Deals gelaufen seien - vermutlich zwischen der LVA-Spitze und Klinik-Betreibern.
*34)


28.10.2006
Märkische Allgemeine

POTSDAM

Der Landesrechnungshof zu Potsdam prüfte, und kam zu dem Verdacht, dass es im ehemaligen Straßenbauamt Frankfurt (Oder) Korruption und Haushaltsuntreue gegeben haben könnte. Prüfer des Landesrechnungshofes hatten in zwölf Fällen massive Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt. Besonders eklatant waren die Verstöße 2001 und 2002. Damals gingen Aufträge im Gesamtvolumen von sechs Millionen Euro vorrangig an zwei Firmen in Ostbrandenburg. Eine davon gehört dem früheren Chef des Straßenbauamtes Erhard O.

Obwohl auch die für Korruption zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin - durch Hinweise des Rechnungshofs bereits 2004 auf die mutmaßliche Filzaffäre aufmerksam geworden - Ermittlungen aufgenommen hatte, sah das Infrastrukturministerium laut Landesrechnungshof keine Veranlassung, den Vorwürfen nachzugehen und Schlüsse zu ziehen.
Einzige erkennbare Konsequenz bislang:
Der Dezernatsleiter im Frankfurter Straßenbauamt Klaus S. wurde im März 2005 fristlos entlassen.
S. soll danach erklärt haben, dass jeder gewusst habe, dass das Geld am Jahresende mit legalen Mitteln nicht mehr auszugeben sei (MAZ berichtete).
Hintergrund ist das so genannte Dezemberfieber, bei dem hohe Geldbeträge für den Straßenbau beim Bund kurzfristig abgerufen werden können, weil sie im Folgejahr verfallen würden.
Die Straßenbauämter waren von der Landesregierung Anfang 2005 zu einem Landesbetrieb zusammengelegt worden.
Doch auch hier sah der Rechnungshof d „gravierende Mängel“, die Gründung des Landesbetriebes war „ein Flop“.
Es gab auch einen allzu freihändigen Umgang mit Geld.
In das frühere Militärliegenschaft Wünsdorf (Teltow-Fläming) wurde gepumpt.
Für die Instandsetzung und Modernisierung von zehn Wohnhäusern und zwei Wohnheimen habe die Investitionslandesbank (ILB) einem privaten Investor ohne Sicherheiten ein Darlehen von zwölf Millionen Euro gewährt.
Für die Rechnungsprüfer stand fest, dass das ehrgeizige Projekt mit 420 Wohnungen und 154 Wohnheimzimmern bewusst am Bedarf vorbei subventioniert wurde, obwohl ein Gutachten bereits im Dezember 1994 vorausgesagt hatte, dass für Wünsdorf ein Wohnraumüberangebot durch konkurrierende Standorte zu erwarten sei.
Nachdem der Investor seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgekommen war, ließ die ILB das Objekt versteigern.
Nach Angaben des Rechnungshofs belief sich der Schaden für das Land auf „mindestens 7,1 Millionen Euro“.

Als Fall für den Staatsanwalt könnte sich auch die Praxis jährlicher Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für Betreuer im Justizbereich erweisen.
2004 gab das Land rund 14,6 Millionen Euro an Kostenerstattungen für Vormünder, Pfleger und Betreuer aus.
Diese kümmern sich um Menschen, die in rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst tätig werden können. Sind Betreute mittellos, springt der Staat ein.
Im Vergleich zum Jahr 2000 stiegen die Ausgaben auf mehr als das Doppelte.
Dem zuständigen Justizministerium blieb aber verborgen, dass zwei Berufsbetreuer derart hohe Vergütungen erhielten, dass sie durchschnittlich 27,5 beziehungsweise 22,5 Stunden pro Tag gearbeitet haben müssen.
Obwohl der Höchstverdienst für den Job bei 71 200 Euro jährlich liegt, kam eine Betreuerin auf 245 100 Euro.
Durch Überzahlungen büßte das Land zwischen 2000 und 2004 mehr als eine Millionen Euro ein. Das Justizministerium teilte inzwischen mit, dass gegen die oben genannten beiden Betreuer Anzeige erstattet worden sei.
*35)


Erst BenQ-Pleite, dann der Versuch die Vorstandsbezüge um ca. 30% zu erhöhen, und jetzt Korruption bei Siemens.

BR-Online (bezeichnender weise "Bayern heute") meldete am 16.11.2006, dass eine Groß-Razzia am 15.11.2006 in 30 Wohnungen und Büros an den Siemens-Standorten München und Erlangen sowie Wohnungen und Büros in Kempten, Traunstein, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und zwei Adressen in Österreich durchsucht worden.
Vier der Beschuldigten waren bereits am Mittwoch festgenommen worden.
Der fünfte befand sich auf einer Auslandsreise und hat sich am Donnerstagmorgen im Beisein seines Rechtsanwaltes den Behörden gestellt.
Einer der Festgenommenen war früher Bereichsvorstand bei Siemens.
Unter den Verdächtigen befanden sich laut dem leitenden OberstaatsanwaltSchmidt-Sommerfeld zehn teils noch aktive, teils ehemalige Firmen-Mitarbeiter sowie zwei weitere Beteiligte aus deren persönlichem Umfeld.
Unterdessen ging die Beweissicherung an Siemens-Standorten weiter.
Dabei sei eine Vielzahl von Unterlagen sichergestellt worden.
Drei der Beschuldigten haben nach Auskunft der Staatsanwaltschaft umfassende Angaben gemacht.
Nach vorsichtiger Bewertung der bisherigen Ermittlungsergebnisse habe sich der Tatverdacht erhärtet.
Gegen die teilweise ehemaligen Angestellten wurde ermittelt, weil sie angeblich Firmengelder in einer Höhe von rund 20 Millionen Euro veruntreut und über Tarnfirmen auf Konten in der Schweiz und in Liechtenstein weitergeleitet haben sollen.
Ob und in welchem Umfang diese Gelder für Schmiergeldzahlungen verwendet wurden, müsse noch geprüft werden.
Die beschuldigten Mitarbeiter gehörten der Festnetzsparte "Communications" an, die in Auflösung war.

Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre bei Siemens waren fünf Haftbefehle gegen Mitarbeiter vollzogen worden, darunter gegen einen Ex-Manager.
*36)


Und in der Korrupti-Stadt Kölle gings so dann gleich weiter mit der dringend erfoderlichen Korruptionsaufklärung.

Kölnische Rundschau online am 17.11.2006:

Eine Großrazzia nach „Lustreisen“ führten Beamte in Zivil durch, und sie präsentierten dem Stadtwerkekonzern und seinen Töchtern, der Rheinenergie AG, den Kölner Verkehrs-Betrieben, der Häfen und Güterverkehr Köln, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GAG und den Abfallwirtschaftsbetrieben gestern Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts.

Vorwurf:
Anfangsverdacht der Untreue, weil die Gesellschaften geschädigt wurden, indem mit ihrem Geld Aufsichtsreisen bezahlt wurden, die zu einem Gutteil privater Natur waren.
Im Visier der Staatsanwaltschaft sind in Aufsichtsräten vertretene Ratspolitiker und die Firmengeschäftsführer.
„Wir haben umfangreiche Unterlagen sichergestellt, die wir jetzt auswerten werden“, sagte Oberstaatsanwalt Günther Feld.

Bei einer Prüfung der Steuerbehörde in einer der Gesellschaften 2002 war aufgefallen, dass der private Teil mancher Reisen zu umfangreich war.
Die Teilnehmer wurden aufgefordert, diesen Vorteil nachzuversteuern.
Im Juni beschloss der Rat, dass die städtischen Firmen diese nachträglichen Steuerzahlungen der Aufsichtsratsmitglieder von insgesamt 283 000 Euro erstatten sollen.
Die Staatsanwaltschaft hält diese Praxis für rechtswidrig und ermittelt auch gegen die Politiker, „die die Übernahme privater Steuerschulden durch städtische Gesellschaften veranlasst oder ermöglicht haben“.
*37)


Auch DaimlerChrysler kam in die Gänge, um zumindest den „Unregelmässigkeiten“ nachzugehen.

Reuters Deutschland online am 13.11.2006:

Der Stuttgarter Autokonzern DaimlerChrysler hat mehrere Manager seiner Bus-Sparte nach der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten freigestellt.
Aus Unternehmenskreisen verlautete, die Konzernrevision sei bei einer Hand voll leitender Mitarbeiter auf Unregelmäßigkeiten gestoßen.
Die Absatzerfolge der Bus-Sparte in den vergangenen Monaten seien möglicherweise mit Gegenleistungen erkauft worden.
Es seien neue Fälle von möglicher Untreue in der Bus-Sparte zu Lasten des Konzerns.
Auch der Chef der Bus-Aktivitäten im Konzern, Wolfgang Diez, habe sein Amt aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niedergelegt, teilte der deutsch-amerikanische Konzern am Montag mit.
Die Unregelmäßigkeiten seien im Rahmen einer turnusmäßigen Untersuchung der Geschäftsabläufe im Omnibus-Geschäft entdeckt worden.
*38)


Jetzt mischten die Weisskittel wieder mit.
Die Korruption im Gesundheitswesen war nicht in den Griff zu bekommen, obwohl die Geldschatullen bei den Krankenkassen bereits reichlich geplündert waren.


Hannoverische Allegemeine online am 21.11.2006
- Orthopäden unter Betrugsverdacht -
Bei Verordnungen im Volumen von rund einer Million Euro besteht nach Recherchen der Kaufmännische Krankenkasse in Hannover (KKH) der Verdacht, dass Mediziner von Sanitätshäusern Schmiergelder oder andere Vergünstigungen erhalten haben.
Im Gegenzug sollen die Mediziner ihren Patienten einzelne Anbieter empfohlen haben.
Die Sanitätshäuser hätten mit diesen Absprachen versucht, Konkurrenten zu verdrängen.
Einige Orthopäden sollen in ihren Praxen zudem Bandagen und andere Hilfsmittel an Kunden verkauft haben, um sie später mit den Sanitätshäusern und Krankenkassen abzurechnen.
Dies ist aber nur bei Notfällen zulässig, etwa wenn sich ein Patient am Bein verletzt hat und dringend eine Gehhilfe benötigt.
„Mehr als die Hälfte der Fälle fällt nicht unter die Notfallregelung“, sagte die KKH-Sprecherin.
Deshalb ermittle die Staatsanwaltschaft Gera gegen zwei Ärzte, die bei Verordnungen im Wert von 150 000 und 300 000 Euro betrogen haben sollen.
Der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat die KKH zwei Orthopäden gemeldet, bei denen es bei Beträgen von je 300 000 Euro Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll.
Auch in Würzburg und Hamburg ist Anzeige erstattet worden.
„Es geht um Korruption“, sagte die KKH-Sprecherin.
Die Produkte seien zwar nicht überteuert verkauft worden, dennoch gingen die unerlaubten Kooperationen zwischen Orthopäden und Sanitätshäusern zu Lasten der Patienten: „Man kann vermuten, dass die Preise höher sind, als wenn es ein solches System nicht gäbe.“
*39)



Ein weiterer Fall der Korruption wurde von
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http://www.wiwo.de
am 20.11.2006 gemeldet:

Wegen eines Millionenbetruges mit Medikamenten musste sich ein Arzt und ein Apotheker vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten.


Die Klage lautete auf gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 36 Fällen.

Laut Anklage soll der 57 Jahre alte Arzt von Juli 1998 bis Oktober 1999 Rezepte für teure Medikamente gegen die Immunschwäche HIV ausgestellt haben, die der 53 Jahre alte Apotheker bei Krankenkassen einreichte.
Für die erstattete Summe habe das Duo das Potenzmittel Viagra gekauft und auf dem Schwarzmarkt zu Geld gemacht.
Den Schaden des Abrechnungsbetruges bezifferte die Staatsanwaltschaft auf rund 1,2 Millionen Euro.
Die Patienten wussten vom Schwindel mit ihren Personalien nichts.
Zudem war keiner von ihnen bei dem Arzt wegen der Immunschwäche in Behandlung.

Der Apotheker hat den Betrug gestanden, während der Arzt bislang zu den Vorwürfen schweigt.
Ihm drohen laut Anklagebehörde bis zu 15 Jahre Haft.

Richter Poulet äußerte sich verwundert über die Leichtigkeit, mit der das Duo die Kassen über viele Monate hinweg geprellt hatte.
Mit dem erschwindelten Geld - es waren bis zu 682 000 Mark monatlich - tilgte der Apotheker Schulden, die bei einem Hausbau entstanden waren.
Der bad word Arzt leistete sich überwiegend Drogen und bad word von seinen zusätzlichen Einnahmen.
Die Zulassungen als Apotheker und Arzt wurden ihnen entzogen.


Der Revisionsausschuss einer geschädigten Krankenkasse deckte 1999 den Millionenbetrug mit den HIV-Medikamenten auf.
Dennoch wurden die Männer erst im August 2003 angeklagt.
Im Dezember 2004 wurde das Verfahren beispielsweise wegen nicht abgeschlossener langwieriger Zeugenbefragungen unterbrochen.


In der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 1999 wurden 13 500 Fälle von Wirtschaftskriminalität im Gesundheitsbereich mit einem Schaden von 20 Millionen DM registriert
Diese Zahlen würden nicht aktualisiert, heißt es in einem Bericht von Transparency Deutschland, da sie aufgrund einer immens hohen Dunkelziffer ohnehin wenig aussagekräftig sind.
*40)


Code: Alles auswählen
http://www.ovb-online.de am 06.12.2006:


Es gab auch Koruption bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, die eigendlich gegen Korruption zu ermitteln hatte.

Der Abrechnungsbetrug bei Krankenkassen kam unter den Tisch.
Den gesamten Korrutionsfall übernahm nun die Staatsanwaltschaft München I, als Spezialeinheit und als Anti-Korruptionsabteilung hatte den Fall übernommen.

Die Affäre um den Augsburger Laborarzt Schottdorf zieht Kreise.
Während der Unternehmer trotz Korruptionsverdachts auf freiem Fuß war, sass der Ex-Vorzeigestaatsanwalt für Wirtschaftskriminalität von der Augsburger Staatsanwalt, Uwe Huchel, in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft München I hatte konkrete Hinweise, dass er den millionenschweren Arzt vor Durchsuchungen seines Labors warnte.

Die Anzeige einer Bank wegen Verdachts auf Geldwäsche hatte den Fall ins Rollen gebracht.
Es ging um 165 000 Euro, die Anfang 2006 auf ein Privatkonto der Familie Huchel eingegangen sind.
Geld, das aus einer beschlagnahmten Millionenbeute stammte.
Die Geschichte begann Anfang 2000, als sich Huchel von Schottdorf, der von Augsburg aus Europas größte Laborgemeinschaft leitete, ein Darlehen über 160000 (damals noch in) Mark geben liess.
Als Staatsanwalt, zuständig für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, gerät man da schnell in Verruf.
Zumal bekam Huchel immer wieder Anzeigen gegen den Unternehmer auf den Tisch.
Verständlich also, dass Kreditgeber und -nehmer sich größte Mühe geben, den Geldfluss durch „Scheingeschäfte” und „falsche Vertragspartner” zu verschleiern, wie Indizien belegten.
So wurde jetzt gegen zwei als Treuhänder zwischengeschaltete Rechtsanwälte ermittelt.
Der Verdacht: Beihilfe zur Bestechung.

Bei seiner zwischenzeitlichen Festnahme hat Schottdorf eingeräumt, Huchel das Darlehen gegeben zu haben.
Was für sich genommen nicht strafbar war.
Huschel habe alles „auf Heller und Pfennig” an Schottdorf zurückgezahlt, versichern Huchels Verteidiger, Leonhard Wallischweski und Robert Chasklowicz.
Dummerweise fehlten für 20 000 Mark Überweisungsbelege.
Angeblich wurde das Geld in bar zurückgezahlt.
Und es gab ein verräterisches Schreiben vom 25.03.2000.
Darin sichert Huchel dem Berliner Hausanwalt von Schottdorf zu, er werde sich der „gewährten Unterstützung ... zu gegebener Zeit erinnern”.
Dies schrieb ein Strafverfolger ausgerechnet vor einem spektakulären Prozess, der wenige Wochen später im Mai 2000 gegen Schottdorf vor dem Landgericht Augsburg beginnen sollte.
Doch der Multimillionär, dem Abrechnungsbetrügereien in Höhe von 17 Millionen Mark zur Last gelegt wurden, bekam nach fünfmonatiger Prozessdauer überraschend den Freispruch.
Im Jahr 2004 konnte die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht anders, als erneut gegen Schottdorf zu ermitteln, lagen doch Hinweise ihrer Kollegen im hessischen Limburg und des Landeskriminalamtes Hannover vor.
Diesmal wurde der zum Gruppenleiter aufgestiegene Uwe Huchel federführend tätig.
Beide Male wurden die Ermittlungen unter dubiosen Umständen eingestellt, was den Münchner Korruptionsfahnder Andreas Harz, in Anwaltskreisen als „harter Hund” bekannt, veranlasst, die Fälle erneut aufzugreifen.

Abermals steht der Laborarzt im Verdacht von Abrechnungsbetrügereien. Im Fall Hannover sollen Krankenkassen betrogen worden sein, weil Arzt und Großlabor überflüssige Laborleistungen abrechneten. Beide sollen den Mehrerlös geteilt haben. Im Limburger Fall soll ein Arzt bei Privatpatienten Laborleistungen wahrheitswidrig als eigene Arbeit zu überhöhten Preisen abgerechnet haben.

Wie er bei seiner Vernehmung gestand, habe er die Proben im Labor Schottdorf untersuchen lassen. Nun häufen sich die Merkwürdigkeiten. Huchel verzichtet auf die vom Augsburger Ermittlungsrichter bereits genehmigte Durchsuchung des Großlabors. Vielmehr warnt er, wie sichergestellte Unterlagen belegen, den Unternehmer durch einen Anruf bei dessen Hausanwalt. Aus Berlin reist Rechtsanwalt Karl-Heinz S. an, man trifft sich im Büro des Staatsanwalts. Genügend Zeit also, um belastende Dokumente verschwinden zu lassen und entlastende zu „fabrizieren”, vermutet der Münchner Staatsanwalt Andreas Harz.

Denn als Huchel am 10.03.2004 die Räume des Augsburger Großlabors endlich betrat, gab er sich mit ihm ausgehändigten Schriftstücken zufrieden und stellte das Strafverfahren ein.
Noch besser kam es 2005 für den Labor-Tycoon.
Huchel schickte dem Tatverdächtigen einen Lückentext, und bat, die fehlenden Angaben zu machen, damit er das Strafverfahren 502 Js 145641/04 niederschlagen könne.


Es hatte sich die Affäre zu einem Korruptionsskandal ausgeweitet, der die bayerische Justiz erschüttert: Der geständige Huchel war zunächst auf freiem Fuss, sass aber dann doch in U-Haft.
*41)

Aus gegebenen Anlass und Überlänge wird der Bericht unter weiter geführt.
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Das was der MG braucht, ist zunächst eine Anleitung wie gutw

Beitragvon macdet am Mi, 13 Sep 2006 2:55 +0000

Eine Anleitung werde ich noch ausführlich erarbeiten. Zunächst soll eine kleine Einführung bei Marcel http://www.mein-parteibuch.de/wiki/Zensur reichen :)

Der Idee nach geht/könnte es so gehen.

->Tor, anymouse etc.ppp -> >uploader anonym
und ein Link über die Infos auf Borad ohne Registrierung bwz. wo die Mail-Adresse nicht so eng überprüft wird wie hier.

* http://wiki.mobbing-gegner.de/Internet/AnoHosting
* http://wiki.mobbing-gegner.de/Internet/AnoSurfen
* http://wiki.mobbing-gegner.de/Interne ... ting/EGold
* http://wiki.mobbing-gegner.de/Interne ... g/AnoBlock
* http://en.linuxreviews.org/HOWTO_publis ... _using_Tor

Hallo,

wenn Sie beim Mobbing-Gegner mitarbeiten möchten (siehe Fleischskandal) oder aber Infos, Dokumente,
oder gar Erinnerungen zu vergangenen Dingen haben, möchte ich Sie auf folgenden Beitrag im Forum
hinweisen:

http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopi ... =1249#1249


Diese Sie noch unvollständige Anleitung wird ständig erweitert.

Der Mobbing-Gegner ist für alle da!

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handy: 0171/2833772
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Fortsetzung:

Beitragvon Tom am Fr, 06 Okt 2006 1:08 +0000

Hallo !

Den Beitrag aktualisierte ich mehrmals.
Auch zu Strabag Köln ergab sich noch etwas Interessantes.


Deutschland wurde nicht Weltmeister !

Aus dem so genannten Bribe-Payers-Index (BPI) der Organisation Transparency International (TI), der am 04.102006 in Berlin vorgestellt wurde, ging hervor:
Exportunternehmen aus Indien und China - beide aufstrebende Exportnationen - neigten am stärksten zur Korruption.
Es folgten russische und türkische Firmen.
Am wenigsten Bestechung gabt es bei Schweizer Firmen, die damit Platz eins des Index belegten.
Deutschland rangiert mit Platz sieben von 30 in der oberen Hälfte.

Abhilfe war zu schaffen.
Die Firmen selbst müssen stärkere Anstrengungen unternehmen.
"Es reicht nicht, Richtlinien zu machen, diese aber nicht in den innerbetrieblichen Ablauf zu überführen", sagte von Blomberg von Transparency.
Besonders zu beachten sei dabei die Privatbestechung, die einen großen Anteil ausmache.
Potenzielle Hinweisgeber müssten ermutigt und gegen Repressionen geschützt werden.
Quelle:

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http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/626/87539/



Wie Deutschland auf Platz sieben gekommen sein mag, blieb für mich nicht nachvollziehbar.
Offensichtlich wurde in der Bewertung nur die "grosse Korruption" beachtet.
Die "kleine Korruption", wie die Stellenkorruption und Filz, gingen in die Bewertung offensichtlich nicht ein.
Dabei lies sich mit der innerdeutschen Stellenkorruption die "grosse internationale Korruption" so schön vertuschen, denn wer verpfeift seinen Vorgesetzten wegen Korruption, wenn der Vorgesetzte für einen "bequemen und lukrativen Job" gesorgt hatte.
Und wie soll die Bewertung durch Transparency stattgefunden haben, wenn Behörden selbst verkorrupiert waren, obwohl sie die Aufklärung von Korruption inne hatten ?
Und wie soll die Bewertung durch Transparency stattgefunden haben, wenn nur ca. 2 % aller Korruptionsfälle aufgedeckt wurden ?

Der Platz 7 für Deutschland war sicherlich "schöngeredet".


Und auch deswegen wird der obere Bericht hier weitergeführt.


Das Bundeskriminalamt veröffentlichte auf der Internet-Seite die Statistik der Wirtschaftskriminalität, wie Betrug, Insolvenzstraftaten, Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzierungsbereich pp. , Wettbewerbsdelikte, Wirtschaftskriminalität i.Z.m Arbeitsverhältnissen, Betrug und Untreue i.Z.m. Beteiligungen und Kapitalanlagen.
Es waren folgende erfasste Fälle im Jahr:
1997 = 167345
1998 = 86232
1999 = 108890
2000 = 90706
2001 = 111627
2002 = 86030
2003 = 86149
2004 = 81135
2005 = 89224

Auffällig war hier der Zeitraum von 2000 bis 2005, in dem die Anzahl der Fälle in etwa konstant geblieben sein sollen.
Es war der Zeitraum, in dem Heuschrecken und „Korrupties“ sich mittels Anteilszukäufe über die Firmen hermachten, sie z. T. ausschlachteten, und Patente in das Ausland verfrachteten.

Und addiert man mal die Fallzahlen des Bundeskriminalamtes aus den Jahren 2000 bis 2006 zusammen, so ergab sich hieraus eine Schwindel erregende Anzahl.

Die hier aufgeführten Fälle waren daher nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
Allerdings muss hinzugefügt werden, dass die Fälle aus den Jahren 2000 bis 2006 jede Menge Fälle waren, die z. B die Kleinkriminalität betrafen.



Aber es waren nicht nur Wirtschaftsunternehmen des verarbeitenden Gewerbes Ziel der Korrupties, wie der nächste Fall zeigte.


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http://www.hr-online.de am 21.12.2006 :


470.000 Euro Schmiergeld soll der frühere Geschäftsführer der Deka Immobilien Investment GmbH zu Lasten des von ihm vertretenen Fonds kassiert haben
Ausgangspunkt für die Ermittlungen war der Fall eines Gebäudemanagers der Deutschen Bank, der in mehreren hundert Fällen für Arbeiten an einem Hochhaus die Hand aufgehalten haben soll.
Er war Anfang 2004 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Ermittelt wurde in dem Fall gegen insgesamt 80 Beschuldigte.
Sie sollen bei Grundstücksgeschäften in ganz Europa mindestens 15 Millionen Euro Schmiergeld gezahlt oder angenommen haben.

Der Geschäftsführer der Deka musste sich vor dem Frankfurter Landgericht verantworten, und der angeklagte Geschäftsführer musste seinen Hut nehmen, saß nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September 2004 nur eine Woche in Untersuchungshaft, denn er habe ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Die zur Sparkassengruppe gehörende Deka-Bank hatte 2004 dreistellige Millionenbeträge aufwenden müssen, um den durch die Affäre in eine existenzielle Krise geratenen Fonds zu stützen.
Aber auch zahlreiche andere Manager bis hin zu Vorstandschef Axel Weber kostete die Affäre den Job.
*52)


Und wie mir erst jetzt am 03.01.2007 bekannt wurde, gab es auch Korruption in Leverkusen (nahe bei Kölle in NRW).

Rhein-Sieg-Anzeiger des Kölner Stadtanzeiger am 14.09.2006:

Korruption im Leverkusener Bauamt, meldete die Leverkusener Staatsanwaltschaft.

Aus einer Stellungnahme der Stadt ging hervor, dass die Verwaltung im Frühjahr 2005 „von dritter Seite auf Verhaltensweisen einer Gruppe städtischer Mitarbeiter“ hingewiesen worden war.
Daraufhin habe die Verwaltung die Vorwürfe zunächst intern überprüft.
Als dabei der Verdacht gegen die Gruppe bestätigt wurde, habe Oberbürgermeister Ernst Küchler die Kriminalpolizei Köln und die Staatsanwaltschaft um Aufklärung gebeten, heißt es in dem Papier.
So kam es zu der Durchsuchung der städtischen Räume an der Hauptstraße in Wiesdorf.

Die Ermittlungen richteten sich gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung und zwei Firmen, sagte Stephanie Sauer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.
Die bisherigen Nachforschungen hätten ergeben, dass es zu Vorteilsannahmen im Amt für Gebäudewirtschaft gekommen sei.

Wie viele Mitarbeiter in dem von Gert Geiger geleiteten „Fachbereich 65“ korrupt seien, wollte weder die Staatsanwältin, noch Stadt-Sprecherin Irmgard Schenk-Zittlau sagen.
Aber es seien „mehrere“ so Stephanie Sauer.
Ermittelt werde gegen Mitarbeiter, die mit der Instandsetzung von städtischen Gebäuden zu tun hätten, sagte die Staatsanwältin.

Bei diesen Entscheidungen müssen dann die beiden Firmen, gegen die auch ermittelt wird, mit Sach- oder Geldgeschenken nachgeholfen haben, wenn es um Aufträge ging.
Die genauen Umstände wären zu prüfen.
43)


Die volksstimme.de meldete zu Weihnachten 2006 aus Magdeburg und dem Kreis Schönebeck:
Landeskriminalamt ermittelte gegen Arbeitsagentur-Mitarbeiter : Korruption !

Wirken Könige der Korruption bei der Bundesagentur für Arbeit ?

Bei Hausdurchsuchungen in Magdeburg und dem Kreis Schönebeck sind am Dienstag mehr als 135 Kisten mit Akten sichergestellt worden.
Die Aktion war vorläufiger Höhepunkt in einem Korruptionsverfahren der Magdeburger Staatsanwaltschaft.
In das Bestechungs- / Bestechlichkeitsnetz sollen die Magdeburger Arbeitsagentur und die Schönebecker Teutloff GmbH verstrickt sein.
Zwei Abteilungsleiter der Arbeitsagentur und der Leiter des Magdeburger Jobcenters auf der einen Seite, der Geschäftsführer der " Teutloff-Schulung und Schweißtechnische Bildung Gemeinnützige GmbH " Schönebeck auf der anderen Seite, standen im dringenden Verdacht, miteinander kriminell gekungelt zu haben.
Dabei sollen die " Geschäftsbeziehungen " über unterschiedliche Stränge verlaufen sein.
So wurde dem Teutloff-Geschäftsführer Wilfried Fülle vorgeworfen, Mitarbeiter der Arbeitsagentur bestochen zu haben, damit seiner Schulungsfirma über die BBJ Service GmbH Schönebeck, an der er ebenfalls beteiligt war, Lehrgänge zugeschanzt werden.
Lehrgänge, die über den europäischen Sozialfonds abgerechnet wurden und der jeweiligen Firma 30 000 bis 40 000 Euro eingebracht haben sollen.
Der Vorwurf lautete, dass Teilnehmerlisten gefälscht waren, manche Schulungen nur auf dem Papier stattfanden.
Als " Dankeschön " von Fülle an den Arbeitsagenturmitarbeiter soll monatlich Geld an eine Versicherungsagentur geflossen sein.
Dort sei die Ehefrau des Arbeitsagenturmitarbeiters per " Scheinarbeitsvertrag " angestellt.
So sollte der Geldfluss verschleiert werden, so war es zu lesen.

Ein weiterer Vorwurf stand im Zusammenhang mit dem Ausbau des Sportparks Glinde ( Landkreis Schönebeck ).
Norbert Langhoff fixierte ich auf den ehrenamtlichen Bürgermeister im 300-Seelen-Dorf,.
Er war pikanter weise in der Arbeitsagentur dafür zuständig zu entscheiden, ob und in welchem Umfang bestimmte Projekte in Orten durch ABM oder Ein-Euro-Jobs zu fördern waren.
Dadurch sei an der Handballhalle des SG Eintracht in den letzten Jahren ein riesiges Sportareal entstanden. Vorteilsgewährung an Dritte ( Kommune ), lautete der Tatvorwurf.
Durchsucht wurden neben dem Sportpark Räume des Fördervereins, des SG und das Gemeindebüro sowie das Haus des Bürgermeisters.
Einer der wichtigsten Sponsoren des Regionalligaspitzenreiters und guter Bekannter Langhoffs war der bereits genannte Wilfried Fülle.

LKA-Chef Frank Hüttemann sprach von einem Komplex " organisierter Korruption ", langfristig geplant, der über längere Zeit " funktionierte ".
Nach dem " Domino-Prinzip " ging er davon aus, dass noch weitere Straftaten – wie Steuerhinterziehung – ans Tageslicht kommen könnten.
*42)


Die Verfahren um den kölner Müllmulti Trienekens und Gefährten waren noch nicht vollständig abgeschlossen, da meldete PR-inside.com am 04.01.2007 :
Erfurt/Zella-Mehlis in Thüringen:
Im Zusammenhang mit dem Bau der Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis ermittelte die Erfurter Staatsanwaltschaft gegen mehrere Personen wegen Untreue- und Betrugsverdachts.
Wie ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag sagte, soll ein sechsstelliger Betrag veruntreut worden sein.
Kurz vor Weihnachten seien Privat- und Geschäftsräume der an der Auftragsvergabe beteiligten Personen durchsucht worden.
Die sichergestellten Unterlagen wurden ausgewertet.
Ob auch Suhls Ex-Bürgermeister Martin Kummer (CDU) zum Kreis der verdächtigen Personen gehörte, wollte der Sprecher nicht mitteilen.
*44)

Offensichtlich waren alle Mittel recht, um die "heimische Wirtschaft" zu schützen.
Diese Argumente waren auch beim Siemens-Korruptions-Verfahren zu hören, ebenso bei der Müllverbrennungsanlage in Köln.



SPIEGEL-Online am 12.01.2007:

Korruptionstatort Hamburg bei der Bauer Vertriebs KG:

Die Bauer Vertriebs KG gehörte als Tochtergesellschaft zum Hamburger Heinrich Bauer Verlag.
Die Bauer Vertriebs KG (VKG) war zu diesem Zeitpunkt in der Branche "Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel" (WBZ) tätig.

Wie viele andere Verlage auch griff die VKG auf der Suche nach neuen Abnehmern für
"Das neue Blatt", "Bravo" und Co. gern auf die Hilfe der Drückerkolonnen zurück.
Dabei hat das Unternehmen mehrere Jahre lang auch mit der Emrich Vertriebsgesellschaft (EMV) zusammengearbeitet.
Bei der Kooperation kam es allerdings zu Unregelmäßigkeiten:
Verleger Heinz Bauer warf dem Chef (also Emrich) der EMV vor, ihn, Bauer, um mehrere Millionen Euro betrogen zu haben.
Der auch als Drückerkönig bekannte Verdächtige soll vom Verlag Provisionen für rund 22.000 Neuverträge mit Abonnenten erhalten haben, obwohl diese nicht korrekt abgeschlossen worden waren.


Bauer erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover, dem Unternehmenssitz der EMV.

"Wir ermitteln seit Ende 2003 wegen Unregelmäßigkeiten bei Provisionszahlungen an die Emrich Vertriebsgesellschaft", erklärte der Sprecher der Behörde, Manfred Knothe.
Es bestehe unter anderem der Verdacht, dass Emrich selbst Zahlungen für Zeitschriftenabos geleistet habe, die von den eigentlichen Abonnenten bereits gekündigt wurden, nur um die Provisionen vom Verlag einzustreichen.

Denn normalerweise verfallen diese Provisionszahlungen an die Drückerkolonnen, wenn die Abonnements innerhalb von sechs Monaten wieder gekündigt werden. Auch sollen Neuverträge schlicht gefälscht worden sein.

Pikant war dabei, dass von diesen mutmaßlichen illegalen Methoden offenbar auch Manager der Bauer Vertriebs KG (VKG) gewusst haben, also Leute von der Seite, die Strafanzeige gegen die Emrich Vertriebsgesellschaft (EMV) stellte.
Mehr noch:
Auf Kosten des Verlags sollen sich die Führungskräfte auf Geschäftsreisen in mehreren Bordellen amüsiert haben - und der Drückerkönig Emrich soll Ehrengast gewesen sein, wie jüngst die "Hamburger Morgenpost" schrieb.
Führungskräftetreffen des strafanzeigendführenden Bauer Vertriebs KG (VKG) seien zudem regelmäßig "in Orgien" ausgeartet.

Der Bauer Verlag wollte sich zu dem neuen Bericht nicht äußern, da ein laufendes Verfahren anhängig war.

Im Herbst 2006 hatte sich der Verdacht der Ermittler schließlich so weit erhärtet, dass Bauer mehrere Führungskräfte der VKG feuerte.
Auch der Geschäftsführer der Vertriebstochter, Bernd Baginski, sowie sein Abo-Chef Johan van der Sluis mussten ihren Hut nehmen, obwohl beide nicht persönlich beschuldigt sind.
Sogar die rechte Hand des Verlegers, der Bauer-Geschäftsführer Manfred Braun, stolperte über die Korruptionsaffäre.
Braun war gegen den Rauswurf der beiden VKG-Manager und stellte die Vertrauensfrage.
Kurz darauf wurde er nach 35 Jahren im Verlag und 13 Jahren in der Geschäftsleitung entlassen.
Zur Begründung hieß es damals lapidar, es habe "unterschiedliche Auffassungen über zentrale Fragen der Unternehmensführung" gegeben.
*45)


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http://www.Abacho.de online am 11.01.2007 :


Würzburg/Bad Neustadt an der Saale :

Wegen Korruption im Amt musste der ehemalige Leiter des Sachgebietes Tiefbau von Bad Neustadt an der Saale sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Würzburger Landgericht verurteilte den 52-Jährigen am 10.01.2007wegen Bestechlichkeit in 12 Fällen, Vorteilsannahme in 61 Fällen sowie Untreue, da er seit dem Jahr 2000 Schmiergeldzahlungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro von verschiedenen Baufirmen und Architekten kassiert hatte.
Als Gegenleistung für die Schmiergeldzahlungen habe der 52-Jährige sein Wohlwollen bei der Vergabe von städtischen Aufträgen in Aussicht gestellt und dafür gesorgt, dass den Bauunternehmen auch überhöhte Rechnungen an die Stadt ohne Probleme bezahlt wurden.
Dadurch sei der Stadt und ihren Bürgern ein erheblicher Schaden entstanden, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl.
Allerdings wurden dem Tiefbau-Chef seine Taten von Seiten der Stadtverwaltung «verdammt leicht gemacht», betonte Pöpperl:
«Die Kontrollmechanismen haben, soweit sie überhaupt vorhanden waren, völlig versagt.»
Vor allem die Tatsache, dass der Löwenanteil der städtischen Aufträge für den Straßenunterhalt ohne Ausschreibung vergeben wurde, habe beim Gericht für Kopfschütteln gesorgt.
Deutliche Kritik übte Pöpperl auch am Bad Neustädter Bürgermeister Bruno Altrichter, der die vom Angeklagten vorgelegten Auszahlungsanordnungen immer «in blindem Vertrauen» unterzeichnet habe.
Neben der Haft musste der Tiefbautechniker auch noch 7200 Euro Geldstrafe zahlen.

Ein mitangeklagter 41-jähriger Geschäftsführer einer Baufirma aus Bad Neustadt wurde wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft und 36 000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Sechs weitere Bauunternehmer und Architekten wurden im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal bereits im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Würzburg zu Freiheitsstrafen auf Bewährung oder Geldstrafen verurteilt.
*46)


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http://shortnews.stern.de online am 13.01.2007

Dresden:
Korruptionsverdacht bei ALDI und Co.

Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete Ermittlungen ein.
*47)



Selbst kleine Mitarbeiter bei der Bayer AG oder bei Bilfinger und Berger wollten zu den "Königen der Korruption" gehören, - weil Korruption in Deutschland so schön einfach zu betreiben war - .


Kölner Stadtanzeiger online am 18.01.2007 :
Razzia bei Bayer wegen Korruption

Die Staatsanwaltschaft Köln hat im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen bei der Bayer AG am 16.01.2007 16 Objekte in vier Städten durchsuchen lassen.
Die Razzia erfolgte unter Einsatz von insgesamt rund 100 Polizeibeamten in den Bayerwerken Leverkusen, Dormagen, Uerdingen und Brunsbüttel.
Die Anklagebehörde war von Bayer über den schwer wiegenden Manipulations-Verdacht informiert worden.
Zuvor hatte die Innenrevision des Chemie-Konzerns die Abrechnungen geprüft und Auffälligkeiten festgestellt.
Die Bayer AG sei an einem vollständigen Ermittlungsergebnis interessiert und kooperiere mit der Staatsanwaltschaft, so sagte es der Bayer-Sprecher Günter Forneck .
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Günther Feld, dem „Leverkusener Anzeiger“ gestern bestätigte, hatten die Beamten Firmenräume eines großen Gerüstbauunternehmens mit Hauptsitz in München durchsucht, das für Bayer tätig war.
Ein Mitarbeiter in Brunsbüttel sei verhaftet worden, so der Staatsanwalt.
Die Ermittlungen richteten sich gegen drei Bayer-Beschäftigte und sechs Mitarbeiter von Bilfinger Berger.
Sie standen im Verdacht der Untreue sowie der Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr.
Die Mitarbeiter sollen im Zusammenhang mit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten über Jahre hinweg überhöhte Rechnungen gestellt haben, die von den drei Bayer-Beschäftigten dann jeweils abgezeichnet worden sein sollen.
Nach ersten groben internen Schätzungen soll der Schaden seit 2002 monatlich rund 80 000 Euro betragen haben, insgesamt annähernd fünf Millionen Euro.

Bettina Gaebel, Sprecherin der Bilfinger Berger Industrial Services AG, früher Reinhold und Mahla, bestätigte auf Anfrage, dass ihr Unternehmen betroffen sei.
Die Firma hat seit Jahren den Rahmenvertrag über Gerüstbauarbeiten an den deutschen Bayer-Standorten.
*48)


Leibziger Volkszeitung Online am 1.02.2007 :

Chemnitz:
Der Millionenbetrug beim Bau der Autobahn A 72 Chemnitz-Hof in Sachsen war größer als gedacht und vermutlich mit Korruption verbunden.
Es ging um einen Schaden von ca. 27 Millionen Euro durch Betrug, Bestechung und Untreue.
Laut Staatsanwaltschaft waren in den 2005 aufgedeckten Skandal um den Autobahnbau 25 bis 30 Firmen verstrickt, die als Subunternehmer für den internationalen Baukonzern Strabag tätig waren.
Sie sollen Scheinrechnungen gestellt und Firmen planmäßig in den Ruin geführt haben, um Löhne und Sozialversicherung zu sparen.
Auch Lieferanten gingen oft leer aus.
Zwei Beschuldigte müssen sich bereits vor dem Landgericht Chemnitz wegen Anstiftung zum Betrug sowie vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verantworten.

Bei einer groß angelegten Durchsuchung von 37 Wohnungen, Firmen und Behörden in Sachsen, Hessen und Berlin waren am 30.01.2007 unter anderem 3500 Ordner beschlagnahmt worden.
Die Beamten hatten vor allem die originalen Abrechnungsunterlagen vom Bau der A 72 und zum Teil auch der Autobahn A 4 im Visier.
Durchsucht wurden auch das Autobahnamt Sachsen, Straßen- und Tiefbauämter und die bundeseigene Baugesellschaft Deges.

Neben Verantwortlichen beteiligter Baufirmen waren auch zwei Mitarbeiter von Baubehörden des Landes im Visier der Ermittler.
Zwei Beschuldigte sollen eine schwarze Kasse mit etwa zwei bis drei Millionen Euro verwaltet haben.
Damit sollten laut Schmidt unter anderem „Probleme mit Behörden“ beglichen werden.
Behördenmitarbeiter hätten etwa für Informationen über Ausschreibungen und das Abzeichnen falscher Rechnungen die Hand aufgehalten.
In einem Fall sollen dabei 200 000 Euro geflossen sein.

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Gerd Schmidt in Chemnitz wurde gegen 25 Beschuldigte ermittelt.
Im Zuge der Aktion waren vier Beschuldigte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung festgenommen worden.
Dei Haftbefehle wurden gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, da sich die Beschuldigten in der Vernehmung eingehend zur Sache geäußert hätten.
Ein Haftbefehl wurde aufgehoben, da sich der dringende Tatverdacht nicht bestätigt habe.
*49)
Weiteres Interessantes kam von der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. hinzu, die auf der Hauptversammlung am 01.06.2007 insgesamt 340.706 Aktien (= 8,4542 %) vertreten hat.
Hier kam zu Tage, dass die Strabag AG weitere 136.569 Aktien (=3,3888 %) nicht zur Hauptversammlung zugelassen hatte, was rechtswidrig gewesen sein soll.

Die Vzfk forderte die Unabhängige Aufklärung der Betrugs-, Korruptions- und Parteispendenaffären.
Die Vzfk legte den Umstand anhand der Presseberichte dar.
Der ehemalige Standortleiter, welcher die nunmehr komplett geschlossenen Standort Chemnitz leitete, stand seit ca. Juni 2006 im Versier der staatsanwaltlichen Ermittlungen.
Der ehemalige Standortleiter soll aus dem familiären Umfeld des Konzernchefs Haselsteiner gewesen sein.
Es gab weiteren Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, und die hätten gezeigt, dass der Vorstand ganz offenkundig bei der internen Aufklärung versagt hatte.
Gehandelt hätten die Organmitglieder erst nachdem die Staatsanwaltschaft weitere Details ermittelt hatte.
Es wäre daher dringend geboten, dass ein unabhängiger Sonderprüfer die Vorgänge und Auswirkungen untersucht und Pflichtverletzungen der Organmitglieder ermittelt.

Hinzu käme der Parteispendenskandal in Ungarn betreffend das Autobahnprojekt M 5, die Untersuchungen zur verdeckten Parteienfinanzierung in Österreich (PR-Konzept durch BZÖ).
Hinzu käme die Kartellabsprachen, welche rechtswidrig gewesen sein sollen, und wenn sich dies bestätigt, dann muss mit Millionenbußgeld und dem Ausschluss von künftigen Ausschreibungen in der Slowakei gerechnet werden.
All dies werfe aus der Sicht der Minderheitsaktionäre die Frage auf, welche Auswirkungen dieses Gebaren im Konzern auf die STRABAG AG und ihre wichtigste Beteiligung haben kann.
Auch dies erfordere dringend die unabhängige Untersuchung durch einen Sonderprüfer.


Die VzfK forderte Aufklärung der Förderung der Konzernintegration durch Vorstandsvergütung, welche unzulässig gewesen sein soll.
Die Vergütungsregel verstosse gegen zwingende Vorschriften des deutschen Aktien- und Konzernrechts.
Die Vorgänge seien vor dem Hintergrund der Strafvorschrift des § 400 AktG zu würdigen. und es bedürfe der unverzüglichen die Aufklärung durch einen unabhängigen Sonderprüfer.
Es ging um Dr. Birtel, der seit dem 01.01.2006 neben seinem Vorstandsamt in Köln auch noch im Vorstand der STRABAG SE in Wien tätig war.
Das Amt im Vorstand der STRABAG SE wurde Birtel bereits im Jahr 2005 angeboten.
Nach eigenen Aussagen in der Hauptversammlung 2006 bekam Dr. Birtel seit 01.01.2006 sein Gehalt ausschließlich von der STRABAG SE einschließlich einer erfolgsabhängigen Vergütung, die „selbstverständlich“ am Konzerngewinn der STRABAG SE orientiert sein soll.
Durch diese Vergütungsstruktur wurde Dr. Birtel im zeitlichen Zusammenhang mit den weitreichenden Konzernintegrationsmaßnahmen (bspw. Veräußerung der Hoch- und Ingenieurbauaktivitäten an die Ed. Züblin AG, Einbeziehung in den konzernweiten Avalkredit) incentiviert, und sein Verhalten soll dem Konzerninteresse der STRABAG SE gedient haben, statt dem Unternehmensinteresse der STRABAG AG Köln.
Herr Dr. Birtel informierte nach eigenen Aussagen den Aufsichtsrat der STRABAG AG Köln erst kurz vor Dienstantritt in Wien von seiner „Doppeltätigkeit“, und der Aufsichtsrat der Strabag AG Köln erteilte erst im März 2006 eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot gemäß § 88 AktG.
*112)

Weiter oben wurde schon über den IKEA-Korruptionsfall im Jahr 2006 berichtet.


Hr-online.de am 02.02.2007 ergänzte den Fortgang des Verfahrens:

Bei der Aufarbeitung der Ikea-Bestechungsaffäre kam die Justiz voran.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erwirkte am Freitag Strafbefehle gegen vier Baumanager.
Nach Erkenntnissen der Anklagebehörde hatten die vier leitenden Angestellten eines Bauunternehmens im Raum Nürnberg mehrere Ikea-Mitarbeiter bestochen, um lukrative Aufträge für Bauvorhaben im süddeutschen Raum an Land zu ziehen.
618.000 Euro sollen in manipulierte Rechnungen eingearbeitet worden sein - zu Lasten des Möbelhauses.
Wie Staatsanwältin Anke Posner mitteilte, verurteilte das Amtsgericht Frankfurt den Geschäftsführer des mittelfränkischen Bauunternehmens (66) zu einem Jahr auf Bewährung und 135.000 Euro Geldstrafe.
Außerdem setzte das Gericht eine Geldauflage von 200.000 Euro fest.
Die anderen Beschuldigten im Alter zwischen 55 und 66 Jahren wurden zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 595.000 Euro verurteilt.
Ermittelt wurde in der Korruptionsaffäre insgesamt gegen 60 Beschuldigte, darunter waren sechs Ikea-Beschäftigte.
Der Gesamtschaden liegt bei 2,7 Millionen Euro.
Nach Angaben der Staatsanwältin waren 15 Verfahren abgeschlossen.
*50)



http://www.airliners.de online am 05.02.2007 :

Erfurt/Mühlhausen:
Die Flughafenführung und Mitläufer sollen im Jahr 2000 systematisch die Passagierzahlen gefälscht und so fünf Millionen Euro Fördergelder erschlichen haben.
Die Affäre war durch anonyme Mobbing-Vorwürfe ins Rollen gekommen.
Der Erfurter Flughafen gehört dem Land und wurde subventioniert.
Verkehrsstaatssekretär Roland Richwien (CDU) war erst kurz vor Bekanntwerden der Affäre im Sommer 2005 vom Aufsichtsratsvorsitz zurückgetreten.
Den Ermittlungen zufolge soll Ex-Flughafenchef Gerd Ballentin den Ex-Verkehrsleiter Gisbert Schäfer im Jahr 2000 beauftragt haben, die Zahl der in Erfurt abgefertigten Passagiere über die Zahl von 500 000 «zu bringen».
Hintergrund sei eine Regelung im Planfeststellungsbeschluss gewesen, wonach der Ausbau des Flughafen-Vorfelds erst bei einem jährlichen Passagieraufkommen von mehr als einer halben Million begonnen werden durfte.
Um in den Genuss der Fördergelder zu gelangen, soll der Verkehrsleiter Gisbert Schäfer laut Staatsanwaltschaft 35 000 Passagiere erfunden haben.
Unter anderem seien halbleere Maschinen als vollbesetzt abgerechnet und nicht gestartete Flugzeuge aufgeschrieben worden.
Zudem habe man auf dem Flughafen das Bordpersonal mitgezählt.

In der Erfurter Flughafenaffäre hat die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft Anklage gegen die ehemalige Unternehmensführung erhoben.
Im Fadenkreuz der Fahnder stand der einstige Flughafenchef Gerd Ballentin, dem Betrug und Untreue vorgeworfen wurde, und zwar in einem besonders schweren Fall.
Ex-Verkehrsleiter Gisbert Schäfer habe sich den Ermittlungen zufolge der Beihilfe schuldig gemacht.
*51)



Anklage gegen Oberwiesenthaler Bürgermeister wegen Untreue, hies es bei freiepresse.de online.

Chemnitz/Oberwiesenthal:
Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Wahl des Bürgermeisters Heinz-Michael Kirsten (CDU) vor fünf Jahren für unrechtmäßig erklärt.
Die Richter befanden, dass eine im Amtsblatt veröffentlichte Bilanz des Bürgermeisters über seine vorangegangene Amtsperiode gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe.
Das Landratsamt Annaberg hatte die Wahl bereits 2002 angefochten, doch der Rechtsweg über mehrere Instanzen zog sich Jahre hin.
In Oberwiesenthal Neuwahlen ausgeschrieben werden.

Das hätte die Abwahl des Bürgermeisters bedeuten können.

Der (noch ?) Bürgermeister von Oberwiesenthal sah sich nach seiner Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen einer Anklage vor dem Landgericht Chemnitz gegenüber.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz habe dem Kommunalpolitiker Untreue vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Behörde , und bestätigte damit einen Bericht der Chemnitzer «Freien Presse».

Der Bürgermeister habe mit dem Tourismusverein Oberwiesenthal einen langfristigen Vertrag über die touristische Vermarktung der Stadt geschlossen, obwohl der örtliche Fremdenverkehrsverein die Leistungen um 220 000 Euro günstiger hätte erbringen können.
Der Bürgermeister war zu dieser Zeit der Vorstandsvorsitzende des Tourismusvereins.

Das Stadtoberhaupt habe außerdem die Internetadresse der Stadt dem Geschäftsführer des Tourismusvereins ohne Gegenleistung übertragen, hies es in der Anklage.
Somit stehe dem Kurort Oberwiesenthal der eigene Name nicht mehr für Werbezwecke zur Verfügung.
*53)


Ehemalige EADS-Manager wegen Korruption vor Gericht, so das Handelsblatt online am 19.02.2007.
Es ging um folgende Personen:
Ronald S., der nach einer Feinmechanikerlehre studierte, dann bei einem heute zu EADS gehörenden Raumfahrttechnikunternehmen anheuerte und bis 2005 dem Konzern weitgehend treu blieb, verdiente zuletzt 265 000 Euro im Jahr.
Er hatte vier nicht vollständig finanzierte - Eigentumswohnungen sowie ein Einfamilienhaus.
*55)
Der damals 60-jährige Hans M., auf die Rente zugehend, hatte sich nach einer Lehre zum Textilmaschinenmechaniker zielstrebig hochgearbeitet, zuletzt arbeitete er bei EADS Ronald S. als Hauptabteilungsleiter im Bereich Customer & Product Support zu.
Ab Ende Februar 2007 wollte er 2500 Euro Rente beziehen, ein Einfamilienhaus und eine Eigentumswohnung waren abbezahlt.
Gerd W., damals 63 jährig ebenfalls auf die Rente zuging , fing bei der Lufthansa an zu arbeiten, war anschließend bei einem Airbus-Vorläufer tätig, zum Schluss war er Leiter des Bereiches Technische Dokumentation bei Airbus Deutschland.
3500 Euro Rente, ein Haus und drei kleine Eigentumswohnungen standen bei dem 63-Jährigen bereits auf der Habenseite.
*55)

Die Firmen und die Betroffenen haben von 2000 bis 2003 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 22 Millionen Euro bekommen.
Sie haben sollen laut Anklage die dafür gezahlten Bestechungsgelder zum großen Teil in die Kalkulationen aufgenommen.
Dadurch sei dem EADS-Konzern ein Schaden von gut zwei Millionen Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft.
In die Machenschaften war auch der damalige Mitgesellschafter und frühere stellvertretende Vorsitzende der Thüringer FDP, Percy Wesselly verstrickt.
Auf den 49-jährigen Politiker sollte gleichfalls ein Prozess zukommen.
Ein Ex-Manager von EADS und ein Subunternehmer waren bereits im ersten Prozess um die Korruptionsaffäre im Juni 2006 zu Strafen von drei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.
*54)

Zuständig war der damals 55-Jährige Ronald S. bei EADS unter anderem für technische Dokumentationen, also Betriebsanleitungen für Flugsysteme.
1997 beschloss S., mit zwei Geschäftspartnern eine eigene Firma für technische Dokumentationen zu gründen, die er dann mit EADS-Aufträgen versorgen wollte.
Um seine Teilhabe an der Synergie Services GmbH zu verschleiern, war er über Treuhandverträge an einer Holding beteiligt, unter der die neue Firma stand.
Auch Herr Hans M. ,wurde Teilhaber der Holding.
In der Folgezeit gingen viele EADS-Aufträge an die neue Firma - zwischen 2000 und 2001 alleine 24 mit einem Volumen von fast drei Millionen Euro.
Dazu kamen noch Aufträge von Airbus, die Gerd W. gegen Zahlung von 100 000 Euro vergab.
Der Wert der Synergie Services stieg rasch, so dass S. und M. ihre Geschäftsanteile beim Verkauf ihrer Firma an ein von ihren Geschäftspartnern gegründetes weiteres Unternehmen verkaufen und jeweils fast 600 000 Euro erlösen konnten. Auch später flossen noch einmal rund 100 000 Euro an S. und M.
S. bereicherte sich aber auch daneben noch weiter. Zwischen 1999 und 2003 stellte seine Frau für ihn Scheinrechnungen für Beratungen an ein Unternehmen aus Fürstenfeldbruck.
In Wahrheit ging es abermals um Bestechungszahlungen, rund 265 000 Euro.
Dafür bekam die Firma 367 Aufträge über fast 20 Millionen Euro.

Er habe sich bei EADS "herrisch" verhalten und habe keine Widerworte geduldet, sagen ehemalige Mitarbeiter von S., die im Zuschauerraum sassen.
Bestimmt sei es ein gekränkter Mitarbeiter gewesen, der anonym im Verteidigungsministerium auf die Unregelmäßigkeiten in dessen Abteilung hingewiesen und die Ermittlungen in Gang gesetzt habe.
Eine Zuschauerin erklärte, sie halte es für richtig, dass S. ins Gefängnis muss.
Dass EADS nun eine Million Euro von ihm zurückfordert, kommentiert sie nüchtern:
«Das geschieht ihm recht».
*55)


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http://www.swr.de online am 21.02.2007:


Die Selbstbereicherung versuchte auch die Ex-Geschäftführerin der Organisation St. Martin e.V." .
Es wurden Spenden veruntreut.
Dafür gabs die Haft für die Ex-Geschäftführerin.

Das Amtsgericht Koblenz hat die ehemalige Geschäftsführerin der "Hilfsorganisation St. Martin e.V." wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Der Verein hatte Geldspenden nicht für caritative Zwecke verwendet.
Das Gericht sprach die 42-Jährige der Untreue in sieben Fällen für schuldig.
Bereits im vergangenen Herbst hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier verfügt, dass der Verein mit Sitz im nordrhein-westfälischen Bad Honnef - früher in Koblenz - in Rheinland-Pfalz keine Geldspenden mehr sammeln oder Fördermitglieder werben darf.
Nach Angaben der ADD wurde das Geld nicht angemessen verwendet, sondern zum großen Teil für die Verwaltung eingesetzt.
Die Hilfsorganisation sei "gnadenlos ausgeblutet" worden, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Statt das gespendete Geld den Armen und Bedürftigen zukommen zu lassen, seien die "Geldsäckel" von Drittfirmen gefüllt worden.
Gesammelte Altkleider seien zu Geld gemacht worden.
Vor allem die Angeklagte habe sich "unter dem Mantel des Caritativen" bereichert.
*56 )


Das war aber noch harmlos zu dem, was sich der ehemalige Chef der Berlin Hyp, und ehemalige CDU-Faktionschef im Abgeordnetenhaus, Klaus-Rüdiger Landowsky geleistet hatte.
Er habe 30 Jahre für die Bank gelebt.

Zu Vorgeschichte:
Landowsky hatte die Affäre 2001 selbst ins Rollen gebracht, als er die Annahme einer 40.000-Mark-Spende an die CDU von zwei Aubis-Managern des Immobilienunternehmen zugab.
Kurz darauf trat er von allen Ämtern zurück.
In der Folge des Skandals zerbrach 2001 auch die große Koalition von CDU und SPD in Berlin; das Land geriet in eine milliardenschwere Haushaltskrise.
*57)
Landowsky kämpfte Im großen Bankenprozess vor dem Berliner Landgericht um die Aubis-Kredite um seine Ehre, wobei das Urteil im Untreue-Prozess nach rund 19 Monaten Verhandlungsdauer am 21. März erwartet wurde, so die Berliner Morgenpost online am 22.02.2007.
Das frühere Vorstandsmitglied und Angeklagte Gerd-Ulrich Blümel sagte, nach 29 Jahren bei der Berlin Hypo verletze ihn der Vorwurf der Untreue zutiefst.
Warum sollte er sein Lebenswerk aufs Spiel setzen und bewusst Entscheidungen gegen die Bank treffen.

Alle Anwälte hatten Freisprüche gefordert.
Für eine Verurteilung war maßgeblich, dass die Angeklagten pflichtwidrig gehandelt und vorsätzlich ihre Bank geschädigt haben, was in der Verhandlung nicht klar zu erkennen war.
Fahrlässigkeit kennt das Strafrecht in diesem Zusammenhang nicht.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten bei der Vergabe von Darlehen über rund 235 Mio. Euro an die umstrittene Aubis-Gruppe Risiken außer Acht gelassen haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft ging von Pflichtverletzungen der früheren Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder der Berlin Hypo und einem Schaden von 78 Mio. Euro bei den Krediten aus den Jahren 1996 und 1997 aus.
*58)


Da war der Fall aus Erbach bei Wiesbaden weniger auffällig.


Die Rhein-Mein-Presse berichtete am 21.02.2007.

Die Staatsanwalt ermittelte wegen Untreue gegen langjährigen und 61-Jährigen Kellermeister Ernst C. der Winzergenossenschaft Erbach.
Er stand im Verdacht, deren Weine im größeren Stil privat verkauft zu haben.
Der entscheidende Hinweis kam übrigens aus Rheinland-Pfalz:
Der Weinkontrolle im Nachbarbundesland war aufgefallen, dass es bei der Lieferung von größeren Mengen Riesling zu Unregelmäßigkeiten gekommen war.

Sein Arbeitgeber hat ihn deshalb fristlos entlassen, nachdem Räume durchsucht wurden, mit offenbar greifbaren Ergebnissen.
Ernst C. Anwalt meinte, dass die gegen den Kellermeister ausgesprochene Kündigung unwirksam sei.

Nach Informationen der Zeitung stand im Raum, dass Ernst C. mehrere tausend Liter der Genossenschaft privat verkauft haben soll.
Der Leiter einer Domäne habe vor Jahren gut 13000 Liter Rotwein an den Büchern vorbei abgezweigt, um sie selbst zu verkaufen.
Ernst C., so wurde gesagt, habe möglicherweise schon vor längerer Zeit begonnen, kleinere Mengen privat zu verkaufen, um den Umfang der Veruntreuung allmählich erhöhen.
*59)


Happiger ging es im nächsten Fall zu.


Live Presse online am 26.02.2007 :
Vor dem Landgericht Essen (NRW) mussten sich am dem 27.02.2007 drei ehemalige Gesellschafter , sowie Geschäftsführer, des insolventen Essener Sicherheits- und Geldtransportunternehmens Arnolds Sicherheit GmbH wegen Untreue verantworten.
Einer war 39 Jahre alt, und der andere 68 Jahre alt, der aber dafür auf eine Rentenanwartschaft blicken durfte, und Beide befanden sich seit Ende August 2006 in Haft.
Der dritte Geschäftsführer (46) blieb (vorerst) von der U-Haft verschont.
Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass ihnen gemeinschaftliche und gewerbsmäßige Untreue in 65 Fällen vorzuwerfen sei.
Dadurch sei zwischen Februar 2003 und Januar 2006 ein Gesamtschaden in Höhe von rund 12,4 Millionen Euro entstanden, hieß es.

NetTribune meldete online am 07.03.2007 ergänzend:
Zwei der drei ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Geldtransportfirma Arnolds sind am Mittwoch vom Landgericht Essen zu Haftstrafen von jeweils fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Das Gericht fand Vater und Sohn der schweren Untreue in 65 Fällen für schuldig.
Beide hatten am zweiten Prozesstag Geständnisse abgelegt.
Vater und Sohn bekannten sich vollständig schuldig im Sinne der Anklage.
Diese hatte den Arnolds-Geschäftsführern vorgeworfen, zwischen 2003 und 2006 Kundengelder in Höhe von rund 24,5 Millionen Euro veruntreut zu haben, um Löcher in den Firmenfinanzen zu stopfen.
Das sei gut gegangen, bis das Schneeballsystem geplatzt sei.
Die Firma mit fast 2.000 Beschäftigten musste daraufhin Insolvenz anmelden.
Erst ein halbes Jahr zuvor hatte der Untreueskandal beim Marktführer Heros die Branche erschüttert, bei dem sogar ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstand.
Dem schnellen Prozessende gegen die beiden Angeklagten war eine Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen.

Der ebenfalls angeklagte dritte Geschäftsführer lehnte ein Geständnis ab.
Gegen ihn wurde weiter verhandelt.
*73)


Digitalfernsehen online am 28.02.2007:

Ein ehemaliger leitender Angestellter des Westdeutschen Rundfunks (WDR) wurde am 28.02.2007 wegen Veruntreuung von 727 000 Euro zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Köln erkannte auf Untreue in 29 Fällen.
Als Motiv für seine Taten hatte der 60- jährige Angeklagte Spielsucht genannt.
Der Volljurist hatte vor Gericht eingeräumt, die Veruntreuungen als Geschäftsführer einer WDR-Tochterfirma begangen zu haben, indem er für das Unternehmen auf Geschäftskonten eingegangene Gelder in die eigene Tasche steckte.
Über die Konten hatte er uneingeschränkte Verfügungsbefugnis.
Das Geld verspielte er zum großen Teil im Aachener Spielkasino.
In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Kölner Richter von einem "Fall von großer menschlicher Tragik", da der beim WDR lange Jahre in führender Position tätige Mann durch seine Taten ins "Bodenlose" gefallen sei und neben den veruntreuten Geldern durch die Spielsucht sein ganzes privates Geld- und Immobilienvermögen verloren habe.
*61)


Kieler Nachrichten online am 02.03.2007:

Die Kieler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Flensburg, Frerich Eilts, wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue und Anstiftung zur Untreue.
Anlass, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Uwe Wick, sind zwei Grundstücksgeschäfte aus dem Jahr 2002.
Dabei soll die Flensburger Sparkasse im Rahmen von Zwangsversteigerungen weit unter Preis an das Immobilienunternehmen Densch & Schmidt verkauft haben.
Bei diesem Geschäft vermutet die Staatsanwaltschaft ein Sportsponsoring als verdecktes Kompensationsgeschäft:
Im selben Jahr zahlte die Immobilien-Firma nämlich 60000 Euro an die SG Flensburg-Handewitt.
Sparkassen-Vorstandsvorsitzender Frerich Eilts, der auch Präsident der SG Flensburg-Handewitt ist, geht davon aus, dass er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft entkräften kann.
Ein Sprecher des Bundesligavereins nannte die Vorwürfe "absurd", gegen den Klub selbst seien keine Ermittlungen eingeleitet worden.
*62)



Tageszeitung (TAZ) Berlin online am 02.03.2007:

Im Korruptionsskandal bei der nord-rhein- westfälischen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Untersuchungen ausgeweitet.
Es werde derzeit gegen etwa zwei Dutzend Beschuldigte ermittelt, sagte ein Sprecher am 01.03.2007.
Bereits am 28.02.2007 hatte die Behörde mitgeteilt, dass gegen den früheren LEG-Geschäftsführer Rainer Witzel, den Krefelder CDU-Fraktionschef Wilfrid Fabel, den ehemaligen Baudezernenten Klaus Lorenz (SPD) sowie zwei weitere Beschuldigte wegen Bestechlichkeit und Untreue sowie Beihilfe zur Untreue ermittelt werde.
Sie sollen dafür gesorgt haben, dass die LEG der Stadt Krefeld zustehende Abwassergebühren in Höhe von 2,6 Millionen Mark nur zur Hälfte zahlen musste.
Im Gegenzug soll die LEG jeweils 260.000 Mark an den Eishockeyverein Krefeld Pinguine und einen SPD-nahen Verein zur Förderung der Jugendarbeit gezahlt haben.
Die Vorwürfe kamen im Jahr 2004 an die Öffentlichkeit.
Der damalige LEG-Aufsichtsratsvorsitzende und Staatssekretärs im NRW-Bauministerium, Manfred Morgenstern (Grüne), sowie der damalige NRW-Bauminister und jetzige Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Vesper (Grüne) standen in der Kritik der Landtags.
Die Opposition war der Meinung, dass die Aufsicht über die landeseigene Gesellschaft LEG, die knapp 100.000 Mietwohnungen und etliche Gewerbegrundstücke in NRW besitze, zu schwach gewesen sei.
*63)
Die Rheinische Post online hatte am 01.03.2007 ergänzende Informationen:
Der Sachverhalt:
Der Hauptausschuss des Rates hat in seiner Sitzung vom 18.05.2000 beschlossen, der LEG die Abwassergebührenforderung in Höhe von 2,6 Millionen Mark zur Hälfte zu erlassen.
Begründung der Stadt:
Die LEG hat Grundwasser abgepumpt, um Häusern im Gebiet Bönnersdyk / Rislerdyk feuchte Keller zu ersparen.
Das abgepumpte Wasser wurde ins Kanalnetz eingeleitet.
Dafür hat die Stadt Gebühren erhoben.
In einem Gerichtsstreit mit der LEG wurde festgestellt, dass die Satzung der Stadt einen Gebührentatbestand „Grundwasser“ nicht enthält.
Deshalb schlug das Oberverwaltungsgericht vor, die Gebühren rückwirkend um 50 Prozent zu senken.
Nachdem die Stadt dann 1995 ihre Satzung so änderte, dass auch Gebühren für eingeleitetes Grundwasser erhoben werden konnten, hat der Hauptausschuss dennoch in zwei Beschlüssen (1996, 2000) die 50-Prozent-Regelung fortgeschrieben.
Die Ermittlungen:
Am 23.02.2005 untersuchte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Privathaus und Kanzlei des CDU-Fraktionschefs Wilfrid Fabel, Räume der Stadtverwaltung, die Fraktionsräume von CDU und SPD sowie die KEV Pinguine Geschäftsstelle.
Die Haltung der CDU:
Am 07.03.2005 haben sich Kreisvorstand der CDU und Ratsfraktion mit den Vorwürfen befasst.
Sie veröffentlichten eine Erklärung, in der sie "Wilfrid Fabel, der durch bisher unbewiesene Beschuldigungen in seinem Ansehen beschädigt werden soll, für seine mehr als 30-jährige kommunalpolitische Arbeit Dank und Anerkennung" aussprechen und baten ihn, "seine politische Arbeit zum Wohl der Stadt fortzuführen."
Zum Verhör:
Im Rahmen der Ermittlungen schrieb die Staatsanwaltschaft Ende 2005 den Oberbürgermeister an.
Darin teilte sie ihm mit, dass sie Ratsmitglieder vernehmen will, die an den Abstimmungen 1996 und 2000 beteiligt waren.
Da soll der CDU-Fraktionschef mit dem SPD-Geschäftsführer gemeinsam an einem Schmiergeldskandal beteiligt sein.
*64)


Segeberger Zeitung online am 02.03.2007 :

In der Dienstwagen-Affäre beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) Neumünster leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue ein.
Der Verdacht richtete sich gegen den ehemaligen Geschäftsführer sowie drei frühere Vorstandsmitglieder, sagte am 02.03.2007 der Sprecher der Kieler Anklagebehörde, Uwe Wick.
Als Geschädigter wurde das DRK aufgeführt.
Im Kreisverband Neumünster sollen vier rabattierte Geschäftswagen an Vorstandsmitglieder mit einem Gewinn von 10 000 Euro weiterverkauft worden sein.
Der neu eingesetzte Vorstand hat den Ermittler bereits volle Unterstützung bei der Aufklärung des Geschehens zugesagt.
*65)



hr-online.de am 28.02.2007 :

Der Wetteraukreis hat die beiden unter Untreue-Verdacht stehenden leitenden Angestellten des Bürgerhospitals fristlos entlassen.
Am 26.02.2007 nahm in dem Fall die Gießener Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf.
Nach Angaben des zuständigen Dezernenten Oswin Veith sollen die beiden geständigen Männer mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen sein.
In den Jahren 2000 bis 2005 sollen sie knapp 100.000,-- Euro unterschlagen haben.
Dabei seien nicht gerechtfertigte Zuzahlungen als Nachzahlungen oder Prämien deklariert worden.
Außerdem sollen die Beschuldigten private Handwerkerrechnungen und Kosten für Fahrräder, Farben und Tapeten über das Krankenhaus abgewickelt haben.
*66)


Aller Zeitung online am 01.03.2007 :

Nach einem Jahr stehen die Ermittlungen der Kripo gegen den ehemaligen Mitarbeiter eines Gifhorner Autohauses (AZ berichtete) kurz vor dem Abschluss.
Im März 2006 sei Anzeige gegen den damals 39-Jährigen erstattet worden.
Als Tatzeitraum hätten die Beamten des so genannten Fachkommissariats 3 – bei der Polizeiinspektion Gifhorn zuständig für Wirtschaftskriminalität – die zurückliegenden vier Jahre angenommen.
Da eine Vielzahl von Dokumenten, Papieren und Unterlagen gesichtet werden mussten, hätten sich die Ermittlungen als "sehr umfangreich" erwiesen, erläutert Sven-Marco Claus.
Der teilweise geständige 40-Jährige soll seinen früheren Arbeitgeber um rund 100.000 Euro betrogen haben, so der Vorwurf der Kripo.
Während seiner Tätigkeit als Mitarbeiter des Autohauses soll der Gifhorner Gebraucht-Fahrzeuge und auch Unfallwagen im Namen des Unternehmens angekauft, dann jedoch auf eigene Rechnung weiter veräußert haben.
Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft sollte den Fall weiter bearbeiten.
Wann und ob die Staatsanwaltschaft in Hildesheim Anklage erheben wollte, stand noch nicht fest.
*67)


Kölner Stadtanzeiger online am 01.02.2007 :

Vor dem Landgericht Münster musste sich der 50-Jährige aus dem münsterländischen Greven wegen Steuerhinterziehung, Bestechlichkeit und Untreue verantworten.
Der Angeklagte war als Fleischeinkäufer bei einem Großhandelsunternehmen beschäftigt.
Er soll über einen Zeitraum von fünf Jahren Steuern in Höhe von 170 000 Euro hinterzogen und 660 000 Euro an Schmiergeld von Lieferanten kassiert haben.
Beim Prozessauftakt hatte der Mann die Vorwürfe zum Teil gestanden.
Sein Motiv sollen private Schulden gewesen sein.
Wegen der Vernehmung zweier weiterer Zeugen verzögerte sich das Urteil im Prozess vor dem Landgericht Münster.
*68)

Selbst der Technische Überwachungsverein (TÜV) hatte einen "König der Korruption" unter Vertrag.


Tagesspiegel online am 05.03.2007:

Die Polizei und Staatsanwaltschaft hatten Hinweise erhalten, dass beim Ausstellen so genannter „schwarzer Führerscheine“ in großem Umfang Führerscheine illegal ausgestellt wurden, und dafür sollen Führerscheinanwärter Bestechungsgelder gezahlt haben.
Die Recherchen begannen im September 2006 mit einer Durchsuchung in den Räumen einer Fahrschule am Kreuzberger Oranienplatz sowie in mehreren Büros des Technischen Überwachungsvereines (TÜV).
Dabei wurden ein verdächtiger TÜV-Prüfer und der Inhaber der durchsuchten Fahrschule festgenommen.
Es soll staatsanwaltlich ermittelt worden sein, das die Empfänger überwiegend Prüflinge ausländischer Herkunft mit mageren Deutschkenntnissen waren.
Der angeklagte Fahrschulchef soll ihnen während der theoretischen Prüfung beim Ausfüllen der Fragebögen geholfen haben.
Dafür seien Bestechungsgelder in einer Höhe von bis zu 2000 Euro verlangt worden.
Davon habe auch der gleichfalls angeklagte TÜV-Angestellte profitiert, an den die manipulierten Prüfbögen offenbar weitergeleitet wurden.
Wegen der Vorwürfe mussten sich zwei Männer (41 und 55 Jahre) im Monat März 2007 vor dem Berliner Landgericht verantworten.
Wie die Staatsanwaltschaft am 04.03.2007 mitteilte, wurde gegen die beiden nach monatelangen Ermittlungen Anklage erhoben.

Hunderte Interessenten aus ganz Deutschland sollen nach Berlin gereist sein, um in Kreuzberg auf diese Weise unter der Hand an die Fahrerlaubnis zu kommen.
Deshalb müssen nun nach einem Bericht des Magazins "Focus" mehrere tausend Führerscheinvergaben überprüft werden, um die illegalen Fälle herauszufinden.
Das erledige Berlins Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
*69)


Frankenpost online am 06.03.2007:

Es ging um Korruption im Bauamt von Hof.
Es dauerte über eine Stunde, bis die Staatsanwältin Frau Antje Triebel alle Vorwürfe gegen den 47-jährigen spanischen Hofer Bauamtsmitarbeiter aufgelistet hatte.
Dem Angeklagten wurde wegen 134-facher Bestechlichkeit und wegen 90-facher Untreue in besonders schweren Fällen angeklagt.

Der verbeamtet Vorgesetzte des Bauamtsmitarbeiters wurde der Prozess in Bälde gemacht.
Er wurde unter anderem mit der Maßgabe der Kontaktsperre zu allen fünf anderen Beschuldigten vorläufig aus der U-Haft entlassen.

Der Hofer Bauamtsmitarbeiter als Bautechniker, Ehemann, und zweifache Vater, wurde im Jahr 2004 festgenommen.
Er war 30 Jahre im Bauamt beschäftigt, und arbeitete mit einem Kollegen eng zusammen, wobei der Kollege bereits verurteilt wurde.
Die Ermittler fanden knapp 25 000 Euro Bargeld im Zuge der Festnahme.

Ein Hofer Malermeisters und Firmenchef hatte dem Bauamtsmitarbeiter Einkäufe im Wert von fast 7000 Euro bei einem Hofer Herrenausstatter, bei einem Fotogeschäft , und bei einem Sportartikelhändler, spendiert.
Im Gegenzug kassierte der Maler von der Stadt rund 25 000 Euro zu viel, weil der Bauamtsmitarbeiter die überhöhten Rechnungen abzeichnete, so die Staatsanwaltschaft.

Die Stadt Hof selbst hatte einen Schaden auf 2,5 Millionen Euro festgestellt.

Ein geständiger Chef eines ehemaligen Hofer Sanitärunternehmens soll den Bauamtsmitarbeiter begünstigt haben.
Allein im Jahr 2003 soll der Handwerker die Stadtkasse um 40 000 Euro geprellt haben, so die Staatsanwaltschaft.
Innerhalb von vier Jahren und in über 100 Fällen war dem Bauamtsmitarbeiter Bargeld und Waren im Wert von rund 95 000 Euro zugeflossen.

Ein Hofer Elektromeister soll den Bauamtsmitarbeiter im Laufe der Jahre mit einer Stereoanlage, ein Navigationssystem, einen DVD-Recorder , und einen Plasmafernseher, im Gesamtwert über 10 000 Euro, begünstigt haben.
Der Bauamts-Mitarbeiter soll auch hier überhöhte Rechnungen abgezeichnet haben.

Der verbeamtete Vorgesetzte des Bauamtsmitarbeiters wurde der Prozess in Bälde gemacht.
Die Strafkammer des Hofer Landgerichts sprach dem Ex-Bauamtmann der gewerbsmäßigen und besonders schweren Bestechlichkeit und Untreue in 14 beziehungsweise 221 Fällen schuldig.
Der geständige 60-Jährige hatte überhöhte Handwerkerrechnungen abgezeichnet und als Gegenleistung von den drei Firmenchefs Zuwendungen im Wert von knapp 80 000 Euro erhalten.
Durch die falschen Abrechnungen nur im Fall Heinz X. wurde die Stadt Hof von den Firmen um 250 000 Euro geprellt.
*70)
Am 05.03.2007 legte der Bauamtsmitarbeiter ein Geständnis vor dem Gericht ab.
Der 47-jährige Angeklagte und Ex-Bauamtsangestellte gab vor dem Hofer Landgericht zu, von drei Hofer Handwerksmeistern über 127 000 Euro Bargeld und Luxusartikel im Wert von über 10 000 Euro kassiert zu haben.
Im Gegenzug hatte der angeklagte Spanier den drei Firmenchefs überhöhte Rechnungen abgezeichnet.
Dadurch wurde die gebeutelte Hofer Stadtkasse um 120 000 Euro geprellt.
*71)


PR-inside.com online am 08.03.2007:

Durch Untreue und Bestechlichkeit soll den Nordseewerken im ostfriesischen Emden erheblicher Schaden entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft Aurich ermittelte wegen der Vorwürfe sowie wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bundesweit gegen 13 Beschuldigte, wie Oberstaatsanwältin Annette Hüfner in Aurich sagte.
Drei der Beschuldigten seien Mitarbeiter der Emder Werft.
Laut Hüfner wurden im Rahmen der Ermittlungen bundesweit mit mehr als 200 Ermittlern insgesamt 34 Objekte durchsucht.
Dabei seien zahlreiche Unterlagen und Beweismittel sichergestellt worden, durch die sich der Tatverdacht erhärtet habe.
Gegen einen der Nordseewerke-Mitarbeiter sei Haftbefehl erlassen worden.
Nähere Angaben zum Tatvorwurf und zur Schadenshöhe machte Hüfner mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.
Mit den Ermittlungen waren neben der Zentralen Kriminalinspektion in Osnabrück auch die Steuerfahndungen in Oldenburg und Bremen befasst.
Unterstützend waren die örtlichen Polizeidienststellen, die Mitarbeitern des Landeskriminalamtes, sowie die Steuerfahndungsstellen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt .
*72)


Selbst an Obdachlosen und Bedürftigen bereicherten sich die Korrupties.

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http://www3.e110.de online am 10.03.2007:


Weil der Vorsitzende des Fördervereins der Würzburger Wärmestube für Obdachlose und Bedürftige mit der Vereinskasse durchgebrannt sein soll, wurde der Vorsitzende in Untersuchungshaft genommen.
Wie der Leiter der Würzburger Staatsanwaltschaft, Clemens Lückemann sagte, wurde dem Mann zur Last gelegt, 8000 Euro des Vereinsvermögens am Geldautomaten abgehoben zu haben, um dann zu flüchten.
Weitere 1000 Euro habe er vom Konto seines Arbeitgebers abgehoben.
Als die Polizei den Mann auf der Flucht in einem Andernacher Hotel fest nahm, hatte er den Angaben zufolge nur noch 80 Euro bei sich.
Gegen den Mann, der laut Lückemann ein Teilgeständnis abgelegt hatte, wurde Haftbefehl wegen Untreue erlassen.
Der Mann führte auch die "Brücke zur Menschlichkeit", eine Aktionsgemeinschaft sozialer Einrichtungen in Würzburg.
*74)



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http://www.nuz.de online am 14.03.2007 :


Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte gegen den Bürgermeister einer Gemeinde im Oberallgäu Anklage wegen Betruges, Untreue und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt erhoben.
Unregelmässigkeiten waren durch eine turnusmäßige Prüfung der Rechnungsprüfungsstelle des
Landratsamtes Oberallgäu bekannt geworden.
Der beschuldigte Bürgermeister soll bei der Agentur für Arbeit Sonthofen unter Vorlage eines unzutreffenden Arbeitsvertrages für eine Mitarbeiterin einen Zuschuss erschlichen haben, Kosten für private Anschaffungen im Haushalt der Gemeinde verbucht und sich zu Unrecht Zuwendungen aus der Gemeindekasse gewährt haben.
Eine nicht mögliche Höhergruppierung eines Angestellten soll der Bürgermeister durch Bezahlung fingierter Rechnungen in Höhe von rund 2500 Euro kompensiert haben.
Der Gemeinde sei insgesamt ein Schaden von mehr als 8000 Euro entstanden, der Sozialversicherung wurden rund 4300 Euro vorenthalten.
*75)


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http://www.merkur-online.de am 13.03.2007 :


Geretsried –
Kurzer Prozess im Geretsrieder Stadtwerke-Skandal:
Um das Verfahren abzukürzen, verständigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht gestern auf einen Deal:
Gegen ein umfängliches Geständnis wurde der Ex-Werkleiter Detlef L. zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Bei der Polizei alles zugegeben und damit "erhebliche Aufklärungshilfe" geleistet.
15 Fälle der Untreue und 68 Fälle der
Bestechlichkeit in den Jahren 1995 bis 2001 werden dem Ex-Werkleiter vorgeworfen.
Verurteilt wurde L. letztlich in vier Fällen der Untreue und 15 Fällen der Bestechlichkeit mit Zuwendungen in Höhe von 37 000 Euro.
Gegen eine Geldauflage von 14 400 Euro – zu zahlen an zwei soziale Einrichtungen – wurde seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Das Verfahren gegen die zwei Mitangeklagten wurde gegen eine Geldbuße eingestellt.
Der eine war Prokurist in einem Bauunternehmen in Unterschleißheim, der andere, Herr Robert K., freier Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro im Landkreis.
Sie hatten überhöhte Rechnungen an die Stadtwerke gestellt, die der ehemalige Werkleiter Detlef L. zur Zahlung anwies.
Das Verfahren gegen Robert K. war wegen Krankheit ausgesetzt.

Fast 42 000 Euro soll der Werkleiter Detlef K. als Zuwendung beziehungsweise geldwerte Vorteile erhalten haben.
Dafür ließ er sich von dem Inhaber des Ingenieurbüros über 50 Mal zum Essen oder auf Reisen einladen.
Zudem gründete L. eine Scheinfirma und kassierte über fingierte Rechnungen Schmiergelder – auch von einem Münchner Steuerberater, der ebenfalls gut an den Stadtwerken verdient hat. Der Steuerberater aus München verstarb zwischenzeitlich.
*76)


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http://www.nuz.de online am 13.07.2007 :


Verantwortliche und Mitglieder in Gremheimer Vereinen (Landkreis Dillingen) und in der Pfarrgemeinde von St. Andreas zeigten sich über einen Fall von Unterschlagung geschockt.
Der 49-Jährige Tatverdächtige war Kassierer des örtlichen Veteranen-, Soldaten- und Kameradschaftsvereins, und zugleich in vielen Vereinen des Schwenninger Ortsteils Gremheim aktiv.
Schwenningens Bürgermeister Reinhold Schilling sagte, dass der Tatverdächtige im Gemeindeleben stark engagiert gewesen sei.
So war er in früheren Jahren Vorstand des SC Blindheim-Gremheim, Vorsitzender der Gremheimer Feuerwehr, Kirchenpfleger und Mitglied des Gemeinderats.
Nachdem die Vorwürfe auch in der Gemeindeverwaltung bekannt geworden waren, suchte Bürgermeister Reinhold Schilling, das Gespräch mit dem Beschuldigten und hat ihm nach eigenen Worten nahe gelegt, sein Amt als 2. Bürgermeister und Gemeinderat "als sauberste Lösung" niederzulegen.
Zum Jahresende 2006 erklärte der 49-Jährige Beschuldigte schließlich seinen Rücktritt.
Der 49-Jährige ehemalige Kassierer des örtlichen Veteranen-, Soldaten- und Kameradschaftsvereins soll laut Polizeimitteilung in den vergangenen vier Jahren mehr als 10 000 Euro aus der Vereinskasse und in seiner Funktion als Kirchenpfleger zwischen 30.000 und 35.000 Euro Kirchengelder der Pfarrgemeinde St. Andreas unterschlagen haben.
Nach dem Ermittlungsstand bestand der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte zwischen 2002 und 2006 nahezu das gesamte Vereinsvermögen des Veteranen-, Soldaten- und Kameradschaftsvereins unterschlagen und selbst ausgegeben haben soll.
*77)

Und wegen Überlänge wird der Beitrag im Teil 3 weitergeführt.
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Registriert: Fr, 07 Apr 2006 11:03 +0000

Wird Deutschland Weltmeister "könige der Korruption an der Macht" Teil 3

Beitragvon Tom am Mo, 13 Nov 2006 5:54 +0000

Die Könige der Korruption konnten sich bereichern und Schaden anrichten wie sie wollten, - es kontrollierte sie offensichtlich kaum jemand wirklich zwingend - .
Das Untreue, Betrug, Unterschlagung, und Korruption gedeihen konnte, lag letztendlich daran, dass die Verantwortlichen so viel Vertrauen geniessen konnten, dass von der Blindheit "Aussenstehender" ausgegangen werden musste.

Der vorherige Fall in der Gemeinde zeigte es.
Hier konnte der Verurteilte in aller Seelenruhe die Vereinskassen plündern, und die Gottesgläubigen merkten es nicht (rechtzeitig).


Die Führungskräfte konnten in fast allen Fällen auf das Vertrauen "ihrer Untergebenen" rechnen.

Das zeigte auch der Fall Siemens.
Es gab schwarze Konten im Ausland.

Da war die Frage: Wer kontrollierte wirklich ?
Und weshalb lies man höchst vertrauensvoll die Verantwortlichen "einfach machen" ?
Und weshalb hatten sich die Verantwortlichen nicht "in die Karten schauen lassen" wollen ?
Un weshalb konnte die Innenrevision bei Siemens die Korruptionsfälle nicht frühzeitig aufdecken ?
Wer waren die Drahtzieher, die eine Aufklärung jahrelang zunichte gemacht hatten ?

Wurde in den Betrieben die Aufklärung der Korruption mittels Mobbing und Schikane zunichte gemacht, und wenn ja, durch wen ?

Höchst zahlreiche Beiträge berichteten seit Wochen und Monaten online, wobei der Eindruck entstehen musste, dass es bei Siemens in Sachen Korruption "drunter und drüber" gegangen sein muss.
Vertuschung und Vernebelung in konzerneignen Kontrollgremien liess die Korruption jahrelang gedeihen.
Es handelte sich um ca. 420 Millionen EURO, die sich als Korruptionssumme auftat.
Aktive und ehemalige Siemens-Beschäftigte sollen mindestens 420 Millionen Euro als Schmiergeld ins Ausland gezahlt haben.
Wie am 12.12.2006 die Rheinische Post online meldete, räumte die Siemens-Führung erstmals die jahrelange praktizierte Korruption im Konzern offen ein.
Zahlungen über 420 Millionen Euro seien als zweifelhaft einzuschätzen, sagte Finanzvorstand Joe Kaeser, da Siemens bei internen Prüfungen dubiose Transaktionen in Höhe von 420 Millionen Euro entdeckt habe.
In der Com-Sparte hätten sich der kaufmännische Leiter, der Vertriebschef, der Leiter des Rechnungswesens und der Leiter der Revision ihre Position und die dezentrale Organisation des Konzerns zunutze gemacht.
Dieses Geld sei nicht in schwarze Kassen geflossen und auch "nicht unbedingt Schmiergeld".
Das meiste seien Zahlungen für Beraterverträge, "wo zweifelhaft ist, ob sie steuerlich absetzbar sind".
Deshalb habe Siemens 168 Millionen Euro Steuern nachzahlen müssen.
Einen Rücktritt als Aufsichtsratschef lehnte Pierer, der von 1992 bis 2005 an der Spitze des Konzerns gestanden hatte, ab.
Pierer sagte, als Vorstandschef habe er alle Mitarbeitern immer wieder mit Nachdruck zur Einhaltung der Anti-Korruptions-Regeln ermahnt und über 20.000 leitende Angestellten diese Verpflichtung unterschreiben lassen.
Er tue (nun) alles, um "für Aufklärung und Abhilfe zu sorgen".
Zum neuen Chef des Anti-Korruptions-Büros berief Siemens den Stuttgarter Staatsanwalt Daniel Noa.
Er verfüge über langjährige Erfahrungen in der Ermittlung von Wirtschaftskriminalität und werde sein neues Amt im Januar antreten, sagte Pierer
"Ich will diese Untreue - und Korruptionsgeschichte nicht herunterspielen", sagte Pierer. "Eine Gruppe von Mitarbeitern hat sich zusammengeschlossen, um alle Sicherungen außer Kraft zu setzen."
Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer sagte, die Konzernspitze sei entschlossen, "diesem Spuk der Korruption bei uns wirklich ein Ende zu machen".
Zumindest im Fall eines griechischen Siemens-Managers gebe es Hinweise darauf, dass er sich auch selbst bereichert habe.
"Bei solchen Projekten fällt immer mal wieder etwas vom Fahrzeug herunter, das man dann selbst behält", sagte Kleinfeld, Chef des Siemenskonzerns.
Siemens hat den Exmanager inzwischen auf Rückzahlung einer Millionensumme verklagt.
Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Untreue.
Fünf Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft, andere kamen nach umfangreichen Aussagen unter Auflagen auf freiem Fuß.
*81)
Wie das manager-magazin.de online am 14.02.2007 berichtete, hatte die Siemens-Affäre immer größere Ausmaße angenommen.
Am 14.02.2007 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in einer groß angelegten Aktion Siemens-Standorte in München, Erlangen und Nürnberg.
Bei der Staatsanwaltschaft werde gegen mehrere Beschuldigte ein "umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Steuerstraftaten" geführt, erklärte Andreas Quentin, Richter am Oberlandesgericht.
Laut Siemens ging es um den Verdacht, dass es "zu Zahlungen ohne den Nachweis einer konkreten Gegenleistung an einen Vertragspartner gekommen ist".
Zu Auf Nachfrage räumte ein Siemens-Sprecher ein, dass es sich um einen neuen Fall handele.
Er habe nichts mit den bisher bekannten Korruptionsermittlungen zu tun.
*82)
Der Stern.de berichtet am 12.03.2007 vom nächsten Siemens-Fall.
Der Fall stand nach den Ermittlungen in keinem direkten Zusammenhang mit der Affäre bei Com, bei der bis zu 420 Millionen Euro in dunklen Kanälen verschwunden sein sollen, wobei die Staatsanwälte in München mit Hochdruck an diesem Schmiergeldskandal arbeiteten.
Zum gleichen Zeitpunkt standen in Darmstadt zwei hochrangige Ex-Manager des Technologiekonzerns vor Gericht.
Über sechs Millionen Euro Schmiergeld sollen sie an Manager des italienischen Energiekonzerns Enel gezahlt haben, damit diese lukrative Gasturbinen-Aufträge an Siemens-geführte Konsortien vergeben.
Im Kern geht es um von Enel 1999 und 2000 europaweit ausgeschriebene Kraftwerksaufträge in einem Gesamtvolumen von über 450 Millionen Euro, für die Siemens sich die Zuschläge erkauft haben soll.
Als Tatorte haben die Ermittler unter anderem Erlangen, Mailand und Offenbach ausgemacht, letzteres ist der Sitz der Siemens- Kraftwerksparte.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen der Staatsanwälte in Frankfurt und Mailand stand ein heute 63 Jahre alter ehemaliger Energie-Bereichsvorstand.
Der 63-Jährige war gemeinsam mit einem zehn Jahre älteren Kollegen - einem ehemaligen leitenden Angestellten und späteren Berater der Firma - wegen internationaler Bestechung und Untreue angeklagt.
Ein dritter Siemens-Manager, der im Darmstädter Prozess als Zeuge aussagen soll, ist bereits in Italien zu 23 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
In der mutmaßlich von dem 63-jährigen angehenden Rentner verwalteten Kasse fanden die Staatsanwälte weitere rund 7,6 Millionen Euro für "nützliche Aufwendungen", die vor 1999 noch von der Steuer abgesetzt werden konnten.
Seit damals ist in Deutschland wie in vielen anderen Industriestaaten die Bestechung im internationalen Geschäftsgebaren verboten.
*83)
Ergänzend berichtete euronews.net am 13.03.2007 online, dass im Prozess um Korruption in der Siemens-Kraftwerkssparte die beiden angeklagten Ex-Manager Geständnisse abgelegt hatten.
Vor dem Landgericht Darmstadt räumten Horst Vigener und Andreas Kley ein, an leitende Angestellte des italienischen Stromriesen Enel mehr als sechs Millionen Euro Schmiergelder gezahlt zu haben.
Dazu seien schwarze Konten in der Schweiz, Liechtenstein, Abu Dhabi und Dubai benutzt worden.
Im Gegenzug erhielt ein von Siemens geführtes Konsortium aus Italien Aufträge über 450 Millionen Euro.
Die beteiligten Enel-Manager sind wie zwei weitere Siemens-Verantwortliche bereits in Mailand zu Haftstrafen verurteilt worden.
*84)

Nach der Frage, wer denn die präventive Kontrolle hinsichtlich der Korruption ausführte, stellte sich bei Siemens erst gar nicht.
Vielmehr kam der Verdacht auf, dass wie im Korruptionsfall VW-Hartz teile des Betriebsrats geschmiert worden ist.

Süddeutsche Zeitung Online am 28.03.2007:
Vorstand Johannes Feldmayer wurde am Dienstag wegen Untreue-Verdachts verhaftet.
Nach Angaben aus Justizkreisen bestand wegen zahlreicher Auslandskontakte Fluchtgefahr. Feldmayer hatte 2001 als Fachvorstand der Siemens-Sparte ,"Automatisierungs- und Antriebstechnik" einen Vertrag mit damaligen Vorsitzenden Schelsky der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) unterzeichnet.
Dieser Vertrag führte in den vergangenen Jahren zu Millionenzahlungen an die AUB zur weiteren Verwendung .
2003 rückte Feldmayer in den Zentralvorstand auf, in dem er unter anderem für das Europa-Geschäft zuständig ist.
Er soll Millionenzahlungen veranlasst an die AUB haben, mit denen sich Siemens das Wohlwollen von Betriebsräten gesichert habe.
Siemens habe über Schelsky Millionenbeträge in die AUB gesteckt, um deren Aufbau und deren Betriebsratswahlkämpfe zu unterstützen, lautet der Verdacht der Staatsanwaltschaft.
Auch gegen den ehemaligen Finanzvorstand und späteren Aufsichtsratschef Karl-Hermann Baumann wurde ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelte gegen mehrere Siemens-Manager wegen Untreue zum Schaden des Konzerns.
Diese Führungskräfte sollen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung dafür verantwortlich sein, dass der Nürnberger Unternehmer und frühere Siemens-Betriebsrat Wilhelm Schelsky seit 2001 fast 34 Millionen Euro Beraterhonorare erhalten habe, ohne angemessene Gegenleistungen zu erbringen.
Schelsky war Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB), die nach eigenen Angaben in Deutschland 19000 Betriebsräte stellte.
Am Abend des 28.03.2007 teilte die AUB mit, Schelsky sei zurückgetreten.
Die 1986 von Schelsky und anderen Siemens-Betriebsräten gegründete AUB gilt als arbeitgeberfreundlich und als Konkurrenz zu den DGB-Gewerkschaften.
Er soll die AUB mit den Geldern finanzieren haben.
*89)


Die Siemens-Korruptionsgeschichte hatte ein Ausmass, dass hier nicht weiter geführt werden kann.
Diese Geschichte wäre gesondert zu behandeln und zu betrachten.
Wer weiter Informationen zu diesem Thema erlangen möchte, kann sich unter
http://www.compliancemagazin.de/schwerp ... 9110d82e05
ein umfassendes Bild vom Korruptionsfall SIEMENS machen.
*100)

Vielmehr war zu beobachten, dass zeitgleich zu diesem Korruptionsskandal die Korruption in Deutschland weiter betrieben wurde.
Das Vertrauen wurde weiter missbraucht, und so konnten sich die "Könige der Korruption" weiter bereichern.


http://www.pr-inside.com am 16.03.2007:

Wegen Untreue in mehr als 100 Fällen hat das Schöffengericht Mönchengladbach den Ex-Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Rhein-Kreis Neuss zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Richter Gericht und die Staatsanwaltschaft sahen es nach knapp einem halben Jahr Verfahrensdauer als erwiesen an, dass der frühere SPD-Politiker

Ulrich B. mehrere hunderttausend Euro in die eigene Tasche erwirtschaftet hatte.
Die Vernehmung von dutzenden Zeugen liessen des Schluss zu, dass der 58-Jährige die AWO trotz eines hohen Grundgehalts als «Selbstbedienungsladen» gesehen und sich immer wieder selbst Schecks ausgestellt hatte.
Zudem verschwanden auch etliche tausend Euro von den Konten mehrerer Kindergärten.
Der Finanzskandal bei der AWO im Rhein-Kreis Neuss war bereits im Februar 2002 aufgeflogen.
Damals waren Zahlungsschwierigkeiten der Hilfsorganisation bekannt geworden.
Recherchen ergaben, dass mindestens mehrere hunderttausend Euro, wenn nicht gar Millionen aus den Kassen verschwunden waren
Als Verantwortlicher wurde später der damalige Geschäftsführer ermittelt.
Ulrich B. wurde fristlos entlassen.
Im Prozess hatte die Verteidigung alle Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, die zusätzlichen Zahlungen hätten B. zugestanden.
*78)



http://www.sueddeutsche.de am 16.03.2007:

Drei Professoren der Fachhochschule Gelsenkirchen wurden beschuldigt, Forschungsgelder in Millionenhöhe unterschlagen zu haben, und so wurden sie in Untersuchungshaft genommen.
Auslöser seien anonyme Hinweise aus dem Umfeld der Fachhochschule gewesen. Am 13.03.2007 hätten die Ermittler zugeschlagen und etwa ein Dutzend Gebäude in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern durchsucht.
Eine Freilassung der Akademiker kam laut Staatsanwaltschaft vorerst nicht in Frage, es gebe Hinweise auf Flucht- und Verdunklungsgefahr, zu dem schwiegen die Wissenschaftler zu den Vorwürfen.
Der Schaden liege in einstelliger Millionenhöhe, sagte am 15.03.2007 der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum, Eduard Güroff.
Außer den circa 50 Jahre alten Akademikern sei ein jüngerer Wissenschaftler in Haft gekommen, der nicht mehr zur Hochschule gehörte.

Die Ruhr-Nachrichten hatten am 15.03.2007 unter Berufung auf ein vertrauliches Dokument des Landesrechnungshofes von dem Fall berichtet.
Die Professoren hätten offenbar Restmittel aus Fördertöpfen abgerufen, bevor diese verfielen, hiess es darin.
Die Landesverwaltung habe die Verwendung der Fördermittel nicht ausreichend überwacht.
Laut Ruhr-Nachrichten sollen die Wissenschaftler Scheinfirmen auch in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie in Spanien und der Türkei unterhalten haben.
Die Behörden ermittelten laut Güroff schon seit Jahren an dem Fall.
*79)



http://www.merkur-online am 16.03.2007 :

Der (damalig scheidende) Vizepräsident des TSV 1860 München und Ex-Schatzmeister der Münchner CSU, Ralph Burkei, wurde wegen Untreue in vier Fällen und eines Verstoßes gegen die Finanzführungspflicht beschuldigt.
Burkei soll bei der Pleite seiner Medienfirma West Net AG Gläubigern Vermögenswerte von rund 550 000 Euro entzogen haben.
Laut Staatsanwaltschaft soll Burkei bei der Abwicklung der Filmfirma ein Studio abgebaut und in seinem Unternehmen Camp TV, das das Bayernjournal für Sat 1 und RTL produziert, wieder aufgebaut haben.
Das Inventar im Wert von rund 200 000 Euro sei formal an Camp TV verkauft worden.
An die West Net sei aber „kein Cent Geld geflossen“, erklärte Oberstaatsanwalt Fred Apostel.
Zudem soll Burkei ein Aktienpaket, das West Net an der Health Base Medizindaten AG hielt, verkauft und rund 350 000 Euro in private Kanäle abgezweigt haben.
Weitere 260 000 Euro aus einem ebenfalls verkauften Aktienpaket an Bergbahnen in Saas-Fee sind laut Ermittler noch vor dem Verschwinden dem Konkursverwalter zugeleitet worden.
Zudem soll es Burkei unterlassen haben, eine erforderliche Bilanz für sein Unternehmen aufzustellen.
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage gegen den Grünwalder Medienunternehmer erhoben.
*80)


Und auch vor Anwälten waren die Betroffenen vor Betrug und Untreue nicht sicher, wie der nächste Fall zeigte.
Solche Fälle sollen aber unter "Kleinkriminalität" gefallen sein.


http://www.chiemgau-online.de / Trostberger Tagblatt am 16.03.2007
Traunstein:
Von einem früheren und schon verjährten Fall mit einer Bäuerin berichtete ein Beamter der Kripo Rosenheim gestern im Prozess gegen einen 71-jährigen Anwalt und Steuerberater aus Rosenheim, der das Konto eines 73-jährigen Mannes geplündert haben soll.
Der Jurist musste sich vor der Sechsten Strafkammer am Landgericht Traunstein wegen 28-facher Untreue in besonders schwerem Fall mit einer Schadenssumme laut Anklage von gut 292 000 Euro verantworten.
In dem alten Fall kam es nach Worten des Zeugen zu einem Zivilgerichtsverfahren und einem Vergleich.
Der 71-Jährige erstatte an die Klägerin 50000 Euro jährlich.
Das Verfahren war sehr komplex und die Schadenssumme insgesamt hoch, und so wurde der Prozess am 20.03.2007, und am 22.03.2007 mit weiteren Zeugenaussagen weitergeführt.
*85)


Mitteldeutsche Zeitung online am 20.03.2007:

Gegen den Landtagsabgeordneten der Linkspartei PDS, Otto Theel, wurde wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs und der Korruption die Anklage vorbereitet.
Das teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin am 19.03.2007 mit, welche die Untersuchungen mit dem Landeskriminalamtes im März 2006 begonnen hatten.
Der Vorwurf stehe im Zusammenhang mit dem Bau eines Vier-Sterne-Hotels in der Stadt, hieß es.
Theel war von 1994 bis 2004 Bürgermeister der Stadt.
Das Land hatte für das im Herbst vergangen Jahres eröffnete Hotel am Ufer des Ruppiner Sees Fördermittel in Höhe von 17,1 Millionen Euro zugesichert.
Zudem gewährte die Fontane-Stadt eine Bürgschaft über 13,7 Millionen Euro für den Baukredit.
Dies sei auf Drängen Theels geschehen, hieß es in früheren Medienberichten.
Als Gegenleistung könnte Theels Sohn von dem Hotel-Investor einen Privatkredit von 70 000 Euro erhalten haben.
Nach Abschluss der Ermittlungen bestand hinreichender Tatverdacht nicht nur gegen Theel, sondern auch gegen den ehemaligen Geschäftsführer und den Rechtsbeistand der Seetor-Invest Neuruppin (SIN), teilten die Ermittler mit.
Diese hätten die Vorwürfe überwiegend eingeräumt.
Gegen sie sei der Erlass von Strafbefehlen beantragt worden.
Sie sollen im Subventionsantrag für die Landesinvestitionsbank (ILB) falsche und unvollständige Angaben gemacht haben.
Der Geschäftsführer habe zudem Theel Vorteile gewährt und einen Stadtverordneten bestochen, der Anwalt Beihilfe dazu geleistet.
*85)


TAZ Berlin Lokal online am 27.03.2007:

Seit dem 26.03.2007 sass die frühere 48 jährige Sachbearbeiterin des Sozialamts Lichtenberg wegen Korruption auf der Anklagebank des Landgerichts.
Der Schaden soll sich auf 750000 EURO belaufen haben.
Die damalige Mitarbeiterin der Abteilung Bürgerdienste und Sozialhilfe soll von Dezember 2003 bis Juli 2006 in 247 Fällen alte Sozialhilfefälle aktiviert haben, um erfundene Beihilfen für Sozialleistungen auf die Konten der beiden mitangeklagten Männer zu schleusen.
An einem Tag im Oktober 2005 soll die Angeklagte durch mehrere erfundene Beihilfen mehr als 25.000 Euro aus der Bezirkskasse umgeleitet haben.
Die Frau soll dem 58-jährigen Mitangeklagten ein Luxusleben finanziert haben.
Der Mann und die Sachbearbeiterin sollen sich gekannt haben.
Von dem erschwindelten Geld soll sie persönlich 30.000 Euro kassiert haben.
Ein dritter Angeklagter, der sein Konto zur Verfügung gestellt habe, soll mit knapp 100.000 Euro belohnt worden sein.
*86)


Wie schon weiter oben kurz berichtet, hatte NetTribune online am 07.03.2007 über den Fall "Heros" berichtet.
http://www.foerderland.de ergänzte am 27.03.2007 weitere Informationen, und zwar gab es eine weiter Festnahme.

Laut Staatsanwaltschaft Hannover soll der Mitarbeiter in der Zeit zwischen Juli und Ende 2005 Schecks ausgestellt haben, mit denen Geldtransportfahrer 3,5 Millionen Euro von der Bundesbank abholten. Dieses Geld habe er sich aushändigen lassen, ohne zu quittieren.
Was danach mit dem Geld geschah, sei bisher unklar.
«Auffällig wurde der Beschuldigte durch einen aufwendigen Lebensstil, der seinem Verdienst nicht entsprach», sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage.
Dazu habe der Erwerb von zehn hochwertigen Fahrzeugen mit einem Wert von insgesamt rund 500 000 Euro im Zeitraum 2002 bis 2005 gezählt.
Im Betrugsskandal bei Heros wurden neun Personen verhaftet, darunter der Ex-Unternehmenschef Karl-Heinz Weis sowie drei ehemalige leitende Mitarbeiter.
Die vier müssen sich derzeit wegen gewerbsmäßiger Untreue, Bankrotts und Insolvenzverschleppung vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Hildesheim verantworten.
In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft den Managern vor, zwischen Februar 2001 und Februar 2006 einen Gesamtschaden von etwa 250 Millionen Euro verursacht zu haben.
*87)



http://www.luebeckonline.com meldete ergänzend zum BaFin-Korruptionsskandal am 27.03.2007 weitere Neuigkeiten.
Weiter oben wurde darüber bereits berichtet.

Ein ehemaliger rang hoher Mitarbeiter der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn soll über sieben Millionen Euro aus dem Computer-Etat der Behörde abgezweigt haben, um sich damit ein Luxusleben zu finanzieren, berichtet das Handelsblatt.com.
Wie die Staatsanwaltschaft berichtete, hatte der Mann nichts mit der Kontrolltätigkeit der Behörde bei Banken, Versicherungen und der Börse zu tun, sondern war für den Einkauf von Computern und Software zuständig.
Die Staatsanwaltschaft warf dem BaFin-Mitarbeiter noch weitere Korruptionsdelikte vor, die bis April 2001 zurückreichen sollen.
Diesbezügliche Ermittlungen gegen den Beamten und den Betreiber einer Softwarefirma seien noch nicht abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Schaden durch fingierte Aufträge in diesem Komplex auf weitere fast 900.000 Euro.
Zwischen September 2003 und Februar 2006 sollen die Angeklagten in 215 Fällen die BaFin durch die Anschaffung unbrauchbarer Software, Scheinrechnungen und die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen um über 6,8 Millionen Euro geprellt haben.
Das Geld hätten sich die beiden Angeklagten in der Regel "fifty-fifty" aufteilt.
Gegen den Chauffeur, der auch als Leibwächter gedient habe, ermittelt die Staatsanwaltschaft ebenfalls:
Er soll belastendes Beweismaterial aus der Wohnung seines Arbeitgebers weggeschafft haben.
Ebenfalls noch nicht abgeschlossen waren den Angaben zufolge Ermittlungen gegen weitere 13 BaFin Beschäftigte wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Bestechlichkeit.
Das Verfahren gegen eine leitende Mitarbeiterin der BaFin sei inzwischen eingestellt, erklärte die Staatsanwaltschaft.
In diesem Fall hätten sich die Verdachtsgründe als nicht tragfähig erwiesen.
*88)


Es gab weitere Fälle in Sachen Untreue mitzuteilen.


Neues kam von der Heros-Pleite.
Wie weiter oben schon unter *89) *87) *73) berichtet, wurde hier von Mitarbeitern Untreue im grossen Stil betrieben.
Es kam zu Verhaftungen und Verurteilungen.
Wie das Hamburger Abendblatt online am 29.03.2007 meldete, soll der ehemalige 49-Jährige Niederlassungsleiter der Filiale an der Grusonstraße (Billbrook) von Juli bis Dezember 2005 etwa 3,5 Millionen Euro von einem Konto entnommen haben, so die Staatsanwaltschaft in Hannover.
Nach bisherigen Erkenntnissen habe der 49-jährige H., der von der Heros-Nachfolgefirma Securlog übernommen worden war, Mitarbeiter mit Barschecks zur Bank geschickt und sich die Beträge in 500-Euro-Scheinen auszahlen lassen.
Aufgefallen sei bereits zuvor sein aufwendiger Lebensstil.
Er habe sich in der Zeit von 2002 bis 2005 für 500 000 Euro Luxusautos gekauft - darunter etwa einen Porsche Carrera und einen VW Touareg.
"Von seinem Gehalt hat er das kaum bezahlen können", erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel.
Außerdem soll der Manager gewusst haben, dass von Oktober 2004 an Geld eines Kreditinstituts verwendet wurde, um Löcher bei Heros notdürftig zu kaschieren.
Der Beschuldigte bestreitete die Vorwürfe und behauptete, die Beträge seinem Chef, Firmengründer Karl-Heinz Weis, gegeben zu haben.
*90)
Am 06.07.2007 meldete der Kölner Stadtanzeiger online ergänzend:
Firmengründer Karl-Heinz Weis und drei weitere Manager wurden im Mai 2007 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Ihnen wurden 157 Untreue-Taten nachgewiesen - die Schadenssumme belief sich auf 240 Millionen Euro.
Auch diese Spitzenkräfte hatten Millionen in die eigene Tasche gesteckt und den damaligen Branchenprimus Heros in die Pleite getrieben.
Die Summe der ausstehenden Forderungen belief sich auf insgesamt 469 Millionen Euro.

Eine Frau aus dem schleswig-holsteinischen Rendsburg stieg zur Prokuristin und Niederlassungsleiterin auf und jongliert mit Millionensummen, - bis sie vor dem Kadi wegen Untreue stand - .
Interessant war, dass sie mit Mühe den Hauptschulabschluss geschafft hatte, und ihre Lehre als Frisörin abbrach.
Wie dennoch eine steile Karriere bei Heros zustande kam, blieb ein Geheimnis.
Ihrer 61 Jahre alte Komplizin musste sich ebenfalls vor dem Landgericht Hildesheim wegen Untreue verantworten.
Der Prozess gegen die zwei Frauen warf ein weiteres Schlaglicht auf die katastrophale Unternehmensführung und die mangelhaften Kontrollmechanismen.
„Unregelmäßigkeiten waren seit Jahren an der Tagesordnung, und Kontrollen gab es eigentlich nie“, sagt die 61-Jährige, die 1990 bei Heros einstieg und wenig später eine leitende Funktion innehatte.
Die Begründung für den schnellen Aufstieg:
Sie sei die Älteste gewesen und habe von allem gewusst.
Es ging mit den Buchungen drunter und drüber.
Eines Tages war im Tresor der eigenen Niederlassung mehr als zwei Millionen Euro „übrig“.
Die Frauen griffen zu.
„Das Geld fehlte nirgendwo, niemand hat etwas vermisst.“
Die Scheine packte das Duo in eine Kiste und verstaute sie im Kofferraum.
Nach Feierabend wurde in der Garage der Kollegin geteilt.

Der Skandal wurde weiter verfolgt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt wegen Untreue gegen einen anderen Filialleiter.
Gegen die Ehefrau und die Töchter von Weis lief ein Verfahren wegen Geldwäsche.
*123)

Wie DIE ZEIT am 31.08.2007 online meldete, wurden die zwei Prokuristinnen verurteilt.
Die 39-jähige wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, die 61-jähriger zu drei Jahren.
Die 39 und 61 Jahre alten ehemaligen Prokuristinnen hatten 2002 rund zwei Millionen Euro Kundengeld eingesteckt und geteilt.
Die Verteidiger betonten, die Tat sei überhaupt erst kurz vor der Verjährung entdeckt worden.
Zudem sei es den Angeklagten leicht gemacht worden.
Heros sei ein "Selbstbedienungsladen" gewesen.
Die Ältere gab den größten Teil aus, investierte in Immobilien, Luxusautos und Schmuck. Die Jüngere gab nach ihrer Verhaftung 500.000 Euro zurück, zudem wurden bei ihr 80.000 Euro gefunden - noch gebündelt und mit Banderolen umwickelt.
Zudem hatte sie sich ein Haus im Wert von mehr als 400.000 Euro gebaut.
*130)

Zur "Selbstbedinung bei Heros" sollte der nächste Abschnitt gelesen werden.

Die Staatsanwaltschaft Hannover veröffentlichte am 10.05.2007 im elektronischen Bundesanzeiger weitere interessante Neuigkeiten im Fall "Heros-Pleite", insbesondere die Namen der Beschuldigten und deren pfändbaren angehäuften Reichtümer konnten in Erfahrung gebracht werden.
Die Geldspuren führten in die Schweiz, nach Luxemburg, nach Belgien, nach Spanien, und in die Slowakischen Republik.
Es ging u. a. gegen Herma Block und Wiebke Hebbeln um gemeinschaftlicher Untreue im besonders schweren Fall zum Nachteil der Kunden der Heros-Unternehmensgruppe und der Fa. NordCash Geldbearbeitungsgesellschaft mbH.
Durch verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Hannover zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zu Gunsten derjenigen Personen, die durch Straftaten der Beschuldigten geschädigt worden sind, konnte der dingliche Arrest in das bewegliche und das unbewegliche Vermögen, angeordnet werden.
Vielfach handelte es sich hierbei um kleinere Beträge oder Forderungen oder Depotguthaben.


So zeigte der Staatsanwalt Herr Dr. Weissenborn u. a. folgende Vorgänge an:

23.02.2007
Gesicherte Vermögenswerte des Beschuldigten Karl-Heinz Weis, zuletzt wohnhaft: Hofhäuser Weg 12, 30539 Hannover, musste sich in Untersuchungshaft in die JVA Hannover begeben.
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Angeklagten Karl-Heinz Weis durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 07.06.2006 – 906 IN 409/06 – wurden die sichergestellten Vermögensgegenstände an den Insolvenzverwalter
Herrn Rechtsanwalt Michael Bähr (Hannover) freigegeben.

Der Beschuldigten Manfred Diel, zuletzt wohnhaft: Alte Straße 221, 50226 Frechen musste sich in Untersuchungshaft in der JVA Braunschweig begeben (Stand: 15.02.2007).
Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 26.04.2006 an die Justizbehörden des Königreichs Belgien – 4071 AR 127/06 – wurden Vermögenswerte des Beschuldigten Manfred Diel in Belgien gesichert.
Es handelte sich u. a. um kleinere Beträge.
Zudem sollen nach Mitteilung der belgischen Polizei für die betroffenen Konten bei der ING Bank Büllingen bereits seit dem 10.05.2006 eine Pfändung zugunsten Dritter bestanden haben.
In Vollziehung des dinglichen Arrestes des AG Mönchengladbach vom 23.02.2006 – 59 Gs 193/06 – (s. Bundesanzeiger vom 21.04.2006, Seite 3088) wurden das Wertpapierdepot Nr. 410 106 2678 bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Service
Center Private- & Business Clients/spS, Kokkolastr. 5, 40882 Ratingen, Kurswert per 21.02.2006: 305.922,00 EURO, gepfändet.

Die Vermögenswerte der Drittbeteiligten Ingrid Weis, wohnhaft: Hofhäuserweg 12, 30539 Hannover, wurden aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 09.08.2006 an die Schweizer Justizbehörden – 4071 AR 176/06 in der Schweiz beschlagnahmt.
Die im nächsten Abschnitt aufgezählten Armbanduhren wurden sämtlich in einem Bankschließfach der Eheleute Ingrid und Karl-Heinz Weis bei der Aargauischen Kantonalbank, Filiale Rothrist, Bernstr. 122, CH-4852 Rothrist sichergestellt.
Es handelte sich um eine Armbanduhr Rolex, Nr. 118209, um eine Armbanduhr Rolex, Nr. F567513, Typ Daytona, um eine Armbanduhr "Record Geneve" mit schwarzem Lederarmband (ohne Nummer), um eine Armbanduhr Patek Philippe Geneve mit schwarzem Lederarmband (ohne Nummer), um eine Armbanduhr Bulgari mit schwarzem Armband, Nr. AL38AL27583, um eine Armbanduhr Rolex mit Hologramm auf Rückseite, Nr. 78498, um eine Armbanduhr Cartier Nr. 090231888, ein Feuerzeug Dupont, schwarz, Nr. 102AG39, um eine Armbanduhr Baume & Mercier mit schwarzem Armband, Nr. 7407041726, um eine Armbanduhr Cartier, Nr. 86691114669, um eine Armbanduhr Omega mit schwarzem Lederarmband (ohne Nummer), um eine Armbanduhr Rolex mit braunem Lederarmband (ohne Nummer), Armbanduhr Maurice Lacroix mit schwarzem Lederarmband, Nr. 69850, um eine Armbanduhr Patek Philippe mit braunem Lederarmband "Andreas Huber", um eine Armbanduhr Audemars Piquet, Typ Juan Pablo Montoya, Nr. F25303-054/100.
Angesichts der Sammlung müsste mach einer meinen, dass die Eheleute Ingrid und Karl-Heinz Weis einen Uhrenladen in der Schweiz unterhalten haben könnten, - dem war nicht so - .
Vielmehr konnte Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 04.08.2006 an die spanischen Justizbehörden – 4071 AR 241/06 – weitere Vermögenswerte der Drittbeteiligten Ingrid Weis in Spanien beschlagnahmt werden.
Darunter waren Forderungen über 170.000,-- EURO, und ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 1833 (Wohnhaus im Bezirk Trayamar, Parzelle 170 der Urbanizacion Rivera de Trayamar, ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 20108 (Wohnung Nr. 14, Standardwohnung D im Turmgeschoss, Portal 2, Block 1 des Immobilienkomplexes namens „La Almijara de Baviera", Phase 1), ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 19321 (Wohnung Nr. 26, Standardwohnung B auf der Ebene 1 im Modul 5 des Komplexes "Fortaleza de Baviera"), ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 27392 (Wohnung Nr. 136, Standardwohnung D im 5. Stock des Gebäudes auf der als R-8, ELP-17 und ELP-10 gekennzeichneten Parzelle der Ausführungseinheit EU-T-4, Azucarera Nuestra Senora del Carmen in Torre del Mar, bekannt als Block 4 oder 4. Phase), ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 22235 (Wohnung Nr. 88, Standardwohnung E im 5. Stock des Gebäudes auf der als R-5, ELP-10, ELP-11 und ELP-12 gekennzeichneten Parzelle der Ausführungseinheit EU-T-4, Azucarera Nuestra Senora del Carmen, in Torre del Mar, bekannt als Block 3 oder 3. Phase).
Zudem war die Drittbeteiligte Ingrid Weis in Spanien mittels eines ganzen Fuhrparks höchst mobil.
Es wurden folgende Autos sichergestellt: der PKW VW-Golf Cabrio (abgemeldet), der PKW Audi A6 Cabrio, amtliches Kennzeichen H-WK 136, PKW BMW 120d, amtliches Kennzeichen H-ER 413, und der PKW VW-Multivan, amtliches Kennzeichen H-HY 504.
Auf Luxusgüter wurde auch in Spanien nicht verzichtet.
Hier wurden z. B. folgende Gegenstände gepfändet: die Reisetasche, Marke Louis Vuiton, die Armbanduhr, Marke Maurice Lacroix, Nr. 69850 AD 69526, die Armbanduhr, Marke Maurice Lacroix, Nr. 69850 AD 69505, die Armbanduhr, Marke Rolex, das Feuerzeug, Marke Dupont, silber, das Feuerzeug, Marke Dupont, gold, das Note-Book, Marke Sony, PCG-886 M, Nr. 28333651-582-1456, das Briefmarkenalbum "Die Elektronik auf der Briefmarke" mit diversen Postwertzeichen.
In Deutschland wurden in Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Hannover vom 08.08.2006 – 272 Gs 1913/06 – gegen die Drittbeteiligte Ingrid Weis noch weitere Vermögenswerte gepfändet, z.B. das Wohnmobil VW-Missouri (abgemeldet), der PKW Porsche 996, Tageskennzeichen vom 01.04.2006: H-040809.

Die Vermögenswerte der Drittbeteiligten Katharina Weis, wohnhaft: Hofhäuserweg 12, 30539 Hannover (Stand: 12.02.2007) wurden aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 09.08.2006 an die Schweizer Justizbehörden – 4071 AR 176/06 – in der Schweiz beschlagnahmt.
Es war eine Forderung auf Zahlung aus dem Konto Nr. 161015.018.59 in Höhe von 270.325,01 EURO bei der Aargauischen Kantonalbank, Bahnhofstr. 58, CH-5001 Aarau.
Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 04.08.2006 an die spanischen Justizbehörden – 4071 AR 241/06 – wurden Vermögenswerte der Drittbeteiligten Katharina Weis in Spanien beschlagnahmt.
Auffällig war hier das "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 22236 (Wohnung Nr. 89, Standardwohnung F im 5. Stock des Gebäudes auf der als R-5, ELP-10, ELP-11 und ELP-12 gekennzeichneten Parzelle der Ausführungseinheit EU-T-4, Azucarera Nuestra Senora del Carmen in Torre del Mar, bekannt als Block 3 oder 3. Phase).
In Deutschland wurden in Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Hannover vom 03.08.2006 – 272 Gs 1914/06 – weitere Vermögenswerte der Drittbeteiligten Katharina Weis gepfändet, und zwar der PKW-VW New Beetle Cabrio, amtliches Kennzeichen: H-TZ 718.
Bei der Drittbeteiligten Christina Weis, wohnhaft: Hofhäuserweg 12, 30539 Hannover (Stand: 12.02.2007) wurden aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 09.08.2006 an die Schweizer Justizbehörden – 4071 AR 176/06 weitere Vermögenswerte in der Schweiz beschlagnahmt.
Hier fiel die Forderung auf Zahlung aus dem Konto Nr. 161015.014.95 in Höhe von 207.100,12 €, bei der Aargauischen Kantonalbank, Bahnhofstr. 58, CH-5001 Aarau, auf.
Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 04.08.2006 an die spanischen Justizbehörden – 4071 AR 241/06 – wurden Vermögenswerte der Drittbeteiligten Christina Weis in Spanien beschlagnahmt.
Auffällig war neben einem Konto das "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 22237 (Wohnung Nr. 90, Standardwohnung G im 5. Stock des Gebäudes auf der als R-5, ELP-10, ELP-11 und ELP-12 gekennzeichneten Parzelle der Ausführungseinheit EU-T-4, Azucarera Nuestra Senora del Carmen, in Torre del Mar, bekannt als Block 3 oder 3. Phase).

Die Vermögenswerte des Beschuldigten Bernd Köller, wohnhaft Felsenkamp 1 a, 31832 Gestorf (Stand: 12.02.2007) wurden gesichert.
In der Strafsache gegen Karl-Heinz Weis, Bernd Köller, Manfred Diel und Reimer Weingertner, Geschäfts-Nr.: 25 KLs 5413 Js 18030/06, hat das Landgericht Hildesheim durch Beschluss vom 23.11.2006 den dinglichen Arrest in das Vermögen des Angeklagten Köller in Höhe von 36.000,00 € aufrecht erhalten.
Es handelte sich um Forderungen einmal i. H. v. 10.200,00 EURO und einmal i. H. v. 26.000,00 EURO.

Die Vermögenswerte der Eheleute Thomas und Anette Hass, wohnhaft: Hinterdeich 177 a, 21635 Jork (Stand: 12.02.2007), waren einzuziehen.
In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 18934/06 – zum Ermittlungsverfahren – 5413 Js 18030/06 gegen die Beschuldigten Karl-Heinz Weis, Manfred Diel, Reimer Weingertner und Bernd Köller wegen Untreue im besonders schweren Fall, wurde durch Beschluss des Landgerichts Hildesheim vom 05.09.2006 – 25 Qs 6/06 – der dingliche Arrest in Höhe von 120.000,00 EURO gegen die Drittbeteiligten Thomas und Anette Hass angeordnet.
Es sollen dringende Gründe für die Annahme bestanden haben, dass die Eheleute Hass zumindest in Höhe der Arrestsumme von dem Angeklagten Karl-Heinz Weis einen mit deliktisch erlangtem Geld bezahlten Vermögenswert, nämlich einen Pkw Bentley, unentgeltlich erlangt haben und insoweit Rückgewinnungshilfe zu leisten sei.
In Vollziehung des dinglichen Arrestes wurden folgende Vermögenswerte gepfändet: ein Pkw Porsche Cayenne, amtl. Kennzeichen: NF – AH 3, Pkw VW Touareg, amtl. Kennzeichen: STD – TH 750, ein Pkw Range Rover (abgemeldet, letztes amtl. Kennzeichen: STD – TH 350), dazu diverse Schmuckstücke (Ringe, Ohrringe, Armbänder, Ketten, Armbanduhren), und auch 5 Goldmünzen (Sonderprägungen, Nennwerte: 4 x 100,– €, 1 x 200,– €) waren dabei.

Es gab Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev, wohnhaft: Kölner Str. 225, 50354 Hürth (Stand: 12.02.2006) sicherzustellen.
Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 26.04.2006 an die Justizbehörden des Königreichs Belgien – 4071 AR 127/06 – wurden Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev in Belgien gesichert.
Und zwar eine Immobiliarsicherungspfändung des Grundstücks (Freifläche mit Wiese) in der Gemeinde Vielsalm – 4. Gemarkung – Petit-Thier, zur Sicherung und Garantie eines Betrages in Höhe von 69.500,00 EURO, und zudem die Forderungen zu einem Konto.
Aufgrund der Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg wurden nach telefonischer Vorabmitteilung der Polizei in Luxemburg weitere Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev in Luxemburg gesichert, wobei neben den Forderungen ein Wertpapierdepotkonto in Höhe von 20.069,64 EURO auffiel.

Die Vermögenswerte des Beschuldigten Franz-Josef Winter, Röttgensweg 14, 51107 Köln (Stand: 12.02.2007) waren sicherzustellen.
In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 18934/06 – zum Ermittlungsverfahren – 5413 Js 18030/06 – gegen die Beschuldigten Karl-Heinz Weis, Manfred Diel, Reimer Weingertner und Bernd Köller wegen Untreue im besonders schweren Fall hat das Amtsgericht Hannover durch Beschluss vom 25.07.2006 – 272 Gs 1843/06 den dinglichen Arrest in Höhe von 100.000,00 EURO in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Winter angeordnet, weil nach dem Ergebnis der Ermittlungen dringende Gründe für die Annahme bestünden haben sollen, dass Winter zumindest in Höhe der – reduzierten – Arrestsumme von dem Beschuldigten Karl-Heinz Weis veruntreute Gelder unentgeltlich erlangt haben könnte und insoweit Rückgewinnungshilfe zu leisten sei.
Gegen den Beschuldigten Franz-Josef Winter war – nach Verfahrensabtrennung – das gesonderte Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – (Vermögensermittlungen: 4031 Js 92599/06) anhängig, wobei der Geldbetrag i. H. v. 100.000,00 EURO gesichert wurde.

Die Geldspur und die Geldwäsche führte nunmehr in die Slowakische Republik.

Die Vermögenswerte der Firma FYA solution s.r.o., geschäftsansässig: Kapitulska 15, 81101 Bratislava (Slowakische Republik) waren einzuziehen.
Der Geschäftsführer war: Shaun Colin Kearns, wohnhaft: Waldstr. 18, A-8063 Eggersdorf (Österreich).
Auf Grund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 07.04.2006 an die Justizbehörden der Slowakischen Republik – 4071 AR 116/06 – wurden Vermögenswerte der Fa. FYA Solutions s.r.o., beschlagnahmt.
Es ging um Forderungen auf Zahlung gegenüber der Tatra Banka A.S., Hodzovo Namestie 3, 81106 Bratislava 1, kontoführende Filiale: Tupoleva Nr. 3/A, 85101 Bratislava (Slowakische Republik), wobei auf dem Konto Nr. 2929 2501 47 bis zur Höhe von 1.180.465,26 EURO und auf dem Konto Nr. 2622 8331 96 bis zur Höhe von 1.764.081,03 Slowakischen Kronen (SSK), lagerten.
Im Zusammenhang mit der Lieferung mutmaßlich überteuerter Fahrzeugsicherheitsausstattungen bestand gegen den Beschuldigten Karl-Heinz Weis der Verdacht der gewerbsmäßigen Untreue zum Nachteil seiner Fa. Heros Transport GmbH und gegen die Beschuldigten Ingrid Weis, Bernd Köller, Jens Ruck und Shaun Colin Kearns der Verdacht der Beihilfe zur Untreue (Ermittlungsverfahren der StA Hannover 5413 Js 75643/06 und 5413 Js 102884/06).
Im Rahmen eines ursprünglich beim Landesgericht Wiener Neustadt geführten Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten Jens Ruck und Shaun Colin Kearns wegen des Verdachts der Geldwäsche – 29 Ur 57/06v – wurde das Geschäftskonto der Fa. FYA Solution S.R.O. bei der Ersten Bank der österreichischen Sparkassen AG Nr. 285-231-280/00 mit einem Guthabensaldo in Höhe von 2.150.784,51 EURO beschlagnahmt.
Das Ermittlungsverfahren des Landesgerichts Wiener Neustadt wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover zu dem Verfahren – 5413 Js 102884/06 – übernommen.
Die Fortdauer der Beschlagnahmemaßnahmen wurde gegenüber den Österreichischen Justizbehörden mit Rechtshilfeersuchen vom 18.12.2006 beantragt (4071 AR 273/06).

23.02.2007
Die Beschuldigten Herma Block, zuletzt wohnhaft: Felix-Mendelssohn-Str. 7 a, 24768 Rendsburg, wurde in Untersuchungshaft in der JVA Hannover-Langenhagen genommen (Stand: 14.02.2007), und die Vermögenswerte sichergestellt.
Es ging in dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 04.01.2007 – 272 Gs 42/07 wurde das unbewegliche Vermögen der Beschuldigten Herma Block in Höhe von 1.200.000,00 EURO angeordnet.
Im Einzeln führte die Staatsanwaltschaft Luxusautos und zahlreiche Geldbeträge auf; z. B. eine Forderung auf Zahlung gegenüber der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG in Höhe von 35.753,19 EURO, Forderungen auf Zahlung gegenüber der Sparkasse Mittelholstein AG in Höhe von 9985,00 EURO, 4111,94 EURO, und 21.007,55 EURO.
Oder ein Pkw Daimler-Chrysler E 350, amtliches Kennzeichen: RD-HB 799 und ein Pkw Mitsubishi Pajero, amtliches Kennzeichen: RD-SB 241, und auch ein Nerzmantel konnte sichergestellt werden.

Gesicherte Vermögenswerte gab es auch beim Drittbeteiligten Dieter Block, wohnhaft: Felix-Mendelssohn-Str. 7 a, 24768 Rendsburg, sicherzustellen (Stand: 14.02.2007).
In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover erging der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 09.01.2007 – 272 Gs 66/07.
Sichergestellt wurden z. B. Forderungen auf Zahlung gegenüber der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG in Höhe von insgesamt 64.453,98 EURO.
Das Geld lagerte auf verschiedenen Konten.
Auf dem dortig aufgefundenen Wertpapierdepot lagerte ein Betrag in Höhe von insgesamt 31.874,40 EURO.
Sichergestellt wurden zudem ein Pkw Smart for two, amtliches Kennzeichen: RD-DB 699, ein Wohnmobil MAN Clou-liner, amtliches Kennzeichen: RD-DB 799, ein Anhänger für Wohnmobil, amtliches Kennzeichen: RD-DB 599.

Dem Drittbeteiligten Torsten Bsdenga, wohnhaft: Edvard-Grieg-Str. 35, 24768 Rendsburg (Stand: 14.02.2007) wurden ebenfalls Vermögenswerte eingezogen.
Die Staatsanwaltschaft bezog sich auf den Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover
Es erging der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 09.01.2007 – 272 Gs 69/07 und so wurde das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Drittbeteiligten Torsten Bsdenga in Höhe von 119.410,00 EURO angeordnet.
Eine Eintragung einer Höchstbetragssicherungshypothek für das Land Niedersachsen in Höhe von 50.000,00 EURO war auch dabei.
Auch der Pkw VW Touran, amtliches Kennzeichen: RD-TB 255, und das Krad Yamaha RN 16, amtliches Kennzeichen: RD-OJ 4, musste Bsdenga sich wegnehmen lassen.

Bei der Beschuldigten Wiebke Hebbeln, wohnhaft: Landweg 99, 25557 Hanerau-Hademarschen, die sich in Untersuchungshaft in der JVA Hannover-Langenhagen geben musste(Stand: 14.02.2007), gab es in dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover, einiges zu holen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 21.12.2006 – 272 Gs 3006/06, wurde das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten Wiebke Hebbeln in Höhe von 309.000,00 EURO eingezogen.
Es waren zum Teil Forderungen oder Geldbeträge, und ein Pkw BMW 320i Cabrio.
Im Zusammenhang mit der Tat war ein Betrag in Höhe von 81.000,00 EURO und ein Betrag in Höhe von 500.000,00 EURO zu sehen.

Gesicherte Vermögenswerte gab es beim Drittbeteiligten Frank Krowinnus, wohnhaft: Landweg 99, 25557 Hanerau-Hademarschen (Stand: 14.02.2007).
In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover erging der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 04.01.2007 – 272 Gs 43/07.
Das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Drittbeteiligten Frank Krowinnus in Höhe von 100.00,00 EURO wurde angeordnet.
In Abänderung und Erweiterung jenes dinglichen Arrestes hat das Amtsgericht Hannover durch Beschluss vom 30.01.2007 – 272 Gs 237/07 – den dinglichen Arrest in Höhe von 258.000,00 € angeordnet.
Sichergestellt wurde Pkw VW T5 Multivan, amtl. Kennzeichen: RD – FK 464.

Einige Vermögenswerte gab es beim Beschuldigten Hans Gernot Ambacher, wohnhaft: Linder Weg 122, 51147 Köln (Stand: 14.02.2007) einzuziehen.
In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover erging der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 11.01.2007 – 272 Gs 99/07.
Das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Hans Gernot Ambacher in Höhe von 500.000,00 EURO wurde angeordnet.
Hier war die Eintragung einer Höchstbetragssicherungshypothek für das Land Niedersachsen in Höhe von 500.000,– EURO im Grundbuch von Butjadingen BI. 1221 (AG Nordenham) und der Pkw Daimler-Chrysler 220 CDI, amtl. Kennzeichen: K-HA 3456, als grössere Vermögenswerte auffällig.

25.04.2007
Bei der Beschuldigten Frau Herma Block, zuletzt wohnhaft: Felix-Mendelssohn-Str. 7 a, 24768 Rendsburg, die in Untersuchungshaft in der JVA Hannover-Langenhagen gelangte, konnten Vermögenswerte gesichert werden.
Einmal der Geldbetrag in Höhe von 1.640,00 EURO und der Geldbetrag in Höhe von 3.400,00 EURO.

27.04.2007
Dem Angeklagte Manfred Diel, (zuletzt) wohnhaft: Alte Straße 221, 50226 Frechen, und in Untersuchungshaft bei der JVA Braunschweig genommen, konnten aufgrund der Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg – 4071 AR 126/06 Vermögenswerte des Angeklagten Manfred Diel in Luxemburg in Höhe von 166.471,00 EURO gesichert werden.
Die Kontobevollmächtigten: Manfred Diel, Karl Heinz Colonerus
Die Luxemburger Justizbehörden sperrten Firmenkonten , bei denen Manfred Diel oder Karl Heinz Colonerus wirtschaftlich Begünstigte gewesen sein könnten.
Die Einzelbeträge der Konten: 1) 2.881,01 EURO der TRENTON Management, 2) 4.089,84 EURO der ORACLE Consulting Ltd, 3) 17.385,52 EURO der DIEL TRADE MEDIA CORP. INTL. S.A. , 4) 65.061,40 EURO der OBILEX S.A. Rue de Merl 63-65, L-2146 Luxembourg
Im Fall des Drittbeteiligten Karl-Heinz Colonerus, (zuletzt) wohnhaft: In der Rißbach 38, 4760 Büllingen / Belgien, konnten ebenfalls Vermögenswerte gesichert werden.
Aufgrund seiner zeugenschaftlichen Vernehmung vom 21.02.2006 (Bl. 554 ff., 562 Bd. II SBFE) und der Einlassung des Angeklagten Manfred Diel vom 18.02.2006 (Bl. 592 ff. d.A. 5413 Js 18030/06) bestand der Verdacht, dass Colonerus im Zeitraum von 2000 bis 2006 von dem Angeklagten Manfred Diel Geldbeträge aus Untreuehandlungen zumindest in Höhe von 250.000,00 EURO erlangt haben könnte, und diese Beträge sollen auch investiert worden sein.
Aufgrund der Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg – 4071 AR 126/06 konnten Vermögenswerte des Drittbeteiligten Karl-Heinz Colonerus in Luxemburg gesichert werden.
So lagerte ein Betrag in Höhe von 1.897,52 EURO auf einem Konto der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat) Luxembourg, Place de Metz 1, L-2954 Luxembourg, und ein anderer Betrag in Höhe von 3.256,00 EURO auf einem Konto der Banca del Gottardo, Avenue Marie Therese 6, L-2132 Luxembourg.
Ebenfalls gab es gesicherte Vermögenswerte bei der Drittbeteiligten Phenix Research and Development s.a.r.l., c/o Fiduciaire Augsburger SA, Rue de l’Union 3, CH-2502 Biel Bienne,.
Die beiden eingetragenen Geschäftsführer:
Judith Nievergelt Brouet, Oberhelfenschwil (Schweiz) und Alain Augsburger, Langnau im Emmental (Schweiz)
Der Stand der Ermittlungen war, dass der Angeklagte Manfred Diel von 2002 bis 2004 insgesamt 1.386.700,00 EURO in die Schweizer Finanzierungsgesellschaft Phenix Research and Development s.a.r.l. (PRD), mit Sitz in Biel/Bienne (Schweiz), Rue de l`Union, eingebracht haben soll.
Aus den Asservaten ergab sich, dass die Firma Phenix Research and Development s.a.r.l den Firmen BD TOURS und (Herrn Diels) Diel Trade and Media Corporation AG (DTMC) in Bulgarien s. Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 22.07.2006, Seite 5213) Kredite für das Zusatzbauarbeiten und Einrichtung für das Hotel Tanne gewährte, und zwar am 01.03.2003 in Höhe von 1.000.000,-- EURO, und am 10.08.2002 in Höhe von 300.000,-- EURO.
Kreditnehmer: BD Tours
Einen weiteren Kredit in Höhe von 86.700,-- EURO erhielt am 19.04.2004 die Firma DTMC für eine Konzertdurchführung im Jahr 2004.
Die Staatsanwaltschaft Hannover stützte sich bei den Ermittlungen auf die Schreiben des LKA Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2006, Bl. 36 ff. d.A. 4071 AR 117/06; Vermerk des LKA Nordrhein-Westfalen vom 07.07.2006, Bl. 54 ff. d.A. 4071 AR 117/06; Vermerk des LKA Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2006, Bl. 19 ff. d.A. 4071 AR 117/06; Bericht des LKA Nordrhein-Westfalen vom 27.07.2006, Bl. 4259 ff. Bd. XII SB FE.
Aufgrund der Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg – 4071 AR 126/06 – wurden folgende Vermögenswerte der Drittbeteiligten Phenix Research and Development s.a.r.l. in Luxemburg gesichert:
Forderung auf Zahlung gegen die Banca Del Gottardo, Avenue Marie Therese 6, L-2132 Luxemborg, aus dem Konto Nr. 624561 in Höhe von 164.868,00 EURO.
Der Angeklagte Diel soll laut Staatsanwaltschaft wirtschaftlich Begünstigter des vorgenannten Firmenkontos sein.
Es konnten auch Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev, wohnhaft: Kölner Str. 225, 50354 Hürth (Stand: 12.02.2006) gesichert werden.
Die Staatsanwaltschaft Hannover gab die Rechtshilfegesuche vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg unter dem – 4071 AR 126/06 – auf, und so konnten Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev bei der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat) Luxembourg, Place de Metz 1, L-2954 in Luxembourg gesichert werden.
Ein Betrag lautet in Höhe von 112,75 EURO, der andere Betrag lautete in Höhe von 20.069,64 EURO.

10.05.2007
Dem Beschuldigten Thomas Hass, (zuletzt) wohnhaft: Hinterdeich 177a, 21635 Jork, wurde im Vermögensermittlungsvorgang zum Aktenzeichen 4031 Js 30037/07 zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover – 5413 Js 75643/06, vorgeworfen, dass Herr Hass Untreue im besonders schweren Fall zum Nachteil der Kunden der Heros-Unternehmensgruppe und der NordCash-Geldbearbeitungs GmbH betrieben haben soll.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 26.03.2007 – 272 Gs 713/07 – wurde der dingliche Arrest i.H.v. 3.450.000,-- EURO gegen den Beschuldigten Thomas Hass angeordnet, weil dringende Gründe für die Annahme bestanden haben sollen, dass der Beschuldigte Thomas Hass zumindest in Höhe der Arrestsumme Bargeldbeträge aus den Kundengeldbeständen der Fa. NordCash Geldbearbeitungs GmbH entnommen habe und insoweit Rückgewinnungshilfe zu leisten sei.

Weitere Einzelheiten unter "Strafsachen" der
Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Hannover im Elektronischen Bundesanzeiger
*106)


Die Geschichte um Heros war schon krass und für Aussenstehende völlig unübersichtlich.
Übel war aber auch der nächste Fall.


http://www.wiwo.de am 02.04.2007:

In einem der größten Steuerhinterziehungsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik musste sich am 02.04.2007 der Gründer der Filmfonds-Gesellschaft VIP-Medienfonds verantworten.
Das Unternehmen VIP-Medienfonds zählte bis zum bekannt werden der Vorwürfe zu den Marktführern bei Filmfonds und finanzierte zahlreiche deutsche und amerikanische Produktionen.
In der Vergangenheit wurden zahlreiche Hollywoodfilme über deutsche Steuersparmodelle mitfinanziert. Ende 2005 schloss die Bundesregierung jedoch weitgehend die Steuerschlupflöcher für derartige Abschreibungsmodelle.
Die Anklagebehörde warf dem 45-Jährigen Andreas Schmidt vor, bei dem umstrittenen Steuersparmodell rund 635 Millionen Euro Anlegerkapital zu Unrecht als Verlust angesetzt zu haben.
Damit drohten zugleich rund 11.000 Anlegern Steuernachzahlungen in einer geschätzten Größenordnung von bis zu 300 Millionen Euro.
In dem auf über 30 Verhandlungstage angesetzten Mammutverfahren ging es unter anderem um hochkarätige Filmproduktionen wie „Das Parfum“ oder auch Hollywoodfilme.
Die Staatsanwaltschaft warf dem seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzenden Fondsmanager vor, nur einen Bruchteil des eingesammelten Anlegerkapitals für tatsächlich absetzbare Produktionskosten von Filmen verwendet zu haben.
Rund 80 Prozent der Gelder seien stattdessen in Form einer „verdeckten Kapitalanlage“ auf Festgeldkonten geflossen.
Dieses verzinste Kapital diente seinen Angaben zufolge zwar möglicherweise bei Filmfinanzierungen als Sicherheiten, hätte aber den Ermittlern zufolge nicht als abzugsfähige Ausgaben verbucht werden dürfen.
So habe die Medienfonds-Gesellschaft zwischen 2002 und 2004 insgesamt 645 Millionen Euro Verlust beim Finanzamt geltend gemacht.
Die Steuerfahnder bezifferten die abzugsfähigen Verluste jedoch tatsächlich auf weniger als 9 Millionen Euro.
So habe VIP-Fonds 2003 rund 237 Millionen Euro Verlust geltend gemacht, die Finanzbehörden errechneten jedoch stattdessen einen Gewinn von 290.000 Euro.
Der Fondsmanager liess sich in dem Verfahren von einem Team von Staranwälten verteidigen:
Unter ihnen der Steuerjurist Klaus Volk, der im Mannesmann-Prozess den Vorstandschef der Deutschen Bank Josef Ackermann vertrat, und den Strafverteidiger Sven Thomas, der im gleichen Verfahren den früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser verteidigte.
Der Chefverteidiger des Fondsmanagers, Jörg Weigell, wies die Vorwürfe gegen den Fonds als unbegründet und nicht nachvollziehbar zurück.
*91)


Vergleichsweise harmlos erschien dagegen der Fall aus Görlitz, den die sz-online Saachsen am 02.04.2007 meldete.
Gegen den früheren Oberbürgermeister von Görlitz, Rolf Karbaum, und Ex-Finanzbürgermeister Rainer Neumer wurde Anklage wegen Untreue erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Görlitz warf den Beschuldigten laut einer Mitteilung vom 02.04.2007 vor, rund 50 Millionen Euro aus dem Verkauf der Stadtwerke-Anteile nicht sicher genug angelegt zu haben.
Durch die Anlage des kommunalen Kapitals im so genannten Neißefonds hätten die Beschuldigten zwischen 2001 und 2005 einen jederzeit möglichen Substanzverlust in Kauf genommen, hieß es.
Gemeinden seien jedoch angehalten, ihr Vermögen sicher anzulegen.
*92)


http://www.newsclick.de am 04.04.2007

LEBENSTEDT:
Die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Eissporthalle, der Ex-Oberbürgermeister Helmut Knebel sowie seine beiden Vorgänger Rudolf Rückert (ehemaliger OB) und Detlef Engster (Ex-Oberstadtdirektor), standen wegen Betrugs und Untreue vor Gericht.
Ex-Oberbürgermeister Helmut Knebel sowie sein Vorgänger Rudolf Rückert (ehemaliger OB) waren die ehemaligen Geschäftsführer der Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft (VBG) der Eissporthalle in Lebenstedt.
Die beiden (heute) 57 und 63 Jahre alten städtischen Beamten hatten die Geschäftsführung viele Jahre lang als Nebenjob erledigt.
Richterin Heike Paraknowitsch lies es ruhig angehen und die Angeklagten über Stunden deren Sicht der Dinge erläutern.
Es war dieselbe Darstellung wie vor einem halben Jahr:
Als das neue Beamtenrecht die beiden im Jahr 1998 zwang, mehr als die Hälfte ihres Geschäftsführergehalts wieder an die Stadt zurückzugeben, weil sie bei einer städtischen Gesellschaft arbeiteten, drohten sie mit ihrer Kündigung.
Mehrfach sei im Personalamt und vom damaligen Oberstadtdirektor Engster eine verbindliche Aussage erbeten worden, ob ihre Tätigkeit unter die neue gesetzliche Regelung falle – und diese Aussage sei immer wieder hingehalten worden.
Was war geschehen ?
Der Teil ihres Geschäftsführergehalts, der die Grenze aus dem Beamtenrecht überschritt, wurde ihnen als Abschlag auf eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine einmalige Rückzahlung an die Stadt für das Jahr 1998 – 5000 beziehungsweise 5600 Mark – haben sich die Eishallenchefs vom Konto der VBG auf das jeweilige Privatkonto zurück überwiesen . Der VBG-Aufsichtsrat sanktionierte dieses Vorgehen schriftlich.
Staatsanwalt Michael Weber wertet die Splittung des Gehalts als Betrug zum Nachteil der Stadt. Nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft war ihr von 1999 bis 2004 insgesamt mehr als 60 000 Euro vorenthalten worden. Hinzu kam die Geldrückholaktion vom VBG-Konto – für Weber eindeutig eine Veruntreuung.
*93)



Der Hammer kommt jetzt, denn selbst Mitarbeiter des Bundeskriminalamts waren mit von der Korruptionsparty .
Das Bundeskriminalamt ist auch zuständig für die Statistik hinsichtlich der Aufklärung bei Korruption.


Deutsche Welle am 05.04.2007:

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hatte zugegeben, dass Mitarbeiter seiner Behörde jahrelang vertrauliche Informationen an Journalisten verkauften.
Offenbar hätten korrupte Beamte Dokumente aus dem Bereich der Terrorismusbekämpfung für Geld an einen Nachrichtenhändler weitergegeben, sagte Ziercke in Wiesbaden.
Der Handel mit den Informationen habe ein Ausmaß gehabt, das er nicht für möglich gehalten hätte.
Die Namen der Mitarbeiter seien aber noch nicht bekannt.
Vorwürfe des ARD-Magazins "Panorama", wonach das BKA Journalisten bespitzelt habe, um undichte Stellen in den eigenen Reihen ausfindig zu machen, wies Ziercke zurück.
*94)


Immerhin stand die Staatsanwaltschaft in München besser da, als das Bundeskriminalamt.
Die Staatsanwaltschaft in München konnte wenigsten eine positive Bilanz in Sachen Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen darlegen.
Anzunehmen war allerdings, dass die Korruption mit mehr als 3000 Korruptionsfällen, - hier bei Ärzten und Pharmavertretern - , nur der Tropfen auf dem heissen Stein gewesen sein kann.
Die Dunkelziffer lag sicherlich bundesweit gesehen wesendlich höher.


Süddeutsche Zeitung online am 14.04.2007

Nach jahrelangen Ermittlungen gegen Ärzte und Pharmavertreter wegen Korruptionsverdachts hat die Staatsanwaltschaft München mehr als 3000 Fälle aufgedeckt, und damit einen groben Hinweis geliefert, wie weit die Korruption im deutschen Gesundheitswesen verbreitet war.
Die Beschuldigten seien zum Großteil Klinikärzte aus ganz Deutschland sowie Vertreter mehrerer Pharmakonzerne, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler in München.
In die Korruption seien Mitarbeiter der Firmen Fujisawa, Bristol-Myers Squibb (BMS) und Servier verwickelt gewesen, sowie auch mehrere Chefärzte standen unter Korruptionsverdacht.
Die Pharmavertreter sollen den Ärzten Geld oder andere Geschenke gegeben haben, um Aufträge zu erhalten.
Gegen die Ärzte wurde wegen Vorteilsannahme ermittelt.
Der New Yorker Konzern BMS, der seinen Deutschlandsitz in München hat, soll zum Beispiel einem Arzt und seinem Team einen Schiffsausflug auf dem Ammersee in Bayern spendiert haben. Im Gegenzug habe BMS erwartet, dass die Klinik Präparate des Konzerns einsetze.
Allein im Fall der Firma BMS laufen laut Winkler noch 2500 Ermittlungsverfahren.
Insgesamt seien es 3000 gewesen.
500 Verfahren seien bereits abgeschlossen.
Die meisten davon seien wegen geringer Schuld oder mit einer Geldauflage bis zu 10.000 Euro eingestellt worden.
Eine Haftstrafe wurde bislang nicht verhängt.
Im Fall des international tätigen japanischen Pharmakonzerns Fujisawa wurde gegen 300 Ärzte und Firmenmitarbeiter ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler.
Die Firma soll durch die Bezahlung von vermutlich wertlosen Studien und Anwendungsbeobachtungen den Absatz eines Medikamentes gefördert haben.
Ebenfalls 300 Korruptionsverfahren liefen in Zusammenhang mit dem Pharma-Konzern Servier Deutschland GmbH, sagte der Oberstaatsanwalt.
Darüber hinaus habe laut Staatsanwaltschaft bei dem größten Biotechnologiekonzern der Welt, Amgen, mit dem deutschen Sitz in München, der Verdacht der Vorteilsgewährung gegenüber Ärzten bestanden.
Über die Zahl der Strafverfahren in diesem Fall bestand noch keine eindeutige Klarheit, sagte Winkler.
*95)
Der Spiegel meldete am 08.05.2007 online, dass mehr als die Hälfte der Fälle die Kassen in den Jahren 2004 und 2005 intern abschließen konnten, so soll sich dies jedenfalls im Bericht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) an den Gesundheitsausschuss des Bundestags gelesen haben.
Etwa 300 Vorgänge wurden an Staatsanwälte überwiesen.
Neben Medizinern seien auch Angehörige anderer Heilberufe wie Hebammen, Physiotherapeuten oder Apotheker beteiligt gewesen.
Zahnersatz aus Thailand, fingierte Rezepte oder unzulässige Einzelabrechnungen für das Sammeltaxi waren nur einige Beispiele der insgesamt 15.300 Fälle, welche die gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren verfolgt hatten.
Insgesamt hätten die Kassen Schadenersatz von mehr als 32 Millionen Euro durchsetzen können.
*104)

Da blieb die Frage:
Wo war der grosse Rest ?
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Tom
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Könige der Korruption: Teil 4

Beitragvon Tom am Fr, 16 Mär 2007 4:47 +0000

Ich aktualisierte den Heros-Fall im Teil 3 sehr umfangreich, und deswegen geht es hier im Teil 4 weiter.


Es gab in Sachen Korruptionsaufklärung positive Beispiele bei den Strafgerichten und unter den Staatsanwaltschaften (siehe zuvor Staatsanwaltschaft München).
Wie bereits oben unter *41) berichtet, hatte der ehemalige Augsburger Vorzeige-Staatsanwalt Uwe H. für viel Unbehagen bei den Aufklärungsbehörden in Sachen Korruption gesorgt, und er konnte daher hier als ein leuchtendes Beispiel für einen „König der Korruption“ genannt werden.
Herr Uwe K. musste für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Das bereits rechtskräftige Urteil hatte für K. den Vorteil, dass brisante Ermittlungen gegen H. wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt gleich mit erledigt wurden.
Das Oberbayrische Volksblatt meldete am 24.04.2007 ergänzend online, dass sich die Anklage, die der Angeklagte K. in vollem Umfang eingeräumt hatte, wie das Strafregister eines veritablen Ganoven anzusehen gewesen sei.
Hier ein Auszug der Vorwürfe:
Betrug, Geldwäsche, Vorteilsnahme, Verwahrungsbruch, Verletzung von Privatgeheimnissen
Unverständlich blieb die „schnelle und vernünftige Verurteilung“ des Herrn Uwe K, der sich so nicht
einer öffentlichen Verhandlung stellen musste, und so erfuhr die Öffentlichkeit auch nichts von den benannten 20 Zeugen.
Nach einer halben Stunde hatten Staatsanwalt und Anwälte ihre Plädoyers beendet, was Dank des Entgegenkommens von Richter Wiegand, dem es wegen seines anstehenden Wechsels zum Oberlandesgericht mit dem Prozess eilte, so möglich wurde.
Robert Chasklowicz, einer der beiden Verteidiger, bekannte freimütig, dass sein Mandant „an einem möglichst geräuschlosen Prozess” interessiert war.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld fand nichts dabei, dass die Öffentlichkeit aussen vor blieb, und das Strafmaß sei, wie von Richter Wolf-Stefan Wiegand vorgeschlagen, am oberen Limit gewesen.
Dabei wäre z. B. der Umstand interessant gewesen, weshalb K. Europas größten Laborunternehmer Bernd Schottdorf, gegen den die Justiz wiederholt ermittelte, zweimal vor Hausdurchsuchungen gewarnt hatte.
Das ging aber nicht, weil selbst die für Presse zuständige und verärgerte Richterin Margarete Nötzel nach eigener Aussage von der Terminierung zur Verhandlung ahnungslos war.
„Wir hatten weder die Anklage, noch wussten wir von der Terminierung”
*104)


http://www.taz.de online am 19.04.2007:

Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken hatte gegen den ehemalige Stadtverordnete, Kreistagsabgeordnete, und Landtagsabgeordnete der Grünen, Andreas Pollak, 47, Anklage bei der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht erhoben.
Die Ermittlungsbehörde warf dem Arzt aus Homburg 140 Fälle der Untreue, 20 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs und 20 Fälle der Beihilfe zum Betrug vor.
Pollak soll der Kassenärztlichen Vereinigung fünf Jahre lang falsche Abrechnungen vorgelegt haben.
So habe er nicht erbrachte ärztliche Leistungen geltend gemacht.
Gesamtschaden: 710.000 Euro.
Weiter soll Pollak zwischen 2002 und 2004 in Absprache mit einem Apotheker aus Völklingen Rezepte über hochwertige Medikamente ausgestellt haben, die nicht an die Patienten weitergegeben, sondern nur mit den Krankenkassen abgerechnet worden sein sollen.
Erstattungsbeträge in Höhe von 184.000 Euro seien von den Kassen ausgezahlt worden, obgleich diese Medikamente wohl nie die Apotheke verlassen hätten.
Die Staatsanwaltschaft warf Pollack außerdem vor, einem Orthopäden aus St. Ingbert die Daten von mindestens 112 Patienten übermittelt zu haben.
Für diese Scheinpatienten soll der Orthopäde nie erbrachte Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben.
Herr Dr. Pollak, der 1998 als Landtagsabgeordneter beim Diebstahl von drei Badematten in einem Baumarkt ertappt worden war, betrieb in Saarbrücken eine Praxis für Suchtmedizin und Drogensubstitution.
*96)


http://www.welt.de online am 16.11.2005:

Der folgende Vorgang wurde unter dem Aktenzeichen 580 Js 28050/00/2 beim Erfurter Landgericht bearbeitet.
Wegen Untreue musste sich ab der frühere Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Helmut Roewer, vor dem Erfurter Landgericht verantworten.
Der umstrittene Geheimdienstchef soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf seinem Posten einen sechsstelligen Betrag aus dem Etat des Freistaates abgezweigt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56jährigen aus Weimar Untreue in 63 Fällen vor. Er hatte unter dem Decknamen Stephan Seeberg den Tarnverlag "Heron" gegründet und soll der Gesellschaft rund 150 000 Euro - teilweise in bar - aus dem Etat des Freistaates rechtswidrig zugeschanzt haben.
Dabei ging es laut Gerichtsprecher Ulrich Drews um Aufträge für Publikationen, die nie erschienen seien und um einen Film, für den überhöhte Honorare gezahlt worden sein sollen.
Außerdem soll der Angeklagte zwischen 1997 und 2000 aus einer illegalen Handkasse für Gaststättenbesuche 11 500 Euro ausgegeben haben, berichtete Drews.
Wegen Beihilfe mussten sich auch zwei frühere Referatsleiter verantworten.
*97)
Der MDR meldete online am19.04.2007, dass der Untreue-Prozeß vor dem Erfurter Landgericht noch nicht zu Ende war.
Der Ex-Innenstaatssekretär Georg Brüggen sagte vor Gericht aus, er habe Zweifel am Sinn und Zweck des ehemaligen Tarnverlags der Behörde namens "Heron" gehabt.
In einer früheren Vernehmung hatte Brüggen sogar von Vermutungen gesprochen, der Verlag könne eine Art Schwarze Kasse gewesen sein.
*98)


Der Südkurier meldete online am 24.04.2007 den nächsten Fall aus Baden-Württemberg.

Eer Zeller Ex-Bürgermeister und Beamte Karlheinz Lais, 50, musste sich wegen Betrugs und Untreue vor dem Landgericht Waldshut verantworten.
Die 1. Große Strafkammer warf dem Angeklagten insgesamt 16 Fälle des Betrugs und der Untreue in der Zeit von1985 bis 2001 vor, was auf ein ein ausgeklügeltes System gründete.
Alles, was Lais in seiner Amtszeit unternahm und was ihm nun die Staatsanwalt unterstellt, war in sich verschachtelt, verzahnt und für die meisten Bürger undurchschaubar.
Mal trat er als Bürgermeister in Funktion, mal war er Chef der Wohnbau GmbH, mal Vorsitzender des Sparkassenaufsichtsrats.
Das waren Nebenverdienste.
Allein als Wohnbau-Geschäftsführer, recherchierte der Staatsanwalt, soll Lais die Stadt Zell um etwa 64000 Euro übers Ohr gehauen haben.
Dieses Geld, so urteilten schon die Verwaltungsgerichte vor drei Jahren, muss Lais definitiv zurückzahlen.
Im Vergleich dazu wirken die etwa 4000 Mark, die Lais über doppelte Spesen abrechnete, wie Peanuts.
Gipfel der Spitzfindigkeit war ein Fall mit dem Bürgerheim-Projekt.
Als Lais mit dem Verein schon längst (auch hier ging's um das liebe Geld) im Rechtsstreit lag, suchte er einen Anwalt auf - und buchte die Beratungskosten für seinen Advokaten vom Konto des Vereins ab, so die Anklage.
Als Lais, nach seiner Bürgermeistertätigkeit ausgestattet mit monatlichen 1566 Euro aus der Pensionskasse für Beamte, sein neues privates Firmendomizil in Freiburg einrichtete, landete er seinen letzen Coup.
Er luchste der Stadt für 14000 Mark seinen Firmenwagen ab, der einst 70000 Mark gekostet hatte
Wenige Tage später stand die Limousine in einem Bad Säckinger Autosalon zum Verkauf von 32000 Mark an.
Und gar zu gerne hätte die Staatsanwaltschaft ihrer Anklageschrift ein weiteres Vergehen hinzugefügt:
den Wohnungsdeal im Bad Säckinger Schöpfebachtal, wo Lais Mitte der 90er Jahre elf Wohnungen zu einem Vorzugspreis bekam.
Doch der Fall, obwohl vom gesamten Reibbach der größte Brocken, war rechtlich verjährt.


Die Mittelbayrische meldete online am 23.04.2007 den nächsten Fall.
Hier ging es u. a. um vorsätzlichen Konkurs.
Viele Arbeitsplätze wurden so in der Vergangenheit gefährdet oder gar vernichtet.

Das Chamer Amtsgericht, unter Vorsitz des Richters Werner Ebner, verurteilte den ehemaligen Chef von vier Kliniken im Landkreis Cham wegen elf Fällen von Untreue.
Wegen eines bestehenden anderen Haftbefehls wanderte der 49-jährige Diplomkaufmann anschließend wieder in die Zelle.
Das Chamer Amtsgericht entpuppte sich als Nebenkriegs-Schauplatz.
Der eigentliche Prozess erwartete den Angeklagten in Regensburg.
Dort wurde gegen ihn verhandelt wegen verspäteter Konkursanmeldung, Verletzung der Buchführungspflicht und vorsätzlichem Konkurs.
Deswegen wurde der ehemalige Chef der Akutklinik Waldmünchen, der Kliniken St. Englmar, Lohberg und Schloss Rabenstein bereits von zwei Polizisten vorgeführt und anschließend wieder in die Zelle zurückgebracht, - zur Fortsetzung der U-Haft - .
Es ging um 500 000 Euro Anschubfinanzierung für den Anlauf der beiden neuen Kliniken Eine italienische Bank kam gerade recht.
Die eigenen Kliniken hätten entweder am Limit oder im Minus gewirtschaftet.
Gelder seien in einer Art und Weise abgezweigt worden, die den Tatbestand der Untreue in elf Fällen erfülle.
So habe der Angeklagte für die Akutklinik Waldmünchen den Verkauf eines Röntgengeräts und anderer medizinischer Geräte im Wert von rund 364000 Euro veranlasst.
Dieses Geld habe die Klinik nie gesehen.
Es sei anderweitig, je nach Notlage, umverteilt worden.
Allein der Entzug von Liquidität sei bereits als Untreue gegenüber der Akutklinik Waldmünchen zu werten, so Richter Ebner.
Da sei es vergleichsweise unerheblich, dass die Geräte nach Aussage einiger Zeugen „Schrott“ gewesen seien.
„Da waren Betten, die sahen aus, wie aus einem Feldlager im 1. Weltkrieg und sollten in Ambach an die Prominentenklinik verkauft werden.“
Es habe auch nie eine Genehmigung für eine derartige Transaktion gegeben.
*99)


Könige der Korruption gab es auch im Bereich „Sport“.
Die Selbstbedienung als „Leistungssport“ per Untreue und Betrug war sehr beliebt und lukrativ zu gleich.
Da gehen die Könige der Korruption gerne arbeiten.

Hierzu der nächste Fall.

04.05.2007
http://www.rhein-main.net meldet online:
"Wie Emig den HR hereinlegte"

Die Anklage gegen den ehemaligen HR-Sportchef Jürgen Emig (61) wog laut Staatsanwaltschaft schwer.
Jürgen Emig hatte auch deswegen sechs Wochen in Untersuchungshaft verbracht.
Und wie sollte es in einem solchen Fall auch anders gewesen sein, die Ehefrau von Emig war hier ebenso verwickelt.
Die Gattin und Inhaberin der Media-Agentur "Killinger Productions" soll den Kunden von Emig in Fernsehendungen gegen Honorarzahlungen Schleichwerbung ermöglicht haben.
Ob eine Anklage gegen die Ehefrau erhoben werden musste, dass musste der Verlauf des Verfahrens und der Ermittlungen noch ergeben.
Zudem sei die für Wirtschafts- und Korruptionsdelikte zuständige 12. Große Strafkammer seit geraumer Zeit ausgesprochen stark belastet gewesen.
Der Vorwurf gegen Emig lautete:
Acht Fälle von Bestechlichkeit warf die Staatsanwaltschaft Emig vor, dazu Untreue und Betrug.
Bei illegalen Nebengeschäften mit Sportübertragungen soll der Journalist mehr als 600 000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben
Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass Emig zum Tatzeitpunkt "als Amtsträger" zu sehen gewesen war, was eine härtere Bestrafung nach sich ziehen kann.
Es sei unstreitig gewesen, dass Emig Amtsträger gewesen sei, und zwar durch die führende Position als Leiter der Abteilung Sport Radio und TV, die er beim öffentlich-rechtlichen Sender Hessischer Rundfunk (HR) bis zum 23.03.2004 inne hatte, so der Staatsanwalt Michael Loer bei Vorstellung der Anklage.
Mitangeklagt war Harald Frahm, Inhaber der Agentur "Sport Marketing & Productions" (SMP) und früherer Präsident des Deutschen Tanzsport-Verbands (DTV), dem auch strafbare Geschäfte mit dem damaligen Sportchef des Mitteldeutschen Rundfunks, Wilfried Mohren, vorgeworfen wurden.
Wie funktionierte das "System Emig" ?
Der populäre Sportchef, und zudem hocherfolgreich, habe völlig legal Sponsoren zum wirtschaftlichen Nutzen des Senders angeworben.
Mit so genannten Beistellungen, das sollen Produktionskostenzuschüsse gewesen sein, welche die Veranstalter von Randsportarten zahlen mussten, um überhaupt ins Programm zu kommen, soll Emig für den Sender von Mitte der 90er Jahre bis zu seinem Ausscheiden im März 2004 rund 13 Millionen Euro eingeworben haben.
Strafrechtlich relevant wurden diese Aktivitäten, als Emig von den Geldgebern Provisionen einforderte – über die Agentur seiner Gattin.
Provisionen für Beistellungen kassierte er bei größeren Sportereignissen in Hessen, dem Triathlon Iron Man etwa, dem Frankfurter Marathon, dem internationalen Leichtathletikfestival in Kassel und so fort.
Als der Sender diese Praxis rügte, gründete Emig mit seinem jetzt mitangeklagten Komplizen Harald Frahm die SMP, die fortan an Sponsorengeldern und Beistellungen verdiente und an Emig bezahlte.
Laut Ermittlungen wurde das System über den damaligen MDR-Sportchef Wilfried Mohren in den Osten der Republik exportiert.
Für Übertragungen von Fußballspielen der Regionalliga Süd im HR-Fernsehen sicherte Jürgen Emig der SMP die Rechte zur Vermarktung von Bandenwerbung und sonstiger Werbeformen während der Sendung.
Sponsoren wurden über die SMP angeworben, z. B. mehrere Banken in Frankfurt , außerdem den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), und den Energieversorger Mainova.
Eine Art "Heimspiel" war für den Radsport-Spezialisten das Radrennen "Rund um den Henninger- Turm".
In enger Abstimmung mit dem Veranstalter habe Emig die Streckenführung und Kamerastandorte festgelegt und anschließend über SMP Werbeflächen vermarktet, die bei der Übertragung des Rennens effektvoll ins Fernsehbild gerückt wurden.
Allein beim Frankfurter Radrennen soll Emig innerhalb von vier Jahren 225 000 Euro eingenommen haben – über 50 0000 Euro pro Rennen.
*101)


Einen "weniger bedeutenden" Fall meldete die Thüringer Allgemeine am 03.05.2007 online.


Der frühere Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes und des Seniorenzentrums, Ralf G., und sein Prokurist Ronald Sch. wurden von der Staatsanwaltschaft Erfurt in fünf Punkten der Untreue angeklagt.
So soll G. in den Jahren 1998 bis 2001 überhöhte Prognosen für Personalkosten für den früheren DRK-Kindergarten Zwergenland bei der Stadt Weimar angegeben haben.
In den Unterlagen wurden jährlich etwa 52 000 Mark für eine Mitarbeiterin veranschlagt, die gar nicht mehr in der Schöndorfer Kindereinrichtung beschäftigt war.
Im jeweiligen Verwendungsnachweis gab das DRK außerdem an, mehr Geld benötigt zu haben, als prognostiziert war.
Die Stadt zahlte diese Summe auch regelmäßig an das Vorstandsmitglied des DRK-Kreisverbandes Weimar. Nutznießer der zu hohen Auszahlung an das DRK waren indes nicht die Erzieherinnen der Einrichtung.
Sie erhielten geringere Gehälter, als in den Lohnkosten ausgewiesen wurden.
Dagegen stand G. unter Verdacht, sich von dem Kostenüberschuss ein Einkommen in Millionenhöhe gesichert zu haben.
So standen dem 43-Jährigem allein im Jahr 2000 mehr als 458 000 Mark zur Verfügung.
*102)


Untreue, das lohnte sich zur Selbstbereicherung, wie der nächste Fall ebenfalls zeigte.
In keiner „Branche“ lies sich so viel Geld so leicht verdienen, wie mit Korruption, Untreue, und Insolvenzbetrug.
Wer kontrollierte die „Könige der Korruption“ ?

Die Rhein Main Presse online am 11.05.2007:
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte Anklage gegen eine 55-jährige Frau aus Rheinhessen wegen Untreue und Betrugs zum Nachteil der Mainzer Akademie der Wissenschaften und Literatur erhoben. Sie war fast 25 Jahre bei der Akademie beschäftigt und zuletzt Leiterin der Finanzbuchhaltung.
Der Sitz der Akademie war an der Geschwister-Scholl-Straße.
Der Vorwurf:
In der Zeit vom Februar 2002 bis Februar 2007 soll die Mitarbeiterin insgesamt mehr als 800 000 EURO von Konten der Akademie mittels Barschecks oder Überweisungen zu ihren Gunsten abgehoben oder abgebucht zu haben
Das Geld verwendete sie für sich, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach am 10.05.2007.
Seit dem 02.03.2007 sass sie aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mainz in Untersuchungshaft.
Unverständlicher weise wurde sie gegen eine Kaution von nur 35 000 EURO wieder auf freien Fuss gesetzt, ob wohl der Verbleib des grossen Teils der 800.000,-- EURO überhaupt nicht geklärt war.
Die Staatsanwaltschaft ging von Fluchtgefahr aus.
*105)


nt-v online am 16.05.2007

Freistaat Sachsen: Hier drohte der totale Skandal ! „Könige der Korruption an der Macht“
Korruption, Amtsmissbrauch, Verrat von Dienstgeheimnissen, und Kinderprostitution, das waren sicherlich nur einige Erkenntnisse, die auf Grundlage geheimer Verfassungsschutzakten gegen ein mutmaßliches kriminelles Netzwerk bekannt wurden, in die hohe Justiz- und Polizeibeamte sowie Politiker verwickelt gewesen sein sollen.
Die Weitergabe der Akten war umstritten.
Der Landesdatenschutzbeauftragte lehnte eine Verwertung strikt ab, da der Verfassungsschutz zur Beobachtung der organisierten Kriminalität nicht befugt gewesen sei.
Der Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) widersprach dem, und so sollten die Kopien der Unterlagen außer an die sächsische Generalstaatsanwaltschaft auch an das Bundeskriminalamt und Generalbundesanwältin Monika Harms gehen.

Soweit zu einem kleinen Ausschnitt der „grossen Korruption“.
Der nächste Fall war eher der „kleinen Korruption“ zuzurechnen, und klang eher harmlos, denn Friedrich Pflughoft hatte ohne Wissen des Gemeinderates den Auftrag einer Hamburger Flächenreinigungsfirma verlängert, bis die Kripo kam.
*107)


http://www.abendblatt.de online am 16.05.2007:
Korruptionsverdacht im Rathaus der Samtgemeinde Jesteburg
Und so ermittelte die Staatsanwaltschaft Verden gegen den Bauamtsleiter der Samtgemeinde Jesteburg, Friedrich Pflughoft, wegen Bestechlichkeit.
Ein Disziplinarverfahren gegen Pflughoft ruhte, da neue Erkenntnisse in das Verfahren einfliessen konnten.
Der Vorwurf an Pflughoft:
Pflughoft, der als Mitarbeiter der Samtgemeinde auch für das Bauamt der Gemeinde Jesteburg zuständig war, soll ohne Wissen des Gemeinderates einen "Nachtragsauftrag" zur Schneereinigung an eine Hamburger Flächenreinigungsfirma über rund 15 000 Euro erteilt haben.
Für die Gemeinde hatte er nur den ersten Auftrag über rund 6000 Euro vergeben.
Offiziell habe der Rat nichts davon gewusst, dass der Auftrag von Pflughoft verlängert und die Auftragssumme mehr als verdoppelt worden wurde, so lautete es aus dem Rathaus.
*108)


Der nächste Fall kam aus Koblenz (NRW), und wurde von ad.hoc.news online am 22.05.2007 in das Internet gestellt.

Die Deutsche Bahn wurde um fast 900 000 Euro geprellt.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob am 22.05.2007 Anklage gegen vier Männer im Alter zwischen 37 und 65 Jahren.
Die Männer mussten sich vor dem Koblenzer Landgericht wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue und Betrug verantworten.
Der Fall:
Einem 57-jährigen Mitarbeiter einer Nachfolgegesellschaft der DB wurde vorgeworfen, von drei Verantwortlichen eines Bauunternehmens aus Oberwesel ab 2002 Zuwendungen in Höhe von mindestens 141 000 Euro entgegengenommen zu haben.
Im Gegenzug soll er überhöhte Rechnungen für Bauarbeiten an der Bahnstrecke zwischen Koblenz und Mainz akzeptiert haben.
Diese Bauarbeiten sollen nach Angaben der Ermittler entweder nicht oder nicht in diesem Umfang erbracht worden sein.
Der Schaden durch die überhöhten Rechnungen belaufe sich auf 600 000 Euro.
Den drei Verantwortlichen der Baufirma wurde zur Last gelegt, zwischen 2001 und 2006 in mindestens 58 Fällen einen Beamten sowie zwei Mitarbeiter der DB Netz mit insgesamt 156 000 Euro bestochen zu haben.
Als Gegenleistung hätten der Beamte und die beiden Mitarbeiter in mindestens fünf Fällen Rechnungen für Arbeiten an Bahnstrecken am Mittelrhein in Höhe von insgesamt 294 000 Euro abgezeichnet.
Auch diese Bauarbeiten sollen laut Staatsanwaltschaft entweder gar nicht oder nicht in diesem Umfang vorgenommen worden sein.
*109)


Bestechlichkeit war auch gut zur Förderung von Multi-Kulti in Berlin, - koste es doch was es wolle - .

Der Tagesspiegel stellte einen Artikel am 22.05.2007 in das Internet, der u. a. zum Inhalt hatte, dass zwölf Vietnamesen unberechtigt Aufenthaltstitel erhalten hatten.
Der Fall stammt von August 2006, hier gab es eine Festnahme.
In einem Prozess um Korruption im Bezirksamt Mitte müssen sich eine 42-jährige frühere Angestellte des Bürgeramtes und zwei Mitangeklagte vor dem Berliner Landgericht verantworten.
Der Ex-Angestellten und den beiden Vietnamesen im Alter von 57 und 63 Jahren, darunter eine Dolmetscherin, wurde vorgeworfen, als Bande von 2002 bis 2005 zwölf Vietnamesen unberechtigt Aufenthaltstitel verschafft zu haben.
Die 42-Jährige soll Blankoformulare entwendet, diese mit den Namen der Betroffenen ausgefüllt, die Papiere mit amtlichen Siegel versehen und für jeweils 1000 Euro an die beiden Mitangeklagten verkauft haben.
Ihr wurde neben Beihilfe zum bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern auch Bestechlichkeit vorgeworfen.
Die beiden Vietnamesen sollen die Papiere an illegal in Deutschland lebende oder einreisewillige Landsleute für 7000 bis 10.000 Euro weiterverkauft haben.
*110)


In Berlin ging es auch weiter mit der Korruption.
Interessant war auch hier, dass Bordellbesuche teil der Korruption gewesen ist, - so wie bei VW - .
Und so gab es Bordellbesuche es nicht nur bei VW, sondern auch für den früherern Amtsrestaurator des Landesdenkmalamts Berlin.

04.06.2007
http://www.pr-inside.com meldete online:

Ein früherer Amtsrestaurator des Landesdenkmalamts Berlin wurde am 04.04.2007 wegen Vorteilsannahme vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige "korrupt" war.
Er habe sich von drei Mitangeklagten für Aufträge zwischen


1996 und 2000 mit Geld, Autos sowie Bordell- und Restaurantbesuchen "schmieren" lassen.
Der heute in Münster lebende Mann hatte zugunsten eines mitangeklagten Bildhauers Scheinangebote für die Restauration am Zeughaus eingeholt und von ihm dafür 1500 Euro bekommen.
Der mitangeklagte Künstler musste wegen Vorteilsgewährung 600 Euro Geldstrafe zahlen.
Nach anfänglichem Leugnen hatte der Amtsrestaurator auch gestanden, insgesamt 7000 Euro angenommen und Bordellbesuche spendiert bekommen zu haben
Das Gericht betonte, dass die 50 000 Euro an ein mitangeklagtes Restauratorenpaar überwiesen wurden, obwohl auch anderen in der Behörde bekannt gewesen sei, dass der Auftrag noch nicht vollständig abgeschlossen war.
Gegen das Restauratorenehepaar wurde das Verfahren fortgesetzt
*111)


Auch aus der geschmierten Ecke bei BMW in München und Volkswagen war mal wieder was ergänzendes zu lesen.
Bereits weiter oben unter *16) und *18 wurde schon berichtet.
Es stellte sich zudem heraus, dass Mitarbeiter des Innenausstatters Faurecia Schmiergelder in Empfang genommen haben.
Der Umfang der Zahlungen bezifferte sich zuletzt von 600.000 bis 800.000 Euro jährlich, welche die Einkäufer der Autokonzerne zahlten.
Im Gegenzug soll das Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt worden sein.

Manager Magazin am 09.06.2007:

Der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler bestätigte:
"Wir haben einen früheren Einkaufsmitarbeiter wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr angeklagt."
Der Manager, der für den Autobauer in den USA tätig war, soll Zuwendungen von Faurecia angenommen haben.
Der frühere Faurecia-Chef Pierre Lévi sollte per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von 300 000 Euro wegen Beihilfe zur Bestechung verurteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen mehr als 20 weitere Beschuldigte, darunter auch Mitarbeiter von Volkswagen.
*113)
Ergänzendes kam von der Süddeutschen Zeitung am 22.06.2007 online.
Es ging um den BMW-Manager Günther L., 56, und Richard H., 49, Geschäftsführer einer Automobilzulieferfirma, und um die stetigen dicken Briefumschläge mit Bargeld, üblicherweise mit 50.000 Euro Inhalt.
Der Österreicher Richard H. hatte solche Machenschaften gar nicht nötig.
Der studierte Maschinenbauer hatte sich dort bei einer international bekannten Zulieferfirma vom einfachen Angestellten zum hoch dotierten Entwickler hochgearbeitet - mit einem Jahreseinkommen von zuletzt 400.000 Euro.
Letztendlich trennte sich Richard H. von seiner Firma, - mit immerhin 340.000 Euro Abfindung.
Dennoch wollte Richard H. vor seinem Ausscheiden immer mehr, dafür sorgte er, und so funktionierte jahrelang die Schmiergeld-Übergabe in Nobel-Restaurants reibungslos.
Am 22.05.2007 nahm Richard H. auf der Anklagebank im Landgericht Platz.
Der Vorwurf:
Bestechung und Untreue.
Das Landgericht verurteilt ihn wegen Bestechung und Untreue zu zwei Jahren Haft mit Bewährung und 100.000 Euro Geldbuße, die an eine gemeinnützige Einrichtung gehen.
Günther L. dagegen wurde im vergangenen Herbst als erster verurteilt und bekam drei Jahre Haft wegen Bestechlichkeit, die Entlassung bei BMW war längst erfolgt.
Die Anwälte des Herrn Richard H., Herr Thomas Pfister und Herr Michael Adams, zeichneten ein Bild des Günther L.
Der promovierte Ingenieur Günther L. soll die "treibende Kraft" gewesen sein.
Er sei in der Szene als "linker Doktor" bekannt gewesen und er habe als einer "von der ganz üblen Sorte" gegolten.
Im Umgang mit den Zulieferfirmen habe er sich durch "unglaubliche Brutalität" ausgezeichnet und sei "von Geldgier zerfressen" gewesen.
Es soll Tatsache gewesen sein, dass sich Günther L. von mehreren Zulieferfirmen mit insgesamt einer Million Euro schmieren ließ.
Etliche Strafverfahren waren noch anhängig.
Der Manager ließ sich auch Luxusreisen finanzieren und verschmähte selbst Gutscheine für Nobelrestaurants und eine Skiausrüstung nicht.
Günther L. soll besonders geldgierig gewesen sein.
Er soll sogar dann noch Geld verlangt haben, als der Korruptionsskandal längst aufgeflogen war.
Nur Tage nach seiner Haftentlassung soll er von Richard H. nochmals 50000 Euro verlangt haben
Geschädigt wurde in diesem Fall war eine Zulieferfirma in der Schweiz, die mittels überhöhter Rechnungen geprellt wurde.
*115)
Neues kam von ad-hoc-news.de online am 18.07.2007 hinzu.
Wegen Bestechlichkeit muss ein ehemaliger leitender BMW-Mitarbeiter für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Münchner Landgericht verurteilte den geständigen Angeklagten am 18.07.2007.
Er hatte in dem Prozess eingeräumt, von 2003 bis 2005 insgesamt rund 500 000 Euro von Zulieferern von BMW angenommen zu haben.
Nach eigener Aussage hatte der Mann seine Position als Gruppenleiter im Einkauf des BMW-Werkes in Spartanburg (USA) ausgenutzt, um vier Zulieferer unter Druck zu setzen.
Um ihre Chancen bei der Vergabe hoch dotierter Aufträge nicht zu gefährden, kamen die Betriebe den Forderungen des Einkäufers nach.

http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte ... itarbeiter



Weiter ging es vor Gericht bei IKEA.

net-tribune 18.06.2007
Wie weiter oben schon zu *10) *21) *50) berichtet, war der der Korruptionsskandal beim Möbelriesen Ikea vor den Gerichten zu bearbeiten.
IKEA bestätigte im südhessischen Wallau, dass der Baukonzern Max Bögl vor dem Landgericht München auf Schadenersatz in Höhe von 6,3 Millionen Euro verklagt wurde.
Die Klage wurde Ende Mai 2007 eingereicht.
Vor dem Amtsgericht Frankfurt war der Prozess gegen den früheren Geschäftsführer eines Bauunternehmens aus Rhede in Westfalen anhängig.
Die Bauunternehmen sollen Mitarbeiter der Ikea-Bauabteilung bestochen haben, um an Aufträge heranzukommen.
Nach Angaben des Möbelkonzerns hat Bögl in den vergangenen Jahren insgesamt sieben Rohbauten für Ikea erstellt.
Die im oberpfälzischen Neumarkt beheimatete Firma gehört nach eigenen Angaben mit einem Jahresumsatz von rund einer Milliarde Euro zu den fünf größten deutschen Bauunternehmen.
Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt berichtete, war der angeklagte Bauunternehmer aus Rhede an Ikea-Projekten in Hamburg, Regensburg und im baden-württembergischen Walldorf mit einem Gesamtvolumen von rund 34 Millionen Mark (rund 17,4 Millionen Euro) beteiligt.
Dabei sollen Bestechungssummen in einer Gesamthöhe von 146.000 Mark (rund 74.500 Euro) geflossen sein.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt schätzte den Schaden auf einen zweistelligen Millionenbetrag.
Seit Bekanntwerden des Korruptionsskandals bei Ikea vor rund zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Ermittlungsverfahren gegen 65 Beschuldigte eingeleitet.
Wie Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel am Montag berichtete, wurden davon zwischenzeitlich fünf Verfahren per Strafbefehl beendet, darunter vier Verfahren gegen frühere Verantwortliche des Bögl-Konzerns.
*114)
Der SPIEGEL online gab am 07.09.2007 weitere Neuigkeiten bekannt, und zwar die erste Anklage in der Korruptionsaffäre um das schwedische Einrichtungshaus.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft warf einem 50 Jahre alten Ikea-Bauleiter Untreue in 48 Fällen zum Nachteil des Unternehmens vor.
In 21 weiteren Fällen müsse sich der Mann zudem wegen Bestechlichkeit verantworten, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Michael Loer.
Insgesamt soll der Beschuldigte von 2002 bis 2005 Geld- und Sachleistungen in Höhe von rund 700.000 Euro von zwei Auftragnehmern seines ehemaligen Arbeitgebers erhalten haben.
Von einer Düsseldorfer Firma für Innenausbau soll er 100.000 Euro in bar erhalten haben.
Zudem bezahlte ihm die Firma die Renovierung und Neuausstattung seines Hauses in Friedrichsdorf für weitere 514.000 Euro.
Eine für Rohausbau zuständige Firma aus Hamburg zahlte dem 50-Jährigen 87.000 Euro in bar.
Im Gegenzug stellten die beiden Firmen mit Einverständnis des Beschuldigten überhöhte Rechnungen an Ikea.
Allein beim Bau der Ikea-Filiale in Duisburg soll dem Unternehmen dadurch ein Schaden von 1,4 Millionen Euro entstanden sein.
Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft soll es in dem weit verzweigten Korruptionsskandal insgesamt (nur noch) 64 Beschuldigte geben, denn ein Beschuldigter hatte sich bereits erhängt.
*133)



Und vom riesen FlowTex-Fall wurde hier noch nichts berichtet.
Der vorraussichtliche Schaden in Höhe von 1,1 Milliarden Euro könnte ggf. vom Land Baden-Württemberg wegen Amtspflichtverletzung als Schadensersatz eingefordert werden.
Der FlowTex-Fall und der Beschluss vom 21.07.2005 - 3 Ws 165/04 - des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe:
Hierzu die Pressemitteilung vom 21.05.2005.
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren war erfolgreich.
Die Anklage gegen ehemaligen Betriebsprüfer des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt wurde in vollem Umfang vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zugelassen.
Der Beschluss der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim vom 22.06.2004 wurde aufgehoben.

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe sah die Sache so:
In der Sache geht es um den Vorwurf, der Finanzbeamte habe, obwohl er den fiktiven Handel mit Horizontalbohrsystemen und das praktizierte Schneeballsystem bereits seit 1996 erkannt gehabt habe, das Betrugssystem weiter gefördert, indem er dieses anlässlich durchgeführter Betriebsprüfungen nicht aufdeckte und auch zukünftig seine Duldung in Aussicht stellte (Vorwurf der Beihilfe zum Betrug; §§ 267, 27 StGB).
Außerdem habe er im Januar 1997 während einer Betriebsprüfung in Ettlingen von Manfred Schmider einen von diesem 1996 für DM 5.524 erworbenen Notebook/ Laptop nebst Zubehör zum „symbolischen Preis“ von DM 1000 und im August 1998 unter Vermittlung eines Autohauses einen Pkw der Marke VW Golf im Werte von DM 51.495 für ca. DM 30.000 als Gegenleistung dafür erhalten, dass er in seinen für die Jahre 1990 bis 1993 erstatteten (Zuwendung: Laptop) und für die Jahre 1994 bis 1998 anstehenden (Zuwendung: VW-Golf) Betriebsprüfungsberichten den Verdacht von Betrugsdelikten nicht aufgedeckt habe bzw. nicht aufdecken erde (Vorwürfe der Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsannahme, §§ 331, 332 StGB).
Außerdem sei Manfred Schmider bei zwei Telefonaten Ende Januar/Anfang Februar 2000 vom Angeklagten über die für den 08.02.2000 von den Ermittlungsbehörden vorgesehene Festnahme informiert worden (Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses, §§ 353 b Abs.1 Nr.1 StGB).
Während die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim mit Ausnahme des Vorwurfs der Bestechlichkeit/Vorteilsannahme hinsichtlich des VW Golfs - insoweit wurde die Anklage zugelassen und die Hauptverhandlung eröffnet - einen hinreichenden Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht festzustellen vermocht hatte, hat der 3. Strafsenat auch bezüglich der anderen drei Anklagepunkte die Beweislage als ausreichend angesehen.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei zu beschließen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint (§ 203 StPO), wobei ein solcher Tatverdacht dann anzunehmen sei, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist.
Für die Anwendung des Zweifelssatzes (in dubio pro reo) sei in diesem Verfahrensstadium noch kein Raum, vielmehr müsse die endgültige Bewertung der Beweisergebnisse, auch hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen, der späteren Hauptverhandlung überlassen bleiben.
Dies habe die Wirtschaftsstrafkammer im Ergebnis verkannt.
Insbesondere gelte dies für die Aussagen des Manfred Schmider bei seinen Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft Mannheim im Jahre 2000 zum Vorwurf der Beihilfe zum Betrug, in welchen dieser - zwischenzeitlich beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO - bekundet hatte, der angeschuldigte Betriebsprüfer habe das FlowTex-Betrugssystem bereits 1996/1997 durchschaut gehabt.
Hingegen sei den entlastenden Angaben des Zeugen Klaus Kleiser bei seiner persönlichen Vernehmung durch die Wirtschaftsstrafkammer am 13.05.2004 - dieser hatte dort angegeben, den Angeklagten früher zu Unrecht der Mitwisserschaft beschuldigt zu haben - zu viel Bedeutung beigemessen worden.
Auch habe hinsichtlich des Vorwurfs der Bestechlichkeit durch die Überlassung des Laptops im Jahre 1997 auf das Fehlen eines Tatvorsatzes nicht einfach daraus geschlossen werden dürfen, dass das für DM 1.000 erworbene Notebook bereits ein Jahr alt gewesen sei, vielmehr hätte zunächst eine tatsächliche Wertermittlung stattfinden müssen.
Entscheidend sei außerdem der enge sachliche und zeitliche Zusammenhang zwischen der Überlassung des Laptops und des VW Golf.
In rechtlicher Hinsicht hat der Senat darüber hinaus klargestellt, dass der Angeklagte bei Nachweis seiner tatsächlichen Kenntnis vom Fehlbestand an Horizontalbohrmaschinen zur Offenbarung seines Wissens gegenüber Finanzverwaltung, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen wäre, zumal alle betrügerischen Vorgänge auch steuerrechtlich relevant gewesen seien.
Ob und inwieweit eine solche Offenbarung, wie von den Verteidigern des Angeklagten vorgetragen, erfolgt ist, müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden.
Die Wirtschaftsstrafkammer wird nunmehr umfassend über die in der Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.04.2003 gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe zu befinden haben.
Ein Termin zur Durchführung der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2005 - 3 Ws 165/04 -

Hinweis:
Der Beschluss des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe stand in Zusammenhang mit dem beim Landgericht Karlsruhe anhängigen Zivilverfahren, in welchem 113 Banken, Leasinggesellschaften, Firmen und Einzelpersonen vom Land Baden-Württemberg wegen Amtspflichtverletzung Schadensersatz in Höhe von 1,1 Milliarden Euro fordern.
Dort war die Urteilsverkündung für den 26.07.2005 vorgesehen.

Hinweis auf den Gesetzestext:
StPO § 203
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.
*116)
Die Gesellschafterversammlung der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG hat am 16.02.2007 hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 30.06.2006 festgestellt, dass es andauernde, prozessualen Vorgänge zum Insolvenzverfahren um FlowTex gab.
Die Deutsche Leasing stand, wie viele andere Leasinggesellschaften und Banken auch, in Geschäftsverbindung mit der FlowTex-Gruppe.
Hier wurde Schaden angerichtet.
Wiwo.de meldete online am 19.07.2007 ergänzend:
Im Milliardenskandal um die Bohrgerätefirma FlowTex wurde der Betriebsprüfer wegen Vorteilsnahme zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Im Verlauf des Strafprozesses hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bestechlichkeit, des Betrugs sowie des Verrats von Dienstgeheimnissen fallen lassen
Das Landgericht Mannheim befand den 58-jährigen Beamten des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach für schuldig, sich von dem als Betrüger verurteilten FlowTex-Chef Manfred Schmider ein Auto vermitteln lassen zu haben.
„Schmider wollte sich den Angeklagten geneigt machen für die dritte Betriebsprüfung“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Schwan .

Von den 51.000 Mark für den Neuwagen habe Schmider 20.000 Mark übernommen.
„Dieser Kauf war der Fehler ihres Lebens“, sagte die Richterin.


*117)
Weitere Infos gab es bei der Financiel Times.
Die Markenpost meldete am 28.06.2007 online, dass die Beweisaufnahme im FlowTex-Fall beendet gewesen sein soll.

Der Ausgang diese Verfahrens verspricht Spannung, weil ggf. beim Land ein Schaden von ca. 1,1 Milliarden Euro einklagbar wäre !
Wer will denn da Schuld auf sich laden ?



Von der grossen Korruption mit einem Schaden von ca. 1,1 Milliarden Euro zur kleinen Korruption und zum kölsch Klüngel in Köln.
In Köln lebte es sich schön, und woanders gab es was zu arbeiten, eben da, wo andere Urlaub machen.
Machte ja nichts, die Stadtkasse von Köln war eh so gut wie leer, also ran an die Reisekasse der öffentlichen Unternehmen.


Kölner Stadtanzeiger online am 28.06.2007:

Die Staatsanwaltschaft Köln musste 27 Aufsichtsratsreisen städtischer Unternehmen und des Verwaltungsrates der Sparkasse Köln-Bonn überprüfen.
Es wurden die Akten des Versorgungsunternehmens Rhein-Energie, die Akten der Stadtwerke und der Hafengesellschaft HGK ausgewertet
Die Anklagebehörde mehr als 100 Ermittlungsverfahren gegen Politiker, Spitzenbeamte der Stadtverwaltung, Unternehmensvorstände und Arbeitnehmervertreter eingeleitet.
Vorwurf hier:
Verdacht der Untreue zulasten öffentlicher Unternehmen.

Politiker der vier Fraktionen wiesen den Vorwurf der Untreue zurück.
Sie zeigten auf das Fachprogramm der Aufsichtsratsreisen, zu denen sie eingeladen waren.

Für die Staatsanwaltschaft war die fachliche Begründung in vielen Fällen nicht nachvollziehbar.
Schliesslich musste vor Antritt der Reise klar sein, was der Inhalt der Reise werden sollte.
Entgegen solcher klaren Vorgaben hätten einige Unternehmen erst nach der Einladung an die Aufsichtsratsmitglieder damit begonnen, das Programm zu erstellen.
Mitunter seien Gesprächspartner in den Zielorten erst kurz vor Beginn eines Ausflugs gewonnen worden.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Günther Feld, am 27.06.2007 bestätigte, wurde auch gegen die Teilnehmer einer 72 000 Euro teuren Tour der Köln-Musik GmbH (Philharmonie) nach St. Petersburg im Jahr 2002 ermittelt.
Zu den Beschuldigten gehörten unter anderem Oberbürgermeister Fritz Schramma, der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann, Ex-CDU-Parteichef Richard Blömer, der frühere SPD-Ratsherr Franz Irsfeld sowie Grünen-Fraktionsvize Peter Sörries.
Schramma meinte, die Reise "diente ausschließlich der Förderung von konkreten bilateralen Projekten der beiden Städte und Musikhäuser".
Zudem war Schramma im Jahr 2003 Schramma mit dem Aufsichtsrat der Messe nach Valencia unterwegs auf Reisen.
Und mit der Köln-Musik reiste Schramma im Jahr 2003 nach Wien.
*118)

Anmerkung:
Auffällig war hier wieder der Name des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann.
Bietmann wurde durch den Kölsch-Klüngel-Korruptionsskandal um den damaligen Müll-Multi Trienekens bekannt.
Denn das Herz des damaligen Müll-Monguls schlug beileibe nicht nur für die SPD, sondern auch für Bietmann.
Die Kanzlei des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Bietmann bedachte Trieneken seit 1999 mit Honorarverträgen in einer jährlichen Größenordnung von rund 100.000 EURO .
Der Vertrag lief noch bis ins Jahr 2005 und war nicht kündbar.

Die Kölsche Rundschau ergänzte am 01.08.2007 mit einer Aktualisierung
Das Oberstaatsanwalt und Behördensprecher Günther Feld gab ein Update, und wegen eines Kurzbesuchs in Moskau für 100 000 Euro, ein Drei-Tage-Trip nach Istanbul für 30000 Euro - zwei Reisen des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Köln.
Ermittelt wurde gegen den Chef der Sparkasse Köln Bonn, Dietmar Binkowska, und gegen den früheren Vorstandschef Gustav Adolf Schröder wegen des Verdachts der Untreue.
Für die Betrooffenen sei „alles in Ordnung“ gewesen.
*124)


Ad-hoc-news.de online am 11.07.2007:

Der wegen versuchter Erpressung und Bestechlichkeit angeklagte suspendierte Nordenhamer Bürgermeister Georg Raffetseder (CDU) hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gestanden. Raffetseder verlas am Mittwoch zum Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Oldenburg eine schriftliche Erklärung. Darin räumte er ein, seine Pflichten als Amtsträger missbraucht zu haben, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Kommunalpolitiker vor, in seiner Funktion als Bürgermeister 10 000 Euro von einem Nordenhamer Immobilienmakler verlangt zu haben. Der Bürgermeister habe damit gedroht, bei Nichtzahlung die vom Makler gewünschte Aufstellung eines Bebauungsplans zu verhindern.
Vor Gericht gab Raffetseder eine Erklärung ab und räumte ein, tatsächlich Geld gefordert zu haben.
Als Motiv nannte er private Spannungen zwischen ihm und dem Makler.


OZ-online am 11.07.2007:

Polizeipräsident Rolf Sprinkmann und Staatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer erklären, dass Ermittlungen gegen Personen liefen, die sonst selbst ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion ermittelten unter anderem wegen Bestechlichkeit.
Die 20 Polizisten waren im Polizeikommissariat Bramsche und bei der Autobahnpolizei tätig.
Zwei wurden in Pension oder in Altersteilzeit, vier arbeiten seit Längerem in anderen Dienststellen. Sieben Beamte wurden versetzt, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren.
Sieben weitere liessen ihre Dienstgeschäfte vorerst ruhen.

20 Polizisten aus der Region Osnabrück standen unter Verdacht, über Jahre ein Abschleppunternehmen aus dem nördlichen Landkreis bevorzugt und dafür Gegenleistungen erhalten zu haben.
Im Gegenzug durften die Beamten Privatfahrzeuge in der Kfz-Werkstatt des Unternehmens kostenlos oder stark vergünstigt reparieren lassen sowie Ersatzteile kaufen.
Die Vorwürfe lauteten daher: Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit.
Der Staatsanwalt sprach von "organisierten Täterstrukturen".
Den Ermittlern wurden 55 Fälle bekannt, die sich zwischen 2003 und 2006 zugetragen haben sollen.
"Es ist möglich, dass weitere Fälle bekannt werden", sagt Sprinkmann.
Er kündigt an, dass konsequent weiterermittelt und "mit aller Härte" durchgegriffen werde.


Und hier mal wieder ein Bürgermeister als "König der Korruption", der gleich seine Frau als "Königin der Korruption" mitbrachte.

Lausitzer Rundschau am 08.08.2007:

Der frühere Bürgermeister der Stadt Machern und CDU-Politiker, Ralf Ziermaier (49 J.), wurde vom Landgericht Leipzig wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Drei Jahre dauerte der Untreue-Prozess.
Laut Urteil habe Ziermaier die Gemeinde Machern (Muldentalkreis) um knapp eine Million Euro geschädigt.
Das Geld floss in eine Scheinfirma.
Die Taten, für die der abgewählte Bürgermeister verurteilt wurde, gehörten zu dem Viora-Komplex.
Die Viora Entwicklungsgesellschaft mbH war 1996 von Ziermaier und seiner Frau gegründet worden.
Diese wurde auch zur Geschäftsführerin bestellt.
Nach Überzeugung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts existierte das Unternehmen nur auf dem Papier.
*125)


Die Bundesagentur für Arbeit beherbergte weitere "Könige der Korruption".
Die Selbstbereicherung ging weiter.

N-TV meldete online am 09.08.2007, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter der Leitung des Oberstaatsanwalts Thomas Bechtel wegen des Verdachts der Korruption gegen einige Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelte.
Es habe am 25. 07.2007 Durchsuchungen der Büros der BA-Regionaldirektion Hessen in Frankfurt gegeben.
Die Mitarbeiter der BA sollen osteuropäischen Bauarbeitern die Arbeit in Deutschland ermöglicht haben. Eine Sprecherin der BA-Regionaldirektion Hessen habe gesagt, dass die Innenrevision die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unterstütze.
Ursprung sei ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg.
"Wir ermitteln wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung gegen drei Beschuldigte aus der Baubranche", sagte Oberstaatsanwalt Matthias Nikolai.
Die drei Beschuldigten stünden im Verdacht, Inhaber osteuropäischer Scheinfirmen zu sein, die bei der BA-Regionaldirektion in Frankfurt beantragt hätten, ihre tschechischen und slowakischen Arbeiter im Rahmen von Werkverträgen nach Deutschland schicken zu dürfen.
Tatsächlich sollen die Bauarbeiter aber überhaupt keinen Arbeitsplatz in ihrem Heimatland haben und nur für die Arbeit in Deutschland angeheuert worden sein.
Zwei Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit hätten den antragsstellenden Firmen bei der Erlangung der Arbeitspapiere geholfen und im Gegenzug die Hand aufgehalten.
*126)



Und wieder ein Beamter als „König der Korruption“ …
Bietigheimer Zeitung online am 21.08.2007:
Wegen Untreue in 184 Fällen ist Löchgaus Ex-Kämmerer Andreas Ebner am 20.08.2007 zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Prozess vor dem Landgericht Heilbronn hat der 63-Jährige gestanden, über 376 000 Euro an öffentlichen Geldern unterschlagen zu haben.
Motiv:
Erst eine Scheidung, die Ebner nicht wegsteckte, und im Suff versuchte zu ertränken.
Und weil auch das scheiterte, suchte er die Nähe von Animierdamen, bei denen er hoffte "Entspannung, Nähe und Zärtlichkeit" zu finden.
Doch die Ausgaben für solche käuflichen Zuwendungen überstiegen schnell Ebners finanzielle Möglichkeiten - bis zu 4000 Euro pro Abend lies er bei Nachtclubbesuchen in Bietigheim und Ludwigsburg liegen.
Der langjährige Kämmerer von Löchgau hatte sich somit über Jahre hinweg unbemerkt aus den Kassen der gemeindeigenen Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft sowie des Zweckverbandes Besigheimer Wasserversorgungsgruppe bedient.
Die Tricksereien flogen auf, weil sich der 63-Jährige allein in der Zeit zwischen Februar 2002 und 30. Juni 2006 ein monatliches Zubrot von über 7000 Euro verschaffte, und er nach seinem Abschied in den Ruhestand im Juli 2006 das Zubrot behalten wollte.
Andreas Ebner schilderte im Geständnis ganz freimütig, wie leicht ihm die Unterschlagungen von der Hand gegangen waren:
Mithilfe von Doppelüberweisungen, Luftbuchungen oder simplen TippEx-Korrekturen leitete er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Löchgauer Immo-GmbH insgesamt über 163 000 Euro auf seine drei Girokonten um.
Dass Ebner auf den Auszügen für die Immobiliengesellschaft als Empfänger ersichtlich war, ist die ganze Zeit aber keinem aufgefallen.
Wie auch:
Die Bankbelege, die der Löchgauer Kämmerer penibel abheftete und in seinem Rathausbüro in einem unverschlossenen Schrank aufbewahrte, hatte sich niemand, - ausser Ebner - , angeschaut", berichtet der 63-Jährige.
Bei der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe, wo Ebner 1994 zum Kassenverwalter berufen wurde, hat es nach seinen Aussagen zwar regelmäßig Prüfungen der Bücher gegeben.
Dass binnen 52 Monaten fortlaufend Gelder verschwanden, die sich am Ende auf rund 213 000 Euro summierten, war aber weder den Experten der Gemeindeprüfungsanstalt noch dem damaligen Verbandsvorsitzenden Albert Leibold aufgefallen, - weil alle Andreas Ebner vertrauten.
*127)
http://www.bietigheimerzeitung.de/bz/ht ... el=3050210


Wie weiter oben unter *25) *26) *29) berichtet, wurde wegen Korruption bei REWE ermittelt.
Nun kamen neue Verdachtsmomente hinzu, wie die Rheinische Post online am 25.08.2007 meldete.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Untreue gegen den früheren Rewe-Aufsichtsratschef Klaus Burghard, der im Februar 2007 nach knapp sieben Jahren an der Spitze des Aufsichtsrats vorzeitig abgelöst wurde.
Ermittler durchsuchten das Privathaus des Ex-Managers sowie eine Stadtwohnung.
Auch das Büro seines Nachfolgers Heinz-Bert Zander in der Zentrale des zweitgrößten deutschen Handelskonzerns soll auf Unterlagen aus der Ära Burghard hin durchsucht worden sein.
Möglicherweise stünden die Ermittlungen im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen an ehemalige Rewe-Vorstände.
Auslöser der Aktion seien zwei anonyme Anzeigen aus dem Frühjahr sowie vom 6. August gewesen, hinter denen nach Einschätzung von Rewe-Insidern ein Racheakt stecken könnte, berichtete das Nachrichtenmagazin weiter.
Im vergangenen Herbst habe Burghard der Staatsanwaltschaft ein umfangreiches Dossier übergeben. Darin sei der Vorwurf laut geworden, ehemalige hochrangige Rewe-Manager hätten sich über Jahre hinweg massiv bereichert.
Die Staatsanwaltschaft ging dieser Frage nie ernsthaft nach.
*128)

Die Polizei selbst meldete einen Korruptionsfall aus Düsseldorf.

Das Pressportal zeigte am 15.08.2007 online an, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen einen 32jährigen Filialleiter der Commerzbank Düsseldorf führt.
Dieser soll in der Zeit von 2004 bis 2006 nach den internen Ermittlungen der Revisionsabteilung der Commerzbank ca. 1,4 Millionen Euro veruntreut haben.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll er auf insgesamt 22 Konten, auf die er Zugriff hatte, eine Vielzahl fiktiver Darlehnsauszahlungen vorgenommen und das Geld anschließend für private Zwecke verwendet haben. Die Sache fiel als Betrug bei einem internen Kontrollverfahren auf.
Daraufhin erstattete die Bank selbständig Anzeige.
*129)



Die Passauer Neue Presse zeigte einen Fall am 21.08.2007 online an.

Endlich wurde mal ein Ex-Bundestagsabgeordneter verurteilt.
Sein Name:
Josef Hollerith
Ergehörte 1990 bis 2002 dem Bundestag an, acht Jahre davon als Wahlkreisabgeordneter für die Landkreise Altötting, Mühldorf und Ebersberg.
2002 verzichtete er überraschend auf eine weitere Kandidatur; er war wegen Beratungshonoraren in die Kritik geraten.
Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Hollerith (52) wurde am 20.08.2007 wegen Untreue in Tateinheit mit Verstößen gegen das Parteiengesetz vom Schöffengericht in Altötting zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Jeweils im Vorfeld der Bundestagswahlen 1998 und 2002 gab er zusammen mit der Altöttinger Druckerei Gebrüder Geiselberger so genannte Standortbroschüren für diese drei Landkreise heraus.
Finanziert wurden diese über Annoncen, deren Preise nach Recherchen der Staatsanwaltschaft Traunstein, Außenstelle Rosenheim, aber zehnfach überteuert waren.
So kostete eine Seite in der ca. DIN A-4 grossen Broschüre zwischen 50 000 und 60 000 Mark.
Auf Grund dieser Tatsache wurden sie in den Bilanzen des CSU-Wahlkreises falsch deklariert; sie waren nicht als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu bewerten, sondern als Parteispenden.
Zumal gibt es, wie die Ermittlungen ergaben, mindestens einen Fall, bei dem zwar Geld überwiesen, auf die Schaltung einer Anzeige aber verzichtet wurde.
Insgesamt geht es um den Betrag von 641 575 Mark.
Relevant für das Strafverfahren vor dem Altöttinger Schöffengericht unter Vorsitz des Amtsgerichtsdirektors Richter Dieter Wüst waren aber nur Fälle seit Dezember 2000 mit einer Summe von 302660 Mark, weil die früheren Transaktionen schon verjährt waren.
Ins Rollen gekommen war der Fall im Herbst 2005 wegen einer Steuerprüfung bei der Druckerei, in deren Folge die Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren.
*131)



Bayern Heute zeigte am 31.08.2007 online an:

- Revision im SchmidtBank-Prozess -

Schön lief es für den Ex-Bankier Karl Gerhard Schmidt.

Von den zahlreichen Vorwürfen war am Ende kaum etwas übrig geblieben.
In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt den Ex-Bankier des Betrugs in 232 Fällen sowie der Untreue bezichtigt.
Verurteilt wurde Karl Gerhard Schmidt nicht wegen hundertfachen Betrugs, sondern aufgrund eines Vorgangs: - Der Rückkauf von SchmidtBank-Aktien - .
Dafür hatte er einen Kredit von mehr als 30 Millionen Euro an eine Beteiligungsgesellschaft der SchmidtBank ausgezahlt.
Die Rückzahlung dieses Kredites sei aber unsicher gewesen, so das Landgericht Hof.
Dies stelle einen besonders schweren Fall der Untreue dar.

Als nicht erwiesen sah das Gericht den Vorwurf, dass der frühere Bankier noch im Herbst 2001 Aktien seiner Bank im Wert von 2,5 Millionen Euro als Altersvorsorge an Kleinanleger verkauft habe, obwohl er von der Schieflage der Bank gewusst haben soll, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt.

Dabei steckte die traditionsreiche Privatbank aus Hof im Herbst 2001 in enormen finanziellen Schwierigkeiten.
Im November 2001 hatte schließlich ein Zusammenschluss deutscher Großbanken die SchmidtBank vor dem Zusammenbruch gerettet.
Dafür war mehr als einer Milliarde Euro nötig. Daraufhin hatte die Commerzbank das Filialgeschäft übernommen, was das Ende für die SchmidtBank bedeutete.
*132)


Nicht nur bei VW wurden Bordellgeschäfte betrieben.
Das zeigte der nächste Fall, der bei SPIEGEL online am 07.09.2007 zu lesen war.

Thomas A. war Professor für bürgerliches Recht und internationales Privatrecht.
Vor drei Jahren begann die Staatsanwaltschaft, gegen ihn zu ermitteln.
Vor zwei Jahren wurde er suspendiert und durfte nicht mehr an der Universität Hannover lehren.
Er musste in das Gefängnis, in Untersuchungshaft, wegen Fluchtgefahr.
Der massive Vorwurf:
Thomas A., der Jura-Professor, war bestechlich - sowohl durch Geld als auch mittels geschlechtsbezogener Handlungen.
Er soll von einem "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach zwischen 1996 und 2005 insgesamt etwa 184.000 Euro dafür kassiert haben, dass er 69 der Klienten des "Instituts" zum Doktortitel führen sollte.
Thomas A. soll insgesamt drei Studentinnen für "Entgegenkommen bei geschlechtsbezogenen Handlungen" bessere Noten oder einen Arbeitsplatz an der Universität versprochen oder verschafft haben.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gingen zwei von ihnen, 29 und 31 Jahre alt, darauf ein, auch gegen sie lautete die Anklage nun: Bestechung.
Bei der einen Studentin geht es um sieben Fälle von Notenverbesserungen bei Seminar- und Klausurscheine.
Die andere Studentin soll eine Stelle als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl des Professors erhalten haben.
Beim dritten geschlechtsbezogenen Angebot ging die Studentin darauf nicht ein.
Der Professor wurde angeklagt.
Verantworten mussten sich auch zwei promovierte geschäftsführende Gesellschafter des "Instituts", darunter Frank G., wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Der Hannoveraner Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel ging davon aus, dass der Deal so lief: Die "Wissenschaftsberatung" schloss mit dem Interessenten einen Vertrag, der Möchtegern-Doktor zahlte eine Summe von bis zu 20.000 Euro.
Das weitere Procedere schildert Lendeckel so:
"An den Professor ging davon aber immer nur der Festbetrag - 4100 Euro insgesamt, die erste Rate nach der Annahme, die zweite Rate nach erfolgreicher Promotion."
Die Beratungsfirma habe dann Professor Thomas A. in Hannover kontaktiert, der für die erforderlichen Ausnahme-Genehmigungen bei der Fakultät gesorgt und die vorgelegten Dissertationen entsprechend wohlwollend begutachtet habe.
Aus den 69 Fällen, die Thomas A. zur Last gelegt werden, seien 13 Doktortitel hervorgegangen.
*134)


Die Verkehrsrundschau online meldete schon im Jahr 2006 einen Fall, in dem Mitarbeiter zur Unterschrift eines Schriftstückes genötigt worden sein sollen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Anklage gegen Verantwortliche des
Speditionskonzerns Willi Betz aus Reutlingen erhoben.
Dem 47-jährigen Geschäftsführer Thomas Betz und anderen Mitarbeitern wurden unter anderem Bestechung von in- und ausländischen Amtsträgern, Sozialversicherungsbetrug und Urkundenfälschung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Außerdem wurde Anklage gegen den bereits im April 2004 suspendierten Vizepräsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG ansässig im Kölsch-Klüngel-Kölle), Rolf Kreienhop, wegen Bestechlichkeit erhoben.
Laut Staatsanwaltschaft soll Thomas Betz, der seit September 2005 in Untersuchungshaft befand, gemeinsam mit einem Mitarbeiter von 1999 bis 2002 insgesamt mehr als vier Millionen Euro Bestechungsgelder an hohe Amtsträger in Georgien und Aserbaidschan gezahlt haben.
Im Gegenzug soll die Spedition Genehmigungen ausgestellt bekommen haben, die für den grenzüberschreiten Straßengüterverkehr unter den so genannten CEMT-Staaten berechtigen. Zu diesen Staaten gehören die EU-Länder, zahlreiche osteuropäische Länder, Russland sowie weitere Staaten der ehemaligen Sowjetunion.

Betz und sein Prokurist sollen von 1999 bis 2002 zudem den Ex-Vizepräsidenten und Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr, Rolf Kreienhop bestochen haben, indem sie ihm Reisekosten bezahlten und ein Auto zur Verfügung gestellt haben sollen.
Dafür soll Kreienhop die Spedition nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem über Kontrollmaßnahmen informiert und Änderungen hinsichtlich CEMT-Regularien frühzeitig mitgeteilt haben.
Der nach Auskunft der Kölner Behörde bereits seit dem 02.04.2004 vom Dienst suspendierte Kreienhop solle für das Reutlinger Transportunternehmen Willi Betz eine nicht zulässige Beratertätigkeit ausgeübt haben.
Die Suspendierung des (damals) 61 Jahre alten Beamten erfolgte unmittelbar durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen.
Im Laufe des Verfahrens zeigte sich Rolf Kreienhop geständig und gab zu, dass sein Näheverhältnis zur Firma mit seiner Funktion im Bundesamt für Güterverkehr nicht vereinbar war, wobei der Hauptangeklagte Thomas Betz im Verfahren bereits zugegeben haben soll, dem damaligen Vizepräsidenten ein Auto unentgeltlich übergeben zu haben.

Darüber hinaus wurde Betz vorgeworfen, das Anbringen falscher Kennzeichen an rund 900 bulgarischen und aserbaidschanischen Kraftfahrzeugen veranlasst zu haben.
Zudem sollen Thomas Betz und sein Vater, der Firmengründer Willi Betz, bulgarische Fahrer in der EU eingesetzt haben, ohne sie zur Sozialversicherung angemeldet zu haben.
*135 zu beachten sind weitere Berichte der Verkehrsrundschau online)


Und der nächste Beamte in Sachen „Könige der Korruption an der Macht“.


Süddeutsche Zeitung online am 20.09.2007:

Tatort: München
Der 49-jährige Beamte Franz N. musste sich am 20.09.2007 wegen Bestechlichkeit vor dem Landgericht verantworten.
Dem 49-jährigen Franz N. wird vorgeworfen, von Bewerbern für Sozialwohnungen Geld angenommen zu haben, damit er als Mitarbeiter im Wohnungsamt der Stadt sie bei der Vergabe der Immobilien bevorzugt.
Der Beamte arbeitete seit 1990 im Wohnungsamt an der Franziskanerstraße.
Dort war er von 2002 an zuständig für die Vergabe von Sozialwohnungen.
Dieses Vergabeverfahren gliederte sich in zwei Schritte:
Zunächst musste der Bewerber einen Antrag stellen, dann wurde er anhand seiner Angaben in eine Dringlichkeitsstufe eingeordnet.
Wenn nun eine Wohnung zu vergeben war, wurden die Bewerber nach der Dringlichkeitsstufe ausgewählt.
Allerdings hatte der Sachbearbeiter dabei die Möglichkeit, die Reihenfolge der Kandidaten zu verändern - etwa, wenn eine Wohnung nicht über einen Lift verfügte, der Bewerber aber auf diesen angewiesen wäre.
Auch die schon bestehende Mieterstruktur war ein Kriterium für die Auswahl.
Dabei soll Franz N., so die Anklage, kräftig manipuliert haben.
Der Staatsanwalt warf ihm 43 Fälle vor, in denen er gegen Geld Bewerber bevorzugt habe.
In vier Jahren soll er so rund 16.000 Euro zusätzlich zu seinem Gehalt als Verwaltungshauptsekretär kassiert haben, in Einzelbeträgen zwischen 100 und 700 Euro.
Alle Bewerber, die an N. gezahlt haben, wurden in der Anklageschrift "anderweitig Verfolgte" genannt.
Der Staatsanwalt ermittelte wegen Bestechung.
*137)


Und nächste Fall zeigte wieder die Selbstbereicherung im öffentlichen Dienst.


Ostthüriger Zeitung online am 25.09.2007

Auf der Anklagebank saßen bei dem im November 2006 zum ersten Mal aufgerufenen Prozess neben der Hauptabgeklagten, die Sachbearbeiterin für Leistungsberechnung, der Ehemann der Sachbearbeiterin, und der Sohn.
Nach Prüfung aller Akten beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen den Ehemann mit der Auflage, 300 Euro an die Stadt Jena zu zahlen.Die Sachbearbeiterin für Leistungsberechnung hatte zwischen Januar 1999 bis Juli 2005 Gelder der Stadt Jena in einer Gesamthöhe von 121 209 Euro auf eigene Konten überwiesen, allerdings ohne Wissen des Ehemannes.
Im Gegensatz dazu gab der vorsitzende Richter Detlef Kleßen dem Sohn die moralische Hauptschuld an den Verfehlungen seiner Mutter.
Er habe die Mutterliebe schamlos ausgenutzt, um seinen aufwändigen Lebensstil zu finanzieren.
Die Mutter hatte die Befugnis, Auszahlungen anzuweisen, allerdings nur für den üblichen Geschäftsverkehr.
Das hatte die Mutter und Sachbearbeiterin wohl falsch verstanden.
Im Einzelnen flossen 77 135 Euro bis Dezember 2004 auf das Konto der Eheleute und 86 Überweisungen mit 32 745 Euro auf das Konto des Sohnes.
In ihrer späteren Tätigkeit beim stadteigenen Betrieb Jenarbeit betrog die heute 45-Jährige 13 Mal und zweigte 11 327 Euro auf das Konto des Sohnes ab.
Bei ihren Betrügereien ging sie wie folgt vor:
Nachdem die Leistungsempfänger ihr Geld erhalten hatten, führte sie fingierte Rückbuchungen durch und wies dann erneute Zahlungen an, ersetzte dabei jedoch die Bankverbindung durch ihr eigenes Konto bzw. das ihres Sohnes.
Anschließend nahm sie eine erneute Korrektur vor, bei der wieder die richtigen Daten eingetragen wurden.
Damalige Lücken in der verwaltungsinternen Kontrolle hatten diese Manipulationen erleichtert, sagte die Angeklagte.
Die Stadt instllierte ein neues Kontrollregime, denn es war bisher der größte Fall von Untreue in der jüngeren Geschichte der Jenaer Stadtverwaltung.
*138)


Und wann ist Ende mit der Korruption ?


Gruss
Tom
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Wird Deutschland Weltmeister " "Könige der Korruption an der Macht" Teil 5

Beitragvon Tom am Di, 24 Apr 2007 3:23 +0000

Wegen Überlänge in Teil 4 gehts hier weiter.


Und hier wieder ein Fall eines (zweiten) Bürgermeisters, der offensichtlich Schaden im Geldsäckel der Stadt Furth im Wald anrichtet haben soll.

In der Mitteilung vom 05.03.2007 der Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg war zu lesen, dass nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg der Zweite Bürgermeister der Stadt Furth im Wald im Dezember 2005 angeordnet haben soll, dass 707.207,04 Euro aus der Stadtkasse als Zuschuss an den Verein zur Förderung der Drachenstich-Festspiele bezahlt werden.
Dabei soll er in Bezug auf eine Teilsumme von 354.771,41 Euro ohne die erforderliche Ermächtigung durch einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates gehandelt haben.
Dieser soll letztmalig im Januar 2000 einen Zuschuss in Höhe von 352.435,63 Euro bewilligt haben, der jedoch in der Folge nicht ausbezahlt worden sei.
Aus Sicht der Anklagebehörde habe sich der Zweite Bürgermeister durch dieses Verhalten der Untreue schuldig gemacht.
In diesem Zusammenhang warf die Staatsanwaltschaft auch dem inzwischen nicht mehr im Dienst befindlichen Leiter des Hauptamtes der Stadt Furth im Wald Untreue vor, weil er der Auszahlungsanordnung des Zweiten Bürgermeisters die fachtechnische und sachliche Richtigkeit bescheinigt haben soll.
Des weiteren soll der zweite Bürgermeister im November 2005 gegenüber einer Bank bei der Vereinbarung eines Kassenkredites bis zu einer Höchstsumme von sechs Millionen Euro für die Stadt Furth im Wald wahrheitswidrig versichert haben, dass diese Kreditaufnahme unter Beachtung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften zustande gekommen wäre.
Dabei soll ihm bekannt gewesen sein, dass die Haushaltssatzung der Stadt Furth im Wald für das Jahr 2005 eine Kassenkreditaufnahme in dieser Höhe nicht vorsah und auch eine erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gefehlt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Bank von einer Kreditgewährung Abstand genommen habe, wenn ihr diese Umstände bekannt gewesen wären und warf dem Zweiten Bürgermeister deshalb Betrug in Tateinheit mit Kreditbetrug vor.
Interessant (für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) war, dass der Zweite Bürgermeister im Dezember 2005 einer ausscheidenden städtischen Angestellten die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 20.000 Euro vertraglich zugesagt haben soll, obgleich es für eine derartige Zahlung keine tarifvertragliche oder gesetzliche Grundlage gegeben haben soll.
Dabei soll von ihm ignoriert worden sein, dass der hierzu ergangene Stadtratsbeschluss die Zahlung einer solchen Abfindung nur für den Fall vorsah, dass es eine tragfähige Rechtsgrundlage gibt.
Auch insoweit war nach Meinung der Anklagebehörde der Tatbestand der Untreue erfüllt.
*139)


Und der nächste Beamte, der Schaden angerichtet haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Ulm gab mit der Pressemitteilung vom 16.03.2007 bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ulm zusammen mit der Kriminalpolizei Ulm gegen einen Justizbeamten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Urkundenfälschung ermittelte.
Dem beschuldigten Beamten wurden Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von Bescheinigungen über abgeleistete Arbeitsstunden vorgeworfen.
Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erließ bereits in der ersten Woche im März 2007 der Haftrichter einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, welcher sich in Untersuchungshaft begeben musste.
Es bestand Verdunkelungsgefahr.
Weitere Angaben konnten nicht bekannt gegeben werden.
*140)


Auch nicht schlecht:
Erst eine Aktiengesellschaft gründen, Anlegern das Geld aus der Tasche labern, dann einen finanziell angeschlagenen Verein mit Geld versorgen, und die Anleger sind um ihr Geld geprellt (?)

Die Staatsanwaltschaft Ulm (Alb-Donau-Kreis) gab am 28.03.2007 per Pressemitteilung bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zum Amtsgericht - Schöffengericht – Ulm gegen drei im Bereich der Forstwirtschaft tätige Geschäftsleute aus dem Alb-Donau-Kreis erhoben hatte.
Der Schaden belaufe sich auf ca. 880.000 EURO.
Ihnen werde Untreue in zwei bzw. in drei Fällen sowie ein Verstoß gegen das Aktiengesetz zur Last gelegt.
Die Angeschuldigten sollen in ihrer Funktion als Gründer bzw. Vorstand und Aufsichtsrat einer zu gründenden Aktiengesellschaft im Bereich der Holzenergieverwertung einen deutlich fünfstelligen Betrag an einen zu diesem Zeitpunkt finanziell schon angeschlagenen wirtschaftlichen Verein als Darlehen gegeben haben, obwohl eine Rückzahlung dieses Darlehens mehr als fraglich gewesen sei.
Als sich abgezeichnet habe, dass die Gründung der Aktiengesellschaft unter den gegebenen Umständen nicht möglich sein würde, seien die drei Gründer verpflichtet gewesen, das zum Kauf von Aktien eingesetzte Geld der Anleger im Verhältnis der eingezahlten Beteiligungen zurückzubezahlen.
Entgegen dieser ihnen bekannten Verpflichtung zur anteilsmäßigen Rückerstattung des noch vorhandenen Gründungskapitals seien jedoch nur vereinzelt Rückzahlungen erfolgt.
24 der insgesamt 28 Anleger sollen ihre Einlagen in Höhe von mehr als 40.000 EURO nicht zurückerhalten haben.
Diese Sachverhalte seien nach der rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft jeweils ein Vergehen der Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB.
Darüber hinaus wurde den Angeschuldigten u.a. noch ein Formalverstoß gegen das Aktiengesetz im Zusammenhang mit der Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister zur Last gelegt.
Sie sollen hierbei bewusst falsche Angaben gemacht haben.
*141)


Und hier wieder mal das Gesundheitswesen ... ist auch weiter oben schon öfter angeklungen.
Wo nimmt das Gesundheitswesen das Geld her, obwohl nichts mehr in der Kasse sein soll ?

Die Staatsanwaltschaft Mainz lies über den leitenden Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach eine Pressemitteilung in das Internet stellen, aus der zu entnehmen war, dass am 03.05.2007 die Klinik für Anästhesiologie und 3 weitere Kliniken des Universitätsklinikums in Mainz sowie ein Privathaus in Mainz auf Grund von Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichts Mainz durchsucht wurden.
Der Direktor der Klinik für Anästhesiologie stehe im Verdacht, seit mindestens Anfang 2005 in einer
bislang unbekannten Anzahl von Fällen Privatpatienten gegenüber ärztliche Wahlleistungen in Rechnung gestellt zu haben, die von ihm nicht oder nur zum Teil erbracht wurden seien.
*142)


Hier wieder der öffentliche Dienst ...

Die Staatsanwaltschaft Mainz lies über den leitenden Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach die Pressemitteilung vom 10.05.2007 verkünden, dass Anklage gegen eine 55jährige Frau aus Rheinhessen wegen Untreue und Betrugs zum Nachteil der Mainzer Akademie der Wissenschaften und Literatur erhoben wurde.
Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, in der Zeit vom Februar 2002 bis Februar 2007 insgesamt mehr als 800.000,- Euro von Konten der Akademie mittels Barschecks oder Überweisungen zu ihren Gunsten abgehoben oder abgebucht zu haben.
Das Geld habe für sich verwendet.
Die Manipulationen sollen einer Mitarbeiterin der Akademie aufgefallen sein, als diese ungeklärte Barscheckeinlösungen auf dem Akademiekonto feststellt habe.
Der Verbleib des Geldes konnte nur in geringem Umfang geklärt werden.
Die Beschuldigte befand sich seit dem 02.03.2007 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mainz in Untersuchungshaft.
Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Mainz führte eine Haftprüfung durch, wobei der Haftbefehl gegen Meldeauflagen und eine Kaution in Höhe von 35.000 EURO außer Vollzug gesetzt wurde.
*143)


Jetzt wird wieder besonders happig.
"Könige der Korruption" machen "Insolvenzing".
Und immer rein in die eignen Taschen, schön leben, den Schaden tragen ja Andere.

Hier der Fall "Insolvenz Müsing" :

In der Pressemitteilung vom 31.07.2007 konnte bekannt gemacht werden, dass nach intensiven Ermittlungen der Polizeiinspektion Aurich in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aurich – Sonderdezernat Wirtschaft – der Komplex – "Insolvenz Müsing" – im wesentlichen abgeschlossen und Anklage gegen einen 1954 geborenen Angeschuldigten zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aurich erhoben wurde.
In vielen weiteren Fällen soll der Angeschuldigte gegen die Verpflichtung aus seiner Stellung als Geschäftsführer sowie den Verpflichtungen, die er gegenüber dem Land Niedersachsen eingegangen war, verstossen haben.
Er soll der Firma erhebliche Summen entnommen haben, die er im wesentlichen zur Glattstellung von Privatkonten verwendete oder zu Luxusanschaffungen.
Dies Verhalten des Angeschuldigten habe dazu geführt, dass u. a. die Firma MHG maßlos überschuldet und zahlungsunfähig wurde.
Der Jahresfehlbetrag sei in der Bilanz mit 106.227,78 Euro angegeben worden, und sei durch das dargestellte Eigenkapital von 70.468,70 Euro nicht mehr abgedeckt gewesen.
Es habe sich mithin eine rechnerische Überschuldung von 35.760,08 Euro dargestellt.
Gleichwohl wurde Insolvenzantrag erst am 04.03.2005 gestellt.
Spätestens ab 01.04.2004 sei auch die Firma MUTEG überschuldet gestellt.
Hier wurde Insolvenzantrag erst am 04.03.2005 gestellt.
Auch bei der Überschuldung der Firma M Verkehrsleittechnik sei die Insolvenzanmeldung erst am 08.12.2004 erfolgt, obwohl bereits am 19.07.2004 eine Überschuldung vorgelegen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Aurich argumentierte so, um den Angeschuldigten einem Urteil zuzufühen zu können:
Der Angeschuldigte sei zusammen mit weiteren Personen Geschäftsführer und Kommanditist der M- GmbH & Co. KG und einer weiteren Tochter, M-Bau und Idustriebeteiligung GmbH & Co. KG.
Beide Firmen sollen am 31.12.2001 verschmolzen wurden sein.
Zu der Müsinggruppe habe eine Vielzahl von Tochterfirmen gehört.
Seit 1999 lägen Bilanzdaten für die Müsinggruppe vor aus denen sich ergeben habe, dass eine Liquiditätsunterdeckung bereits seit 1999 vorherrscht habe.
Selbst in einem guten Geschäftsjahr sollen die kurzfristigen Verbindlichkeiten nur noch zu 77 % gedeckt gewesen sein, so dass dies Konsequenzen in der Unternehmensführung auslösen müssen.
Gleichwohl habe sich der Angeschuldigte trotz der angespannten Situation der Firma zum eigenen Vorteil und zum Vorteil anderer aus dem Vermögen der Firma bedient.
In einem größeren Umfang seien der Firma Kosten hinsichtlich eines Neubaus auferlegt worden, wobei die Baukosten über zwei Privatentnahmekonten des Angeschuldigten eine Abrechnung gefunden haben sollen.
Diese Situation der Firma M. hätte diese Belastung aber nicht mehr tragen können.
Zum Teil seien diese Baukosten unter Verwendung von fingierten Rechnungen als Firmenausgaben der Firma M. dargestellt worden.
So seinen u. a. eine Kücheneinrichtung im Werte von fast 32.000,00 DM für ein Privathaus über die Firma abgerechnet worden, und es habe hierzu ein Einverständnis mit dem Angeschuldigten gegeben.
In einem anderen Fall habe der Angeschuldigten eine Ägyptenreise für seine privaten Zwecke im Gesamtreisewert von ca. 35.000,00 Euro getätigt.
Er habe dann Mitarbeiter der Firma M. angewiesen, sie als Geschäftsreise umzuschreiben und entsprechend für die Firma zu buchen.
In einem weiteren Fall sei für das Privathaus der Schwester des Angeschuldigten Leistungen erbracht worden, die seien ebenfalls von der Firma beglichen worden, wobei die Zahlungen sechsstellige Summen erreicht haben sollen.
In einem weiteren Zeitraum habe der Angeschuldigte trotz der existenzbedrohenden Liquiditätsschwierigkeiten und obwohl er bereits über zwei hochwertige Fahrzeuge der Marke Porsche Boxer - ca. 138.000,00 DM Anschaffungskosten und Mercedes Benz, Anschaffungskosten ca. 147.000,00 DM- besaß, im September/Oktober 2001 auf Firmenkosten einen Porsche 911 GT 2 zum Anschaffungswert von 186.614,31 Euro erworben.
Die monatlichen Leasingraten hätten 4.214,35 Euro betragen.
Für die Ablösung der Leasingbeiträge etc. habe die Firma M. einen Gesamtbetrag von 220.932,99 Euro aufbringen müssen.
Diesen Aufwendungen stünde ein Verkaufserlös von 77.586,20 Euro gegenüber.
Die Firma sei unnötigerweise und unberechtigterweise durch die Fahrzeuganschaffung mit 143.346,79 Euro belastet worden.
In einem weiten Fall habe der Angeschuldigte, der zur gleichen Zeit auch Vorsitzender eines Sportvereins war, einen Fußballspieler des Vereins auf Kosten der Firma M Unterstützung beim Hausbau angeboten.
Die anfallenden Rechnungen seien von der Firma Müsing, überwiesen worden.
Obwohl die Firma M. zum Jahreswechsel 2001/202 illiquide gewesen sei und zur Überbrückung der Illiquidität einen Kredit von 3,8 Millionen Euro in Anspruch habe nehmen müssen, habe der Angeschuldigte im Januar 2002 für seine Kinder eine Computeranlage bestellen lassen, welche nach Eingang zu ihrem Wohnsitz auf Mallorca versandt worden sei, -Wert ca. 16.000,00 Euro.
Die Bezahlung der Computereinheiten sei unter Belastung des Privatentnahmekontos über die Firma Müsing erfolgt, so dass der Firma dringend benötigte Mittel entzogen worden sein.
In einem weiteren Fall habe der Angeschuldigte nach Beendigung einer Schwedenreise, die ebenfalls über die Firma gebucht worden sei, eine Reise in das Disneyland, Paris, gebucht.
Hier seien, insbesondere weil mehrere Teilnehmer mitreist wären, ca. 7.400,00 Euro zu entrichten gewesen.
Die Reise sei wieder als Geschäftsreise verbucht worden und zwar gesplittet in Reisekosten für fremde und Reisekostengesellschafter Geschäftsführer, obwohl es sich um eine Privatreise hehandelt hätte.
Im April 2002 habe sich der Angeschuldigte an einer Hafengesellschaft mit 10.000,00 Euro beteiligt, die der Firma Müsing entnommen worden sein, obwohl diese sich zur Zeit in einer Liquiditätskrise befunden hätte, deren Bewältigung Opfer von allen Beteiligten erfordert habe.
In einem weiteren Fall habe sich der Angeschuldigte gegenüber dem Heimatsportverein verpflichtet 60.000,00 DM aus Sponsoring und eine Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von 50.000,00 zu übernehmen.
Zur Erfüllung dieser Verpflichtung habe er zwei Darlehen aufgenommen.
In einem Fall habe er als Verwendungszweck Ablösung der Kontokorrentverbindlichkeiten des Sportvereins angegeben, im anderen Fall sei als Verwendungszweck Sponsoring, Liquiditätsbeschaffung für den Sportverein angegeben worden.
Darlehensnehmer sei aber in beiden Fällen der Angeschuldigte gewesen.
Die Darlehensbeträge seien jedoch nicht an den Sportverein weitergeleitet worden, sondern dem Konto der Firma Müsing gutgeschrieben worden.
Dem Konto seien noch weitere 20.000,00 Euro gutgebracht worden.
Von diesen aus den Einzahlungen ergebenen Gesamtguthaben von 129.450,00 Euro seien dann 127.600,00 Euro an die Firma Sport und Marketingservice, Wiefelstede abgeführt worden, wobei diese Firma dann einer anderen Firma 110.000,00 Euro in Rechnung gestellt habe, so dass sich zzgl. Mehrwertsteuer der vorgenannte Rechnungsbetrag ergeben haben soll.
Geschäftsführer dieser Firma sei zu diesem Zeitpunkt ein Controller der Firma Müsing gewesen, der damit erreicht haben soll, dass die vom Angeschuldigten übernommenen Verpflichtungen als Verbindlichkeit aus seiner Leistungsvertrag der Firma Müsing in Rechnung gestellt werden konnten, und von dort auch zu begleichen gewesen seien.
Die einzelnen Verpflichtungen seien somit von der Firma Müsing getragen worden.
Bei Verkäufen von gebrauchten Fahrzeugen und Geräten seien des Öfteren der offizielle Rechnungsbetrag gekürzt worden.
Der gekürzte Betrag sei dann verbucht, das restliche Geld sei in eine schwarze Kasse gegangen, diese sei von einer Vertrauten des Angeschuldigten verwaltet worden, und aus der sich der Angeschuldigte jeweils bedient haben soll.
Im November 2001 habe der Angeschuldigte u. a. eine Reise mit der AIDA im Wert von über 10.000,00 Euro gebucht.
Die Reisekosten seien jedoch von der Firma Müsing unter Falschdarstellung als Firmenreise auferlegt worden.
Die Reise habe jedoch betriebsbedingt storniert werden müssen.
Als Stornierungsgrund habe der Angeschuldigte eine Erkrankung angegeben, die jedoch nicht vorgelegen haben soll, jedoch ärztlich bescheinigt gewesen war. Die Entschädigungszahlung in Höhe von 2.406,38 Euro und in Höhe von 7.786,50 Euro seien dann gezahlt und zwar auf das Privatkonto des Angeschuldigten bei der Ostfriesischen Volksbank eingegangen.
Eine Erstattung an die Firma Müsing, die die Reisekosten beglichen hatte, sei jedoch nicht erfolgt.
Im September 2002 habe der Angeschuldigte als Geschäftsführer der Firma M. im Zusammenwirken mit Banken aus Leer bei der PwC in Hannover die vom Land Niedersachsen mit der Abwicklung von Bürgschaften beauftragt gewesen sei, ein Antrag auf Gewährung von einer Landesbürgschaft für einen Kredit in Höhe von 4,5 Millionen Euro gestellt.
Dies sei erforderlich gewesen, um die Liquidität der Firma M. zu erhalten.
Im Oktober 2002 sei dann nach entsprechender Beschlussfassung eine schriftliche Zusage der Bürgschaftsübernahme durch das Landes Niedersachsen erfolgt.
Voraussetzung für die Zusage sei eine strenge Ausgabendisziplin gewesen.
Das Gehalt des Angeschuldigten sei auf jährlich 100.000,00 Euro festgelegt worden.
Darüber hinaus seien keine Einnahmen mehr zulässig gewesen.
Entgegen seiner Angaben im Antragsformular soll der Angeschuldigte jedoch von Anfang an vor gehabt haben, den Kredit abredewidrig zu verwenden.
Dies soll dazu gedient haben, um den Kontokurrentkreditrahmen aufzustocken, und zum anderen sollte er als Bar-/Avalkredit dienen.
Der Angeschuldigte habe die Absicht gehabt sich aus diesem Kredit selbst zu bedienen, um seine hohen privaten Ausgaben zu finanzieren.
Zudem sei in den Jahresabschlüssen, die Grundlage der Wirtschaftsprüfung gewesen seien, die finanzielle Situation der Firma Müsing durch eine Überbewertung halbfertiger Erzeugnisse falsch dargestellt worden. Auch habe der Angeschuldigte bei der Antragstellung eigene Firmenbeteiligungen nicht angegeben, dem Land sei ein Schaden in Höhe von 811.000,00 Euro entstanden.
Durch Gesellschaftervertrag vom 15.04.2002 sei die Firma KEG gegründet und in das Handelsregister des AG Rostock eingetragen worden.
Der Angeschuldigte soll einen Geschäftsanteil von 10.000,00 Euro erhalten haben, wobei die Zahlung vom Firmenkonto der Firma Müsing erfolgt sein soll, und zwar zu einer Zeit, als der Angeschuldigte sich habe verpflichten müssen, keine Privatentnahmen über seine ihm zugestandenen Gehaltsansprüche von jährlich 100.000,00 Euro zu entnehmen.
Obwohl der Angeschuldigte am 21.11.2002 die Kreditbedingungen der Poolbank und des Landes Niedersachsen akzeptiert habe, und keine darüber hinausgehenden Entnahmen tätigen durfte, habe er am 18.12.2002 mit der M.BV einen Kreditvertrag über 450.000,00 Euro geschlossen, auszahlbar ab Januar 2003 in monatlichen Beträgen von 30.000,00 Euro.
Die Darlehensgewährung habe nicht in der freien Entscheidung der M.BV gelegen, sondern der Geschäftsführer der BV, habe im Auftrag des Angeschuldigten unterzeichnet.
Die Liquiditätsentziehung habe sich mittelbar auf die Liquidität der Firma M. in Ihrhove ausgewirkt, die M.BV habe der Muttergesellschaft M. in Ihrhove im Rahmen von Charterverträgen Schiffe und Schiffsbesatzung für Arbeiten im Wasserbau zur Verfügung gestellt, wobei die entsprechenden Rechnungen der M.BV jedoch von der Muttergesellschaft nicht beglichen worden sein, sondern nur in dem Maße, dass die M.BV innerhalb ihres Kreditlimits geblieben sein soll.
Damit hätten dann die Kreditentnahmen des Angeschuldigten bei der MBV auf die Muttergesellschaft durchgeschlagen, da diese die Entnahmen bei der Erreichung des Kreditlimits hätte wieder ausgleichen müssen.
Als die Inanspruchnahme der Darlehensbeträge im September 2003 auffallen sei, habe der Angeschuldigte den bis dahin entstandenen Schadensbetrag von 270.000,00 Euro wieder ausgeglichen, wobei er 90.000,00 unter Darstellung fiktiver geschäftlicher Zahlungsverpflichtung der Firma M. aus der Kasse der kfm. Verwaltung erlangt haben soll.
In weiteren Fällen habe der Angeschuldigte aus dem Vermögen der Firma M. in Ihrhove Gesellschaften, an denen er beteiligt gewesen sei, Darlehen bewilligt, obwohl er zu dieser Entnahme nicht berechtigt gewesen sei, und habe weiteres Geld für kostspielige Urlaubsreisen u. a. entnommen.
Zu Beginn des Jahres 2003 habe die Firma die Zusage einer Landesbürgschaft für den dringend benötigten Kredit über 4,5 Millionen Euro erhalten.
Ohne das Geld sei die Firma zahlungsunfähig geworden. Der Angeschuldigte habe gleichwohl weiterhin Geld aus der Firma gezogen.
In der Sitzung vom 07.01.2003 sei über Kurzarbeit gesprochen worden, um der Firma Liquidität zu beschaffen.
Obwohl die Voraussetzungen der Beantragungen von Kurzarbeitergeld nicht vorgelegen hätten, sei Kurzarbeit beantragt worden.
Der Urlaub sei letztendlich inoffiziell genommen worden.
Die Geschäftsführung der Firma bzw. die Leiter der Niederlassung für die Kurzarbeit beantragt worden wären, bzw. die die Anträge hätten unterschreiben müssen, hätten um die Unrechtsmäßigkeit gewusst.
Das Verfahren sei 2004 erneut angewandt worden, um der Firma Liquidität zu verschaffen.
*144)


Hier wieder ein Bürgermeister, der Nebenjobs hatte.

Wie aus der Presseinformation Nr. 34/ 07 vom 08.08.2007 seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu entnehmen war, wurde gegen den 43jährigen Bürgermeister von Nordenham, Anklage wegen Untreue vor dem Amtsgericht Nordenham erhoben.
Der Bürgermeister hatte eine Nebenjob als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeinnützigen Nordenhamer Städtebaugesellschaft m.b.H (GNSG), und noch einen Nebenjob als Vertreter einer privaten Investorengruppe.
Die gemeinnützige Nordenhamer Städtebaugesellschaft m.b.H (GNSG) wollte eine ca. 21.000 m2 große Liegenschaft in Nordenham erwerben.
Der Bürgermeister sei im Frühjahr 2006 als Vertreter der privaten Investorengruppe an die Eigentümerin der Liegenschaft herangetreten, und er soll ein konkurrierendes Kaufangebot abgegeben haben, und er habe behauptet, die Stadt sei nicht in der Lage, das Areal zu erwerben, obwohl er als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der GNSG m.g.H. vom Kaufinteresse des zuvor genannten Unternehmens gewussst habe.
Dadurch sei der Verkaufspreis für das Areal um mindestens 2 EURO pro Quadratmeter in die Höhe getrieben worden.
Der GNSG, die das Areal für den erhöhten Kaufpreis von 30 EURO pro Quadratmeter schließlich erwarb, sei durch dieses pflichtwidrige Verhalten ein Vermögensschaden in Höhe von ca. 42.000,- EURO entstanden.
Der Bürgermeister sei am 19.07.2007 vom Landgericht Oldenburg wegen Bestechlichkeit und versuchter Erpressung zu einer 15monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
*145)


Der nächste Fall.
Und rein in die eignen Taschen, Sozialabgeben dafür nicht abführen, und schön leben.

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) gab mit der Presseinformation Nr. 42/07 vom 30.08.2007 bekannt, dass der Geschäftsführerin und dem Geschäftsführer eines Bauunternehmens aus Nienburg vorgeworfen wurde, über einen Zeitraum von fast zwei Jahren insgesamt ca. 250.000,00 EURO für private Zwecke vom Geschäftskonto der von ihnen betriebenen GmbH entnommen und verbraucht zu haben.
Darüber hinaus sollen sie in demselben Zeitraum für ihre Arbeitnehmer die Arbeitnehmeranteile der Sozialabgaben nicht abgeführt haben.
*146)


Auch eine Verwaltungsangestellte in der Stadtverwaltung wirtschaftete in die eignen Taschen.
So lässt sich schön arbeiten, so lässt es sich schön leben.

Herr Oberstaatsanwalt Deller von der Staatsanwaltschaft Aachen teilte über die Pressestelle am 18.09.2007 mit, dass Anklage gegen eine ungetreue Verwaltungsangestellte erhoben wurde.
Nach langwierigen und intensiven Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Aachen Anklage gegen eine 57 Jahre alte ehemalige Verwaltungsangestellte der Stadtverwaltung Jülich wegen veruntreuender Unterschlagung in mehr als 3.000 Fällen erhoben.
Nach den bisherigen Ermittlungen soll die Angeschuldigte in ihrer Eigenschaft als Mitarbeiterin
des Einwohnermeldeamtes in einer Vielzahl von Einzelfällen vereinnahmte Gebühren nicht an die Stadtkasse abgeführt, sondern für sich verbraucht. Nach vorläufigen Berechnungen sei der Stadt Jülich ein Schaden in Höhe von mindestens 38.800,- Euro entstanden
Die Angeschuldigte soll die ihr vorgeworfenen Veruntreuungen im Kern eingestanden haben.
*147)


Auch die Abteilung Bürgerdienste und Soziales beim Bezirksamt Lichtenberg in Berlin blieb nicht von der Kassenplünderung verschont.
Insgesamt 743.240,12 Euro sollen in Richtung zweier Sozialbedürftiger verschwunden sein.

Der Staatsanwalt Michael Grunwald der Staatsanwaltschaft Berlin lies über Pressemitteilung Nr. 65/2006 vom 17.11.2006 verkünden, dass durch Untreue und Bestechlichkeit dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin ein Schaden von 740.000 Euro entstanden sein soll.
Am Mittwoch, 15.11.2006, wurde eine ehemalige Sachbearbeiterin des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin wegen des zuvor genannten Verdachts verhaftet.
Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten verkündete Ingrid S. (48) wegen des Vorwurfs der schweren Untreue und der schweren Bestechlichkeit am gestrigen Donnerstag den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Die Festnahme war im Rahmen einer umfangreichen Durchsuchungs- und Fahndungsmaßnahme gegen insgesamt drei Beschuldigte erfolgt.
Ingrid S., die als Angestellte im Bezirksamt Lichtenberg – Abteilung Bürgerdienste und Soziales – tätig war und zum Jahresende 2005 gegen Zahlung einer Abfindung freiwillig aus dem Dienst ausgeschied, habe im Zeitraum zwischen Dezember 2003 und Oktober 2005 in 247 Fällen unrechtmäßig Gelder des Bezirkes in Höhe von insgesamt 743.240,12 Euro an die Mitbeschuldigten Klaus B. (58) und Siegfried R. (51) ausgekehrt, die diese teilweise an die Beschuldigte S. zurückzahlten.
Die Auszahlungen an die Tatgehilfen B. und R. seien teils bar über die Bezirkskasse, teils durch Überweisungen auf die Konten dieser Beschuldigten ausgezahlt worden.
Hierzu habe Ingrid S. im EDV - System PROSOZ abgeschlossene alte Sozialhilfefälle wieder aufgenommen, und sie habe neue fiktive einmalige Beihilfen erfunden und Auszahlungen an die Tatgehilfen angeordnet.
Anschließend habe die Beschuldigte die neu entstandenen Teile der Computerdatensätze gelöscht, so dass diese Vorgänge weder in den Papierakten noch in den entsprechenden Dateien nachvollzogen werden konnten.
Die Taten wurden erst acht Monate nach dem Ausscheiden der Beschuldigten aus dem öffentlichen Dienst in der Abteilung Bürgerdienste und Soziales zufällig entdeckt.

Einer der Tatgehilfen konnte an seinem derzeitigen Wohnort in Bayern festgenommen und zur Untersuchungshaft gebracht werden.
Nach dem zweiten Tatgehilfen, der schon seit langen ohne festen Wohnsitz ist und der Berlin lange vor der Strafanzeige verlassen hatte, wurde gefahndet.
*148)


Endlich mal wieder eine Verurteilung.
Geht doch.

PR-inside.com gab am 27.09.2007 im Internet bekannt, dass wegen Korruption der frühere Betriebsleiter der Stadtwerke von Hofheim am Taunus (Hessen) für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis muss.
Der Stadtwerke-Chef hatte sich mit einem fabrikneuen Auto und einer mietfreien Wohnung dafür entlohnen lassen, dass er die Rechnungen einer Kanalbau-Firma aus dem Raum Aschaffenburg zur Auszahlung freigab.
Was nur er und der Geschäftsführer der Firma wussten:
Die abgerechneten Leistungen waren zum großen Teil nicht erbracht worden.
Rund 650 000 Euro Schaden entstand dadurch der Hofheimer Stadtkasse.
Auch der 37-jährige Firmenchef saß im Korruptionsprozess vor dem Würzburger Landgericht auf der Anklagebank.
Er wurde wegen Beihilfe zur Untreue und Vorteilsgewährung zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung und 150 000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Geldstrafe entspricht exakt dem Betrag, den der 37-Jährige als Kaution hinterlegt hat, um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.
Er hat auch die zu Unrecht erhaltenen Beträge in voller Höhe zurückgezahlt.
Die Männer hatten im Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht Geständnisse abgelegt und so das Verfahren erheblich verkürzt.
Der Geschäftsführer war umgehend aus dem Ausland zurückgekehrt, als er erfuhr, dass gegen ihn Haftbefehl erlassen wurde. «Nur so konnte es zu den vergleichsweise milden Strafen kommen», betonte Richter Brückner.
Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ist bereits rechtskräftig.
*149)


Die Neue Presse (Coburg) meldete am 28.09.2007 den nächsten Selbstbereicherungsfall.

Der Vorsitzende des als gemeinnützig anerkannten Vereins der Behindertenselbsthilfe in Coburg, und seine Ehefrau, wurden von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft angeklagt.
Der Vorwurf:
Vorsätzliche Untreue.
Um stolze 113 000 Euro sollen sie gemeinschaftlich den Verein Behindertenselbsthilfe Coburg geschädigt haben.
Die Angeklagte soll gelernte Physiotherapeutin sein und als Sekretärin gearbeitet haben.
Nach einem Badeunfall im Jahr 1979 war der Angeklagte auf den Rollstuhl angewiesen.
In 113 Fällen soll sich das Ehepaar aus Geldern des Vereins bereichert haben.
Durch überzogene und nicht genehmigte Gehaltszahlungen an die Ehefrau ebenso wie durch Mietzahlungen für die Nutzung der Privatwohnung als Vereinsbüro.
Der Ehemann soll rund 82 000 Euro zu viel Gehaltszahlungen erhalten haben.
Angewiesen vom Vereinskonto, auf das er als Vorsitzender Zugriff hatte.
Wie ein als Zeuge gehörter Kriminalbeamter aussagte, könne man für die 20-Stunden-Tätigkeit großzügig bemessen ein Salär von 1600 Euro veranschlagen.
Geflossen sei jedoch weitaus mehr.
Die Anklagevertretung sagte, es habe Monate gegeben, in denen zwei- bis dreitausend Euro mehr vom Vereinskonto auf das Gehaltskonto transferiert worden seien.
Außerdem soll der Mann namens des Vereins Mietzahlungen im Gesamtumfang von rund 32 000 Euro auf sein eigenes Konto vorgenommen haben.
Und dies, ohne dass ein entsprechender Mietvertrag vorgelegen habe.
Ebenfalls soll der Angeklagte eine Büroeinrichtung auf Kosten der Behindertenselbsthilfe eigenmächtig angeschafft und in seine Privatwohnung gestellt haben.
*150)


Weiter oben wurde schon über Korruptionsmachenschaften bei der DaimlerChrysler AG berichtet.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab mit der Pressemitteilung vom 10.07.2007 bekannt, dass gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der DaimlerChrysler AG und zwei Architekten Anklage zum Landgericht Stuttgart, Wirtschaftsstrafkammer, Anklage erhoben wurde.
Dem 57-jährigen früheren Leiter der Bauabteilung wurden u.a. sechs Fälle der Untreue zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers vorgeworfen.
Der frühere DaimlerChrysler Mitarbeiter, der kurze Zeit inhaftiert war, sei im wesentlichen geständig gewesen.
Die zwei Architekten seien der Beihilfe zu einer bzw. fünf der Taten verdächtig gewesen
Soweit sie sich zum Vorwurf geäußert hätten, hätten die Architekten bestritten, von der Unrechtmäßigkeit des Vorgehens gewusst zu haben.
Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, Inspektionen Wirtschaftkriminalität und Korruption, zufolge soll der 57 Jährige mit Hilfe der Architekten von 1997 bis 2004 über 3.000.000,-- Euro veruntreut haben.
Laut Anklage habe der ehemalige DaimlerChrysler Mitarbeiter das Büro eines 61-jährigen Architekten mit der Erstellung eines Strategie- und Marketingkonzeptes für die Gestaltung der Autohäuser des Unternehmens beauftragt.
Nach konzerninternen Vorgaben sei jedoch die Bauabteilung selbst für die Erarbeitung des Konzeptes verantwortlich.
Für das Projekt sei daher kein zusätzliches Budget vorgesehen.
Die Bezahlung der vom Büro des 61 Jährigen in Rechnung gestellten Arbeiten habe der frühere DaimlerChrysler Mitarbeiter veranlasst, indem er die zentrale Abrechnungsstelle des Unternehmens übergangen habe, und die Rechnungen selbst als sachlich richtig abzeichnet habe.
Später habe er den 61-jährigen Architekten Scheinrechnungen für nicht erbrachte Leistungen an verschiedene Niederlassungen der DaimlerChrysler AG stellen lassen.
Auf diese Rechnungen habe die DaimlerChrysler AG rund 3 Millionen Euro bezahlt.
Dem 61 Jährigen Architekten sei daher Beihilfe zur Untreue vorgeworfen worden.
Weitere rund 170.000 Euro soll der 57-jährige Angeschuldigte veruntreut haben, indem er das Büro eines 47-jährigen Architekten in fünf Fällen zur Stellung von Scheinrechnungen an die DaimlerChrysler AG veranlasst habe, und für deren Bezahlung gesorgt habe.
Den auf diese Weise erlangten Geldbetrag habe sich der 57 Jährige und der 47 Jährige geteilt.
Von den ebenfalls wegen des Verdachtes der Untreue sowie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr geführten Verfahren gegen weitere ehemalige Mitarbeiter des Konzerns bzw. Geschäftspartner (vgl. Pressemitteilung vom 20.09.2005), seien sieben noch nicht abgeschlossen gewesen.
Im Übrigen seien gegen drei Personen Strafbefehle ergangen, sechs Verfahren seien mangels hinreichendem Tatnachweis oder wegen geringer Schuld eingestellt worden, und zwei Verfahren seien an andere Staatsanwaltschaften abgegeben.
*151)



Und hier mal wieder ein paar Banker, die sich selbstbereicherten.
"Könige der Korruption" gibt es überall.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen, gab mit der Pressemitteilung vom 13.07.2007, dass Anklage gegen drei 58 bis 68 Jahre alte frühere Vorstandsmitglieder einer Bank aus dem Kreis Schwäbisch-Hall zum Landgericht Stuttgart, Wirtschaftsstrafkammer, wegen Untreue erhoben wurde.
Ihnen wurde vorgeworfen, in den Jahren 1998 bis 2000 durch pflichtwidrige Vergabe von Krediten in sechs Fällen einen Schaden von insgesamt rund 1,3 Mio. Euro verursacht zu haben.
Die 60 und 68-jährigen Angeschuldigten hätten die Vorwürfe bestritten.
Der 58-jährige ehemalige Bankvorstand habe sich nicht geäußert.
Den umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Landespolizeidirektion Stuttgart, Dezernat Wirtschaftsdelikte, zufolge hätten die Angeschuldigten, ein Gewerbeobjekt im Landkreis Heilbronn mit einem Volumen von rund 3,8 Mio. Euro voll zu finanzieren versucht.
Kreditnehmerin sei eine das Projekt betreuende Planungs- und Baugesellschaft gewesen, die letztlich nur das zu finanzierende Objekt als Sicherheit hätte bieten können.
Eine tragfähige Kostenkalkulation und Planungskonzeption habe indes nicht vorgelegen.
Das Projekt sei gescheitert und die Planungsgesellschaft habe den Kredite in Höhe von ca. 2,9 Mio. Euro nicht mehr zurückzahlen können.
Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern wurde vorgeworfen, die ihnen im Rahmen der Bonitätsbewertung obliegenden Prüf- und Informationspflichten nicht wahrgenommen zu haben.
*152)


Das Gesundheitswesen hat es ja, - oder nicht ? –
Der nächste beispielhafte Fall zeigt einmal mehr die Verschwendung von Geldern im Gesundheitswesen, was ein Grund dafür gewesen sein dürfte, weshalb die Geldschatulle im Gesundheitswesen chronisch leer war.

Aus der Pressemitteilung 8 / 2007 vom 08.05.2007 der Staatsanwaltschaft Bremen war zu entnehmen, dass Anklage wegen Untreue und Bestechung gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum Bremen-Ost gGmbH, Herrn Andreas Lindner, vor dem Landgericht Bremen erhoben erhoben wurde.
Lindner wurde vorgeworfen, in der Zeit von April 2005 bis Juni 2006 Untreue in 57 Fällen sowie Bestechung – jeweils
im besonders schweren Fall – gegangen zu haben.
Der Angeschuldigte habe sich seit dem 03.01.2007 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Bremen in Untersuchungshaft begeben müssen.
Es sollen beim Angeschuldigten Vermögensgegenstände im Wert von etwa 310.000,- Euro zur Sicherung der Ansprüche Verletzter (sog. Rückgewinnungshilfe) gesichert worden sein.
Die Firma Q. GmbH habe im Zuge der Ermittlungen auf die Geltendmachung von Ansprüchen in Höhe von 5.684.000,- Euro aus dem o.g. Kaufvertrag gegenüber
dem Klinikum Bremen-Ost gGmbH verzichtet, wobei der Kaufvertrag pflichtwidrig durch Lindner zustande gekommen sein soll, weil er als ehemaliger Geschäftsführer der Klinikum Bremen-Ost gGmbH Provisionszahlung erhalten sollte.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte folgender massen:
Der 40-jährige Angeschuldigte soll die ihm als Geschäftsführer übertragene Geschäftsbesorgung aus den Interessen des Klinikums zuwiderlaufenden – insbesondere der eigenen Bereicherung dienenden – Zwecken bewusst nicht ordnungsgemäß ausgeführt und dadurch das Vermögen des Klinikums in Höhe von mehr als 10.200.000,- Euro geschädigt zu haben.
In der Zeit vom 27.09.2005 bis 07.06.2006 soll der Angeschuldigte faktischer Geschäftsführer und Eigentümer der von ihm kontrollierten
Klinik in Bad Oeynhausen in Höhe gewesen sein, und er habe Zahlungen von insgesamt 817.454,34 Euro an diese Klinik angewiesen, obwohl diese keinen Anspruch darauf hatte.
In diesem Zusammenhang soll er das Bestehen einer "Geschäftsbesorgungsvereinbarung" zwischen dem Klinikum Bremen-Ost und der Klinik vorgetäuscht haben.
Tatsächlich seien die gezahlten Beträge von dem Angeschuldigten für private Zwecke verwendet worden.
Im Zeitraum vom Mai 2005 bis Juni 2006 habe der Angeschuldigte pflichtwidrig weitere Zahlungen an mehrere – in einer Gesamthöhe von mehr als 1.800.000,- Euro Beratungsfirmen geleistet, ohne dass von den Empfängern entsprechende Gegenleistungen erfolgt seien.
Zum Teil gehörenten die Beratungsfirmen Herrn Lindner.
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Angeschuldigte von diesen Zahlungen mehr als 1.000.000,- Euro selbst erhalten haben soll.
Am 09.05.2006 habe der Angeschuldigte pflichtwidrig einen Kaufvertrag zwischen dem Klinikum Bremen-Ost und der Q. GmbH geschlossen.
Die Lieferung sei über1000 Multimedia-Nachttischen zu einem Gesamtkaufpreis 5.684.000,- Euro inklusive Mehrwertsteuer gewesen.
Für die Anschaffung der Nachttische hätten keine wirtschaftlich vernünftigen Gründe vorgelegen.
Der Abschluss des Kaufvertrages habe vielmehr der persönlichen Bereicherung des Angeschuldigten gedient, denn dieser soll für das Geschäft Provisionszahlungen
in Höhe von mehr als 354.000,- Euro erhalten haben.
Der Beschuldigte habe ferner im Mai 2006 zum Nachteil des Klinikums Bremen-Ost gegenüber der Klinik in Bad Oeynhausen ein fälliges, notarielles
Schuldanerkenntnis mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung in Höhe von 1.906.800,-- Euro abgegeben, ohne dass diese Klinik einen Anspruch darauf
gehabt haben soll.
Darüber hinaus habe der Angeschuldigte in der Zeit vom 11.04.2005 bis zum 31.03.2006 insgesamt 87.500,- Euro an den gesondert Verfolgten Wolfgang T.
gezahlt, der zur Tatzeit Vorsitzender der Geschäftsführung der Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen (GeNo) und Mitglied des Aufsichtsrates des Klinikums Bremen-Ost gewesen sei.
Beide wären sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen darüber einig gewesen, dass die Geldzahlungen als Gegenleistungen für pflichtwidriges Verhalten in Bezug auf die Amtsträgereigenschaft von Wolfgang T. erfolgt seien.
Entgegen seiner Verpflichtung habe Herr Wolfgang T. den aufsichtsführenden Gremien verschwiegen, dass der Angeschuldigte aufgrund wirtschaftlicher Verflechtungen nicht das Wohl des Klinikums im Blickpunkt gehabt haben soll, sondern die ihm übertragene Geschäftsbesorgung ausgenutzt und bewusst nicht ordnungsgemäß ausgeführt haben soll, sondern die Geschäftsbesorgung dienlich war, um den Zweck zur eigenen Bereicherung zu erfüllen, was den Interessen des Klinikums zuwiderlaufen gelaufen sei.
*153)


Der nächste Fall, nächster Tatort:
Auch bei der Bundeswehr in der Kaserne in Rotenburg (Wümme) gab es Korruption.
Besser wäre es gewesen, wenn die Bundeswehr die Berechtigung gehabt hätte, um bei der Korruptionsbekämpfung mitwirken zu dürfen.

Aus der Presseinformation der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Nr. 22/07 vom 10.05.2007 war zu entnehmen, dass wegen des Verdachts der Untreue und Urkundenfälschung in 214 Fällen zum Nachteil der Bundeswehr die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) einen 31-jährigen Bundeswehrsoldaten im Dienstgrad eines Feldwebels bei dem Amtsgericht Rotenburg (Wümme) angeklagt hat.
Die Anklageschrift umfasse 32 Seiten.
Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen, so wäre eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren zu erwarten.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte so:
Gegen den Angeschuldigten habe der Verdacht bestanden, dass er in den Jahren 2002 bis 2005 als Rechnungsführer in der Kaserne in Rotenburg (Wümme) von ihm erfundene Namen für nicht existierende Soldaten in das EDV-System eingegeben habe und an diese nicht exestierenden Soldaten Barauszahlungen für Wehrsold und ähnliches vorgenommen haben soll.
Die Barauszahlungen habe er selbst vereinnahmt.
Er soll weiterhin Auszahlungen für existierende Soldaten vorgenommen und das Geld selbst in Empfang genommen haben, auf das die jeweiligen Soldaten überhaupt keinen Anspruch gehabt haben sollen.
Die Auszahlungen sollen möglich gewesen sein, weil die nach den Vorschriften der Bundeswehr erforderlichen Gegenkontrollen von dem Angeschuldigten durch von ihm gefälschte Unterschriften umgangen worden sein.
Die Manipulationen seien erst aufgefallen, als der Angeschuldigte zu einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme an einen anderen Standort abkommandiert worden war.
*154)


Der nächste Fall.

Das Landgericht Mosbach gab eine Pressemitteilung vom 14.06.2007 zur Information, aus der zu entnehmen war, dass das Strafverfahrens gegen einen ehemaligen leitenden Sparkassenmitarbeiter vor dem Landgericht Mosbach wegen Untreue am 14.06.2007 verhandelt wurde.
Der Angeklagte wurde unter Vorsitz von Richter am Landgericht Haas durchgeführten Hauptverhandlung wegen Untreue in 168 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte, der bereits vorgerichtlich ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich von Anfang an der Aufklärung der Straftaten beteiligt hatte, legte auch in der Hauptverhandlung ein Geständnis ab.
Die Staatsanwaltschaft Mosbach hatte gegen den ehemaligen leitenden Angestellten der Sparkasse Tauberfranken Anklage wegen des Verdachts der Untreue in 176 Fällen aus der Zeit vom Januar 2001 bis Januar 2006 zur Strafkammer des Landgerichts Mosbach erhoben.
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der voll geständige Angeschuldigte bereits seit 1999 angefangen hatte, Gelder von Konten bestimmter Kunden zugunsten anderer Kunden zu "verschieben".
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er in einem Fall Wertpapiere eines Wertpapierkundenkontos verkauft haben, dies aber ohne Order, und wandte den Erlös in Höhe von über 83.000,-- EURO anderen Kunden zu.
In anderen Fällen habe er telefonische Überweisungsaufträge der geschädigten Konteninhaber fingiert, um bankintern den Eindruck regulärer Finanztransaktionen zu erwecken.
Alleine durch diese Transaktionen wären über 5.000,--. EURO bewegt worden.
Weitere Überweisungen mit einem Volumen von insgesamt über 300.000,-- EURO hätte der Angeschuldigte auf andere Art und Weise veranlasst, zum Beispiel durch die Erstellung gefälschter Überweisungsträger.
Schließlich habe der Angeschuldigte kraft seiner leitenden Stellung auch durch Barabhebungen über Kundenkonten verfügt und er habe diese Gelder entweder bar an andere Kunden oder bar auf Konten anderer Kunden eingezahlt.
Insoweit habe der Angeschuldigte weitere 949.000,-- EURO bewegt.
Der Beschuldigte habe diese Handlungen unternommen, um denjenigen Kunden zu Liquidität zu verhelfen, die nach seiner Ansicht an Geldmangel litten und zu üblichen Geldmarktkonditionen keine Kredite mehr erhalten hätten.
Schon nach kurzer Zeit habe der Angeschuldigte allerdings die Übersicht über die von ihm verschobenen Gelder verloren, sowie über die beteiligten Konten.
Es kam somit auch dazu, dass der Angeschuldigte durch einzelne Handlungen bereits abverfügte oder abgehobene Gelder wieder ausglich, so dass der über die zu Unrecht veranlassten Zu- und Abflüsse auf den Kundenkonten saldierte Schaden im angeklagten Zeitraum insgesamt ca. 640.000 EURO betragen haben soll.
*155)


Der nächste Fall, wieder aus dem öffentlichen Dienst.

Die Staatsanwaltschaft Hannover gab mit Pressemitteilung vom 28.09.2007, Gesch. Nr. 12 E 3 – 1356, bekannt, dass am 27.09.2007 in Hannover ein Beamter des Informatikzentrums Niedersachsen
(IZN) wegen des Verdachts des Betruges verhaftet wurde.
Das Amtsgericht Hannover hatte gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.
Der Beamte sei mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen befasst gewesen.
Mit fingierten Rechnungen habe er Zahlungen an eine von ihm selbst gegründete Firma veranlasst, obwohl von der Firma keine Leistungen erbracht worden seien.
Sich selbst habe er so in den letzten zwei Jahren unrechtmäßig ca. 1.000.000,-- EURO zugeleitet.
Die Ermittlungen gegen den geständigen Beschuldigten sollen von der Geldwäscheverdachtsmeldung einer Hannoverschen Bank ausgelöst ausgelöst worden sein.
Der Verbleib der veruntreuten Gelder konnte geklärt werden.
Mit ihrer weitgehenden Rückführung an das Land Niedersachsen ist zu rechnen.
*156)


ad.hoc.news online am 04.10.2007:

Tatort der Selbstbereicherung auf pump: Berlin

Wegen Kreditbetrugs in Millionenhöhe und Anstiftung zur Untreue stand der 44-jähriger Unternehmer am 04.10.2007 vor dem Berliner Landgericht.
Ihm wurde vorgeworfen, als Geschäftsführer oder Verantwortlicher von 22 Berliner Firmen einen mitangeklagten gleichaltrigen Bankangestellten zur Vergabe eines Kredits über 1.100.000,-- Euro angestiftet zu haben.
Der Geschäftsmann hatte nach eigenen Angaben von April 2004 bis Oktober 2005 die 22 Firmen zu verantworten, die vier Großprojekte in Berlin umzusetzen sollten.
Er habe in Entertainment, Medizin- und Rohstoffprojekte sowie Handelshäuser investiert.
Da er Visionen gehabt habe, habe er damals nur noch "Löcher gestopft" und Kredite mit immer neuen Darlehn beglichen.
Gleichzeitig soll er den Banker über Rückzahlungsmöglichkeiten getäuscht und das Geld für sich verwendet haben.
Dem Bankangestellten wurde Untreue im Zusammenhang mit der Kreditvergabe vorgeworfen.
Während der Unternehmer ein umfassendes Geständnis im Prozess ablegte, wollte sich der Banker zunächst nicht äußern.
*157)


Der nächste Fall zeigte wieder Unternehmensgeist zur Selbstbereicherung, sozusagen werde Unternehmer, und werde von selber reich.
Risiko im Prinzip null, da die Gefahr des Aufdeckens durch die Staatsanwaltschaft im Prinzip nicht bestehen konne, Ausnahme: der nächste Fall, - übertreiben darf man halt nicht - .

Staatsawaltschaft Berlin , Pressemitteilung Nr. 57/2007 vom 29.08.2007

Im Rahmen eines Großverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin vollstrecken in der Früh des 29.08.2007 Staatsanwälte und Mitarbeiter des Wirtschaftsdezernates des Landeskriminalamtes bundesweit an 21 Anschriften zahlreiche richterliche Durchsuchungsbeschlüsse zur Sicherstellung von Beweismitteln sowie für Maßnahmen der Vermögensabschöpfung.
Die schwerpunktmäßig in Berlin angesiedelten Maßnahmen richten sich gegen den 74-jährigen Geschäftsführer einer Firma für Unternehmensberatung und Wirtschaftsdienste.
Er wurde am 29.08.2007 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten festgenommen.
Im hiesigen Großverfahren wurden 274 Unternehmensverkäufe strafrechtlich überprüft, - Stand 29.08.2007 - .
Allein der vorläufig zu 15 Gesellschaften für den Tatzeitraum 2003 bis 2005 ermittelte Schaden aus dem Haftbefehl belaufe sich auf etwa 740.000 EURO.
Neben dem 74-jährigen Geschäftsführer waren weitere 36 Personen verdächtig, in wechselnder Tatbeteiligung gewerbsmäßige Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und andere Straftaten begangen zu haben.
Die Unternehmensberatung soll Geschäftsführern insolvenzreifer Unternehmen, die überschuldet oder zahlungsunfähig waren, den Kauf der Unternehmen und weitere Dienstleistungen angeboten haben.
Die Unternehmensverkäufe seien per Notarvertrag zum Preis von 1 EURO erfolgt.
Anschließend seien neue Geschäftsführer eingesetztm worden.
Es habe sich dabei regelmäßig um nicht qualifizierte und vermögenslose Personen gehandelt.
Einzelne "Geschäftsführer" hätten sogar unter Betreuung gestanden.
Für die Verwendung ihres Namens und ihrer Unterschriftsleistung als Gesellschafter/Geschäftsführer hätten sie typischerweise 500 EURO Handgeld erhalten.
Der Alt-Geschäftsführer habe für die "Dienstleistungen" der Unternehmensberatung in Abhängigkeit von der Höhe der Verbindlichkeiten der Gesellschaft in bar gezahlt.
Die Geschäftsunterlagen seien übernommen worde, anschließend zwischen-/ eingelagert und seien häufig nach kurzer Zeit unauffindbar gewesen.
Die weiteren Wege der Geschäftsanteile und Unterlagen sollen sehr facettenreich gewesen sein.
In jedem Fall sei es jedoch zur sogenannten ”stillen Bestattung” in Deutschland oder im Ausland zum Nachteil der Gläubiger gekommen.
Außerdem seien so Insolvenz- und Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts etc. sowie Behördenaktivitäten, etwa der Gewerbeämter unterlaufen worden.
Dazu hätten auch vorgetäuschte Verlagerungen der Betriebsstätten in andere Länder der Europäischen Union gedient.
Im Namen seiner Firma habe der Hauptbeschuldigte ein ”Treuhandkonto” ein, über das noch offene Forderungen der ”zu bestattenden” Unternehmen eingetrieben worden seien, sowie seien Ein- und Auszahlungen in bar vollzogen worden.
Es bestehe der Verdacht, dass der 74-Jährige die auf dem ”Treuhandkonto” eingegangenen Gelder für eigene private Zwecke zum Nachteil der öffentlichen und privaten Gläubiger verwendet haben könnte.
Teilweise seien auch Zahlungen an Altgesellschafter nachweisbar.
Die Alt-Geschäftsführer hätten sich nach der Verlagerung zur ”Firmen-Bestatterin” von ihrer insolventen Firma entlastet gefühlt.
Tatsächlich sei aber ihre zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung nicht aufgehoben, da sie es regelmäßig versäumten hätten, fristgerecht Insolvenzanträge beim zuständigen Amtsgericht nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen.
*158)


Der nächste Fall, wieder ein Beamter.

HNA online am 04.10.2007

Ein Beamter, der im Landkreis Waldeck-Frankenberg gewohnt haben soll und Polizist sei, und in Wolfhagen arbeitete, soll von einem Autofahrer Geld gefordert haben, um dann auf eine Anzeige zu verzichten.
Ein junger Fahrer aus Korbach hatte den Beamten beleidigt, in dem er ihm einen Vogel zeigte.
*159)


Der nächste Fall: EX-Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg

hrr-strafrecht.de online:

Pressemitteilung des BGH Nr. 120/2007:
Urteil vom 29.08.2007 , 5 StR 103/07
LG Dresden , 5 KLs 104 Js 4751/04 ,
Urteil vom 04.09.2006 Karlsruhe, den 29.08.2007

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich gegen einen Teilfreispruch des Angeklagten, bzw. den beurlaubten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg, vom Vorwurf der Vorteilsannahme wandte, sowie die Revision des Angeklagten S., verworfen.
Auf die Revision des Angeklagten Roßberg hat es das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Dresden zurückverwiesen.
Die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen eines Amtsdelikts erstrebt hat, hatte keinen Erfolg.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Dresden hatte allein die Prüfung inne, ob der Angeklagte Roßberg sich neben einer Beihilfe zum Bankrott zu Gunsten des Angeklagten S. noch einer Untreue zu Lasten der Stadt Dresden schuldig gemacht haben könnte.
Das Landgericht sah ursprünglich Folgendes als erwiesen an:
Der Angeklagte S., der in eine finanzielle Notlage geraten war und gegen den das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, schaffte Teile seines Vermögens beiseite, um sie vor dem Gläubigerzugriff zu retten.
Ab 2004 verschleierte er auch seine Einnahmen, die er aus einem Dienstvertrag als "Flutkoordinator" mit der Stadt Dresden bezog.
Hierbei hat ihn nach den Feststellungen des Landgerichts der Angeklagte Roßberg unterstützt; er schloss mit ihm namens der Stadt Dresden im Jahr 2004 einen neuen Beratervertrag ab, wobei der Vertrag über eine dem Angeklagten S. nahe stehende "Strohfrau" abgewickelt wurde.
Den Abschluss dieses Beratervertrages hat das Landgericht zugleich als Untreue des Angeklagten Roßberg gegenüber der Stadt Dresden gewertet, zumal darin die Vergütung als Flutkoordinator gegenüber einem im Vorjahr geschlossenen Vertrag deutlich erhöht wurde.
*160)




merkur-online am 20.09.2007

Tatort: Gemeinde Gauting, öffentlicher Dienst

Ein Ex-Bauamtsmitarbeiter (43) der Gemeinde Gauting und ein Bauunternehmer (41) übten sich in gefälschte Rechnungen und kleine Gefälligkeiten, was sie vor den Kadi beachte, weil Gautinger Bürgermeisterin Brigitte Servatius 2006 Unregelmäßgkeiten aufgefallen waren.
Sie schaltete den Kommunalen Prüfungsverband ein, der den ganzen Betrug aufdeckte.
Unter anderem waren Aufträge ohne Ausschreibung erteilt worden - hauptsächlich an die Firma des 41-jährigen Bauunternehmers, die kurz vor der Insolvenz stand. Dieser wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro verurteilt.
Den 43-jährigen ehemaligen Bauamtsmitarbeiter traf es härter: Er muss drei Jahre und zehn Monate in Haft.
*162)



Hannoverische Allgemeine online:

Wegen Untreue hat das Landgericht Göttingen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens am 04.10.2007 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Göttinger Landgericht habe sich "gezwungen" gesehen, in der Hildesheimer Pecunia-Affäre nicht nur eine Geld-, sondern auch eine Freiheitsstrafe auszusprechen, sagte Richter Karl-Heinz Matthies, denn der Angeklagte Kurt Machens habe mit Vorsatz "nach Gutsherrenart gehandelt" und Kungeleien begangen, die "dem demokratischen Rechtsstaat fremd" seien.
Das war die Strafforderungen der Staatsanwaltschaft.
Von "Vorsatz" war in dem Urteil die Rede, von einem eigennützigen Verhalten Machens, der mit seinem mehr oder minder geheimen Pecunia-Verein in der Domstadt sich als der große "Gönner" darstellen konnte, während "andere predigen, den Gürtel enger zu schnallen".
Machens habe aus seinem Spendensammelverein auch persönlichen Nutzen gezogen.
Weil er nicht den Verwaltungsausschuss des Rates einbezogen und die Millionenspende an ihn weitergeleitet habe, habe sich der damals ehrenamtliche Oberbürgermeister der Untreue schuldig gemacht.
Das Gericht hatte von einer Pflicht zur Vermögensbetreuung gesprochen, die Machens verletzt habe, weil er dem Verwaltungsausschuss als "kleinem Rat der Stadt" die Millionenspende nicht angetragen habe.
Der ehemaligen Hildesheimer Stadtkämmerers Krane, der wohl ein "Opportunist" gewesen sei und ein "Helfershelfer" bei der unsinnigen Spendenverteilungsaktion im Jahr 2000 gewesen sei.
Die unsinnigen Spendenverteilungsaktion hatte nur einen Zweck:
Machens Rivalen im Rathaus aus dem mildtätigen Geschehen herauszuhalten.
"Hier geht es weniger um einen Wirtschaftskrimi, sondern um einen besonderen Machtkampf in Hildesheim", sagt Richter Matthies.
Machens, der mit dem Urteil aber erkennbar haderte, wollte nicht zurücktreten, schlisslich hätten die Bürger, die ihn in Hildesheim gewählt haben, hätten von der Pecunia-Affäre gewusst.
Es hätte gegen hundert andere Kommunalpolitiker Verfahren einleitet werden müsen, meinte Machens’ Anwalt Michael Fastabend.
*162)



Landgericht Potsdam , Pressemitteilung vom 07.03.2007

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Schulz im Jahre 1998 willkürlich die Stellplatzablösesumme beim Hausbau der Frau des gesondert verfolgten Bauunternehmers Brandstetter in Eberswalde herabgesetzt und dafür einen Bestechungslohn von 30.000,00 DM erhalten hatte.
Mit Beschluss vom 13.02.2007 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes das Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Eberswalde, Reinhard Schulz, vom 10.01.2006 bestätigt, soweit der Angeklagte wegen Bestechlichkeit verurteilt worden ist.
Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben.
Die Frage, ob sich der angeklagte Ex-Bürgermeister damit zusätzlich wegen Untreue zu Lasten der Stadt Eberswalde strafbar gemacht hat, war vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) neu zu entscheiden.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) musste außerdem die Strafhöhe neu festsetzen.
*163)



Und mal wieder ein Fahrprüfer aus Berlin, das hatten wir schon weiter oben ...
Bereits im September 2006 soll die Polizei in ähnlichen Fällen am 11.10.2007 56-jährigen TÜV-Mitarbeiter und einen am 11.10.2007 42-jährigen Fahrschulbetreiber festgenommen, hieß es.
Beide seien inzwischen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

PR-Inside online am 11.10.2007

Ein ehemaliger Fahrprüfer wurde am Mittwoch wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit in Berlin verhaftet. Der 50-Jährige soll zwischen September 2002 und August 2005 rund 170 Kandidaten trotz mangelhafter Sprach- oder Regelkenntnisse durch die theoretische Fahrprüfung gelotst haben, wie ein Sprecher der Staatsanwalt am Donnerstag mitteilte.
Als Gegenleistung soll der damalige Prüfer insgesamt rund 80 000 Euro kassiert haben.
Der Mann habe sich in Untersuchungshaft begeben müssen.
Für die betroffenen Fahrschüler habe der ehemalige TÜV-Mitarbeiter offenbar mündliche und schriftliche Einzelprüfungen unter seiner Aufsicht organisiert, sagte der Sprecher.
Diese seien normalerweise nur für Kandidaten mit Sprachschwierigkeiten vorgesehen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft durchsuchte die Polizei mehrere Wohn- und Geschäftsräume des Mannes.
*164)



Endlich mal wieder eine Verurteilung im Bereich "Kleine Korruption", diesmal in Gifthorn ....

newsclick.de online am 16.10.2007

Der ehemalige Leiter des Gebrauchtwagenvertriebs eines Gifhorner Autohauses wurde gestern vom Amtsgericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Er sei der Untreue in fünf Fällen für schuldig gesprochen worden, berichtete Gerichtssprecher Richter Jan-Michael Seidel gegenüber unserer Zeitung. Insgesamt betrage der Schaden 50 000 bis 60 000 Euro.
Die Betrugssumme habe der Beklagte "je nach eigenen wirtschaftlichen Kräften" wieder zurückzuzahlen, so Seidel.
Weiterhin verfügte das Amtsgericht als Bewährungsauflage 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Mitarbeiter der Gebrauchtwagenfirma vor, über mehrere Jahre hinweg Fahrzeuge im Namen des Geschäftes gekauft und sie dann auf eigene Rechnung weiter veräußert zu haben.
Im März 2006 wurde gegen den Beschuldigten Anzeige wegen Betrugs und Untreue erstattet. "Jetzt hat er sich in vollem Umfang zu den Taten bekannt", so der Gerichtssprecher.
*165)


Und weiter mit der "Kleinen Korruption" ....


"Verdacht der Untreue beim Landessportbund", so berichtete die volksstimme.de online am 17.10.2007.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte gegen den Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes ( LSB ), Gerd Henke, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und anderer möglicher Straftaten aufgrund einer Strafanzeige des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.09.2007 eingeleitet, so der Leitende Magdeburger Oberstaatsanwalt, Rudolf Jaspers, am 16.10.2007.
Bereits im Juni 2007 hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund einer anonymen Anzeige Vorermittlungen gegen Henke wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung aufgenommen.
Die neu begonnenen Ermittlungen fußten auf zwei Hauptvorwürfen.
So soll Henke dem früheren SCM-Manager Bernd-Uwe Hildebrandt eine monatliche Entschädigung von 3132 Euro für eine eigentlich ehrenamtliche Tätigkeit im LSB vertraglich zugesichert haben.
Dieser Vertrag war nach Angaben Kuppes " durch Beschlüsse der Gesellschafter in keiner Weise legitimiert ".
Außerdem lastete das Sozialministerium Henke an, eine so genannte Patronatserklärung unterzeichnet zu haben, derzufolge der LSB " alle wirtschaftlichen Risiken für einen offenkundig rein gewerblich orientierten Hotelbetrieb der Schanzenhaus GmbH ( in Wernigerode, Anm. d. Red. ) übernimmt ".
Laut Gesellschafterbeschluss, so Kuppe, hätten Henke als Mit-Geschäftsführer dafür monatlich 3000 Euro netto zugestanden.
*166)



Den nächsten Fall der "Kleinen Korruption" (?) meldete swr.de online am 17.10.2007.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat wegen Untreue Anklage gegen eine frühere Betreiberin der Poststellen in Hundsangen und Wallmerod (Westerwaldkreis) und gegen drei ihrer Mitarbeiterinnen erhoben. Die Frauen sollen mit gefälschten Bankbuchungen insgesamt rund 365.000 Euro veruntreut haben.
Laut Anklage haben die Frauen unter wechselnder Beteiligung von August 2005 bis März 2007 in 271 Fällen "Luftbuchungen" auf Konten der Postbank vorgenommen.
Dann seien die Beträge bei auswärtigen Poststellen im Raum Montabaur und Limburg abgehoben worden.
Die 46 Jahre alte frühere Poststellen-Betreiberin und deren Mitarbeiterinnen im Alter von 24, 50 und 54 Jahren haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tatvorwürfe weitgehend eingeräumt.
Außerdem soll die Betreiberin der Poststellen mehrere Darlehensverträge abgeschlossen, das Geld aber nicht zurückgezahlt haben.
Dadurch ist laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von über 120.000 Euro entstanden.
Die Frau musste wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
*167)


"Kleine Korruption" in Rostocker Bauamt, - und wieder ein Büroleiter auf dem Amt als "(kleiner ?) König der Korruption" -

Schweriner Volkszeitung online am 17.10.2007

Vor dem Rostocker Amtsgericht mussten sich am 16.10.2007 zum Prozessauftakt zwei Angeklagte in einem Korruptionsprozess in der Baubranche verantworten.
Dem 56 Jahre alten früheren Büroleiter des Rostocker Bausenators warf die Staatsanwaltschaft Vorteilsannahme vor, einem 40-jährigen Bauunternehmer Vorteilsgewährung.
Der 40-Jährige war erst im März 2007 in erster Instanz in einem anderen Korruptionsprozess zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der Investor soll dem damaligen Büroleiter 21 300 Mark für einen Autokauf sowie eine Reise, Karten und Bekleidung für einen Ball bezahlt haben.
Das Verfahren gegen einen 42-jährigen Geschäftsführer einer Baufirma wegen Vorteilsgewährung war zuvor wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage eingestellt worden.
Laut Anklage soll sich der Büroleiter bewusst gewesen sein, dass er die Geschenke erhielt, um seinen Einfluss in der Behörde geltend zu machen.
Dabei soll er die Bedeutung seiner Funktion als größer dargestellt haben als sie tatsächlich war, um an die Geschenke zu kommen.
Eine Gegenleistung wurde nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht erbracht.
*167)



PR Inside online am 17.10.2007

Korruptionsverdacht beim größten deutschen Schweinefleischverarbeiter, die Tönnies-Gruppe in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) in NRW.

Die Ermittlungen gegen den größten deutschen Schweinefleischverarbeiter, die Tönnies-Gruppe in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) wurden ausgeweitet.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum am 17.10.2007 mitteilte, werde auch wegen Korruptionsverdachts gegen Mitarbeiter des Unternehmens ermittelt.
Dem Sprecher zufolge richteten sich die Untersuchungen gegen mehr als 40 Personen, darunter war auch der Firmeninhaber Clemens Tönnies.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll es Hinweise der Bestechung und der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gegeben haben, denn Verantwortliche des Unternehmens hätten Schmiergeld von Zulieferern erhalten.
Dabei soll es sich um monatliche Zahlungen von mehreren Tausend Euro gehandelt haben.
Zuvor war die Tönnies-Gruppe vor allem durch Betrug aufgefallen, weil dieser Betrug zum Nachteil von Lieferanten und Abnehmern von Fleisch ging, sowie die illegale Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern soll ebnfalls bei der Staatsanwealtschaft aktenkundig geworden sein.
In diesem Zusammenhang wurden unter anderem Wohn- und Geschäftsräume in Nordrhein-Westfalen sowie in fünf anderen Bundesländern und Zypern durchsucht.
Zudem wurden vorübergehend zwei Mitarbeiter der Tönnies-Gruppe inhaftiert.
*168)


Und weiter gehts im Teil 6
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Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht ! Teil 6

Beitragvon harald am Sa, 28 Apr 2007 1:13 +0000

Zum nächsten Fall in Köln: "Grosse Korruption oder Kleine Korruption ?
Köln wurde in Insiderkreisen bereits als Hauptstadt der Arbeitslosen gekürt.
Köln machte sich auf, das Insider die Stadt als Hauptstadt der Korruption küren.
Schön leben in Köln, mit Kölsch, Kölschklüngel, und Korruption, - ohne zuviel zu arbeiten –

Und so zeigte das nächste Beispiel, wie mit „kleinen Beträgen“ zum mit (angeblichen) Dienstreisen (?) die Allgemeinheit oder Andere geschädigt werden konnten.
Solche derartigen Dienstreisekosten (?) fanden sich all zu oft in Steuererklärungen der Unternehmen wieder.
Anstatt das die Finanzämter spezielle Prüfungsstellen mit zusätzlichem geschultem Personal eingerichtet hätten, um dubiose Dienstreiseabrechnungen zu überprüfen, und die Erkenntnisse der weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften übergeben hätten, blieben diese "Vorfälle" vielfach "unentdeckt".
Aber selbst wenn dies so gewesen wäre, hätte es sehr wahrscheinlich wenig eingebracht, da die Staatsanwaltschaften mit der "Grossen Korruption" - und die Amtsgerichte, welche mit der "Kleinen Korruption" vielfach beschäftigt waren - , zu wenig Kapazitäten frei hatten.
Beide waren mit der Aufklärung und den Anklagen in Sachen Korruption derart überlastet, das zusätzliche Anzeigen durch die Finanzämter sehr wahrscheinlich "liegen geblieben" wären, und das die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten wohlmöglich die ganze Arbeit umsonst getätigt hätten.

Und wäre es nicht ein leichtes gewesen, wenn die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten mittels Mobbing an der Aufklärung gehindert worden wären, sodass diese Korruptionsstraftaten erst gar nicht zu Tage getreten wären ?
Sozusagen: vereiteln der Aufklärung von Straftaten mittels Mobbing ?

Und wer kontrollierte die Machenschaften der Selbstbedienung der "Könige der Korruption" überhaupt ?
War die Selbstbedienung im Prinzip frei Haus ?


Und nun wieder die Staatsanwaltschaft Köln ...

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete online am 18.10.2007, dass in der Aufsichtsratsreisen-Affäre die Staatsanwaltschaft Köln gegen die Landtagsabgeordneten Franz-Josef Knieps, Christian Möbius (beide CDU) und Martin Börschel (SPD) Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Immunität der Politiker ist aufgehoben, Landtagspräsidentin Regina van Dinther hat den Ermittlungen nicht widersprochen.
"Wir ermitteln wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall", sagte Oberstaatsanwalt Günther Feld am 18.10.2007.
Alle drei seien Amtsträger.
Das Kontrollgremium, in dem Knieps tätig war und in damaliger Funktion als Vorsitzender im des städtischen Tochterunternehmens Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) als -Aufsichtsrat - Entscheidungen traf, hatte im März 2004 eine Tour nach Rostock unternommen und dabei in Suiten des Hotels Kempinski logiert, für 450 Euro pro Person und Übernachtung.
Dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Knieps wurden drei Reisen auf Einladung des städtischen Tochterunternehmens Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) zur Last gelegt.
Für die Ermittler bestehe der Verdacht, dass es bei den Reisen nicht vorrangig um fachliche Fragen ging, sondern eher um touristische Programmpunkte.
Vor der Bahnfahrt waren Lunchpakete des Hotel Excelsior verteilt worden, weil die Verpflegung der Bahn auf der Strecke "als nicht ausreichend angesehen" worden war.
Dagegen war die nach der Ankunft angesetzte Fachveranstaltung ausgefallen.
Vielmehr standen eine Besichtigung von Kühlungsborn und eine Hafenrundfahrt in Rostock auf dem Programm.
Knieps hatte in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender des HGK-Aufsichtsrats der städtischen Gesellschaft an der Reise teilgenommen.
Pro Person seien dem Anfangsverdacht zufolge Kosten von rund 1500 Euro angefallen, die von den Stadtwerken und der HGK getragen wurden.
Dem CDU-Politiker werden neben der Rostock-Reise auch Fahrten nach Wien und Lissabon zur Last gelegt.
Den Papieren zufolge hatte sich Knieps von einem HGK-Mitarbeiter empfehlen lassen, auf Presse-Anfragen mit Ausflüchten zu reagieren.
Martin Börschel, SPD-Fraktionschef im Stadtrat, muss sich wegen einer Fahrt in die Toskana verantworten. Bei der Toskana-Reise aus dem Jahr 2003, die rund 140 000 Euro gekostet hat, war der Aufsichtsrat der städtischen Tochter GEW zur Besichtigung eines Erdwärmekraftwerkes mit dem Helikopter geflogen.
Der Hubschrauber kostete 24 000 Euro; dabei gab es so gut wie keine Zeitersparnis gegenüber der 650 Euro teuren Busfahrt, da der Helikopter für die Gruppe habe zweimal fliegen müssen.
Bei Christian Möbius ging es um eine Reise in die Niederlande.
*169)


Und nun wieder "Kleine Korruption" aus Fulda, mit einer Verurteilung durch das Amtsgericht Köln.

Fuldaer Zeitung online am 20.10.2007:


Weil er rund 25 000 Euro Schmiergeld von einer Fuldaer Speditionsfirma kassiert hatte, wurde ein früherer Oberstleutnant der Bundeswehr wegen Bestechlichkeit und Geheimnisverrats verurteilt worden.
Das Unternehmen, das für die Bundeswehr arbeitete, war mit der Organisation von zahlreichen Versorgungsflügen in die afghanische Hauptstadt beauftragt worden.
Der Geschäftsführer der Spedition war bereits wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Das Amtsgericht Köln verurteilte den 59-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten.
Der ehemalige Soldat hatte zugegeben, das Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen für Versorgungsflüge der Bundeswehr nach Afghanistan bevorzugt zu haben.
Der einstige Berufssoldat räumte auch ein, dem Geschäftsführer der Fuldaer Firma vertrauliche Unterlagen der Bundeswehr zugespielt zu haben, mit denen die Firma einen Informationsvorsprung vor Mitbewerbern erhalten hatte.
Der Soldat musste zudem dass Bestechungsgeld in Höhe von 25 056 Euro an die Staatskasse abführen.
Ein Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr hatte er sich zu stellen.
Dabei stand auch seine Pension auf dem Spiel.
*170)


Von der Bundeswehr wieder zu einer Sparkasse ...


Schwäbisches Tagblatt online am 23.10.2007:

Wegen Untreue musste am 23.10.2007 ein Sparkassen-Filialleiter aus einem Mössinger Vorort vor dem Tübinger Landgericht verantworten.
Wie berichtet wurde, soll er Kunden um 860.000 Euro geprellt haben.
118 Mal soll er illegal Geld abgehoben und einen Teil selbst verbraucht, eine größere Summe einer Frau überlassen haben, mit der er möglicherweise ein Verhältnis hatte.
Deswegen soll er auch erpresst worden sein und die Forderungen mit dem unterschlagenen Geld bezahlt haben.
Weitere 330.000 Euro soll er als Darlehen für Kunden verwendet haben.
*171)


Und wieder mal die Polizei, die im Korruptionsgebaren (hier Untreue) verwickelt war, obwohl sie die hoheitliche Gewalt inne hatte, Korruption aufzuklären.


Thüringer Allgemeine online am 23.10.2007:

Bereits in der Vergangenheit hatte es immer wieder Vorfälle in der Polizeidirektion Nordhausen gegeben, die sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Öffentlichkeit beschäftigten.
So erfolgte im Frühjahr beim früheren Direktionschef eine Hausdurchsuchung, weil ein Aktenordner zu Ermittlungen wegen manipulierter Überstundenabrechnungen bei der Polizei fehlte.
Der gesuchte Ordner tauchte in der Direktion just zu dem Zeitpunkt wieder auf, als die Razzia begann.
Die Durchsuchung erfolgte trotzdem, blieb aber ohne Ergebnis.
Diese Überstundenaffäre beschäftigt sei langem Ermittler, Arbeitsgruppen und Gerichte.
Erst im Sommer war ein Beamter auch deshalb verurteilt worden, weil er vor Jahren eine Vorlage mit möglichen Anschuldigungen gegen führende Polizisten vernichtet haben soll.
Nach den Untreue-Vorwürfen bei der Sondershäuser Polizei wurde öffentlich kritisiert, dass es anscheinend gar keine Kontrollen gab.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Mühlhausen sprach am 22.10.2007 von mehr als 20 000 Euro, die eine 55-jährige Mitarbeiterin bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser in Sondershausen über Jahre abgezweigt haben soll.
Die wirkliche Höhe des Betrages war noch unklar.
Das Geld gelangte durch Manipulation der Abrechnungen einkassierter Verwarngelder - beispielsweise aus Verkehrsverstößen- in private Taschen statt auf Konten der Staatskasse.
Die Verdächtige soll in der Geldeinnahmestelle gearbeitet haben, wo Beträge in bar angenommen und verbucht werden.
Seit Bekanntwerden der Unterschlagungen in diesem August beschäftigt sich auch die Abteilung "Interne Ermittlungen" bei der Polizei mit dem Vorfall.
Die strittige Summe könnte seit 2003 noch auf bis zu 30 000 Euro anwachsen.
Bisher seien bereits mehr als 24 000 Euro Verlust aus den fingierten Belegen errechnet worden, hieß es am 22.10.2007.
Wie ein solcher Betrug innerhalb der Polizeidirektion Nordhausen über Jahre möglich war, darauf hatte auch das Innenministerium keine Antwort.
Zu den laufenden Ermittlungen wollte sich ein Ministeriumssprecher nicht äußern.
"Dort muss über Jahre jede Form der Kontrolle komplett versagt haben oder es gab gar keine", kritisierte dagegen SPD-Innenexperte Heiko Gentzel. Nur so sei zu erklären, dass solche Manipulationen über fast vier Jahre unbemerkt möglich waren.
*172)


Einige Sparkassen wurden schon Thema, wobei der nächste Fall eher wieder der "Grossen Korruption" und den "Königen der Korruption" gewidmet sein soll.
Auch dieser Fall zeigte einmal mehr, wie leitfertig mit dem Geld Anderer umgegangen wurde.
Auch wenn wie hier dem Ex-WestLB-Chef Jürgen Sengera u. U. die Schuld nicht getroffen haben soll, blieb immer noch die Frage, weshalb ein solches hohes Risiko mit solchen hohen Summen verknüpft werden mussten.
Schliesslich genossen solche Leute wie Jürgen Sengera einen Vertrauensvorschuss, der besagte, "der macht das schon".
Das Vertrauen zu missbrauchen, und einen solchen Fall "entwickeln zu lassen", das konnten die "Könige der Korruption" wirklich gut.
Besser wäre aber gewesen, wenn sie ihren Job so gut gemacht hätten, wie sie Korruption betrieben hatten.


Rheinische Post online am 23.10.2007:


Die 14. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft ohne Einschränkung zu, sodass auf den Ex-WestLB-Chef Jürgen Sengera ein Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs der Untreue zukam.
Die Anklagebehörde warf dem ehemaligen WestLB-Vorstandsvorsitzenden vor, im Jahre 1999 ohne ausreichende Risikoprüfung einen Kredit von 1,35 Milliarden Euro an die Boxclever-Gruppe in Großbritannien verantwortet zu haben.
Er habe dadurch "das Vermögen der WestLB pflichtwidrig geschädigt".
Den Schaden für die Bank durch die Insolvenz von Boxclever im Jahr 2003 bezifferte die Anklagebehörde auf mindestens 427 Millionen Euro.
Mit dem Darlehen sollte der Zusammenschluss zweier Leihfirmen für Fernseh- und Haushaltsgeräte finanziert werden.
Sengera war nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt als Vorstandsmitglied der WestLB AG für das international ausgerichtete Spezialfinanzierungsgeschäft verantwortlich.
Bei der Kreditvergabe soll er trotz einer entsprechenden Forderung der Bank-Abteilung Zentrales Kreditmanagement die Leistungsfähigkeit von Boxclever nicht überprüft haben.
Das Geschäft mit Boxclever war Teil der von der WestLB mit großem Finanzaufwand in London aufgebauten Wagniskapitalsparte Principal Finance.
Die Auslandstochter hatte dem Düsseldorfer Geldinstitut zunächst beträchtliche Gewinne beschert.
Doch dann verließ die Londoner Banker das Glück.
Die Verluste aus dem riskanten Auslandsgeschäft führten die Bank in die tiefste Krise ihrer Geschichte und verursachten Milliardenverluste.
Das Debakel rief sogar die deutsche Finanzaufsicht BaFin auf den Plan.
Sie nahm eine Sonderuntersuchung vor, in deren Folge der damalige WestLB-Vorstandschef Sengera gehen musste.
*173)



Der nächste Fall ...

DIE WELT online am 19.10.2007

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag, Franz-Josef Knieps (CDU), ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Dem Präsidenten des Westdeutschen Handwerkskammertages werden drei Reisen auf Einladung städtischer Unternehmen aus Köln zur Last gelegt.
"Wir ermitteln wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall", bestätigte Oberstaatsanwalt Günther Feld:
"Es besteht der Anfangsverdacht, dass nicht fachliche Fragen, sondern touristische Programmpunkte im Mittelpunkt der fraglichen Aufsichtsratsreisen gestanden haben."
Ermittelt wurde auch gegen zwei Kölner Landtagsabgeordnete.
*174)


Der Schwartzwälder Bote online am 24.10.2007:

Gegen den Leiter des "Haus der Senioren" in Rottweil ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Untreue.
Ein Angehöriger einer 95-jährigen Bewohnerin des Spital hatte ihn angezeigt.
Der Leiter soll im Rahmen einer auf ihn ausgestellten Generalvollmacht der Frau Gelder veruntreut haben.
Er wurde daraufhin festgenommen.
Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen und der Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt.
*175)


DIE WELT online am 26.10.2007:

Neuruppins früherer Bürgermeister, der Linkspolitiker Otto Theel sei in eine Korruptionsaffäre im Zusammenhang mit dem Bau eines Vier-Sterne-Hotels verwickelt gewesen, so die Staatsanwaltschaft.
Für die Staatsanwaltschaft habe Otto Theel „seine Befugnisse als Amtsträger missbraucht“.
Laut Anklage wollte der damalige Bürgermeister einen verdeckten Investitionszuschuss der Stadt in Höhe von fünf Millionen D-Mark über eine eigens gegründete städtische Gesellschaft an den Investor eines geplanten Vier-Sterne-Hotels zahlen.
Gegenüber der Investitionsbank des Landes (ILB), die das Hotelprojekt ohnehin förderte, habe Theel diese Pläne verschwiegen.
Er habe „über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht“, damit der Investor die Fördermittel erhält.
Besonders heikel:
Theel soll den Investor Ende 2003 um einen Privatkredit über 70.000 Euro für seinen hoch verschuldeten Sohn gebeten haben.
Im Gegenzug habe der Investor davon ausgehen können, dass das Projekt protegiert werde.
Das Land hatte für das 2006 eröffnete Hotel am Ufer des Ruppiner Sees 17,1 Millionen Euro zugesichert.
*176)


Untreue bei der Bertelsmann-Stiftung ...


Merkur Online am 29.10.2007

Gegen den langjährigen Vorstand Werner Weidenfeld und 60 Jahre alten Professor ermittelte die Münchner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue.
Eine anonyme Anzeige hatte das Verfahren gegen Weidenfeld ins Rollen gebracht, offenbar mit so viel Inhalt, dass die Münchner Staatsanwaltschaft im Juni 2007 sogar die Räume der Stiftung in Gütersloh durchsuchte.
Der Politikwissenschaftler soll private Ausgaben in vierstelliger Höhe als Spesen mit der Bertelsmann-Stiftung abgerechnet haben.
Die Staatsanwaltschaft Weidenfeld bot an, das Verfahren gegen eine Zahlung von 10 000 Euro einzustellen.
Inzwischen stehe fest:
Es handle sich um einen "nicht bedeutenden Schadensumfang", so der Behördenleiter Christian Schmidt-Sommerfeld.
Er begründete das Angebot an Weidenfeld mit einer "damit verbundenen geringen Schwere der Schuld".
*177)



Und hier wieder Korruption in der Politik ... und sogar mit Verurteilung ...

Financial Times online am 30.10.2007

Der frühere Bundesverkehrsminister Günther Krause wurde aufgrund verschiedener Delikte zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Nach Auffassung des Landgerichts Rostock hatte sich Krause unter anderem des Betrugs in drei Fällen schuldig gemacht.
Zudem lastete das Gericht dem 54-Jährigen Insolvenzverschleppung und Bankrottdelikte in vier Fällen an.
Laut Anklage hatte Krause in den 90-er-Jahren seine Firma Aufbau Invest GmbH in die Insolvenz geführt und Mitarbeiter um ihr Gehalt betrogen.
Schon 2002 war Krause vom Landgericht Rostock zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Der CDU-Politiker Krause hatte in den deutschen Wendejahren Karriere gemacht, und er fiel neben anderen Affären darin auf, dass er 1993 einen privaten Umzug vom Staat hatte erstatten lassen.
*178)



Und ein Fall der Kleinen Korruption in der Jägerschaft ...

newsclick.de online am 31.10.2007:

Vor dem Gifhorner Amtsgericht muss sich der damals 31-jährige Schatzmeister der Jägerschaft in 30 Anklagepunkten verantworten.
Der Schaden betrug 62 000 Euro.
So soll der ehemalige, 31-jährige Schatzmeister in 28 Fällen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.
Meistens soll er vom Vereinskonto Beträge in der Größenordnung 500 bis 1500 Euro abzweigt haben, einmal waren es auch 8000 Euro.
Die Manipulation des Kassenbestandes fiel in der Jägerschaft lange nicht auf, weil der 31-Jährige Kopien von Überweisungsträgern vorgelegt hatte.
In zwei Fällen lag laut Seemann indes keine Eigen-, sondern eine Fremdbereicherung vor:
"Es wurden Rechnungen im Umfang von 6000 und 11 400 Euro beglichen, obwohl ihm bekannt war, dass die Forderungen unbegründet waren."
*179)



Und im nächsten Fall verschwand das Geld der Krankenkasse in der Geldschatulle eines Vorstandsmitgliedes und in der Geldschatulle seiner Frau ...
Das Gesundheitswesen hatte es ja ....

DIE ZEIT online am 01.11.2007

Wegen Veruntreuung von Geldern im großen Stil mussten das Ex-Vorstandsmitglied einer nordhessischen Krankenkasse und eine dort früher arbeitende Vorstandssekretärin für jeweils drei Jahre ins Gefängnis.
Das Kasseler Landgericht befand das Ehepaar für schuldig, die Betriebskrankenkasse in den Jahren 2000 bis 2003 um fast 800.000 Euro geprellt zu haben.
Der 38-jährige Mann und seine 44-jährige Frau sollen "ohne entsprechende Gegenleistung" ihre Gehälter durch Prämien verdoppelt und überdies in großem Stil für nicht erbrachte oder bereits bezahlte Überstunden kassiert haben.
Die Justiz sah es als erwiesen an, dass die Sekretärin, die für die Lohn- und Gehaltsabrechnung zuständig war, sich 2003 für angebliche Überstunden aus früheren Jahren insgesamt rund 207.000 Euro zugeschanzt hatte.
Ihr Ehemann habe für Überstunden sogar rund 350.000 Euro in Rechnung gestellt.
Die Angeklagten hätten angesichts der vorgelegten Unterlagen in einigen Monaten rund um die Uhr und teilweise sogar mehr als 24 Stunden am Tag arbeiten müssen - was nicht möglich sei.
Weil der 67 Jahre alte Vorgesetzte der beiden von den Machenschaften gewusst und sie gebilligt haben soll, saß er mit auf der Anklagebank.
Er beteuerte, es habe alles seine Richtigkeit gehabt.
*180)


Und wieder eine Sparkasse ...

Augsburger Allgemeine online am 01.11.2007

Wegen des Verdachts der Untreue musste sich ein früheres Vorstandsmitglied der Kreis- und Stadtsparkasse Dillingen vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg verantworten.
Laut einem Sprecher der Kammer wurde ihm vorgeworfen, bei der Vergabe eines Darlehens an eine Firma in Höchstädt 2001 gegen wesentliche Grundsätze der Kreditvergabe verstoßen zu haben.
Es soll dabei um eine Summe von rund 1,5 Millionen Euro, damals drei Millionen Mark, gegangen sein.
Die Sparkasse war wegen der inzwischen erfolgten Insolvenz der Pharmafirma auf ihrem Darlehen "sitzengeblieben", wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
*181)


Mit kleinen Beträgen und Geschenken die Politik schön stimmen ...


DIE WELT ONLINE am 06.11.2007

Dem früheren Vorstandsvorsitzenden der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Herrn Utz Claassen, wurde durch die Staatsanwaltschaft Vorteilsgewährung vorgeworfen.
Vor dem Landgericht Karlsruhe wurde der Vorwurf der Korruption laut, den Claassen aber entschieden zurückwies.
Mit Claassens handschriftlich unterschriebener Weihnachtspost 2005 sollen Gutscheine für WM-Tickets an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU), fünf Landesminister sowie an Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, verschickt worden seien.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollte Claassen damit das "bestehende gute Verhältnis" zu den Politikern pflegen und etwaige Differenzen vergessen machen.
Staatsanwältin Yasemin Tüz legte bei der Verlesung der Anklage dar, dass die beschenkten Politiker - etwa bei der Atomaufsicht oder bei der Überprüfung von Strompreisen - in vielfältiger Weise mit den Interessen des Energiekonzerns in Berührung kämen.
Die Ankläger beziffern den Wert eines Tickets auf gut 2100 Euro für Stuttgart und 2600 für Berlin.
Im Vorfeld hatte das Landgericht zu erkennen gegeben, dass es die Anklage nur im Fall Machnig für tragfähig gewesen sei, der als Zeuge im Verfahren auftrat; aus formalen Gründen musste das Gericht aber über den gesamten Anklagekomplex verhandeln.
Machnig hatte zunächst eine Karte fürs Viertelfinale bestellt, nahm später aber davon Abstand.
Ein Verfahren gegen ihn wurde gegen eine Auflage von 2500 Euro eingestellt, ebenso wie gegen Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP), der sich auf sich bei Claassen umgehend "ganz besonders" für die WM-Karten bedankt hatte, und er habe sich sehr gefreut.
Die Einladung angenommen hatte letztlich keiner der Politiker.
*182)


Und wieder die "Kleine Korruption", hier mal ein Lehrer der eine Rentnerin prellte ...

SPIEGEL OPNLINE am 06.11.2007

Eigentlich hatte der Mann die finanziellen Angelegenheiten der Frau regeln sollen.
Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass er eine Vollmacht der heute 99-Jährigen missbrauchte, die ihn berechtigte, mit dem Geld vom Konto der Frau deren Rechnungen zu begleichen.
Der Angeklagte hatte im Prozess behauptet, dass seine geschiedene Frau, in deren Augenarztpraxis die alte Dame Patientin war, das Geld von der Rentnerin geschenkt bekommen habe.
Der Angeklagte habe "jemanden, der hilfesuchend war, noch zusätzlich enttäuscht", sagte der Richter.
Er stellte klar, dass weder eine Geldschenkung vorlag, noch die Formulierung in der Vollmacht den Schluss zulasse, Gelder der Rentnerin "einfach auf sich zu übertragen".
Sowohl dem Angeklagten als auch seiner Ex-Frau sei das bewusst gewesen, hieß es.
Auch gegen die 56-Jährige wurde wegen Untreue ermittelt.
Die Augenärztin war nach Ansicht des Richters die "treibende Kraft beim Geldausgeben".
Mit dem Geld wurden nicht nur Hypotheken für das Haus beglichen und Urlaubsreisen bezahlt, sondern es wurde auch eine neue Arztpraxis ausgestattet.
Nach Angaben der Rentnerin sollte "Frau Doktor" ihr Geld erst nach ihrem "Ableben" bekommen.
Aus Sicht des Staatsanwalts konnte das Ehepaar das Erbe nicht abwarten und letztlich habe "die Habgier gesiegt".
*183)


Der nächste Fall der Selbstbereicherung kam aus Berlin ...

DIE WELT online am 06.11.2007

In der so genannten Tempodrom-Affäre wurde gegen die frühere Chefin des Berliner Veranstaltungsortes, Irene Moessinger, und ihren Geschäftspartner Anklage erhoben worden.
Die Staatsanwaltschaft warf Moessinger und ihrem Partner vor, dass sie sich als Betreiber des Tempodroms selber monatlich eine unangemessen hohe Vergütung gezahlt hätten.
Außerdem bestehe der Verdacht der Untreue.
Vorläufig eingestellt worden sei allerdings der Anklagepunkt Subventionsbetrug.
In der Tempodrom-Affäre waren 2004 auch Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin und der frühere Bausenator Peter Strieder (beide SPD) wegen des Verdachts der Untreue zulasten des Landes angeklagt. Das Berliner Landgericht lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen jedoch ab. Dem Land Berlin war nach Auffassung des Gerichts kein finanzieller Schaden entstanden, was die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte.
Strieder war im April 2004 wegen der Tempodrom-Affäre als Senator und SPD-Landeschef zurückgetreten.
*184)


Auch Schwerkranke kommen in Sachen Korruption und Untreue unter die Räder.
Selbstbereicherung ohne Skrupel ... in MESCHEDE ...
aber wenigstens wieder mal eine Verurteilung ...

Ruhr Nachrichten online am 06.11.2007

Wegen Untreue in elf Fällen hat das Amtsgericht im sauerländischen Meschede eine 64-Jährige zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Frau hatte sich als gesetzliche Betreuerin ihrer schwer kranken Tante an deren Konto bedient und andere Verwandte mit großzügigen Geldgeschenken verwöhnt.
Insgesamt veruntreute die Frau aus Bestwig innerhalb eines Jahres rund 40.000 Euro, bis ihre Tante Ende 2006 im Alter von 89 Jahren starb.
Aus anfänglichen kleinen Einkäufen auf Kosten ihrer Tante wurden später fünfstellige Geldbeträge.
In einem Fall hatte sie 10.000 Euro vom Konto ihrer Tante auf das Konto ihres Ehemannes überwiesen, um es später einem Neffen zukommen zu lassen.
Mit 20.000 Euro aus dem Vermögen ihrer Tante unterstützte sie zudem einen weiteren Familienangehörigen bei der Renovierung eines Hauses.
Als "besonders dreist" bezeichnete der Amtsrichter, dass sich die Frau trotz zwischenzeitlicher Warnung weiter am Konto der Tante bediente.
Nach den ersten beiden Vorfällen, bei denen die ehemalige Verwaltungsangestellte kleinere Geschenke auf Kosten der Betreuten gemacht hatte, war sie ins Amtsgericht in Meschede bestellt worden.
Die zuständige Rechtspflegerin hatte sie eindringlich ermahnt.
Dies machte aber offenbar keinen großen Eindruck auf die 64-Jährige.
*185)



Und Untreue bei der CDU

Rheinische Post online am 06.11.2007

Untreue in nicht weniger als 26 Fällen warf die Staatsanwaltschaft Kleve, Zweigstelle Moers, dem früheren Neukirchen-Vluyner CDU-Parteivorsitzenden Dietrich Mevissen vor.
Der Schaden sei 10 200 Euro gewesen.
Mevissen wurden "Untreuehandlungen zum Nachteil der Parteikasse" angelastet.
Er soll von Juni 2005 bis Juli 2006 durch Barabhebungen, Scheckeinreichungen sowie Begleichung seiner monatlichen Handyrechnungen einen Gesamtschaden von etwa 10 2000 Euro verursacht haben. Die jeweiligen Beträge sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht zu Zwecken der Parteiarbeit, sondern für private Verbindlichkeiten verwendet worden sein.
Nach Bekanntwerden des Skandals war Mevissen von seinen Ämtern als Parteivorsitzender und stellvertretender Bürgermeister zurückgetreten. Gegenüber dem Grafschafter hatte er damals erklärt, er habe diese Schritte nur wegen beruflicher Überlastung getan, jede andere Behauptung sei eine Verleumdung seiner Person.
Die CDU hatte damals Anzeige gegen Mevissen erstattet.
Dietrich Mevissen wurde am 06.11.2007 zu einer Bewährungsstrafe wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ex-Vorsitzende der CDU Neukichen-Vluyn Gelder veruntreut hatte.
Gleich zu Beginn des Verfahrens legte Mevissen im Gerichtssaal ein Geständnis ab.
*186)+ *187)


Der nächste Fall der Selbstbereicherung aus Schweinfurt in Brandenburg ...

swex.de online am 09.11.2007

Für jeweils fünf Jahre sollte ein 46 Jahre alter Mann aus Schweinfurt und seine vier Jahre jüngere, zuletzt in Brandenburg lebende Ex-Frau ins Gefängnis.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichtes Schweinfurt warf dem früheren Ehepaar die Veruntreuung von Firmengeldern in 133 Fällen vor bzw. die Anstiftung dazu.
Der Mann aus Schweinfurt, Bilanzbuchhalter bei einem Dienstleister im Baustoffbereich und nach der Lehre fast 30 Jahre dort beschäftigt, packte bereits zum Verhandlungsauftakt aus.
Die Ex-Gattin kam später zu ausführlichen Angaben.
Klar soll gewesen sein:
Das Paar, das 1990 heiratete, 1991 eine Tochter bekam, erst für über 343.000 DM eine Eigentumswohnung kaufte, später ein noch wesentlich teureres Haus im südlichen Landkreis Schweinfurt, lebte auf großem Fuß.
"Es wäre bei regulären Einnahmen sehr eng geworden", mutmaßte der vorsitzende Richter Norbert Baumann angesichts des zwar mit 4200 DM netto beachtlichen Lohns.
2800 monatliche Belastung hatte man da aber schon. Was sich im großen Maße noch verschärfte, als sie, die in Schweinfurt geborene Frau, die in Solingen und Umland aufwuchs, ab 1987 wieder in Schweinfurt bei der Großmutter lebte, ihrem Hobby nachging.
Dem Dressursport.
1998 trennte sich das Paar zwar, ihre eigene Dachgeschosswohnung, erneut in Solingen, finanzierte aber er für 1700 DM Miete.
30.000 DM kostete das erste Pferd, genausoviel das zweite, 65.000 DM und 75.000 DM das dritte und das vierte, gar 100.000 DM das fünfte.
Und jeweils rund 1500 DM im Monat kamen an Unterhalt hinzu.
Ein Tier musste später eingeschläfert werden, andere wurden mit großem Verlust verkauft.
Die Anschaffung zahlte:
Ihr Mann, der auch den Fuhrpark finanzierte.
Einen Geländewagen, einen BMW Z3...
Als man sich 2001 schließlich scheiden ließ, übernahm er das Haus samt Schulden, sagte ihr aber Unterstützung zu.
Wonach die angeklagten Fälle ins Rollen kamen.
Die Gattin wollte anfänglich nichts gewusst haben.
In Wirklichkeit veruntreute der Gatte damals schon insgesamt umgerechnete 465.000 Euro aus der Firma, die aber nicht Gegenstand des Verfahrens wurden.
Es ging dafür um 2,3 Millionen Euro, die er ihr trotz Scheidung zwischen 2002 und 2006 über zahlreiche Schecks zukommen ließ, was er unter "Geldtransit" verbuchte, am Jahresende über Scheinbuchungen und verschiedene Firmenkonten ausglich, so dass weder der Steuerprüfer noch die Schecks einlösende Bank im Osten von der Geldwäsche Wind bekamen.
Und der Arbeitgeber zunächst auch nicht.
In Brandenburg kaufte die Angeklagte mit ihrem zweiten Mann, mit dem sie mittlerweile einen gemeinsamen Sohn hat, kurz nach der Jahrtausendwende einen rund 100 Jahre alten Reiterhof, baute diesen Wietstocker Hof mittlerweile zu einem Prunkstück aus.
"Prächtig ist er hergerichtet", staunte der Richter in Anbetracht der Bilder.
"Es wirkt wie ein Herrenhaus.
Ich würde jetzt sagen: Kompliment! Wenn sie es mit ihrem eigenen Geld gemacht hätten!"
Der Reiterhof mit Wohnhaus, geschätzt über zwei Millionen an Wert und durchaus die letzten Jahre gut laufend, entstand jedoch ausschließlich mit Geldern der Schweinfurter Firma.
Kredite ließen sich in Brandenburg schwer bekommen. Gut nur, dass der Ex-Mann seine Hilfe zusagte.
Auch deshalb, weil er der gemeinsamen Tochter damit eine spätere Existenz ermöglichen wollte.
Es kam so, wie es kommen musste:
Als sie ganz dreist vom Ex-Gatten Ende 2006 einen erneuten Batzen Geld forderte und auch bekam, um für 250.000 Euro (!) ein weiteres Dressurferd namens "Sachsenkönig" zu kaufen, "da platzte Anfang 2007 der leere Luftballon", drückte es der Richter aus.
Der Angeklagte nämlich, der sich von der Geschäftsidee "Sale & lease back" die komplette Rückerstattung der mehr als zwei Milionen versprach, wartete trotz Drängen vergebens auf erste Rücküberweisungen.
Weil das neue Paar im Osten den Hof an sich wohl gar nicht wieder verkaufen wollte.
Zeitgleich musste einer der Schweinfurter Gesellschafter fast eine halbe Million Euro nachschießen, weil es der Firma schlecht ging. Konjunkturelle Schwierigkeiten vermuteten die Geschäftsführer da noch.
Mitte Januar 2007 spitzte sich die finanzielle Lage aber zu, konnten keine Gehälter mehr gezahlt werden. Und der heute 46-Jährige konnte sein Vorgehen nicht mehr verbergen, offenbarte sich den Bossen, die ihn über Jahrzehnte wie einen eigenen Sohn behandelten.
"Dieses Vertrauensverhältnis haben sie schändlich missbraucht", so der Richter.
Durchaus kurios, wie die Sache zu diesem Zeitpunkt beinahe noch nicht einmal ans Licht der Öffentlichkeit gelangt wäre.
Denn die Geschäftsführer fuhren sofort mit dem Angeklagten nach Wietstock.
"Uns ging es um die Firma und nicht darum, dass er in den Knast kommt", beschrieb einer der Geschäftsführer als Zeuge im Gericht den Antrieb des Tuns.
Notariell ließ man den Bilanzbuchhalter seine Schuld anerkennen, versuchte vor Ort Sicherheiten zu erlangen, den Hof, im Besitz einer GbR, wieder zu Geld zu machen, bekam nach einem Vergleich vor dem Amtsgericht in Potsdam eine Grundschuld über zwei Millionen Euro auf den Hof, vollstreckbar ab dem 1. Januar 2008.
Doch anstelle mit dieser "Einigung" leben zu können, zeigte die Ex-Frau ihren Ex-Mann an.
Fortan ermittelte die Polizei, kam er am 15. Februar und sie am 14. Mai dieses Jahres in Untersuchungshaft.
Immerhin:
Ich möchte um Vergebung bitten und verspreche, so viel wie möglich nach meiner Haft zurückzuzahlen", entschuldigte sich der 46-Jährige bei seinen früheren Arbeitgebern.
Über den Verkauf seines eigenen Hauses und aufgelöste Lebensversicherungen flossen bereits rund 130.000 Euro zurück in die Kassen der Schweinfurter Firma.
Was den Hof in Brandenburg betrifft:
"Wir hoffen auf eine Lösung, aber noch gibt es keine Signale", beschreibt der Geschäftsführer der Schweinfurter Firma die Lage, der sicherlich einen Erlös für den Reiterhof erzielen möchte, und das Geld in sein Unternehmen zurückfliessen lassen wollte.
*188)


Und der nächste Fall der Selbstbereicherung aus Blankenburg ...
Die "Könige der Korruption" bekamen den Hals nicht voll ...

volksstimme.de online am 10.11.2007

Die Staatsanwaltschaft Halberstadt hat Anklage gegen Blankenburgs Bürgermeister Frank Schade erhoben.
Der Tatvorwurf :
Untreue zum Nachteil der Stadt.
Der Bürgermeister soll die städtische Feuerwehr eingesetzt, um im Garten seiner Ehefrau wertvolle alte Bäume zu fällen.
Den Einsatz soll er erst bezahlt haben, nachdem die Sache öffentlich bekannt wurde.
Der Bürgermeister fühlte sich unschuldig, da er die Satzung nicht gekannt haben soll, obwohl die Vorschrift zum Baumfällen nur gut ein Jahr vor der Baumfällung in Kraft gesetzt worden sein soll, und zwar durch die Unterschrift des Bürgermeisters Schade.
Und Schade hätte wissen müssen, dass er mit der Sache auch gegen die städtische Feuerwehrsatzung verstieß. Danach muss jeder, der Leistungen der Wehr in Anspruch nimmt, einen Antrag stellen.
Doch einen solchen soll es nicht gegeben haben.
Neben dem Herrn Schade sollte demnach auch der Blankenburger Feuerwehrchef Heinz-Dieter F. auf die Anklagebank.
Spaziergänger schlugen bei der Stadt Alarm.
Auf Forderungen nach einer Ahndung des Frevels reagierte die Stadtverwaltung zunächst nicht.
Erst nach und nach stellte sich heraus, dass Bürgermeister Frank Schade selbst hinter der Sache steckte.
Seine Ehefrau hatte den "Hampeschen Garten" (als Korpus Delikti)von der SPD-eigenen Konzentration GmbH gekauft.
Aus dem Rathaus hieß es, die Eigentümerin wolle auf dem Gelände ein Gebäude errichten.
Offiziell hätte der Bürgermeister beziehungsweise dessen Gattin einen Antrag zum Fällen der Bäume stellen müssen.
Auf Nachfragen räumte Vizebürgermeister Joachim Eggert allerdings ein, dass ein solcher Antrag nicht vorlag.
Stattdessen habe es eine Ortsbesichtigung des Bürgermeisters mit der zuständigen Mitarbeiterin des städtischen Eigenbetriebes gegeben.
Anschließend erteilte die Mitarbeiterin ihrem Chef die Genehmigung.
Für die Naturschutzbehörde des Landkreises waren die formalen Bedingungen damit erfüllt.
Sie sah von einer Bestrafung ab.
Auf die Anklagebank muss der Bürgermeister denn auch wegen eines anderen Aspektes :
Schade soll für die Arbeiten die städtische Feuerwehr herangezogen haben.
Frau Schade habe für die Aktion zunächst nichts bezahlen müssen.
Laut Vize-Bürgermeister Eggert legten die Feuerwehrmänner die Bäume am 13.05.2006 im Rahmen einer "Ausbildungsseinheit an der Motorkettensäge" um.
Hätte Frau Schade eine Fachfirma engagiert, wären pro Baum ggf. zwischen 600 und 1000 Euro fällig geworden.
Vize-B ürgermeister Eggert soll auf eine Nachfrage aus dem Stadtrat mitgeteilt haben:
"Ein Auftrag ist nicht erteilt worden, und eine Bezahlung ist nicht erfolgt. "
Nachdem die Sache Ende Juni 2006 öffentlich wurde, kritisierten mehrere Stadträte die Aktion als "anrüchig".
Selbst Schades damalige Parteifreunde aus der CDU tadelten die "Verquickung von dienstlichen und privaten Interessen" und verlangten den Austritt aus der Partei.
Den Gefallen tat der Bürgermeister den Christdemokraten nicht, überwies allerdings 1422,50 Euro an die Stadtkasse.
Als Erklärung für die späte Zahlung gab der Bürgermeister an, die Arbeiten seien" noch nicht abgeschlossen" gewesen.
Dennoch sah die Staatsanwaltschaft den Untreue-Tatbestand erfüllt.
Die Ankläger wollten vor Gericht den Nachweis führen, dass der Bürgermeister gar nicht die Absicht hatte, den Einsatz zu bezahlen.
Die Staatsanwälte hatten lange mit sich gerungen, ob sie den inzwischen aus der CDU ausgetretenen Rathauschef auf die Anklagebank bringen sollten. Letztlich entschied man sich aber dafür.
"Um die Sache fallen zu lassen, war sie einfach zu dick", hieß es aus der Behörde.
Letztendlich aufgefallen war die Aktion zum Eigennutz des Bürgermeisters, als im Juni 2006 Spaziergänger Alarm schlugen, nachdem sie auf die gefällten Baumriesen im "Hampeschen Garten" gestoßen waren.
Der kleine Park in der Nähe des Stadtzentrums war im 19. Jahrhundert von einem Blankenburger Apotheker und Botaniker angelegt worden und enthielt zahlreiche seltene Pflanzen.
Seit Jahrzehnten sich selbst überlassen, stellte der Garten so etwas wie das verwunschene grüne Herz der Stadt dar und ließ trotz fortgeschrittener Verwilderung die einstige Vielfalt erahnen.
*189)


Der nächste Fall ...

Staatsanwaltschaft München I am 29.10.2007 - Pressemitteilung 05/07

Bei der Staatsanwaltschaft München I wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Werner Weidenfeld wegen Untreue anhängig.
Ihm wurde in einer Anzeige zur Last gelegt, privat veranlasste Aufwendungen über die Bertelsmann Stiftung abgerechnet zu haben.
Dem Beschuldigten wurde im Hinblick auf den nicht bedeutenden Schadensumfang und die damit verbundene geringe Schwere der Schuld seitens der Staatsanwaltschaft eine Einstellung nach § 153a StPO angeboten.
Dieser Sachbehandlung hat er über seinen Verteidiger zugestimmt.
Die Zahlung des Geldbetrages von 10.000 EURO steht noch aus.
*190)


Und wieder Korruption im Bauamt ...

Pressemitteilung vom 07.11.2007 der Staatsanwaltschaft Traunstein, der leitende Oberstaatsanwalt Helmut Vordermayer lies verlauten:

Korruptionsverdacht im staatlichen Bauamt Traunstein

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein führten zu zwei Haftbefehlen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des früheren Hochbauamtes Traunstein und einen Ingenieur aus der Privatwirtschaft.
Aufgrund einer anonymen Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein im Oktober 2007 Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter des früheren Hochbauamtes Traunstein und zwei Bauingenieure aus der Privatwirtschaft aus dem südostbayerischen Raum wegen des Verdachtes der Untreue und der Bestechlichkeit bzw. r Bestechung aufgenommen.
Mitte Oktober 2007 durchsuchten 24 deutsche und österreichische Polizeibeamte unter der Leitung von zwei Staatsanwälten mehrere Büro-und Wohnobjekte im Raum München-Traunstein sowie im Bundesland Salzburg, Österreich.
Das Amtsgericht Traunstein verhängte wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr Haftbefehle gegen einen 59-jنhrigen ehemaligen Angestellten des früheren Hochbauamtes Traunstein und einen 54-jährigen Ingenieur aus der Privatwirtschaft erlassen.
Beide mussten sich in Untersuchungshaft begeben.
Einer der beiden Mitarbeiter des früheren Hochbauamtes soll sich mittlerweile im Vorruhestand befinden.
Nach den bisherigen Ermittlungen stehen die Ex-Mitarbeiter des staatlichen Bauamts Traunsteinim im Verdacht, die beiden Ingenieure bei der Auftragsvergabe aus sachfremden Erwägungen bevorzugt und überhِhte Rechnungen akzeptiert zu haben.
Als Gegenleistung für dieses pflichtwidrige Verhalten sollen sie von den Ingenieuren tatsächlich nicht erbrachte "Beratungsleistungen" vergütet erhalten haben.
Dazu soll einer von ihnen eigens ein Bauberatungsbüro unter dem Namen seiner Frau eingerichtet haben.
Einer der beteiligten Ingenieure hat die Taten eingerنumt.
Zum Umfang der geflossenen Gelder und zur Schadenshöhe konnten wegen der laufenden Ermittlungen noch keine Angaben gemacht werden.
*191)



Müll-Korruption nicht nur im Kölsch-Klüngel-Kölle, sondern auch in Alzey bei Mainz ...

Allgemeine Zeitung online am 15.11.2007

Der frühere Leiter des Entsorgungsservice Kamenz (ESK), Hans-Peter H. hatte im Jahr 1987 bei dem Alzeyer Entsorgungsunternehmen seinen Dienst angetreten und wechselte 1991 zur ESK nach Kamenz, wobei es sich bei ESK um ein Tochterunternehmen des Alzeyer Entsorgers Müll-Hinkel handelte.
Im August 1998 wurde er offiziell zum Betriebsleiter bestellt.
Diese Position soll er ausgenutzt und seinen Arbeitgeber geschädigt haben.
Das Gericht hatte damals festgestellt, dass H. "enorme kriminelle Energien freigesetzt hat".

Das bedeutete arbeitsrechtliche Konsequenzen für Hans-Peter H. :
Der frühere Leiter des Entsorgungsservice Kamenz (ESK), Hans-Peter H. stand 2005 vor den Schranken des Arbeitsgerichtes Bautzen, dass die Untreue-, Betrugs- und Unterschlagungsvorwürfe seines früheren Arbeitgebers Hinkel mit einem Schuldspruch quittierte.
Damals wurde ihm vom Gericht aufgetragen weit über 800000 Euro an den Firmeninhaber, den Alzeyer Wolfgang Hinkel, zurückzahlen.
Das entschied das Landesarbeitsgericht Chemnitz in zweiter Instanz.
Die Revision hierzu wurde nicht zugelassen.

H. selbst hatte nach seiner Entlassung das Entsorgungsunternehmen mit zahlreichen Anschuldigungen über illegale Müllentsorgung überzogen.
Dies führte im April 2005 zu Ermittlungen des Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Mainz gegen die Firma Hinkel.
Die Untersuchungen ergaben, dass Hinkel ohne Genehmigung Ton abgebaut und die Gruben mit belasteten Papierschlämmen verfüllt hatte.
Hinkel musste dieses Verfüllmaterial auf eigene Kosten entfernen und ein Bußgeld von 20000 Euro zahlen.
Zu allen anderen Tatvorwürfen die H. gegen Hinkel erhob, Korruption, illegale Müllentsorgung und Betrug, sagte damals der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach:
"Wir haben 21 Monate lang äußerst gründlich ermittelt, Entsorgungswege des Mülls verfolgt, Müllmengen überprüft und gegen gerechnet, um am Schluss zu der Feststellung zu kommen, dass an den Vorwürfen des früheren Mitarbeiters absolut nichts dran ist."

Es gab strafrechtliche Konsequenzen für Hans-Peter H.:
Der frühere Leiter des Entsorgungsservice Kamenz (ESK), Hans-Peter H., musste sich auch am 15.11.2007 vor dem Görlitzer Schöffengericht Unter Vorsitz von Richter Hinrichs verantworten.
Das Görlitzer Amtsgericht verhandelte über den Vorwurf der Untreue in besonders schweren Fällen, über Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung.
Nach Gerichtsauskünften sollen 128 Fälle von Untreue angeklagt sein, wobei es insgesamt um eine Summe von rund 330000 Euro gehen sollte.
In zwei Fällen habe H. Steuern in Höhe von 15000 Euro hinterzogen und er soll sich in einem Fall der Urkundenfälschung schuldig gemacht haben.
Die Delikte soll der ehemalige Mitarbeiter aus Alzey in der Zeit von 2000 bis 2003 begangen haben.
Das Gericht hatte insgesamt sieben Zeugen geladen.
*192)


Und wieder zurück zu BMW-Koruption ...
Es wurde bereits weiter oben zur BMW-Korruption unter *113) *115) berichtet.

freiepresse.de online am 15.11.2007

Gegen den Markneukirchener Unternehmer Peter M. wurde im Zuge der Ermittlungen zur sogenannten BMW-Schmiergeldaffäre Anklage erhoben.
Das hatte am 14.11.2007 Oberstaatsanwalt Anton Winkler, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, bestätigt.
M. wurde vorgeworfen, einen bereits verurteilten BMW-Einkaufsmanager mit rund 190.000 Euro bestochen zu haben, sagte Winkler.
Die Anklage vor der Grossen Wirtschaftskammer des Landgerichtes München I lautete auf einen Fall von Bestechung im geschäftlichen Verkehr im besonders schwerem Fall und zwei Fülle von Beihilfe zur Bestechung.
*193)
Hier zu auch Oberpfalznetz.de online am 17.11.2007, die über einen Bestechungsfall bei der Grammer AG berichtete.
Ein ehemaliger Grammer-Mitarbeiter musste sich vor einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I verantworten.
Der Vorwurf des Oberstaatsanwalts Anton Winkler der Staatsaanwaltschaft München I:
Bestechung in zwei Fällen im geschäftlichen Verkehr in einem besonders schweren Fall
Geflossen sein soll die Summe von fast 270 000 Dollar, und zwar an einen Mann bei BMW.
Der Angeklagte war von 1978 bis 2006 bei der Grammer AG beschäftigt.
1999 sei ein Kollege, der die Firma BMW betreute, auf ihn zugekommen und habe ihm bedeutet, er brauche Geld - weil gewisse Leute bei dem bayerischen Automobilhersteller bestimmte Annehmlichkeiten verlangten.
Nachdem eine direkte Zahlung von Geldern nicht möglich gewesen sei, sei in den USA eine Firma gegründet worden.
Deren einziges Ziel nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft:
die Abwicklung von Schmiergeld-Zahlungen
Der Anklage zufolge wurden Beraterverträge geschlossen und 250 000 Euro versprochen.
Bezahlt worden seien an den BMW-Mitarbeiter, der bereits verurteilt wurde, letztendlich 268 000 Dollar.
Der 62-Jährige soll geständig gewesen sein, gegen den mit in den Fall verwickelten Ex-Kollegen sei noch keine Anklage erhoben worden.
*194)


Und hier wieder die "Kleine Korruption" ...
mit Verurteilung einer "kleinen" Sparkassenangestellten ...
Es gab eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewنhrung ausgesetzt wurde ...
Strafmildernd sei gewesen, dass Steffi S. selbst zur Aufklärung ihrer Taten beigetragen hatte, und zuletzt ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.

Und was gibts denn so bei der "grossen Korruption" ? Eher Freispruch ? Oder nix ? Weil geschwiegen wurde ?

Mitteldeutsche Zeitung online am 15.11.2007

Eine ehemalige Mitarbeiterin (28 J.), die als Servicemitarbeiterin in der Kreissparkasse Merseburg-Querfurt tätig war, wurde am 15.11.2007 vom Amtsgericht wegen Untreue zu einer Bewنhrungsstrafe verurteilt.
Sie hatte zwischen 2004 und 2006 mehrere Konten für fiktive Kunden erِffnet und anschlieكend Geld abgehoben und Überweisungen auf ihr Konto und das ihres Lebensgefährten getätigt.
Mehr als 20 000 Euro zweigte sie von den Dispo-Krediten für die erfundener Sparkassenkunden ab, um damit Miete und eigene Kredite zu bezahlen.
Das gestohlene Geld wurde bereits an die Sparkasse zurückgezahlt.
Steffi S. hatte darüber hinaus bereits im Jahr 2006 ihren Job bei dem Kreditinstitut verloren, als der Schwindel mit den erfundenen Kunden aufflog.
*195)

Umfangreich wurde weiter oben unter *153) über den Fall im Klinikum Ost berichtet.
Der ehemalige Klinikmanager Andreas Lindner wurde angeklagt.
Und hier die Verurteilung ...

ad-hoc-news.de am 20.11.2007

Wegen Untreue und Bestechung hat das Landgericht Bremen den ehemaligen Klinikmanager Andreas Lindner zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Lindner musste sich im Januar 2007 in Untersuchungshaft begeben.
Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 40-Jährige mit Scheinverträgen und Strohleuten Gelder vom Klinikum Ost zu einer von ihm betriebenen Klinik transferierte und sich persönlich bereicherte.
Dabei sei der Klinik ein Schaden von rund neun Millionen Euro entstanden.
Für die Vermittlung von wertlosen Beraterverträgen habe der Angeklagte Provisionen kassiert.
Zudem habe er eigenmächtig Geräte angeschafft, die für die Klinik nicht zu verwenden waren.
Auch habe er an einen Vorgesetzten Zahlungen geleistet, damit dieser die Taten deckte.
Der Vorsitzende Richter sagte, die kriminelle Energie Lindners spiegele sich in der langen Tatzeit von rund einem Jahr und der Vielzahl der Taten wider.
"Man muss annehmen, dass er fast täglich mit Pflichtverstößen zu tun hatte", sagte der Richter.
Diese seien massiv gewesen, zum Teil hätten Dritte Lindner unterstützt, gegen die gesondert ermittelt wird.
Am Aufsichtsrat vorbei habe Lindner in selbstherrlicher Weise Verträge geschlossen und hohe Beträge an sich geleitet.
"Das muss man geradezu als dreist bezeichnen", sagte der Richter.
Strafverschärfend habe sich eine einschlägige Vorstrafe ausgewirkt.
Lindner war 2002 wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Strafmildernd sei das Teilgeständnis gewertet worden.
Die Taten seien dem Angeklagten durch eine unzureichende Kontrolle leicht gemacht worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verlangt.
Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von unter vier Jahren.
*196)



Und wieder Korruption im Bauamt ... Neuruppin ...

ad-hoc-news.de online am 21.11.2007


Die für Korruption zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin klagte zwei ehemalige leitende Mitarbeiter des früheren Straßenbauamts Frankfurt (Oder) an.
Auch ein Bauunternehmer und einer seiner Mitarbeiter mussten sich vor Gericht verantworten, teilte die Anklagebehörde am 20.11.2007 mit.
Gegen die Beschuldigten bestehe hinreichender Verdacht der Untreue oder Beihilfe zur Untreue sowie wettbewerbs-beschränkender Absprachen in Zusammenhang mit mehreren Straßenbau-Projekten.
Es gehe um Minderleistungen und nicht gerechtfertigte Abschläge im Wert von 800 000 Euro.
Dem früheren Amtsdirektor werden zudem Bestechlichkeit und dem ehemaligen Dezernatsleiter Bestechlichkeit sowie Vorteilsnahme in jeweils einem Fall vorgeworfen. Gegen weitere Verdächtige wird noch ermittelt.
Der Korruptionsverdacht gegen die Beteiligten war bereits Anfang 2005 bekanntgeworden.
Die beiden Führungskräfte wurden bereits im Dezember 2004 beurlaubt und mit anderen Aufgaben außerhalb der Behörde betraut. Das Frankfurter Straßenbauamt wurde Anfang 2005 in eine Niederlassung des neuen Landesbetriebs für Straßenwesen umgewandelt.
Polizei und Landeskriminalamt durchsuchten damals elf Wohn- und Geschäftsräume in ganz Brandenburg.
Zuvor hatte eine Tiefenprüfung des Infrastrukturministeriums ergeben, dass in der Frankfurter Behörde mehrere Aufträge für Millionen-Projekte zum Teil unter massiver Verletzung der Vorschriften vergeben worden waren.
So wurden in einigen Fällen Projekte ohne vorgeschriebene Ausschreibungen an ausgewählte Firmen übertragen.
Dabei sollen immer wieder dieselben Firmen bevorzugt worden sein.
*197)



Und hier wieder ein Fall der "kleinen Korruption" ... und zwar im Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier ...

InPut-aktuell.de gab am 22.11.2007 bekannt, dass im Zusammenhang mit einer Betrugsaffäre rund um das Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte durch Mauscheleien zusammen mit zwei Dozenten die Kammer um 16.400 Euro betrogen.
Das Geld aus fingierten Abrechnungen für die beiden Komplizen steckte der Mitarbeiter größtenteils in die eigene Tasche. Gleichzeitig waren einem der Dozenten Aufträge zugeschanzt worden.
Nach Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens wollte die HWK die Tatverdächtigen anzeigen.
Quelle:
http://www.input-aktuell.de/mainframe.a ... wsid=14411



er nächste Fall der "Kleinen Korruption" ... Stadtverwaltung Singen ...

Wie der suedkurier.de online am 23.11.2007 berichtete, musste nach dem Arbeitsgericht das Schöffengericht des Amtsgerichts Singen ein Urteil fällen.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Singen Anklage wegen Bestechlichkeit in einem besonderen schweren Fall erhoben.
Die Stadt hatte dem Sachbearbeiter der Bauverwaltung bereits im Jahr 2006 fristlos gekündigt, das Arbeitsgericht Radolfzell hat diese Kündigung im Februar 2007 bestätigt.
Dem Mann wurde vorgeworfen, er habe Handwerkerfirmen kostenlos für sich in seiner Privatwohnung arbeiten lassen und die Leistungen dann über die Stadt abgerechnet.
Die festgestellten Elektro-, Maler- und Gipserarbeiten hätten zusammen eine Summe von rund 15000 Euro ergeben.
Die kleinen Betriebe hätten auch für die Stadt innerhalb so genannter Rahmenverträge immer wieder Arbeiten ausgeführt.
Der Sachbearbeiter soll innerhalb seines Aufgabengebietes diesen Firmen dann überhöhte Abrechnungen abgezeichnet und die Auszahlung veranlasst haben.
Die Staatsanwaltschaft wertete die ermittelten Tatbestände als "besonders schweren Fall" von Bestechlichkeit.
Der liegt laut Strafgesetzbuch dann vor, wenn es sich um große Summen handelt, der Täter fortgesetzt Vorteile annimmt oder sich zur Vorteilsannahme mit anderen zusammengeschlossen hat.
*200)



Spass an Geschlechtsverkehr und Korruption nicht nur bei VW und so, sondern auch in der Polizeidirektion Plauen ...
Hoffentlich ist dort Ende ...

Die freiepresse.de gab am 22.11.2007 bekannt, dass ein 49-jähriger Plauener Polizeibeamter vom Amtsgericht zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden ist.
Der Staatsanwalt hatte ihm Bestechlichkeit und bad word Nötigung von Frauen unter Ausnutzung seines Amtes vorgeworfen.
Seit Anklageerhebung war der Polizist vom Dienst suspendiert.
Zwar hatte er, wie sich vor Gericht zeigte, keine Strafanzeigen verschwinden lassen.
Dennoch war laut Staatsanwalt Jörg Rzehak schon ein solches Angebot strafbar.
Der ledige Polizeimeister war in der Polizeidirektion Plauen mit der Ermittlung zu Ladendiebstählen betraut.
Dabei hatte er einer Russlanddeutschen und einer Plauenerin in Aussicht gestellt, gegen bad word die Anzeigen im Papierkorb verschwinden zu lassen.
Vor Gericht wurden nur diese beiden Fälle verhandelt – dazu sagten die Opfer als Zeugen auch aus.
Seine Masche war immer die gleiche:
Er lud die Ladendiebinnen zur Vernehmung ein.
Bei seinen Ermittlungen ging er dann höchst ungewöhnliche Wege.
Grundsätzlich duzte er die ihm unbekannten Frauen.
Später rief er sie an oder er ging in deren Wohnungen, um sich zu erkundigen, ob sie den Termin zur Vernehmung auch einhalten können.
Einladungen zum Kaffeetrinken oder Abendessen folgten.
In einem Falle tauchte er sogar zwei Tage vor Weihnachten in der Wohnung einer Beschuldigten auf und beschenkte deren Sohn.
Einer 27-jährigen drogenabhängigen Russlanddeutschen hatte der Beamte 2003 bei der Vernehmung gesagt:
„Du hast schöne Brüste und schöne Beine."
Dabei versuchte er auch, die Frau zu berühren.
Wenn sie sich "ordentlich benehme", werde er alle Vorwürfe aus dem Computer löschen, versprach er.
Als die Frau nicht richtig anbeißen wollte, drohte er, dem Jugendamt zu melden, dass sie drogensüchtig sei, damit man ihr die Kinder wegnehme.
In ihrer Angst willigte sie schließlich zum Geschlechtsverkehr ein.
Es entstand ein intimes Verhältnis.
Man liebte sich in ihrer Wohnung oder auch mal im Auto des Angeklagten.
Die Sache flog auf, als der Lebensgefährte der Frau ebenfalls beim Ladendiebstahl ertappt wurde.
Als er hörte, dass ihn der Nebenbuhler vernehmen sollte, protestierte er:
„Mit dem rede ich nicht, der hat ein Verhältnis mit meiner Frau."
Daraufhin wurde der Beamte 2004 zur Polizei nach Oelsnitz versetzt.
Dann war zwei Jahre Ruhe, bis er 2006 wieder in die Plauener Dienststelle beordert wurde und es erneut mit Langfingern zu tun bekam.
Er rief eine Diebin an, sagte: "67-er Baujahr bist du? Das ist geil."
Die Angelegenheit sollte wie immer verlaufen – doch diese Frau zeigte ihn an.

Es soll jedoch mehrere solcher Vorfälle gegeben haben, wie es hieß.
Der Beamte auf Lebenszeit hatte schon 2004 wegen eines solchen Deliktes vor dem Richter gestanden.
Damals wurde das Verfahren eingestellt, weil die Zeugin nicht aussagte.
*201)


Wie weiter oben auch unter *153) berichtet, gab es Korruption und Selbstbereicherung bei DaimlerChrysler.

FinanzNachrichten.de gab online weitere Informationen am 25.11.2007 bekannt, und zwar ging es um den ehemaligen Vertriebschef von DaimlerChrysler in Deutschland, Eckhard Panka.
Panka war vom Konzern im Dezember 2004 in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden, nachdem die Vorwürfe intern bekannt geworden waren.
Sein Abgang bildete den Beginn der Vertriebsaffäre, in die sich wenig später die Staatsanwaltschaft einschaltete. Zwischenzeitlich wurde gegen 20 Beschuldigte wegen Untreue oder Bestechlichkeit ermittelt.
Inzwischen seien nur noch fünf Verfahren offen.
Rund drei Jahre nach Beginn der Affäre um Selbstbedienung und Bestechlichkeit im Vertrieb des DaimlerKonzerns hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den prominentesten Beschuldigten abgeschlossen.
Die Stuttgarter Behörde gegen den ehemaligen Vertriebschef von DaimlerChrysler in Deutschland, Eckhard Panka, beim Amtsgericht zwei Strafbefehle wegen Untreue zulasten des Konzerns in Gesamthöhe von 220 Tagessätzen beantragt.
Der Vorwurf gegen Panka:
Er soll Mitarbeiter der Daimler-Bauabteilung für seine Privathäuser in München und auf Mallorca eingesetzt zu haben.
Dadurch sei dem Konzern ein Schaden in Höhe von rund 46.000 Euro entstanden.
Der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen Panka soll hingegen fallen gelassen worden sein.
*202)
wiwo.de ergänzte online am 26.11.2007, dass der Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage im Prozess gegen einen Spediteur ins Visier der Ermittler geraten sein soll.
Es bestehe der Verdacht, dass Zetsche als Zeuge in einem Prozess gegen einen Spediteur und Graumarkthändler im Jahr 2002 die Unwahrheit gesagt habe, so soll die Anklagebehörde dies bestätigt haben.
Zetsche soll einem Bericht zufolge 2002 vor dem Landgericht Stuttgart bestritten haben, dass der Konzern in seiner Zeit als Vertriebsvorstand in den Jahren 1995 bis 1998 Graumarktgeschäfte systematisch toleriert oder gefördert habe, denn so hätten die Autos am offiziellen Vertrieb vorbei oftmals billiger verkauft werden können, und der Vertrieb habe seine Verkaufszahlen leicht in die Höhe treiben können.
Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin habe der Staatsanwaltschaft neue Unterlagen vorgelegt, die den Verdacht nahelegten, dass Zetsche falsch Ausgesagt haben soll.
*203)



Vorteilsnahme bei der Bundespolizei im Bundesinnenministerium und bei der Spezialeinheit GSG 9 ... ???
Na so was ... etwa nur "Kleine Korruption" ?

Wie Der Focus online am 22.04.2007 berichtete, ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Vorteilsannahme.
Der Hongkong-Flug mit dem Airbus A380 könnte für den Abteilungsleiter Bundespolizei im Bundesinnenministerium sowie den Chef der Spezialeinheit GSG 9 verhängnisvoll gewesen sein.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte gegen den Ministerialdirektor Rüdiger Kass und den Polizeidirektor Olaf Lindner ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingeleitet.
Die beiden Beamten waren bei dem Erprobungsflug vom 23. bis 25. März Ehrengäste der Lufthansa.
Die Staatsanwaltschaft prüfte in dem Ermittlungsverfahren (Az. 2Wi JS 89/07), inwieweit die samt Zubringerflügen, Begleitprogramm und Hotelunterkunft gesponserte Reise mit dem Dienstrecht vereinbar gewesen sin könnte.
*204)


Auch "Kleine Korruption" in einer Gesellschaft auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge mit der Stadt Ettlingen ...

Aus der Mitteilung über die Hauptverhandlung in Strafsachen, Az.: 1 Ds 630 Js 10439/06, des Amtsgerichts Ettlingen wurde bekannt, dass dem 52 Jahre alten Angeklagten als Funktionsträger einer Gesellschaft auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge mit der Stadt Ettlingen zusammen arbeitete.
Die Anklagebehörde legte ihm Vorteilsannahme zur Last.
Als alleiniger Gesellschafter habe er im September 2004 an einer dreitägigen sogenannten "gasfachlichen Informationsreise nach Bergen zur Troll-A-Plattform“ teilgenommen.
Der Gesellschaft sei dafür von einem Gaslieferanten ein Kontingent von sechs Teilnehmerplätzen zur Verfügung gestellt worden.
Bestandteile der für die Teilnehmer kostenlosen Reise im Wert von mindestens 1.500 Euro seien neben verschiedenen Informationsveranstaltungen u. a. die Flüge nach bzw. von Bergen (Norwegen) mit einem Charterflugzeug, die Übernachtungen in einem Hotel, ein Abendessen in einem exklusiven historischen Restaurant sowie die Helikopterflüge zu und von der Troll-A-Plattform, einer Bohrinsel, gewesen.
Die Reise mit einem nicht unwesentlichen Vergnügungsaspekt sei dienstlich nicht veranlasst gewesen.
*205)


Der nächste Fall folgt ...
harald
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Korruption

Beitragvon Tom am So, 06 Mai 2007 11:14 +0000

Wegen Überlänge gehts hier weiter:
Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht ! / II

Mobbing und Korruption muss Dauer-Wahlkampfthema werden !

Gruss
Tom
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Eine Liste ohne Ende?

Beitragvon harald am Mo, 07 Mai 2007 11:36 +0000

Und alle werden schweigen, wie immer, oder?

Tag für Tag zieht die Pest Korruption durch das Land und erhält reichlich Beute. Und wie immer, werden alle in ein tiefes, pathologisches Schweigen verfallen, oder?



Die Liste der Korruptionsfälle sollte auf jeden Fall weitergeführt werden. Letztendlich muss auch die Bundesrepublik dem Druck aus Europa nachgeben und einen Beauftragten/Ombudsmann für Korruption und Mobbing einführen und dann die gesetzliche Grundlage schaffen. Dazu sollte amn unbedingt die Homepage http://www.ombudsmann.zh.ch beachten und daraus entnommen habe ich http://members.aon.at/eoi/de/startseite_de.htm, also die Anschrift des "Europäische(n) Ombudsmann-Institut, dies sollte man unbedingt mit Informationen versorgen. Auch Deutschland ist darin vertreten.
Gehen wir es an, diesen Kampf gegen die Hydra, oder?



Ohne Korruption hätten wir wahrscheinlich..vielleicht oder ..

Hallo Tom,
um Korruption aufzudecken braucht man Menschen mit Rückgrat und dem berühmten aufrechten Gang.
In keinem anderen Land wird Korruption so verniedlich und gesetzlich nicht verfolgt wie in Deutschland. Alleine der Schaden seit dieser berühmten Vereinigungsshow im Jahre 1991 ist duch Korruption so viel Cash verschoben worden und ein Schaden entstanden, danach hätten wir mindest um die Hälfte weniges Staatsschulden als jetzt.
Nimmt man alleine ein Land wie Kolumbien, dass durch die Gangs aus den USA in den 70er und 80er Jahren förmlich für die Korrution freigekokst wurde, stellt man fest, es gab einige, die versucht haben den aufrechten Gang zu riskieren.
Der Bürgermeister von Bogota hat in den 90er Jahren bei seiner ersten Wahl sich eine Schiedsrichterpfeife umgehängt und erklärt, ich kann die Korrution nicht stoppen, doch wenn ich etwas mitbekomme, dann werde ich pfeifen, so ist der Name Whistleblower entstanden.
In Deutschland spricht man im Rahmen der Whistleblower von "Anschwärzen und Denunzinaten", das darf man auch, Gerichte schützen die Täter dafür.
Das ist der Unterschied zwischen uns und dem Rest der Menschheit, die sind nicht besser, doch sie beleidigen keine Menschen die sich gegen Unrecht wehren, wir ja, den bei uns gibt es doch kaum den aufrechten Gang, oder?
Schau Dir nur mal die vielen Rückgratbeschwerden an, die Jahr für Jahr Millionen von Deutschen haben, deshalb lieben wir ja auch die Hunde, die gehen ja auch auf allen Vieren.
Nein, bei uns ist die Seuche Korruption was ganz besonderes, verstehen kann man das nicht. Selbst in den USA darf seit den Krisen der letzten Jahre kein Whistleblower wegen Offenlegung der Korruption in seinem Unternehmen gekündigt werden, geschieht dies in einer Aktiengesellschaft zum Beispiel, dann wird diese Unternehmen von der Börse genommen. Übrigens auch deutsche Unternehmen, vielleicht haben wir so eine Chance, dass Siemens von der Börse genommen wird, zumindstens in den USA, bei uns nicht, mein Gott, Hr. Heinrich von Pierer darf ja jetzt noch die Bundeskanzlerin beraten, die kommt ja bekanntlich aus dem Traumland der "blauen Fliesen", so nannte man die Tauschmittel im Land von Erich Mielke und anderen.
Es gibt und wird hier keine Gesetze geben, auch keine moralische Diskussion, es herrscht Fanmeilenfieber in Deutschland, frag mal nach, was der Chef der Fanmeilengesellschaft gemacht hat, nach dem das Endspiel der Traumweltmeisterschaft zu Ende war, darüber gibt es keinen Film, glaub mir.
harald
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Beitragvon Tom am Sa, 19 Mai 2007 3:21 +0000

Hallo !

Das Bundeskriminalamt hat den Bundeslagebericht "Korruption" in das Netz gestellt.
Der massive Anstieg im Jahr 2005 (+91%) der Korruptionsfälle sei auf "grosse Fälle" zurückzuführen, die zahlreiche Begleitfälle zu verzeichnen hätten.
Der öffentliche Dienst sei an der Spitze der Korruption zu finden.

Das Bundeslagebild "Korruption" 2005, 2004, 2003, 2002, 2001, und 2000 kann unter dem Link
des Bundeskriminalamtes abgerufen werden.

Anmerkung:
Es kann nur soviel aufgeklärt, angeklagt, und verurteilt werden, wie es die "politische Weisung" an die Staatsanwaltschaft zulässt !
Ausserdem fehlte es an zahlreichen Spezialisten bei der Staatsanwaltschaft und in den Finanzämtern.
Dürften in den Finanzämtern Hard-Core-Korruptionbekämpfer weisungsungebunden arbeiten, und die Staatsanwaltschaft dürfte weisungsungebunden aufklären, dann hätten es noch einen ganz anderen Anstieg der Korruptionsaufklärung gegeben !

Soweit diese Anmerkung.
Daran hatte sich offensichtlich nichts geändert.

Das Bundeskriminalamt stellte eine Pressenachricht vom 19.09.2007 zum Korruptionsbericht des Jahres 2006 in das Netz.
Im Jahr 2006 hätten das BKA und die Landespolizeidienststellen 6.895 Korruptionsstraftaten und damit 53% weniger als im Vorjahr (14.689) registriert.
Der Rückgang sei auf mehrere Großverfahren im Jahr 2005 mit einer Vielzahl von
Einzelstraftaten zurückzuführen.
Die umfangreichen Ermittlungskomplexe mit vielen Einzelstraftaten im Jahr 2005 seien auch maßgeblich für den signifikanten Rückgang bei der Anzahl der Tatverdächtigen gewesen.
Im Jahr 2006 wurden 3.547 Tatverdächtige und damit 57% weniger als im Vorjahr polizeilich bekannt.
Erkennbar sei ein gegenläufiger Trend bei der Entwicklung der Verfahrenszahlen in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung.
Während die polizeilich bekannt gewordenen Fälle in der Privatwirtschaft deutlich zugenommen haben, sei in der öffentlichen Verwaltung ein entgegen gesetzter Trend erkennbar - wenngleich die absolute Anzahl der Fälle in der Verwaltung noch dominiere.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge (970 Fälle), insbesondere bei Bauvorhaben (219) und bei Beschaffungen (75), seien häufig Ziel der Korruptionshandlungen gewesen.
Ferner seien behördliche Dienstleistungen (842) und sonstiges Verwaltungshandeln (504) betroffen.

Hierzu die nächste Anmerkung.
In der öffentlichen Verwaltung war auch deshalb weniger Korruption zu vermerken, weil sich der Staat immer mehr aus der Öffentlichkeit und aus dem Privatwirtschaftswesen heraushielt, - weniger Investitionen => weniger Korruption - .
Zudem wurde mittels Mobbing mögliche Mitwisser nieder gemacht, um die Korruption im Öffentlichen Dienst weiter gedeihen zu lassen.
Hierzu war die aufblühende Stellenkorruption zu nennen, die aber vom Bundeskriminalamt nicht erfasst wurde.
Und ausserdem: Wer nichts sieht, kann auch keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft abgeben, und hat zudem einen sicheren Job im öffentlichen Dienst.
Ausserdem war das verbliebene Personal bei den zuständigen Staatsanwaltschaften mit den aufzuklärenden Fällen völlig überlastet, so dass neue Fälle unter Umständen mit dem Begriff "Kein öffentliches Interesse" eingestellt wurden.
Hierzu dürften eine ganze Reihe von Fällen gehört haben, welche der "Kleinen Korruption" zuzuordnen waren.


Gruss
Tom
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Beitragvon Tom am Sa, 19 Mai 2007 3:30 +0000

Hallo !

Die Zeit online stellte unter der Überschrift "Korruption und Geldwäsche" ebenfalls eine Gesamtübersicht (sofern überhaupt möglich) in das Internet.

Gruss
Tom
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@die Zeit

Beitragvon macdet am Sa, 19 Mai 2007 6:14 +0000

ist prima gemacht. Möglicherweise bekomme ich sowas zukünfitig auch mit Django hin :oops:

Bin schwer am Lernen für eine neue StartSeite!
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Beitragvon Tom am Di, 31 Jul 2007 5:03 +0000

Hier mal ein Buchtip vom 20.04.2007 zm Thema.

"Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland - Jeder Mensch hat seinen Preis"

Das Buch bringt die Problematik auf den Punkt und liefert gleichzeitig effektive Bekämpfungsstrategien gegen die Korruption.
"Korruption in Deutschland ist (...) nicht die Tat eines Einzelgängers, sondern eine gesellschaftliche Veranstaltung." Dr. Wolfgang Hetzer, Abteilungsleiter im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), sowie weitere renommierte bad word erläutern das verbreitete Phänomen der Korruption, schildern Beispiele und erörtern Präventionsstrategien.

Zu den Autoren dieses "Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland - Jeder Mensch hat seinen Preis", erschienen im Mankau-Verlag, gehören unter anderem auch der bekannte Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner, der Mafia-Experte Jürgen Roth sowie der Wirtschaftskriminalist und Mitherausgeber Uwe Dolata.
"Korruption galt in Deutschland noch bis Ende der 1980-er Jahre als ein exotisches Problem von Staaten mit einem hohen Sonnenstand:
"Je südlicher, desto korrupter."
Nach Aufdeckung zahlreicher Bestechungsfälle im Korruptionsdreieck von Politik, Wirtschaft und Verwaltung, die öffentlichkeitswirksam zu Affären und Skandalen hochstilisiert wurden - was sie wegen der Alltäglichkeit der Korruption tatsächlich nicht sind -, ist es der Wachstumsbranche Korruption in nur wenigen Jahren gelungen, das Bild von den "ordentlichen" Deutschen weltweit zu beschädigen."
Wenn man diese Zeilen des Buches liest, glaubt man, die Autoren haben hellseherische Fähigkeiten gehabt und den Siemens-Korruptionsskandal schon vor drei Jahren gewittert.
In der Tat hat die Schmiergeld- und Korruptionsaffäre des Siemens-Konzerns nicht nur den Konzern selbst beschädigt:
Er fällt auf Deutschland zurück und zerstört das Image des "Exportweltmeister".
So mancher wird sich nun denken.
"Von nichts kommt nicht."
Doch nicht nur in der Wirtschaft haben wir die Korruption.
Auch in der deutschen öffentlichen Verwaltung ist nach Erkenntnis der Autoren die Korruption weiter verbreitet als bisher befürchtet.
"Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht neue Bestechungsfälle mit zum Teil enormen Bereicherungssummen aufgedeckt werden.
Wurde in der Privatwirtschaft schon seit langem die 'Pest des Schmierens' beklagt, hat die 'Erosion der Normen' (Wilfried Hassemer) längst auch den öffentlichen Dienst erreicht.
Das Prinzip der öffentlichen Hand verkommt zum Prinzip der offenen Hand (...)."

Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Akatshi Schilling / Uwe Dolata (Hg.)
Korruption im Wirtschaftssytem Deutschland - Jeder Mensch hat seinen Preis
Mankau Verlag, 3. Aufl. Juni 2004
(1. Aufl. April 2004)
184 S., Euro 16,90
ISBN 3-9809565-0-4

Quelle:
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[url=http://www.compliancemagazin.de/literatur/fachbuecher/mankau200407.html]Compliance-Magazin[/url]





Und noch ein Buchtip vom 24.07.2007:

"Anklage unerwünscht ! Korruption und Willkür"
Autor Jürgen Roth und Uwe Dolata vom BDK prangern Missstände an.
Das Buch enthüllt Mängel der deutschen Justiz.
In Verfahren wegen hochkarätiger Wirtschaftskriminalität kapituliert die Justiz, indem sie schon im Vorfeld "Deals" aushandelt.

Der im Bereich Wirtschaftskriminalität und Steuerbetrug entstehende wirtschaftliche Schaden wird von Experten auf jährlich mindestens fünfundvierzig Milliarden Euro geschätzt.
Vergleicht man diesen Schaden mit den jährlichen Summen, die durch Bankraub verloren gehen, müssten alle Bankräuber in Deutschland 259 Jahre lang Banken überfallen.
Und setzt man die Zahl in Relation mit dem entstandenen Schaden aus Geldtransportüberfällen, sind es sogar 2625, um die jährlichen Schadenszahlen aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zu erreichen.
Die Autoren stellten heraus, dass die Gründe für die häufig schleppende Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Deutschland die miserable Ausstattung der Justiz und überlastete Staatsanwälte sind.
Gäbe es tatsächlich die "gute alte Justitia", sie würde sich wohl die Binde vom Kopf reißen, wenn sie wüsste, was in ihrem Namen heute geschieht.
Dass zum Beispiel in Verfahren wegen hochkarätiger Wirtschaftskriminalität die Justiz kapituliert hat, indem sie im Vorfeld "Deals" aushandelt.
Diese bescheren den finanziell gut gepolsterten Angeklagten, meist Wirtschaftsfürsten, einen kurzen und oft komfortablen Prozessabschluss.
"Unabhängige Justiz bedeutet aber gleichzeitig eine qualifizierte Justiz, die den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt, zum Beispiel im Zusammenhang mit der transnationalen Kriminalität im Bereich Wirtschaft", sagte Jürgen Roth.
Uwe Dolata forderte:
"Je größer die Sozialschädlichkeit bestimmter Delikte und Deliktsgruppen ist, umso nachhaltiger müssen die Anstrengungen sein, die zu ihrer Bekämpfung unternommen werden.
Ist dies aber richtig – und ich kenne keine rationale Erwägung, die dagegen sprechen könnte - so müsste der Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität auch in der Strafrechtspflege als erklärte Schwerpunktaufgabe begriffen werden.
Viel wäre gewonnen, wenn alle Innen- und Justizminister, die leitenden Beamten der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft und auch die Richter der Strafgerichtsbarkeit dieses Postulat akzeptieren und mit allen daraus fließenden finanziellen und personellen Konsequenzen in die Tat umsetzen würden."
Doch genau das Gegenteil praktizieren die Angesprochenen nach Ansicht von Jürgen Roth.
Vor dem Gesetz sind alle gleich – manche aber sind gleicher!
Wegschauen, Begünstigen, Vertuschen:
Die investigativen Journalisten Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm enthüllen Skandale in der deutschen Strafverfolgung und zeigen, wie die dritte Gewalt den Rechtsstaat aushöhlt.
Der sächsische Korruptionsskandal, der seit Wochen nicht nur die Innen- und Justizministerien des Freistaats aufwühlt, ist nur ein Beispiel aus "Anklage unerwünscht!"
Geldwäsche in Casinos:
Seit Jahren laufen Hinweise bei verschiedenen deutschen Staatsanwaltschaften ins Leere.
Stattdessen werden Wirtschaftskriminelle, Waffenhändler und Mafiabosse von den staatlichen Spielbanken hofiert und bevorzugt behandelt.
Die Justiz schaut weg und der Staat profitiert.
Anhand skandalöser Fälle aus ganz Deutschland enthüllen die Autoren exemplarisch, wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird, weil die dritte Gewalt nicht mehr funktioniert.
Seilschaften mit Politikern und Wirtschaftsbossen machen es Staatsanwälten einfach, wegzuschauen, wenn sie nicht gar selbst verstrickt sind.
Die Autoren zeigen, wie couragierte Bürger sich dagegen wehren und was geschehen muss, damit die Demokratie nicht noch weiter gefährdet wird.

Die Autoren:
Jürgen Roth, Jg. 1945, ist einer der bekanntesten investigativen Journalisten in Deutschland.
Seit 1971 veröffentlicht er brisante TV-Dokumentationen und erfolgreiche Bücher.
Bei Eichborn erschienen die Bestseller "Ermitteln verboten" (2004) und "Der Deutschland-Clan" (2006).
Rainer Nübel, Jg. 1959, war stellvertretender Kulturchef und Reporter bei den Stuttgarter Nachrichten.
Seit 2000 ist er Mitglied der Reportageagentur Zeitenspiegel und Mitarbeiter des Stern.
Rainer Fromm, Jg. 1965, ist Journalist und promovierter Politologe.
Er arbeitet für das Fernsehen (Fakt/ARD, Frontal 21/ZDF, Aspekte/ZDF, arte), für Zeitschriften und als Fachbuchautor zum Thema bad word.

Jürgen Roth & Rainer Nübel & Rainer Fromm
Anklage unerwünscht
Korruption und Willkür in der deutschen Justiz
Erscheinung: Anfang Juli 2007
ISBN: 3-8218-5667-X
19,95 € [D] / 33,90 SFR

Quelle:
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[url=http://www.compliancemagazin.de/literatur/fachbuecher/eichborn240707.html]Compliance-Magazin[/url]




Und noch ein Buchtip ...

newsclick.de hatte ein Interview am 02.11.2007 mit Hans Leyendecker zum Buch "Die große Gier".
Es ging um die VW-Affäre:
Arbeitnehmervertreter vergnügten sich jahrelang auf Unternehmenskosten in Edelbordellen.
Es ging um den Siemens-Skandal:
Europas größter Technologiekonzern arbeitete mit Schmiergeldkonten in dreistelliger Millionenhöhe.
Es ging um die Vorzeige-Unternehmen:
Der US-Konzern General Electric übe harte Selbstkontrolle aus.
Wer betrügt, würde entlassen.
Der Mischkonzern sei auch ohne Korruption weitgehend erfolgreich.

Im Gespräch über seine Buch-Recherche um Korruption und Bestechung bei Volkswagen und Siemens, wurden zum Stichwort Korruption die Übelsten genannt:
Der Manager Andreas von Zitzewitz und ehemalige Infineon-Topmanager. Und: Der habe eine tolle Frau.
Herr Leyendecker hatte immerhin 18 Gesprächspartner befagen können, um sein Buch schreiben zu können.
Den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Bernd Pischetsrieder wollte er auch sprechen, und von ihm wissen, ob Pischetsrieder den Peter Hartz loswerden wollte, obwohl dessen Namen mit intellektuellen Leistungen verbunden worden sei, dabei sei Hartz nichts ohne seinen Helfer Helmuth Schuster gewesen.
Der habe sich anfangs gegen die Praxis der Spesenabrechnungen gewehrt, aber dann habe er die Bodenhaftung verloren.
Wobei Gebauer einer gewesen sei, den man in jeder größeren Organisation fände, - Der klassische Kofferträger, der immer die Hoffnung hat, irgendwie aufzusteigen - .
Und weil vieles bekannt war, wollte Bernd Pischetsrieder nichts sagen, und er in Sachen "Auspacken" vermisst wurde, obwohl er die Schwächen von Peter Hartz erkannt haben soll, und Bernd Pischetsrieder einer war, der hingeguckt haben soll, - aber durch die Tapetentür verschwand - .
Bei dem VW-Aufsichtsratsvorsitzender Ferdinand Piëch, der das Bild des Technikers inne hätte und keine Sprache brauche, wurden viele Gesprächsversuche gestartet, die allesamt vergeblich waren.
Die Recherchen, die auf Akten-Studium und Gespräche basiert haben sollen, sollen von den behandelten Unternehmen nicht behindert worden sein.
Bei Siemens habe es großes Interesse gegeben, was eine neue Unternehmenskultur sei.
Die Siemens-Ebene hatte offenbar in der Vergangenheit ein System etabliert, in dem Mitarbeiter glaubten, mit Arroganz und illegalen Zahlungen ans Ziel zu kommen.
Bei VW sei der Eindruck entstanden, dass die Verantwortlichen die Affäre um die Lustreisen eher für einen Betriebsunfall gehalten hatten – Piëchs Einfluss sei zu spüren gewesen.
Bei VW ging es um Korruption in einem Unternehmen.
Piëch sei immer der Gewinner, wobei er von der Staatsanwaltschaft nicht genug ausgeleuchtet worden sei, und man hätte härter rangehen können, z. B. hätten sie sofort die Konzernzentrale durchsuchen müssen und möglicherweise mit Untersuchungshaft arbeiten müssen, - eben so wie die Münchner Strafverfolger arbeiten - .
Piëch habe sodann behauptet, dass er die Vorgänge um Peter Hartz nicht kannte.
Das könne ihm keiner widerlegen.

Dabei sei es absurd zu glauben, dass Hartz das System in nur einem halben Jahr als eigenes Ding aufgebaut hat. Bei VW hies es nicht umsonst: Piëch weiß alles, hängt aber nie drin. siehe virales marketing


Quelle:
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[url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/472005/artid/7510644]newsclick.de , Interview am 02.11.2007 mit Hans Leyendecker zum Buch "Die große Gier"[/url]
[url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/7510571]newsclick.de , Interview am 02.11.2007 mit Hans Leyendecker zum Buch "Die große Gier"[/url]


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Re: Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der

Beitragvon Tom am Mi, 20 Feb 2008 2:59 +0000

Wegen Überlänge gehts bei

Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht / II

weiter.

Und wann ist Ende mit der Korruption !

Gruss
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