Der Beitrag
Staatsverschuldung: Ausmass und Folgen vom Frühjahr 2004, Nr. 35, machte deutlich, dass der der Staat vielfältige und wichtige Aufgaben für die Gesellschaft zu erfüllen hätte. In der Praxis heißt dies, dass Bund, Länder und Gemeinden über ihre Haushalte „öffentliche Güter“ bereitstellen: innere und äußere Sicherheit, Infrastrukturen, Krankenhäuser, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Schulen und Hochschulen usw. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigt der Staat Geld – viel Geld. Im Jahr 2003 lagen die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für „Staatsdiener“, laufende Sachausgaben und staatliche Investitionen bei ca. 610.000.000.000 Euro.
Beim Bund entfallen ca. 85% der Einnahmen auf Steuern, bei den Ländern ca. 70%; der Rest setzt sich zusammen aus Abgaben, Gebühren – und Krediten. Kredit bekommt der Staat bei Banken, (Lebens-) Versicherungen und privaten Bürgern, die ihre Ersparnisse z.B. in verzinslichen Staatsanleihen anlegen. Um Haushaltsdefizite zu finanzieren, nehmen Bund und Länder Darlehen auf. Es gibt eine Vielzahl von Kreditformen – Bundes- und Länderanleihen, Obligationen, Schuldscheindarlehen, Bundesschatzbriefe etc. –, die über den Kapitalmarkt („Rentenmarkt“) von institutionellen und privaten, in- und ausländischen Anlegern gekauft werden. „Staatspapiere“ sind für Anleger interessant, weil sie eine auskömmliche Verzinsung bei geringem Risiko (von Kursschwankungen oder Kapitalverlust) aufweisen. Der Bund finanziert sich vor allem über Anleihen und Obligationen, die Länder überwiegend durch direkte Kredite von Banken und Versicherungen. Allerdings kommen noch neben den Steuern die Sozialabgaben aus Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil (des Lohnes) hinzu, damit die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit, die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung, und die Ausgaben für HartzIV gedeckt werden können.
Problem:
Die Schulden müssen mit Zinsen und Tilgung auch mal zurückgezahlt werden. Da es aber insgesamt an Steuereinnahmen hapert, und die Bürgerinnen und Bürger zunehmend mit Dauerarbeitslosigkeit und Dauerbilliglöhnerei konfrontiert wurden und werden, können diese Kredite nicht mehr zurückgezahlt werden.
Verursacher hier :
Heuschrecken, Unternehmensberater, Korrupties, Korruption, Stellenkorruption, und der Staat der mit den Einnahmen nicht umgehen kann (uneffektiv)
Das bedeutet: Schuldenfalle !
Die dramatisch gestiegene Staatsverschuldung ist Folge der Jahr für Jahr akkumulierten Defizite der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Auf der Ausgabenseite waren es die außergewöhnlichen finanziellen Belastungen in der Folge der deutschen Einheit, aber auch die hohe Arbeitslosigkeit, die bei Bund und Ländern zu jährlichen Mehrausgaben in zweistelliger Milliardenhöhe führten. Zu erwähnen ist noch, dass der Staat mit seiner hohen Kreditnachfrage als Konkurrent der privaten Unternehmen auf dem Kapitalmarkt auftritt – und dadurch deren Kreditaufnahme tendenziell verteuert („crowding out”), wobei höhere Zinsen die Investitionen bei den Betrieben verteuert. Aber weniger Investitionen bedeuten auch weniger Arbeitsplätze, und damit weniger Einnahmen für den Staat.
Der Bund der Steuerzahler informierte mit dem
Bericht vom 22.01.2008 online, dass die Staatsverschuldung um 474 Euro pro Sekunde wachsen würde. Der Bund der Steuerzahler stellte daher seine Schuldenuhr um, denn Im Jahr 2007 waren es 539 Euro pro Sekunde. Trotz einer im dritten Jahr in Folge guten laufenden Konjunktur wäre auf alle staatlichen Ebenen für das Jahr 2008 geplant worden insgesamt rund 18 Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen. Der Bundes der Steuerzahler nannte diese Schuldenpolitik unverantwortlich. Er forderte daher die Föderalismuskommission II auf, endlich eine wirksame Schuldenbremse zu installieren.
Aufgrund der im Jahr 2007 stark gestiegenen Steuereinnahmen stieg die Verschuldung der öffentlichen Haushalte bis zum 31.12.2007 langsamer als ursprünglich erwartet auf voraussichtlich 1.489.000.000.000 Euro (Billionen).
Das kann so nicht weiter gehen, und deshalb:
Hier können die Vorschläge des Bundes der Steuerzahler zur Begrenzung der Neuverschuldung abgerufen werden.In diesen Vorschlägen wurde wiederholt moniert, dass der Staat zwar Regelungen zur Eindämmung der Staatsverschuldung habe, dies Regelungen aber nicht einhalten musste, weil es jeder Menge rechtliche Schlupflöcher und jede Menge Ausnahmeregelungen gab, die den offensichtlich verfassungswidrigen Staatshaushalt wieder verfassungskonform erscheinen lies.
Unverständlich belieb die Frage, weshalb die Staatsdiener bei Bund, Land, und Städten einer Überversorgung zugeführt blieben.
In der Pressekonferenz am 22.9.2006 DIE GRÜNEN in Baden-Württemberg machten einige Vorschläge, wie Überversorgung der Staatsdiener gesenkt werden könnte.
Sie stellten die Infos
Nachhaltige Finanzierung zukünftiger Pensionslasten im Landeshaushalt von Baden-Württemberg im Internet zur Verfügung.
Zur Monatspension für Versorgungsempfänger (Weihnachtsgeld in der -Früh-Rente ?):
Es war nicht einzusehen, weshalb die 13. Monatspension für Versorgungsempfänger des gehobenen und des höheren Dienstes zu zahlen war, denn etwas vergleichbares wie die 13. Monatspension gab es in der gesetzlichen Rentenversicherung zu keinem Zeitpunkt.
Zur Beihilfe in Krankheitsfall:
In aller Regel wurde bei den Versorgungsempfängern ca. 70% der Kosten im Krankheitsfall vom Dienstherrn im Rahmen der Beihilfe übernommen. Der Versorgungsempfänger hat sich nur für 30% der Kosten zu versichern.
Besser wäre eine Absenkung gewesen, wie dies in der gesetzliche Rentenversicherung war, und zwar übernimmt 50% der Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner; 50% trägt der Rentner selbst.
Zur Praxisgebühr:
Die privat versicherten Beamten zahlen in der Regel im Krankheitsfall keine Praxisgebühr und leisten auch keine Zuzahlungen bei Medikamenten und bei Krankenhausaufenthalt, wie sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurden.
Um die Ausgabesituation zu verbessern wäre deshalb die Praxisgebühr für Staatsdiener fällig gewesen.
Durch eine Zahlung von 13 € monatlich konnte sich Staatsdiener die Beihilfefähigkeit der Kosten der sog. Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer im Krankenhaus, usf.) in der Vergangenheit „billig erkaufen“, sogar für alle Familienangehörige, wobei dieser „Kauf“ nicht kostendeckend war, wobei klar war, dass auch diese Regelung gänzlich zu entfallen hatte.
Zum Thema weniger Einnahmen beim Staat auch die Beiträge:
Frass der Heuschrecken: - Wann ist die Deutschland-AG pleite ? -Mindestlohndebatteund die Beiträge unter KorruptionGruss
Tom