Die Staatsverschuldung bezeichnet die vom Staat akzeptierten Gesamtforderungen der kreditgebenden Gläubiger an den Staat, beispielsweise in Deutschland die zusammengefassten Schulden von Bund, Ländern, Kommunen, gesetzlicher Sozialversicherung und Sondervermögen. Die Staatsverschuldung wird dabei in der Regel netto betrachtet, das heißt, die Verbindlichkeiten gegenüber Privaten werden um die Forderungen des Staates gegenüber Privaten vermindert.
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