Ich aktualisierte den Heros-Fall im Teil 3 sehr umfangreich, und deswegen geht es hier im Teil 4 weiter.
Es gab in Sachen Korruptionsaufklärung positive Beispiele bei den Strafgerichten und unter den Staatsanwaltschaften (siehe zuvor Staatsanwaltschaft München).
Wie bereits oben unter *41) berichtet, hatte der ehemalige Augsburger Vorzeige-Staatsanwalt Uwe H. für viel Unbehagen bei den Aufklärungsbehörden in Sachen Korruption gesorgt, und er konnte daher hier als ein leuchtendes Beispiel für einen „König der Korruption“ genannt werden.
Herr Uwe K. musste für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Das bereits rechtskräftige Urteil hatte für K. den Vorteil, dass brisante Ermittlungen gegen H. wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt gleich mit erledigt wurden.
Das Oberbayrische Volksblatt meldete am 24.04.2007 ergänzend online, dass sich die Anklage, die der Angeklagte K. in vollem Umfang eingeräumt hatte, wie das Strafregister eines veritablen Ganoven anzusehen gewesen sei.
Hier ein Auszug der Vorwürfe:
Betrug, Geldwäsche, Vorteilsnahme, Verwahrungsbruch, Verletzung von Privatgeheimnissen
Unverständlich blieb die „schnelle und vernünftige Verurteilung“ des Herrn Uwe K, der sich so nicht
einer öffentlichen Verhandlung stellen musste, und so erfuhr die Öffentlichkeit auch nichts von den benannten 20 Zeugen.
Nach einer halben Stunde hatten Staatsanwalt und Anwälte ihre Plädoyers beendet, was Dank des Entgegenkommens von Richter Wiegand, dem es wegen seines anstehenden Wechsels zum Oberlandesgericht mit dem Prozess eilte, so möglich wurde.
Robert Chasklowicz, einer der beiden Verteidiger, bekannte freimütig, dass sein Mandant „an einem möglichst geräuschlosen Prozess” interessiert war.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld fand nichts dabei, dass die Öffentlichkeit aussen vor blieb, und das Strafmaß sei, wie von Richter Wolf-Stefan Wiegand vorgeschlagen, am oberen Limit gewesen.
Dabei wäre z. B. der Umstand interessant gewesen, weshalb K. Europas größten Laborunternehmer Bernd Schottdorf, gegen den die Justiz wiederholt ermittelte, zweimal vor Hausdurchsuchungen gewarnt hatte.
Das ging aber nicht, weil selbst die für Presse zuständige und verärgerte Richterin Margarete Nötzel nach eigener Aussage von der Terminierung zur Verhandlung ahnungslos war.
„Wir hatten weder die Anklage, noch wussten wir von der Terminierung”
*104)
http://www.taz.de online am 19.04.2007:
Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken hatte gegen den ehemalige Stadtverordnete, Kreistagsabgeordnete, und Landtagsabgeordnete der Grünen, Andreas Pollak, 47, Anklage bei der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht erhoben.
Die Ermittlungsbehörde warf dem Arzt aus Homburg 140 Fälle der Untreue, 20 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs und 20 Fälle der Beihilfe zum Betrug vor.
Pollak soll der Kassenärztlichen Vereinigung fünf Jahre lang falsche Abrechnungen vorgelegt haben.
So habe er nicht erbrachte ärztliche Leistungen geltend gemacht.
Gesamtschaden: 710.000 Euro.
Weiter soll Pollak zwischen 2002 und 2004 in Absprache mit einem Apotheker aus Völklingen Rezepte über hochwertige Medikamente ausgestellt haben, die nicht an die Patienten weitergegeben, sondern nur mit den Krankenkassen abgerechnet worden sein sollen.
Erstattungsbeträge in Höhe von 184.000 Euro seien von den Kassen ausgezahlt worden, obgleich diese Medikamente wohl nie die Apotheke verlassen hätten.
Die Staatsanwaltschaft warf Pollack außerdem vor, einem Orthopäden aus St. Ingbert die Daten von mindestens 112 Patienten übermittelt zu haben.
Für diese Scheinpatienten soll der Orthopäde nie erbrachte Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben.
Herr Dr. Pollak, der 1998 als Landtagsabgeordneter beim Diebstahl von drei Badematten in einem Baumarkt ertappt worden war, betrieb in Saarbrücken eine Praxis für Suchtmedizin und Drogensubstitution.
*96)
http://www.welt.de online am 16.11.2005:
Der folgende Vorgang wurde unter dem Aktenzeichen 580 Js 28050/00/2 beim Erfurter Landgericht bearbeitet.
Wegen Untreue musste sich ab der frühere Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Helmut Roewer, vor dem Erfurter Landgericht verantworten.
Der umstrittene Geheimdienstchef soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf seinem Posten einen sechsstelligen Betrag aus dem Etat des Freistaates abgezweigt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56jährigen aus Weimar Untreue in 63 Fällen vor. Er hatte unter dem Decknamen Stephan Seeberg den Tarnverlag "Heron" gegründet und soll der Gesellschaft rund 150 000 Euro - teilweise in bar - aus dem Etat des Freistaates rechtswidrig zugeschanzt haben.
Dabei ging es laut Gerichtsprecher Ulrich Drews um Aufträge für Publikationen, die nie erschienen seien und um einen Film, für den überhöhte Honorare gezahlt worden sein sollen.
Außerdem soll der Angeklagte zwischen 1997 und 2000 aus einer illegalen Handkasse für Gaststättenbesuche 11 500 Euro ausgegeben haben, berichtete Drews.
Wegen Beihilfe mussten sich auch zwei frühere Referatsleiter verantworten.
*97)
Der MDR meldete online am19.04.2007, dass der Untreue-Prozeß vor dem Erfurter Landgericht noch nicht zu Ende war.
Der Ex-Innenstaatssekretär Georg Brüggen sagte vor Gericht aus, er habe Zweifel am Sinn und Zweck des ehemaligen Tarnverlags der Behörde namens "Heron" gehabt.
In einer früheren Vernehmung hatte Brüggen sogar von Vermutungen gesprochen, der Verlag könne eine Art Schwarze Kasse gewesen sein.
*98)
Der Südkurier meldete online am 24.04.2007 den nächsten Fall aus Baden-Württemberg.
Eer Zeller Ex-Bürgermeister und Beamte Karlheinz Lais, 50, musste sich wegen Betrugs und Untreue vor dem Landgericht Waldshut verantworten.
Die 1. Große Strafkammer warf dem Angeklagten insgesamt 16 Fälle des Betrugs und der Untreue in der Zeit von1985 bis 2001 vor, was auf ein ein ausgeklügeltes System gründete.
Alles, was Lais in seiner Amtszeit unternahm und was ihm nun die Staatsanwalt unterstellt, war in sich verschachtelt, verzahnt und für die meisten Bürger undurchschaubar.
Mal trat er als Bürgermeister in Funktion, mal war er Chef der Wohnbau GmbH, mal Vorsitzender des Sparkassenaufsichtsrats.
Das waren Nebenverdienste.
Allein als Wohnbau-Geschäftsführer, recherchierte der Staatsanwalt, soll Lais die Stadt Zell um etwa 64000 Euro übers Ohr gehauen haben.
Dieses Geld, so urteilten schon die Verwaltungsgerichte vor drei Jahren, muss Lais definitiv zurückzahlen.
Im Vergleich dazu wirken die etwa 4000 Mark, die Lais über doppelte Spesen abrechnete, wie Peanuts.
Gipfel der Spitzfindigkeit war ein Fall mit dem Bürgerheim-Projekt.
Als Lais mit dem Verein schon längst (auch hier ging's um das liebe Geld) im Rechtsstreit lag, suchte er einen Anwalt auf - und buchte die Beratungskosten für seinen Advokaten vom Konto des Vereins ab, so die Anklage.
Als Lais, nach seiner Bürgermeistertätigkeit ausgestattet mit monatlichen 1566 Euro aus der Pensionskasse für Beamte, sein neues privates Firmendomizil in Freiburg einrichtete, landete er seinen letzen Coup.
Er luchste der Stadt für 14000 Mark seinen Firmenwagen ab, der einst 70000 Mark gekostet hatte
Wenige Tage später stand die Limousine in einem Bad Säckinger Autosalon zum Verkauf von 32000 Mark an.
Und gar zu gerne hätte die Staatsanwaltschaft ihrer Anklageschrift ein weiteres Vergehen hinzugefügt:
den Wohnungsdeal im Bad Säckinger Schöpfebachtal, wo Lais Mitte der 90er Jahre elf Wohnungen zu einem Vorzugspreis bekam.
Doch der Fall, obwohl vom gesamten Reibbach der größte Brocken, war rechtlich verjährt.
Die Mittelbayrische meldete online am 23.04.2007 den nächsten Fall.
Hier ging es u. a. um vorsätzlichen Konkurs.
Viele Arbeitsplätze wurden so in der Vergangenheit gefährdet oder gar vernichtet.
Das Chamer Amtsgericht, unter Vorsitz des Richters Werner Ebner, verurteilte den ehemaligen Chef von vier Kliniken im Landkreis Cham wegen elf Fällen von Untreue.
Wegen eines bestehenden anderen Haftbefehls wanderte der 49-jährige Diplomkaufmann anschließend wieder in die Zelle.
Das Chamer Amtsgericht entpuppte sich als Nebenkriegs-Schauplatz.
Der eigentliche Prozess erwartete den Angeklagten in Regensburg.
Dort wurde gegen ihn verhandelt wegen verspäteter Konkursanmeldung, Verletzung der Buchführungspflicht und vorsätzlichem Konkurs.
Deswegen wurde der ehemalige Chef der Akutklinik Waldmünchen, der Kliniken St. Englmar, Lohberg und Schloss Rabenstein bereits von zwei Polizisten vorgeführt und anschließend wieder in die Zelle zurückgebracht, - zur Fortsetzung der U-Haft - .
Es ging um 500 000 Euro Anschubfinanzierung für den Anlauf der beiden neuen Kliniken Eine italienische Bank kam gerade recht.
Die eigenen Kliniken hätten entweder am Limit oder im Minus gewirtschaftet.
Gelder seien in einer Art und Weise abgezweigt worden, die den Tatbestand der Untreue in elf Fällen erfülle.
So habe der Angeklagte für die Akutklinik Waldmünchen den Verkauf eines Röntgengeräts und anderer medizinischer Geräte im Wert von rund 364000 Euro veranlasst.
Dieses Geld habe die Klinik nie gesehen.
Es sei anderweitig, je nach Notlage, umverteilt worden.
Allein der Entzug von Liquidität sei bereits als Untreue gegenüber der Akutklinik Waldmünchen zu werten, so Richter Ebner.
Da sei es vergleichsweise unerheblich, dass die Geräte nach Aussage einiger Zeugen „Schrott“ gewesen seien.
„Da waren Betten, die sahen aus, wie aus einem Feldlager im 1. Weltkrieg und sollten in Ambach an die Prominentenklinik verkauft werden.“
Es habe auch nie eine Genehmigung für eine derartige Transaktion gegeben.
*99)
Könige der Korruption gab es auch im Bereich „Sport“.
Die Selbstbedienung als „Leistungssport“ per Untreue und Betrug war sehr beliebt und lukrativ zu gleich.
Da gehen die Könige der Korruption gerne arbeiten.
Hierzu der nächste Fall.
04.05.2007
http://www.rhein-main.net meldet online:
"Wie Emig den HR hereinlegte"
Die Anklage gegen den ehemaligen HR-Sportchef Jürgen Emig (61) wog laut Staatsanwaltschaft schwer.
Jürgen Emig hatte auch deswegen sechs Wochen in Untersuchungshaft verbracht.
Und wie sollte es in einem solchen Fall auch anders gewesen sein, die Ehefrau von Emig war hier ebenso verwickelt.
Die Gattin und Inhaberin der Media-Agentur "Killinger Productions" soll den Kunden von Emig in Fernsehendungen gegen Honorarzahlungen Schleichwerbung ermöglicht haben.
Ob eine Anklage gegen die Ehefrau erhoben werden musste, dass musste der Verlauf des Verfahrens und der Ermittlungen noch ergeben.
Zudem sei die für Wirtschafts- und Korruptionsdelikte zuständige 12. Große Strafkammer seit geraumer Zeit ausgesprochen stark belastet gewesen.
Der Vorwurf gegen Emig lautete:
Acht Fälle von Bestechlichkeit warf die Staatsanwaltschaft Emig vor, dazu Untreue und Betrug.
Bei illegalen Nebengeschäften mit Sportübertragungen soll der Journalist mehr als 600 000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben
Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass Emig zum Tatzeitpunkt "als Amtsträger" zu sehen gewesen war, was eine härtere Bestrafung nach sich ziehen kann.
Es sei unstreitig gewesen, dass Emig Amtsträger gewesen sei, und zwar durch die führende Position als Leiter der Abteilung Sport Radio und TV, die er beim öffentlich-rechtlichen Sender Hessischer Rundfunk (HR) bis zum 23.03.2004 inne hatte, so der Staatsanwalt Michael Loer bei Vorstellung der Anklage.
Mitangeklagt war Harald Frahm, Inhaber der Agentur "Sport Marketing & Productions" (SMP) und früherer Präsident des Deutschen Tanzsport-Verbands (DTV), dem auch strafbare Geschäfte mit dem damaligen Sportchef des Mitteldeutschen Rundfunks, Wilfried Mohren, vorgeworfen wurden.
Wie funktionierte das "System Emig" ?
Der populäre Sportchef, und zudem hocherfolgreich, habe völlig legal Sponsoren zum wirtschaftlichen Nutzen des Senders angeworben.
Mit so genannten Beistellungen, das sollen Produktionskostenzuschüsse gewesen sein, welche die Veranstalter von Randsportarten zahlen mussten, um überhaupt ins Programm zu kommen, soll Emig für den Sender von Mitte der 90er Jahre bis zu seinem Ausscheiden im März 2004 rund 13 Millionen Euro eingeworben haben.
Strafrechtlich relevant wurden diese Aktivitäten, als Emig von den Geldgebern Provisionen einforderte – über die Agentur seiner Gattin.
Provisionen für Beistellungen kassierte er bei größeren Sportereignissen in Hessen, dem Triathlon Iron Man etwa, dem Frankfurter Marathon, dem internationalen Leichtathletikfestival in Kassel und so fort.
Als der Sender diese Praxis rügte, gründete Emig mit seinem jetzt mitangeklagten Komplizen Harald Frahm die SMP, die fortan an Sponsorengeldern und Beistellungen verdiente und an Emig bezahlte.
Laut Ermittlungen wurde das System über den damaligen MDR-Sportchef Wilfried Mohren in den Osten der Republik exportiert.
Für Übertragungen von Fußballspielen der Regionalliga Süd im HR-Fernsehen sicherte Jürgen Emig der SMP die Rechte zur Vermarktung von Bandenwerbung und sonstiger Werbeformen während der Sendung.
Sponsoren wurden über die SMP angeworben, z. B. mehrere Banken in Frankfurt , außerdem den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), und den Energieversorger Mainova.
Eine Art "Heimspiel" war für den Radsport-Spezialisten das Radrennen "Rund um den Henninger- Turm".
In enger Abstimmung mit dem Veranstalter habe Emig die Streckenführung und Kamerastandorte festgelegt und anschließend über SMP Werbeflächen vermarktet, die bei der Übertragung des Rennens effektvoll ins Fernsehbild gerückt wurden.
Allein beim Frankfurter Radrennen soll Emig innerhalb von vier Jahren 225 000 Euro eingenommen haben – über 50 0000 Euro pro Rennen.
*101)
Einen "weniger bedeutenden" Fall meldete die Thüringer Allgemeine am 03.05.2007 online.
Der frühere Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes und des Seniorenzentrums, Ralf G., und sein Prokurist Ronald Sch. wurden von der Staatsanwaltschaft Erfurt in fünf Punkten der Untreue angeklagt.
So soll G. in den Jahren 1998 bis 2001 überhöhte Prognosen für Personalkosten für den früheren DRK-Kindergarten Zwergenland bei der Stadt Weimar angegeben haben.
In den Unterlagen wurden jährlich etwa 52 000 Mark für eine Mitarbeiterin veranschlagt, die gar nicht mehr in der Schöndorfer Kindereinrichtung beschäftigt war.
Im jeweiligen Verwendungsnachweis gab das DRK außerdem an, mehr Geld benötigt zu haben, als prognostiziert war.
Die Stadt zahlte diese Summe auch regelmäßig an das Vorstandsmitglied des DRK-Kreisverbandes Weimar. Nutznießer der zu hohen Auszahlung an das DRK waren indes nicht die Erzieherinnen der Einrichtung.
Sie erhielten geringere Gehälter, als in den Lohnkosten ausgewiesen wurden.
Dagegen stand G. unter Verdacht, sich von dem Kostenüberschuss ein Einkommen in Millionenhöhe gesichert zu haben.
So standen dem 43-Jährigem allein im Jahr 2000 mehr als 458 000 Mark zur Verfügung.
*102)
Untreue, das lohnte sich zur Selbstbereicherung, wie der nächste Fall ebenfalls zeigte.
In keiner „Branche“ lies sich so viel Geld so leicht verdienen, wie mit Korruption, Untreue, und Insolvenzbetrug.
Wer kontrollierte die „Könige der Korruption“ ?
Die Rhein Main Presse online am 11.05.2007:
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte Anklage gegen eine 55-jährige Frau aus Rheinhessen wegen Untreue und Betrugs zum Nachteil der Mainzer Akademie der Wissenschaften und Literatur erhoben. Sie war fast 25 Jahre bei der Akademie beschäftigt und zuletzt Leiterin der Finanzbuchhaltung.
Der Sitz der Akademie war an der Geschwister-Scholl-Straße.
Der Vorwurf:
In der Zeit vom Februar 2002 bis Februar 2007 soll die Mitarbeiterin insgesamt mehr als 800 000 EURO von Konten der Akademie mittels Barschecks oder Überweisungen zu ihren Gunsten abgehoben oder abgebucht zu haben
Das Geld verwendete sie für sich, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach am 10.05.2007.
Seit dem 02.03.2007 sass sie aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mainz in Untersuchungshaft.
Unverständlicher weise wurde sie gegen eine Kaution von nur 35 000 EURO wieder auf freien Fuss gesetzt, ob wohl der Verbleib des grossen Teils der 800.000,-- EURO überhaupt nicht geklärt war.
Die Staatsanwaltschaft ging von Fluchtgefahr aus.
*105)
nt-v online am 16.05.2007
Freistaat Sachsen: Hier drohte der totale Skandal ! „Könige der Korruption an der Macht“
Korruption, Amtsmissbrauch, Verrat von Dienstgeheimnissen, und Kinderprostitution, das waren sicherlich nur einige Erkenntnisse, die auf Grundlage geheimer Verfassungsschutzakten gegen ein mutmaßliches kriminelles Netzwerk bekannt wurden, in die hohe Justiz- und Polizeibeamte sowie Politiker verwickelt gewesen sein sollen.
Die Weitergabe der Akten war umstritten.
Der Landesdatenschutzbeauftragte lehnte eine Verwertung strikt ab, da der Verfassungsschutz zur Beobachtung der organisierten Kriminalität nicht befugt gewesen sei.
Der Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) widersprach dem, und so sollten die Kopien der Unterlagen außer an die sächsische Generalstaatsanwaltschaft auch an das Bundeskriminalamt und Generalbundesanwältin Monika Harms gehen.
Soweit zu einem kleinen Ausschnitt der „grossen Korruption“.
Der nächste Fall war eher der „kleinen Korruption“ zuzurechnen, und klang eher harmlos, denn Friedrich Pflughoft hatte ohne Wissen des Gemeinderates den Auftrag einer Hamburger Flächenreinigungsfirma verlängert, bis die Kripo kam.
*107)
http://www.abendblatt.de online am 16.05.2007:
Korruptionsverdacht im Rathaus der Samtgemeinde Jesteburg
Und so ermittelte die Staatsanwaltschaft Verden gegen den Bauamtsleiter der Samtgemeinde Jesteburg, Friedrich Pflughoft, wegen Bestechlichkeit.
Ein Disziplinarverfahren gegen Pflughoft ruhte, da neue Erkenntnisse in das Verfahren einfliessen konnten.
Der Vorwurf an Pflughoft:
Pflughoft, der als Mitarbeiter der Samtgemeinde auch für das Bauamt der Gemeinde Jesteburg zuständig war, soll ohne Wissen des Gemeinderates einen "Nachtragsauftrag" zur Schneereinigung an eine Hamburger Flächenreinigungsfirma über rund 15 000 Euro erteilt haben.
Für die Gemeinde hatte er nur den ersten Auftrag über rund 6000 Euro vergeben.
Offiziell habe der Rat nichts davon gewusst, dass der Auftrag von Pflughoft verlängert und die Auftragssumme mehr als verdoppelt worden wurde, so lautete es aus dem Rathaus.
*108)
Der nächste Fall kam aus Koblenz (NRW), und wurde von ad.hoc.news online am 22.05.2007 in das Internet gestellt.
Die Deutsche Bahn wurde um fast 900 000 Euro geprellt.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob am 22.05.2007 Anklage gegen vier Männer im Alter zwischen 37 und 65 Jahren.
Die Männer mussten sich vor dem Koblenzer Landgericht wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue und Betrug verantworten.
Der Fall:
Einem 57-jährigen Mitarbeiter einer Nachfolgegesellschaft der DB wurde vorgeworfen, von drei Verantwortlichen eines Bauunternehmens aus Oberwesel ab 2002 Zuwendungen in Höhe von mindestens 141 000 Euro entgegengenommen zu haben.
Im Gegenzug soll er überhöhte Rechnungen für Bauarbeiten an der Bahnstrecke zwischen Koblenz und Mainz akzeptiert haben.
Diese Bauarbeiten sollen nach Angaben der Ermittler entweder nicht oder nicht in diesem Umfang erbracht worden sein.
Der Schaden durch die überhöhten Rechnungen belaufe sich auf 600 000 Euro.
Den drei Verantwortlichen der Baufirma wurde zur Last gelegt, zwischen 2001 und 2006 in mindestens 58 Fällen einen Beamten sowie zwei Mitarbeiter der DB Netz mit insgesamt 156 000 Euro bestochen zu haben.
Als Gegenleistung hätten der Beamte und die beiden Mitarbeiter in mindestens fünf Fällen Rechnungen für Arbeiten an Bahnstrecken am Mittelrhein in Höhe von insgesamt 294 000 Euro abgezeichnet.
Auch diese Bauarbeiten sollen laut Staatsanwaltschaft entweder gar nicht oder nicht in diesem Umfang vorgenommen worden sein.
*109)
Bestechlichkeit war auch gut zur Förderung von Multi-Kulti in Berlin, - koste es doch was es wolle - .
Der Tagesspiegel stellte einen Artikel am 22.05.2007 in das Internet, der u. a. zum Inhalt hatte, dass zwölf Vietnamesen unberechtigt Aufenthaltstitel erhalten hatten.
Der Fall stammt von August 2006, hier gab es eine Festnahme.
In einem Prozess um Korruption im Bezirksamt Mitte müssen sich eine 42-jährige frühere Angestellte des Bürgeramtes und zwei Mitangeklagte vor dem Berliner Landgericht verantworten.
Der Ex-Angestellten und den beiden Vietnamesen im Alter von 57 und 63 Jahren, darunter eine Dolmetscherin, wurde vorgeworfen, als Bande von 2002 bis 2005 zwölf Vietnamesen unberechtigt Aufenthaltstitel verschafft zu haben.
Die 42-Jährige soll Blankoformulare entwendet, diese mit den Namen der Betroffenen ausgefüllt, die Papiere mit amtlichen Siegel versehen und für jeweils 1000 Euro an die beiden Mitangeklagten verkauft haben.
Ihr wurde neben Beihilfe zum bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern auch Bestechlichkeit vorgeworfen.
Die beiden Vietnamesen sollen die Papiere an illegal in Deutschland lebende oder einreisewillige Landsleute für 7000 bis 10.000 Euro weiterverkauft haben.
*110)
In Berlin ging es auch weiter mit der Korruption.
Interessant war auch hier, dass Bordellbesuche teil der Korruption gewesen ist, - so wie bei VW - .
Und so gab es Bordellbesuche es nicht nur bei VW, sondern auch für den früherern Amtsrestaurator des Landesdenkmalamts Berlin.
04.06.2007
http://www.pr-inside.com meldete online:
Ein früherer Amtsrestaurator des Landesdenkmalamts Berlin wurde am 04.04.2007 wegen Vorteilsannahme vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige "korrupt" war.
Er habe sich von drei Mitangeklagten für Aufträge zwischen
1996 und 2000 mit Geld, Autos sowie Bordell- und Restaurantbesuchen "schmieren" lassen.
Der heute in Münster lebende Mann hatte zugunsten eines mitangeklagten Bildhauers Scheinangebote für die Restauration am Zeughaus eingeholt und von ihm dafür 1500 Euro bekommen.
Der mitangeklagte Künstler musste wegen Vorteilsgewährung 600 Euro Geldstrafe zahlen.
Nach anfänglichem Leugnen hatte der Amtsrestaurator auch gestanden, insgesamt 7000 Euro angenommen und Bordellbesuche spendiert bekommen zu haben
Das Gericht betonte, dass die 50 000 Euro an ein mitangeklagtes Restauratorenpaar überwiesen wurden, obwohl auch anderen in der Behörde bekannt gewesen sei, dass der Auftrag noch nicht vollständig abgeschlossen war.
Gegen das Restauratorenehepaar wurde das Verfahren fortgesetzt
*111)
Auch aus der geschmierten Ecke bei BMW in München und Volkswagen war mal wieder was ergänzendes zu lesen.
Bereits weiter oben unter *16) und *18 wurde schon berichtet.
Es stellte sich zudem heraus, dass Mitarbeiter des Innenausstatters Faurecia Schmiergelder in Empfang genommen haben.
Der Umfang der Zahlungen bezifferte sich zuletzt von 600.000 bis 800.000 Euro jährlich, welche die Einkäufer der Autokonzerne zahlten.
Im Gegenzug soll das Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt worden sein.
Manager Magazin am 09.06.2007:
Der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler bestätigte:
"Wir haben einen früheren Einkaufsmitarbeiter wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr angeklagt."
Der Manager, der für den Autobauer in den USA tätig war, soll Zuwendungen von Faurecia angenommen haben.
Der frühere Faurecia-Chef Pierre Lévi sollte per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von 300 000 Euro wegen Beihilfe zur Bestechung verurteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen mehr als 20 weitere Beschuldigte, darunter auch Mitarbeiter von Volkswagen.
*113)
Ergänzendes kam von der Süddeutschen Zeitung am 22.06.2007 online.
Es ging um den BMW-Manager Günther L., 56, und Richard H., 49, Geschäftsführer einer Automobilzulieferfirma, und um die stetigen dicken Briefumschläge mit Bargeld, üblicherweise mit 50.000 Euro Inhalt.
Der Österreicher Richard H. hatte solche Machenschaften gar nicht nötig.
Der studierte Maschinenbauer hatte sich dort bei einer international bekannten Zulieferfirma vom einfachen Angestellten zum hoch dotierten Entwickler hochgearbeitet - mit einem Jahreseinkommen von zuletzt 400.000 Euro.
Letztendlich trennte sich Richard H. von seiner Firma, - mit immerhin 340.000 Euro Abfindung.
Dennoch wollte Richard H. vor seinem Ausscheiden immer mehr, dafür sorgte er, und so funktionierte jahrelang die Schmiergeld-Übergabe in Nobel-Restaurants reibungslos.
Am 22.05.2007 nahm Richard H. auf der Anklagebank im Landgericht Platz.
Der Vorwurf:
Bestechung und Untreue.
Das Landgericht verurteilt ihn wegen Bestechung und Untreue zu zwei Jahren Haft mit Bewährung und 100.000 Euro Geldbuße, die an eine gemeinnützige Einrichtung gehen.
Günther L. dagegen wurde im vergangenen Herbst als erster verurteilt und bekam drei Jahre Haft wegen Bestechlichkeit, die Entlassung bei BMW war längst erfolgt.
Die Anwälte des Herrn Richard H., Herr Thomas Pfister und Herr Michael Adams, zeichneten ein Bild des Günther L.
Der promovierte Ingenieur Günther L. soll die "treibende Kraft" gewesen sein.
Er sei in der Szene als "linker Doktor" bekannt gewesen und er habe als einer "von der ganz üblen Sorte" gegolten.
Im Umgang mit den Zulieferfirmen habe er sich durch "unglaubliche Brutalität" ausgezeichnet und sei "von Geldgier zerfressen" gewesen.
Es soll Tatsache gewesen sein, dass sich Günther L. von mehreren Zulieferfirmen mit insgesamt einer Million Euro schmieren ließ.
Etliche Strafverfahren waren noch anhängig.
Der Manager ließ sich auch Luxusreisen finanzieren und verschmähte selbst Gutscheine für Nobelrestaurants und eine Skiausrüstung nicht.
Günther L. soll besonders geldgierig gewesen sein.
Er soll sogar dann noch Geld verlangt haben, als der Korruptionsskandal längst aufgeflogen war.
Nur Tage nach seiner Haftentlassung soll er von Richard H. nochmals 50000 Euro verlangt haben
Geschädigt wurde in diesem Fall war eine Zulieferfirma in der Schweiz, die mittels überhöhter Rechnungen geprellt wurde.
*115)
Neues kam von ad-hoc-news.de online am 18.07.2007 hinzu.
Wegen Bestechlichkeit muss ein ehemaliger leitender BMW-Mitarbeiter für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Münchner Landgericht verurteilte den geständigen Angeklagten am 18.07.2007.
Er hatte in dem Prozess eingeräumt, von 2003 bis 2005 insgesamt rund 500 000 Euro von Zulieferern von BMW angenommen zu haben.
Nach eigener Aussage hatte der Mann seine Position als Gruppenleiter im Einkauf des BMW-Werkes in Spartanburg (USA) ausgenutzt, um vier Zulieferer unter Druck zu setzen.
Um ihre Chancen bei der Vergabe hoch dotierter Aufträge nicht zu gefährden, kamen die Betriebe den Forderungen des Einkäufers nach.
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte ... itarbeiter
Weiter ging es vor Gericht bei IKEA.
net-tribune 18.06.2007
Wie weiter oben schon zu *10) *21) *50) berichtet, war der der Korruptionsskandal beim Möbelriesen Ikea vor den Gerichten zu bearbeiten.
IKEA bestätigte im südhessischen Wallau, dass der Baukonzern Max Bögl vor dem Landgericht München auf Schadenersatz in Höhe von 6,3 Millionen Euro verklagt wurde.
Die Klage wurde Ende Mai 2007 eingereicht.
Vor dem Amtsgericht Frankfurt war der Prozess gegen den früheren Geschäftsführer eines Bauunternehmens aus Rhede in Westfalen anhängig.
Die Bauunternehmen sollen Mitarbeiter der Ikea-Bauabteilung bestochen haben, um an Aufträge heranzukommen.
Nach Angaben des Möbelkonzerns hat Bögl in den vergangenen Jahren insgesamt sieben Rohbauten für Ikea erstellt.
Die im oberpfälzischen Neumarkt beheimatete Firma gehört nach eigenen Angaben mit einem Jahresumsatz von rund einer Milliarde Euro zu den fünf größten deutschen Bauunternehmen.
Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt berichtete, war der angeklagte Bauunternehmer aus Rhede an Ikea-Projekten in Hamburg, Regensburg und im baden-württembergischen Walldorf mit einem Gesamtvolumen von rund 34 Millionen Mark (rund 17,4 Millionen Euro) beteiligt.
Dabei sollen Bestechungssummen in einer Gesamthöhe von 146.000 Mark (rund 74.500 Euro) geflossen sein.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt schätzte den Schaden auf einen zweistelligen Millionenbetrag.
Seit Bekanntwerden des Korruptionsskandals bei Ikea vor rund zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Ermittlungsverfahren gegen 65 Beschuldigte eingeleitet.
Wie Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel am Montag berichtete, wurden davon zwischenzeitlich fünf Verfahren per Strafbefehl beendet, darunter vier Verfahren gegen frühere Verantwortliche des Bögl-Konzerns.
*114)
Der SPIEGEL online gab am 07.09.2007 weitere Neuigkeiten bekannt, und zwar die erste Anklage in der Korruptionsaffäre um das schwedische Einrichtungshaus.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft warf einem 50 Jahre alten Ikea-Bauleiter Untreue in 48 Fällen zum Nachteil des Unternehmens vor.
In 21 weiteren Fällen müsse sich der Mann zudem wegen Bestechlichkeit verantworten, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Michael Loer.
Insgesamt soll der Beschuldigte von 2002 bis 2005 Geld- und Sachleistungen in Höhe von rund 700.000 Euro von zwei Auftragnehmern seines ehemaligen Arbeitgebers erhalten haben.
Von einer Düsseldorfer Firma für Innenausbau soll er 100.000 Euro in bar erhalten haben.
Zudem bezahlte ihm die Firma die Renovierung und Neuausstattung seines Hauses in Friedrichsdorf für weitere 514.000 Euro.
Eine für Rohausbau zuständige Firma aus Hamburg zahlte dem 50-Jährigen 87.000 Euro in bar.
Im Gegenzug stellten die beiden Firmen mit Einverständnis des Beschuldigten überhöhte Rechnungen an Ikea.
Allein beim Bau der Ikea-Filiale in Duisburg soll dem Unternehmen dadurch ein Schaden von 1,4 Millionen Euro entstanden sein.
Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft soll es in dem weit verzweigten Korruptionsskandal insgesamt (nur noch) 64 Beschuldigte geben, denn ein Beschuldigter hatte sich bereits erhängt.
*133)
Und vom riesen FlowTex-Fall wurde hier noch nichts berichtet.
Der vorraussichtliche Schaden in Höhe von 1,1 Milliarden Euro könnte ggf. vom Land Baden-Württemberg wegen Amtspflichtverletzung als Schadensersatz eingefordert werden.
Der FlowTex-Fall und der Beschluss vom 21.07.2005 - 3 Ws 165/04 - des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe:
Hierzu die Pressemitteilung vom 21.05.2005.
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren war erfolgreich.
Die Anklage gegen ehemaligen Betriebsprüfer des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt wurde in vollem Umfang vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zugelassen.
Der Beschluss der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim vom 22.06.2004 wurde aufgehoben.
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe sah die Sache so:
In der Sache geht es um den Vorwurf, der Finanzbeamte habe, obwohl er den fiktiven Handel mit Horizontalbohrsystemen und das praktizierte Schneeballsystem bereits seit 1996 erkannt gehabt habe, das Betrugssystem weiter gefördert, indem er dieses anlässlich durchgeführter Betriebsprüfungen nicht aufdeckte und auch zukünftig seine Duldung in Aussicht stellte (Vorwurf der Beihilfe zum Betrug; §§ 267, 27 StGB).
Außerdem habe er im Januar 1997 während einer Betriebsprüfung in Ettlingen von Manfred Schmider einen von diesem 1996 für DM 5.524 erworbenen Notebook/ Laptop nebst Zubehör zum „symbolischen Preis“ von DM 1000 und im August 1998 unter Vermittlung eines Autohauses einen Pkw der Marke VW Golf im Werte von DM 51.495 für ca. DM 30.000 als Gegenleistung dafür erhalten, dass er in seinen für die Jahre 1990 bis 1993 erstatteten (Zuwendung: Laptop) und für die Jahre 1994 bis 1998 anstehenden (Zuwendung: VW-Golf) Betriebsprüfungsberichten den Verdacht von Betrugsdelikten nicht aufgedeckt habe bzw. nicht aufdecken erde (Vorwürfe der Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsannahme, §§ 331, 332 StGB).
Außerdem sei Manfred Schmider bei zwei Telefonaten Ende Januar/Anfang Februar 2000 vom Angeklagten über die für den 08.02.2000 von den Ermittlungsbehörden vorgesehene Festnahme informiert worden (Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses, §§ 353 b Abs.1 Nr.1 StGB).
Während die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim mit Ausnahme des Vorwurfs der Bestechlichkeit/Vorteilsannahme hinsichtlich des VW Golfs - insoweit wurde die Anklage zugelassen und die Hauptverhandlung eröffnet - einen hinreichenden Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht festzustellen vermocht hatte, hat der 3. Strafsenat auch bezüglich der anderen drei Anklagepunkte die Beweislage als ausreichend angesehen.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei zu beschließen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint (§ 203 StPO), wobei ein solcher Tatverdacht dann anzunehmen sei, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist.
Für die Anwendung des Zweifelssatzes (in dubio pro reo) sei in diesem Verfahrensstadium noch kein Raum, vielmehr müsse die endgültige Bewertung der Beweisergebnisse, auch hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen, der späteren Hauptverhandlung überlassen bleiben.
Dies habe die Wirtschaftsstrafkammer im Ergebnis verkannt.
Insbesondere gelte dies für die Aussagen des Manfred Schmider bei seinen Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft Mannheim im Jahre 2000 zum Vorwurf der Beihilfe zum Betrug, in welchen dieser - zwischenzeitlich beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO - bekundet hatte, der angeschuldigte Betriebsprüfer habe das FlowTex-Betrugssystem bereits 1996/1997 durchschaut gehabt.
Hingegen sei den entlastenden Angaben des Zeugen Klaus Kleiser bei seiner persönlichen Vernehmung durch die Wirtschaftsstrafkammer am 13.05.2004 - dieser hatte dort angegeben, den Angeklagten früher zu Unrecht der Mitwisserschaft beschuldigt zu haben - zu viel Bedeutung beigemessen worden.
Auch habe hinsichtlich des Vorwurfs der Bestechlichkeit durch die Überlassung des Laptops im Jahre 1997 auf das Fehlen eines Tatvorsatzes nicht einfach daraus geschlossen werden dürfen, dass das für DM 1.000 erworbene Notebook bereits ein Jahr alt gewesen sei, vielmehr hätte zunächst eine tatsächliche Wertermittlung stattfinden müssen.
Entscheidend sei außerdem der enge sachliche und zeitliche Zusammenhang zwischen der Überlassung des Laptops und des VW Golf.
In rechtlicher Hinsicht hat der Senat darüber hinaus klargestellt, dass der Angeklagte bei Nachweis seiner tatsächlichen Kenntnis vom Fehlbestand an Horizontalbohrmaschinen zur Offenbarung seines Wissens gegenüber Finanzverwaltung, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen wäre, zumal alle betrügerischen Vorgänge auch steuerrechtlich relevant gewesen seien.
Ob und inwieweit eine solche Offenbarung, wie von den Verteidigern des Angeklagten vorgetragen, erfolgt ist, müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden.
Die Wirtschaftsstrafkammer wird nunmehr umfassend über die in der Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.04.2003 gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe zu befinden haben.
Ein Termin zur Durchführung der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2005 - 3 Ws 165/04 -
Hinweis:
Der Beschluss des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe stand in Zusammenhang mit dem beim Landgericht Karlsruhe anhängigen Zivilverfahren, in welchem 113 Banken, Leasinggesellschaften, Firmen und Einzelpersonen vom Land Baden-Württemberg wegen Amtspflichtverletzung Schadensersatz in Höhe von 1,1 Milliarden Euro fordern.
Dort war die Urteilsverkündung für den 26.07.2005 vorgesehen.
Hinweis auf den Gesetzestext:
StPO § 203
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.
*116)
Die Gesellschafterversammlung der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG hat am 16.02.2007 hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 30.06.2006 festgestellt, dass es andauernde, prozessualen Vorgänge zum Insolvenzverfahren um FlowTex gab.
Die Deutsche Leasing stand, wie viele andere Leasinggesellschaften und Banken auch, in Geschäftsverbindung mit der FlowTex-Gruppe.
Hier wurde Schaden angerichtet.
Wiwo.de meldete online am 19.07.2007 ergänzend:
Im Milliardenskandal um die Bohrgerätefirma FlowTex wurde der Betriebsprüfer wegen Vorteilsnahme zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Im Verlauf des Strafprozesses hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bestechlichkeit, des Betrugs sowie des Verrats von Dienstgeheimnissen fallen lassen
Das Landgericht Mannheim befand den 58-jährigen Beamten des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach für schuldig, sich von dem als Betrüger verurteilten FlowTex-Chef Manfred Schmider ein Auto vermitteln lassen zu haben.
„Schmider wollte sich den Angeklagten geneigt machen für die dritte Betriebsprüfung“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Schwan .
Von den 51.000 Mark für den Neuwagen habe Schmider 20.000 Mark übernommen.
„Dieser Kauf war der Fehler ihres Lebens“, sagte die Richterin.
*117)
Weitere Infos gab es bei der
Financiel Times.
Die Markenpost meldete am 28.06.2007 online, dass die Beweisaufnahme im FlowTex-Fall beendet gewesen sein soll.
Der Ausgang diese Verfahrens verspricht Spannung, weil ggf. beim Land ein Schaden von ca. 1,1 Milliarden Euro einklagbar wäre !
Wer will denn da Schuld auf sich laden ?
Von der grossen Korruption mit einem Schaden von ca. 1,1 Milliarden Euro zur kleinen Korruption und zum kölsch Klüngel in Köln.
In Köln lebte es sich schön, und woanders gab es was zu arbeiten, eben da, wo andere Urlaub machen.
Machte ja nichts, die Stadtkasse von Köln war eh so gut wie leer, also ran an die Reisekasse der öffentlichen Unternehmen.
Kölner Stadtanzeiger online am 28.06.2007:
Die Staatsanwaltschaft Köln musste 27 Aufsichtsratsreisen städtischer Unternehmen und des Verwaltungsrates der Sparkasse Köln-Bonn überprüfen.
Es wurden die Akten des Versorgungsunternehmens Rhein-Energie, die Akten der Stadtwerke und der Hafengesellschaft HGK ausgewertet
Die Anklagebehörde mehr als 100 Ermittlungsverfahren gegen Politiker, Spitzenbeamte der Stadtverwaltung, Unternehmensvorstände und Arbeitnehmervertreter eingeleitet.
Vorwurf hier:
Verdacht der Untreue zulasten öffentlicher Unternehmen.
Politiker der vier Fraktionen wiesen den Vorwurf der Untreue zurück.
Sie zeigten auf das Fachprogramm der Aufsichtsratsreisen, zu denen sie eingeladen waren.
Für die Staatsanwaltschaft war die fachliche Begründung in vielen Fällen nicht nachvollziehbar.
Schliesslich musste vor Antritt der Reise klar sein, was der Inhalt der Reise werden sollte.
Entgegen solcher klaren Vorgaben hätten einige Unternehmen erst nach der Einladung an die Aufsichtsratsmitglieder damit begonnen, das Programm zu erstellen.
Mitunter seien Gesprächspartner in den Zielorten erst kurz vor Beginn eines Ausflugs gewonnen worden.
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Günther Feld, am 27.06.2007 bestätigte, wurde auch gegen die Teilnehmer einer 72 000 Euro teuren Tour der Köln-Musik GmbH (Philharmonie) nach St. Petersburg im Jahr 2002 ermittelt.
Zu den Beschuldigten gehörten unter anderem Oberbürgermeister Fritz Schramma, der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann, Ex-CDU-Parteichef Richard Blömer, der frühere SPD-Ratsherr Franz Irsfeld sowie Grünen-Fraktionsvize Peter Sörries.
Schramma meinte, die Reise "diente ausschließlich der Förderung von konkreten bilateralen Projekten der beiden Städte und Musikhäuser".
Zudem war Schramma im Jahr 2003 Schramma mit dem Aufsichtsrat der Messe nach Valencia unterwegs auf Reisen.
Und mit der Köln-Musik reiste Schramma im Jahr 2003 nach Wien.
*118)
Anmerkung:
Auffällig war hier wieder der Name des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann.
Bietmann wurde durch den Kölsch-Klüngel-Korruptionsskandal um den damaligen Müll-Multi Trienekens bekannt.
Denn das Herz des damaligen Müll-Monguls schlug beileibe nicht nur für die SPD, sondern auch für Bietmann.
Die Kanzlei des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Bietmann bedachte Trieneken seit 1999 mit Honorarverträgen in einer jährlichen Größenordnung von rund 100.000 EURO .
Der Vertrag lief noch bis ins Jahr 2005 und war nicht kündbar.
Die Kölsche Rundschau ergänzte am 01.08.2007 mit einer Aktualisierung
Das Oberstaatsanwalt und Behördensprecher Günther Feld gab ein Update, und wegen eines Kurzbesuchs in Moskau für 100 000 Euro, ein Drei-Tage-Trip nach Istanbul für 30000 Euro - zwei Reisen des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Köln.
Ermittelt wurde gegen den Chef der Sparkasse Köln Bonn, Dietmar Binkowska, und gegen den früheren Vorstandschef Gustav Adolf Schröder wegen des Verdachts der Untreue.
Für die Betrooffenen sei „alles in Ordnung“ gewesen.
*124)
Ad-hoc-news.de online am 11.07.2007:
Der wegen versuchter Erpressung und Bestechlichkeit angeklagte suspendierte Nordenhamer Bürgermeister Georg Raffetseder (CDU) hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gestanden. Raffetseder verlas am Mittwoch zum Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Oldenburg eine schriftliche Erklärung. Darin räumte er ein, seine Pflichten als Amtsträger missbraucht zu haben, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Kommunalpolitiker vor, in seiner Funktion als Bürgermeister 10 000 Euro von einem Nordenhamer Immobilienmakler verlangt zu haben. Der Bürgermeister habe damit gedroht, bei Nichtzahlung die vom Makler gewünschte Aufstellung eines Bebauungsplans zu verhindern.
Vor Gericht gab Raffetseder eine Erklärung ab und räumte ein, tatsächlich Geld gefordert zu haben.
Als Motiv nannte er private Spannungen zwischen ihm und dem Makler.
OZ-online am 11.07.2007:
Polizeipräsident Rolf Sprinkmann und Staatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer erklären, dass Ermittlungen gegen Personen liefen, die sonst selbst ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion ermittelten unter anderem wegen Bestechlichkeit.
Die 20 Polizisten waren im Polizeikommissariat Bramsche und bei der Autobahnpolizei tätig.
Zwei wurden in Pension oder in Altersteilzeit, vier arbeiten seit Längerem in anderen Dienststellen. Sieben Beamte wurden versetzt, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren.
Sieben weitere liessen ihre Dienstgeschäfte vorerst ruhen.
20 Polizisten aus der Region Osnabrück standen unter Verdacht, über Jahre ein Abschleppunternehmen aus dem nördlichen Landkreis bevorzugt und dafür Gegenleistungen erhalten zu haben.
Im Gegenzug durften die Beamten Privatfahrzeuge in der Kfz-Werkstatt des Unternehmens kostenlos oder stark vergünstigt reparieren lassen sowie Ersatzteile kaufen.
Die Vorwürfe lauteten daher: Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit.
Der Staatsanwalt sprach von "organisierten Täterstrukturen".
Den Ermittlern wurden 55 Fälle bekannt, die sich zwischen 2003 und 2006 zugetragen haben sollen.
"Es ist möglich, dass weitere Fälle bekannt werden", sagt Sprinkmann.
Er kündigt an, dass konsequent weiterermittelt und "mit aller Härte" durchgegriffen werde.
Und hier mal wieder ein Bürgermeister als "König der Korruption", der gleich seine Frau als "Königin der Korruption" mitbrachte.
Lausitzer Rundschau am 08.08.2007:
Der frühere Bürgermeister der Stadt Machern und CDU-Politiker, Ralf Ziermaier (49 J.), wurde vom Landgericht Leipzig wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Drei Jahre dauerte der Untreue-Prozess.
Laut Urteil habe Ziermaier die Gemeinde Machern (Muldentalkreis) um knapp eine Million Euro geschädigt.
Das Geld floss in eine Scheinfirma.
Die Taten, für die der abgewählte Bürgermeister verurteilt wurde, gehörten zu dem Viora-Komplex.
Die Viora Entwicklungsgesellschaft mbH war 1996 von Ziermaier und seiner Frau gegründet worden.
Diese wurde auch zur Geschäftsführerin bestellt.
Nach Überzeugung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts existierte das Unternehmen nur auf dem Papier.
*125)
Die Bundesagentur für Arbeit beherbergte weitere "Könige der Korruption".
Die Selbstbereicherung ging weiter.
N-TV meldete online am 09.08.2007, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter der Leitung des Oberstaatsanwalts Thomas Bechtel wegen des Verdachts der Korruption gegen einige Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelte.
Es habe am 25. 07.2007 Durchsuchungen der Büros der BA-Regionaldirektion Hessen in Frankfurt gegeben.
Die Mitarbeiter der BA sollen osteuropäischen Bauarbeitern die Arbeit in Deutschland ermöglicht haben. Eine Sprecherin der BA-Regionaldirektion Hessen habe gesagt, dass die Innenrevision die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unterstütze.
Ursprung sei ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg.
"Wir ermitteln wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung gegen drei Beschuldigte aus der Baubranche", sagte Oberstaatsanwalt Matthias Nikolai.
Die drei Beschuldigten stünden im Verdacht, Inhaber osteuropäischer Scheinfirmen zu sein, die bei der BA-Regionaldirektion in Frankfurt beantragt hätten, ihre tschechischen und slowakischen Arbeiter im Rahmen von Werkverträgen nach Deutschland schicken zu dürfen.
Tatsächlich sollen die Bauarbeiter aber überhaupt keinen Arbeitsplatz in ihrem Heimatland haben und nur für die Arbeit in Deutschland angeheuert worden sein.
Zwei Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit hätten den antragsstellenden Firmen bei der Erlangung der Arbeitspapiere geholfen und im Gegenzug die Hand aufgehalten.
*126)
Und wieder ein Beamter als „König der Korruption“ …
Bietigheimer Zeitung online am 21.08.2007:
Wegen Untreue in 184 Fällen ist Löchgaus Ex-Kämmerer Andreas Ebner am 20.08.2007 zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Prozess vor dem Landgericht Heilbronn hat der 63-Jährige gestanden, über 376 000 Euro an öffentlichen Geldern unterschlagen zu haben.
Motiv:
Erst eine Scheidung, die Ebner nicht wegsteckte, und im Suff versuchte zu ertränken.
Und weil auch das scheiterte, suchte er die Nähe von Animierdamen, bei denen er hoffte "Entspannung, Nähe und Zärtlichkeit" zu finden.
Doch die Ausgaben für solche käuflichen Zuwendungen überstiegen schnell Ebners finanzielle Möglichkeiten - bis zu 4000 Euro pro Abend lies er bei Nachtclubbesuchen in Bietigheim und Ludwigsburg liegen.
Der langjährige Kämmerer von Löchgau hatte sich somit über Jahre hinweg unbemerkt aus den Kassen der gemeindeigenen Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft sowie des Zweckverbandes Besigheimer Wasserversorgungsgruppe bedient.
Die Tricksereien flogen auf, weil sich der 63-Jährige allein in der Zeit zwischen Februar 2002 und 30. Juni 2006 ein monatliches Zubrot von über 7000 Euro verschaffte, und er nach seinem Abschied in den Ruhestand im Juli 2006 das Zubrot behalten wollte.
Andreas Ebner schilderte im Geständnis ganz freimütig, wie leicht ihm die Unterschlagungen von der Hand gegangen waren:
Mithilfe von Doppelüberweisungen, Luftbuchungen oder simplen TippEx-Korrekturen leitete er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Löchgauer Immo-GmbH insgesamt über 163 000 Euro auf seine drei Girokonten um.
Dass Ebner auf den Auszügen für die Immobiliengesellschaft als Empfänger ersichtlich war, ist die ganze Zeit aber keinem aufgefallen.
Wie auch:
Die Bankbelege, die der Löchgauer Kämmerer penibel abheftete und in seinem Rathausbüro in einem unverschlossenen Schrank aufbewahrte, hatte sich niemand, - ausser Ebner - , angeschaut", berichtet der 63-Jährige.
Bei der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe, wo Ebner 1994 zum Kassenverwalter berufen wurde, hat es nach seinen Aussagen zwar regelmäßig Prüfungen der Bücher gegeben.
Dass binnen 52 Monaten fortlaufend Gelder verschwanden, die sich am Ende auf rund 213 000 Euro summierten, war aber weder den Experten der Gemeindeprüfungsanstalt noch dem damaligen Verbandsvorsitzenden Albert Leibold aufgefallen, - weil alle Andreas Ebner vertrauten.
*127)
http://www.bietigheimerzeitung.de/bz/ht ... el=3050210
Wie weiter oben unter *25) *26) *29) berichtet, wurde wegen Korruption bei REWE ermittelt.
Nun kamen neue Verdachtsmomente hinzu, wie die Rheinische Post online am 25.08.2007 meldete.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Untreue gegen den früheren Rewe-Aufsichtsratschef Klaus Burghard, der im Februar 2007 nach knapp sieben Jahren an der Spitze des Aufsichtsrats vorzeitig abgelöst wurde.
Ermittler durchsuchten das Privathaus des Ex-Managers sowie eine Stadtwohnung.
Auch das Büro seines Nachfolgers Heinz-Bert Zander in der Zentrale des zweitgrößten deutschen Handelskonzerns soll auf Unterlagen aus der Ära Burghard hin durchsucht worden sein.
Möglicherweise stünden die Ermittlungen im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen an ehemalige Rewe-Vorstände.
Auslöser der Aktion seien zwei anonyme Anzeigen aus dem Frühjahr sowie vom 6. August gewesen, hinter denen nach Einschätzung von Rewe-Insidern ein Racheakt stecken könnte, berichtete das Nachrichtenmagazin weiter.
Im vergangenen Herbst habe Burghard der Staatsanwaltschaft ein umfangreiches Dossier übergeben. Darin sei der Vorwurf laut geworden, ehemalige hochrangige Rewe-Manager hätten sich über Jahre hinweg massiv bereichert.
Die Staatsanwaltschaft ging dieser Frage nie ernsthaft nach.
*128)
Die Polizei selbst meldete einen Korruptionsfall aus Düsseldorf.
Das Pressportal zeigte am 15.08.2007 online an, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen einen 32jährigen Filialleiter der Commerzbank Düsseldorf führt.
Dieser soll in der Zeit von 2004 bis 2006 nach den internen Ermittlungen der Revisionsabteilung der Commerzbank ca. 1,4 Millionen Euro veruntreut haben.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll er auf insgesamt 22 Konten, auf die er Zugriff hatte, eine Vielzahl fiktiver Darlehnsauszahlungen vorgenommen und das Geld anschließend für private Zwecke verwendet haben. Die Sache fiel als Betrug bei einem internen Kontrollverfahren auf.
Daraufhin erstattete die Bank selbständig Anzeige.
*129)
Die Passauer Neue Presse zeigte einen Fall am 21.08.2007 online an.
Endlich wurde mal ein Ex-Bundestagsabgeordneter verurteilt.
Sein Name:
Josef Hollerith
Ergehörte 1990 bis 2002 dem Bundestag an, acht Jahre davon als Wahlkreisabgeordneter für die Landkreise Altötting, Mühldorf und Ebersberg.
2002 verzichtete er überraschend auf eine weitere Kandidatur; er war wegen Beratungshonoraren in die Kritik geraten.
Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Hollerith (52) wurde am 20.08.2007 wegen Untreue in Tateinheit mit Verstößen gegen das Parteiengesetz vom Schöffengericht in Altötting zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Jeweils im Vorfeld der Bundestagswahlen 1998 und 2002 gab er zusammen mit der Altöttinger Druckerei Gebrüder Geiselberger so genannte Standortbroschüren für diese drei Landkreise heraus.
Finanziert wurden diese über Annoncen, deren Preise nach Recherchen der Staatsanwaltschaft Traunstein, Außenstelle Rosenheim, aber zehnfach überteuert waren.
So kostete eine Seite in der ca. DIN A-4 grossen Broschüre zwischen 50 000 und 60 000 Mark.
Auf Grund dieser Tatsache wurden sie in den Bilanzen des CSU-Wahlkreises falsch deklariert; sie waren nicht als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu bewerten, sondern als Parteispenden.
Zumal gibt es, wie die Ermittlungen ergaben, mindestens einen Fall, bei dem zwar Geld überwiesen, auf die Schaltung einer Anzeige aber verzichtet wurde.
Insgesamt geht es um den Betrag von 641 575 Mark.
Relevant für das Strafverfahren vor dem Altöttinger Schöffengericht unter Vorsitz des Amtsgerichtsdirektors Richter Dieter Wüst waren aber nur Fälle seit Dezember 2000 mit einer Summe von 302660 Mark, weil die früheren Transaktionen schon verjährt waren.
Ins Rollen gekommen war der Fall im Herbst 2005 wegen einer Steuerprüfung bei der Druckerei, in deren Folge die Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren.
*131)
Bayern Heute zeigte am 31.08.2007 online an:
- Revision im SchmidtBank-Prozess -
Schön lief es für den Ex-Bankier Karl Gerhard Schmidt.
Von den zahlreichen Vorwürfen war am Ende kaum etwas übrig geblieben.
In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt den Ex-Bankier des Betrugs in 232 Fällen sowie der Untreue bezichtigt.
Verurteilt wurde Karl Gerhard Schmidt nicht wegen hundertfachen Betrugs, sondern aufgrund eines Vorgangs: - Der Rückkauf von SchmidtBank-Aktien - .
Dafür hatte er einen Kredit von mehr als 30 Millionen Euro an eine Beteiligungsgesellschaft der SchmidtBank ausgezahlt.
Die Rückzahlung dieses Kredites sei aber unsicher gewesen, so das Landgericht Hof.
Dies stelle einen besonders schweren Fall der Untreue dar.
Als nicht erwiesen sah das Gericht den Vorwurf, dass der frühere Bankier noch im Herbst 2001 Aktien seiner Bank im Wert von 2,5 Millionen Euro als Altersvorsorge an Kleinanleger verkauft habe, obwohl er von der Schieflage der Bank gewusst haben soll, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt.
Dabei steckte die traditionsreiche Privatbank aus Hof im Herbst 2001 in enormen finanziellen Schwierigkeiten.
Im November 2001 hatte schließlich ein Zusammenschluss deutscher Großbanken die SchmidtBank vor dem Zusammenbruch gerettet.
Dafür war mehr als einer Milliarde Euro nötig. Daraufhin hatte die Commerzbank das Filialgeschäft übernommen, was das Ende für die SchmidtBank bedeutete.
*132)
Nicht nur bei VW wurden Bordellgeschäfte betrieben.
Das zeigte der nächste Fall, der bei SPIEGEL online am 07.09.2007 zu lesen war.
Thomas A. war Professor für bürgerliches Recht und internationales Privatrecht.
Vor drei Jahren begann die Staatsanwaltschaft, gegen ihn zu ermitteln.
Vor zwei Jahren wurde er suspendiert und durfte nicht mehr an der Universität Hannover lehren.
Er musste in das Gefängnis, in Untersuchungshaft, wegen Fluchtgefahr.
Der massive Vorwurf:
Thomas A., der Jura-Professor, war bestechlich - sowohl durch Geld als auch mittels geschlechtsbezogener Handlungen.
Er soll von einem "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach zwischen 1996 und 2005 insgesamt etwa 184.000 Euro dafür kassiert haben, dass er 69 der Klienten des "Instituts" zum Doktortitel führen sollte.
Thomas A. soll insgesamt drei Studentinnen für "Entgegenkommen bei geschlechtsbezogenen Handlungen" bessere Noten oder einen Arbeitsplatz an der Universität versprochen oder verschafft haben.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gingen zwei von ihnen, 29 und 31 Jahre alt, darauf ein, auch gegen sie lautete die Anklage nun: Bestechung.
Bei der einen Studentin geht es um sieben Fälle von Notenverbesserungen bei Seminar- und Klausurscheine.
Die andere Studentin soll eine Stelle als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl des Professors erhalten haben.
Beim dritten geschlechtsbezogenen Angebot ging die Studentin darauf nicht ein.
Der Professor wurde angeklagt.
Verantworten mussten sich auch zwei promovierte geschäftsführende Gesellschafter des "Instituts", darunter Frank G., wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Der Hannoveraner Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel ging davon aus, dass der Deal so lief: Die "Wissenschaftsberatung" schloss mit dem Interessenten einen Vertrag, der Möchtegern-Doktor zahlte eine Summe von bis zu 20.000 Euro.
Das weitere Procedere schildert Lendeckel so:
"An den Professor ging davon aber immer nur der Festbetrag - 4100 Euro insgesamt, die erste Rate nach der Annahme, die zweite Rate nach erfolgreicher Promotion."
Die Beratungsfirma habe dann Professor Thomas A. in Hannover kontaktiert, der für die erforderlichen Ausnahme-Genehmigungen bei der Fakultät gesorgt und die vorgelegten Dissertationen entsprechend wohlwollend begutachtet habe.
Aus den 69 Fällen, die Thomas A. zur Last gelegt werden, seien 13 Doktortitel hervorgegangen.
*134)
Die Verkehrsrundschau online meldete schon im Jahr 2006 einen Fall, in dem Mitarbeiter zur Unterschrift eines Schriftstückes genötigt worden sein sollen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Anklage gegen Verantwortliche des
Speditionskonzerns Willi Betz aus Reutlingen erhoben.
Dem 47-jährigen Geschäftsführer Thomas Betz und anderen Mitarbeitern wurden unter anderem Bestechung von in- und ausländischen Amtsträgern, Sozialversicherungsbetrug und Urkundenfälschung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Außerdem wurde Anklage gegen den bereits im April 2004 suspendierten Vizepräsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG ansässig im Kölsch-Klüngel-Kölle), Rolf Kreienhop, wegen Bestechlichkeit erhoben.
Laut Staatsanwaltschaft soll Thomas Betz, der seit September 2005 in Untersuchungshaft befand, gemeinsam mit einem Mitarbeiter von 1999 bis 2002 insgesamt mehr als vier Millionen Euro Bestechungsgelder an hohe Amtsträger in Georgien und Aserbaidschan gezahlt haben.
Im Gegenzug soll die Spedition Genehmigungen ausgestellt bekommen haben, die für den grenzüberschreiten Straßengüterverkehr unter den so genannten CEMT-Staaten berechtigen. Zu diesen Staaten gehören die EU-Länder, zahlreiche osteuropäische Länder, Russland sowie weitere Staaten der ehemaligen Sowjetunion.
Betz und sein Prokurist sollen von 1999 bis 2002 zudem den Ex-Vizepräsidenten und Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr, Rolf Kreienhop bestochen haben, indem sie ihm Reisekosten bezahlten und ein Auto zur Verfügung gestellt haben sollen.
Dafür soll Kreienhop die Spedition nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem über Kontrollmaßnahmen informiert und Änderungen hinsichtlich CEMT-Regularien frühzeitig mitgeteilt haben.
Der nach Auskunft der Kölner Behörde bereits seit dem 02.04.2004 vom Dienst suspendierte Kreienhop solle für das Reutlinger Transportunternehmen Willi Betz eine nicht zulässige Beratertätigkeit ausgeübt haben.
Die Suspendierung des (damals) 61 Jahre alten Beamten erfolgte unmittelbar durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen.
Im Laufe des Verfahrens zeigte sich Rolf Kreienhop geständig und gab zu, dass sein Näheverhältnis zur Firma mit seiner Funktion im Bundesamt für Güterverkehr nicht vereinbar war, wobei der Hauptangeklagte Thomas Betz im Verfahren bereits zugegeben haben soll, dem damaligen Vizepräsidenten ein Auto unentgeltlich übergeben zu haben.
Darüber hinaus wurde Betz vorgeworfen, das Anbringen falscher Kennzeichen an rund 900 bulgarischen und aserbaidschanischen Kraftfahrzeugen veranlasst zu haben.
Zudem sollen Thomas Betz und sein Vater, der Firmengründer Willi Betz, bulgarische Fahrer in der EU eingesetzt haben, ohne sie zur Sozialversicherung angemeldet zu haben.
*135 zu beachten sind weitere Berichte der Verkehrsrundschau online)
Und der nächste Beamte in Sachen „Könige der Korruption an der Macht“.
Süddeutsche Zeitung online am 20.09.2007:
Tatort: München
Der 49-jährige Beamte Franz N. musste sich am 20.09.2007 wegen Bestechlichkeit vor dem Landgericht verantworten.
Dem 49-jährigen Franz N. wird vorgeworfen, von Bewerbern für Sozialwohnungen Geld angenommen zu haben, damit er als Mitarbeiter im Wohnungsamt der Stadt sie bei der Vergabe der Immobilien bevorzugt.
Der Beamte arbeitete seit 1990 im Wohnungsamt an der Franziskanerstraße.
Dort war er von 2002 an zuständig für die Vergabe von Sozialwohnungen.
Dieses Vergabeverfahren gliederte sich in zwei Schritte:
Zunächst musste der Bewerber einen Antrag stellen, dann wurde er anhand seiner Angaben in eine Dringlichkeitsstufe eingeordnet.
Wenn nun eine Wohnung zu vergeben war, wurden die Bewerber nach der Dringlichkeitsstufe ausgewählt.
Allerdings hatte der Sachbearbeiter dabei die Möglichkeit, die Reihenfolge der Kandidaten zu verändern - etwa, wenn eine Wohnung nicht über einen Lift verfügte, der Bewerber aber auf diesen angewiesen wäre.
Auch die schon bestehende Mieterstruktur war ein Kriterium für die Auswahl.
Dabei soll Franz N., so die Anklage, kräftig manipuliert haben.
Der Staatsanwalt warf ihm 43 Fälle vor, in denen er gegen Geld Bewerber bevorzugt habe.
In vier Jahren soll er so rund 16.000 Euro zusätzlich zu seinem Gehalt als Verwaltungshauptsekretär kassiert haben, in Einzelbeträgen zwischen 100 und 700 Euro.
Alle Bewerber, die an N. gezahlt haben, wurden in der Anklageschrift "anderweitig Verfolgte" genannt.
Der Staatsanwalt ermittelte wegen Bestechung.
*137)
Und nächste Fall zeigte wieder die Selbstbereicherung im öffentlichen Dienst.
Ostthüriger Zeitung online am 25.09.2007
Auf der Anklagebank saßen bei dem im November 2006 zum ersten Mal aufgerufenen Prozess neben der Hauptabgeklagten, die Sachbearbeiterin für Leistungsberechnung, der Ehemann der Sachbearbeiterin, und der Sohn.
Nach Prüfung aller Akten beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen den Ehemann mit der Auflage, 300 Euro an die Stadt Jena zu zahlen.Die Sachbearbeiterin für Leistungsberechnung hatte zwischen Januar 1999 bis Juli 2005 Gelder der Stadt Jena in einer Gesamthöhe von 121 209 Euro auf eigene Konten überwiesen, allerdings ohne Wissen des Ehemannes.
Im Gegensatz dazu gab der vorsitzende Richter Detlef Kleßen dem Sohn die moralische Hauptschuld an den Verfehlungen seiner Mutter.
Er habe die Mutterliebe schamlos ausgenutzt, um seinen aufwändigen Lebensstil zu finanzieren.
Die Mutter hatte die Befugnis, Auszahlungen anzuweisen, allerdings nur für den üblichen Geschäftsverkehr.
Das hatte die Mutter und Sachbearbeiterin wohl falsch verstanden.
Im Einzelnen flossen 77 135 Euro bis Dezember 2004 auf das Konto der Eheleute und 86 Überweisungen mit 32 745 Euro auf das Konto des Sohnes.
In ihrer späteren Tätigkeit beim stadteigenen Betrieb Jenarbeit betrog die heute 45-Jährige 13 Mal und zweigte 11 327 Euro auf das Konto des Sohnes ab.
Bei ihren Betrügereien ging sie wie folgt vor:
Nachdem die Leistungsempfänger ihr Geld erhalten hatten, führte sie fingierte Rückbuchungen durch und wies dann erneute Zahlungen an, ersetzte dabei jedoch die Bankverbindung durch ihr eigenes Konto bzw. das ihres Sohnes.
Anschließend nahm sie eine erneute Korrektur vor, bei der wieder die richtigen Daten eingetragen wurden.
Damalige Lücken in der verwaltungsinternen Kontrolle hatten diese Manipulationen erleichtert, sagte die Angeklagte.
Die Stadt instllierte ein neues Kontrollregime, denn es war bisher der größte Fall von Untreue in der jüngeren Geschichte der Jenaer Stadtverwaltung.
*138)
Und wann ist Ende mit der Korruption ?
Gruss
Tom