Moderator: Moderatoren

Insgesamt habe ich Herrn Beutler dringend geraten, den Datenschutz bei seiner Landesregierung mit dieser Vorgehensweise zu beauftragen; damit seine Persönlichkeitsrechte bzgl. dieser Angelegenheit gewahrt bleiben.
Zunächst einmal möchte ich Sie darauf hinweisen, daß es Ihnen nicht erlaubt ist, Personen oder Organisationen strafbare Handlungen nachzusagen, ohne jedoch diese strafbare Handlung durch ein rechtskräfiges Urteil zu belegen.
Wenn Sie also jemandem "psychische Gewalt am Arbeitsplatz, nebst Verstoß gegen das ArbSchG" vorwerfen, so mögen Sie diese Behauptung durch ein rechtskräftiges Urteil belegen, ansonsten unterlassen Sie es!
so mögen Sie diese Behauptung durch ein rechtskräftiges Urteil belegen, ..
ansonsten unterlassen Sie es!
Sollten Sie also in den nächsten Tagen eine Abmahnung durch einen honorargeilen Anwalt erhalten, suchen Sie die Schuld bei Ihrer Unkenntnis, aber bitte nicht beim verarmenden Berufsstand der Anwälte.
Im Gegensatz zu vielen anderen Internetseiten, die gerne irgend eine Nachricht im Netz "aufschnappen" und sie dann mit ihren eigenen polemischen Kommentaren garnieren, ...
...recherchiert das BZ alle Fälle sehr genau und genau das macht den Erfolg des BZ aus! Wir veröffentlichen und kommentieren nur Dokumente, die uns in Abschrift vorgelegt werden.
Man nennt es KOMMUNIKATION, ein oft unterschätztes und heutzutage wenig Beachtung findendes Mittel, um Klarheit in eine verfahrene oder unklare Situation zu bringen.
Dies gebietet zudem
a) die Fairness und
b) ein sauberer Journalismus.
Herr Dr. Niehenke ist wohl die erste Person bisher, die sich dem "Fall Beutler" von der sachlichen , um es genau zu sagen, von der UNABHÄNGIGEN Seite genähert hat.Auf einen Betroffenen wirken die Fragen, das weiß ich aus eigener Erfahrung , inquisitorisch, da man eben nicht unvoreingenommen ist.
Daß wir beim "Fall Beutler" auf die bissigen Kommentare verzichtet haben, für die das BZ bekannt ist, beweist, wie sehr uns an einer objektiven Berichterstattung hier gelegen ist.
Jeder Leser des Berichtes und natürlich auch [u]Hörer der Interviews[/u] soll sich selbst ein Bild machen, was hier vorgefallen ist.Daß aber scheinbar ALLE personalverantwortlichen Mitarbeiter bei VW im "Fall Beutler" sich auf einem Niveau eines Neugeborenen im Bereich Empatie (Einfühlungsvermögen) bewegen , war auch mir neu. Aber da verrate ich Ihnen als ehemaliger VW Mitarbeiter ja sicherlich nichts neues!

stefan hat geschrieben:Wenn mir vorgewofen wird, saß ich jemanden "persönlich angegriffen habe" dann bitte ich darum, diese konkrete verbalen Angriffe durch Zitate zu benennen!
Ich muß ja schließlich auf etwas bezug nehmen können.
Um der ganzen Sache aber den Druck zu nehmen, schlage ich allen, die sich durch den Artikel in ihrem Glaube erschüttert wurden, daß es sich bei dem "Fall Beutler" um ein Mobbingopfer handelt , nachfolgende vorgehensweise vor:
Jeder, der Kontakt zu einem Psychologen hat, der nachweislich Erfahrungen in der Behandlung von Mobbingopfern hat oder auf dem Gebiet des Mobbings wissenschaftlich tätig ist, möge diesem Psychologen die Verlinkung zum BZ zusenden und um Stellungnahme bitten.
Dieser Psychologe möge zudem die Erlaubnis erteilen, daß seine Stellungnahme zum "Fall Beutler" hier mit Quellenhinweis veröffentlicht werden darf.
Wir lösen damit das Problem, daß endlich Fachleute mit Sachverstand und OHNE EMOTIONEN ihre Meinung zum "Fall Beutler" veröffentlichen.
An sachlichen, fachkompetnten und vor allem emotionsfreien Beiträgen mangelt es diesem Forum nämlich!
stefan fügner
PS
Im Forum des BZ wurde nun zur Klarstellung die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung aller Dokumente des "Falls Beutler" mit der Unterschrift des Herrn Beutlers als Kopie eingestellt.
Damit liegt dem BZ nachweislich die Genehmigung zur Veröffentlichung durch Herrn Beutler vor!

An sachlichen, fachkompetnten und vor allem emotionsfreien Beiträgen mangelt es diesem Forum nämlich!
Das BZ hat auch den Wunsch Rainers auf Nichtveröffentlichung igoriert. Da scheint meiner Meinung nach der Name BZ verfehlt.
Im Forum des BZ wurde nun zur Klarstellung die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung aller Dokumente des "Falls Beutler" mit der Unterschrift des Herrn Beutlers als Kopie eingestellt.
Damit liegt dem BZ nachweislich die Genehmigung zur Veröffentlichung durch Herrn Beutler vor!Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste