Jedes Verfahren beinhaltet autom. mobbing durch permanenten, vorsätzlichen Entzug des gesetzlichen Richters nach Art. 101 GG und Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG).
Mit Abschaffung der Unschuldsvermutung per 1976 (Änderung v. § 33 StPO) und der völligen Beseitigung von Rechtsicherheit durch den BGH per 1996 ist der Souverän nur noch zum Statisten degradiert.
Die Einnahmequelle aller Juristen ist nach wie vor das von Hitler kreierte Rechtsberatungsgesetz von 1935, welches nach wie vor illegal angewendet wird.