Hallo !
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover entschied im veröffentlichten Urteil vom 12. Oktober 2005, dass der Arbeitgeber bei Mobbing gegen seinen Mitarbeiter, hier einem Kfz-Meister ein Schmerzensgeld in Höhe von € 24.000,00 zahlen musste.
Der Kfz-Meister litt wegen schwerer Beleidigungen in Anwesenheit von Kunden seitens seines Arbeitgebers unter einer zweijährigen Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung in Form von Depressionen.
Der vom Gericht beigezogene Gutachter bejahte die Ursächlichkeit der Depressionen mit den herabwürdigenden Beschimpfungen des Arbeitgebers, was zu einer Verletzung der Gesundheit des Arbeitnehmers führte.
Diese Gesundheitsverletzung verpflichtet den Arbeitgeber zu voller Ersatzleistung.
Das Gericht wies das Vorbringen des Arbeitgebers zurück, die Auseinandersetzung der Parteien sei eine Bagatelle gewesen.
Ebenso kam dem Arbeitgeber nicht zugute, dass die von Ehrgeiz mit erheblichen narzisstischen Anteilen geprägte Persönlichkeitsstruktur des Arbeitnehmers auf die Beschimpfungen und Herabsetzungen eher mit einer seelischen Störung mit Krankheitswert reagiert haben könnte.
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Hätte der Arbeitgeber ein Gegengutachten erstellen lassen, wäre die Sache wohlmöglich anders verlaufen.
Denn dann hätten ggf. Zweifel bestanden, ob Schmerzensgeld zu zahlen gewesen wäre oder nicht.
Sowas geht hierzulande zu gerne zu Gunsten der Arbeitgeber aus.
Das liegt immer noch daran, dass es in Deutschland im Kündigungsschutzgesetz kein arbeitsrechtlicher präventiver Mobbing-Schutz besteht, obwohl fast jeder mittlerweile in Deutschland weis, dass Dauermobbing gegen eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter entweder zur Selbstkündigung, zum Auflösungsvertrag, oder zur Kündigung wegen Krankheit, oder sonst irgendwie zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führt.
Gruss
Tom
Quelle


