BAG - 8 AZN 27/03 -

Urteile zum Thema Mobbing.

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BAG - 8 AZN 27/03 -

Beitragvon Gast am Mo, 27 Feb 2006 9:39 +0000

Diese Entscheidung ist unter http://www.bundesarbeitsgericht.de abrufbar.

In der im Beschlussverfahren ergangegen Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde der klägerischen Partei befasst sich das BAG mit der Substantiierung von Mobbingvorwürfen.
Gast
 

 

einfache Überlegung

Beitragvon macdet am Di, 28 Feb 2006 1:07 +0000

macht es den dann nicht Sinn für die Mobbingklage mal doch an der wieteren Ausarbeitung der "Musterklage" zu arbeiten?

Ich habe mal den Text verlinkt.

http://wiki.mobbing-gegner.de/MobBing ... /BAG_8_AZN
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und ich bekomme gerade unbändige Lust

Beitragvon macdet am Di, 28 Feb 2006 1:14 +0000

:P
b) Demgegenüber habe das Thüringer Landesarbeitsgericht den Rechtssatz aufgestellt: 17

"Unabhängig davon, ob es bei der gerichtlichen Prüfung um Kündigungs-, Abwehr- oder Schadenersatzansprüche geht, kann allerdings das Vorliegen eines 'mobbingtypischen' medizinischen Befundes erhebliche Auswirkungen auf die Beweislage haben: Wenn eine Konnexität zu den BEHAUPTETEN Mobbinghandlungen feststellbar ist, muß das Vorliegen eines solchen Befundes als ein wichtiges Indiz für die Richtigkeit dieser Behauptungen angesehen werden. Die jeweilige Ausprägung eines solchen Befundes kann ebenso wie eine 'mobbingtypische' Suizidreaktion des Opfers im Einzelfall darüber hinaus Rückschlüsse auf die Intensität zulassen, in welcher der Täter das Mobbing betrieben hat. Wenn eine Konnexität zu FESTSTEHENDEN Mobbinghandlungen vorliegt, dann besteht eine von der für diese Handlungen verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person zu widerlegende tatsächliche Vermutung, daß diese Handlungen den Schaden verursacht haben, den die in dem medizinischen Befund attestierte Gesundheitsverletzung oder Suizidreaktion des Opfers zur Folge hat." 18
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