Pforzheimer Zeitung online am 25.03.2010:
Das Pforzheimer Arbeitsgericht hat die Mobbingklagen von drei Altenpflegerinnen gegen ein Heim in kirchlicher Trägerschaft abgewiesen. Die Anforderungen an eine Persönlichkeitsverletzung seien nicht erfüllt. Alle waren mehr als zehn Jahren dort beschäftigt gewesen. Sie hatten das Gespräch mit der Mitarbeitervertretung und dem Träger wegen angeblicher Missstände in der Pflege gesucht.
Die Vorwürfe hatte der Anwalt Benja Mausner in einem Schriftsatz aufgelistet, es waren Dutzende. Ein paar Beispiele, wenn man den Klägerinnen glaubt: bewusste Überforderung, innerbetriebliche Degradierung, Verweigerung von personeller Unterstützung, gar der Vorwurf seitens der Heimleitung, für den Tod einer Patientin verantwortlich zu sein.
Und das zufälligerweise nach einem Gespräch mit der Mitarbeitervertretung – jahrelang hatte es nur Super-Zeugnisse gegeben.
Während die Sache schwelte, wollten sich führende Vertreter der Kirche in das schwebende Verfahren nicht einmischen. Die Frauen fühlten sich im Stich gelassen.
Gruss
Tom